Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige zolltarifliche Einreihung von Polyvinylpyrrolidon zeigt der folgende Hierarchiebaum von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3905 - Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen
- Unterposition: 3905 91 - andere
- Unterposition: 3905 99 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 3905 9990 - andere
TARIC: 3905 9990 81 - andere
Zolltarifnummer: 3905 9990 99 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer für Polyvinylpyrrolidon kann je nach Modifikation (hexadecyliert, eicosyliert, Povidon-Iod) und Lieferform (Copolymer vs. Homopolymer) abweichen. Nutzen Sie zur Absicherung das Klassifizierungstool für Ihre konkrete Ware.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Polyvinylpyrrolidon
Der HS-Code für Polyvinylpyrrolidon lautet 3905.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3905.99.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3905.99.90.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3905.99.90.99.0.
Einreihung von Polyvinylpyrrolidon nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen erfolgt. Für Polyvinylpyrrolidon gilt folgender AV-Bezug:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Polyvinylpyrrolidon
Alternative Einreihung
Polyvinylpyrrolidon, hexadecyliert oder eicosyliert – spezifische modifizierte Form, nicht Standard-PVP
Alternative Einreihung
Povidon (INN)-Iod (CAS RN 25655-41-8) – Iod-Komplex des PVP
Alternative Einreihung
Poly(vinylpyrrolidon), mit Triacont-1-en modifiziert – spezifisch modifiziert
Alternative Einreihung
Copolymere aus Vinylpyrrolidon (z. B. mit Vinylacetat)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Polyvinylpyrrolidon (3905) ≠ Polyvinylpyrrolidon, hexadecyliert oder eicosyliert – spezifische modifizierte Form, nicht Standard-PVP (3905)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polyvinylpyrrolidon bleibt die Zolltarifnummer 3905.99.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Polyvinylpyrrolidon (3905) ≠ Povidon (INN)-Iod (CAS RN 25655-41-8) – Iod-Komplex des PVP (3905)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polyvinylpyrrolidon bleibt die Zolltarifnummer 3905.99.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Polyvinylpyrrolidon (3905) ≠ Poly(vinylpyrrolidon), mit Triacont-1-en modifiziert – spezifisch modifiziert (3905)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polyvinylpyrrolidon bleibt die Zolltarifnummer 3905.99.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einige Abgrenzungen zu chemisch verwandten Produkten aus anderen Kapiteln:
Alternative Einreihung
Copolymere aus Vinylpyrrolidon (z. B. mit Vinylacetat)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Polyvinylpyrrolidon ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Polyvinylpyrrolidon (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Importmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Polyvinylpyrrolidon
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Polyvinylpyrrolidon aus beliebigen Ländern mit unserem interaktiven Zollrechner.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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