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Kunststoffe & GummiKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Polyvinylpyrrolidon: 3905.99.90.99.0

Die Zolltarifnummer für Polyvinylpyrrolidon (PVP) lautet 3905.99.90.99.0. Diese Nummer gilt für reines PVP in Primärformen (Pulver, wässrige Lösung, Granulat) als synthetisches Vinylpolymer.

Polyvinylpyrrolidon Produktbild

Polyvinylpyrrolidon ist ein wasserlösliches Polymer aus N-Vinylpyrrolidon, das als Bindemittel, Filmbildner und Verdickungsmittel in Pharmazie, Kosmetik und Technik eingesetzt wird. Die korrekte Einreihung hängt von der chemischen Zusammensetzung (Homopolymer vs. Copolymer) und eventuellen Modifikationen ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Polyvinylpyrrolidon beschreiben: CAS-Nummer, Lieferform, Modifikation

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die vollständige zolltarifliche Einreihung von Polyvinylpyrrolidon zeigt der folgende Hierarchiebaum von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3905 - Polymere des Vinylacetats oder anderer Vinylester, in Primärformen; andere Vinylpolymere, in Primärformen
  • Unterposition: 3905 91 - andere
  • Unterposition: 3905 99 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3905 9990 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 3905 9990 81 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3905 9990 99 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer für Polyvinylpyrrolidon kann je nach Modifikation (hexadecyliert, eicosyliert, Povidon-Iod) und Lieferform (Copolymer vs. Homopolymer) abweichen. Nutzen Sie zur Absicherung das Klassifizierungstool für Ihre konkrete Ware.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Polyvinylpyrrolidon

Der HS-Code für Polyvinylpyrrolidon lautet 3905.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3905.99.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3905.99.90.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3905.99.90.99.0.

Einreihung von Polyvinylpyrrolidon nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeine Vorschrift 1 (AV 1) bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen erfolgt. Für Polyvinylpyrrolidon gilt folgender AV-Bezug:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Polyvinylpyrrolidon

Alternative Einreihung

3905.99.90.95.0 6,5 %

Polyvinylpyrrolidon, hexadecyliert oder eicosyliert – spezifische modifizierte Form, nicht Standard-PVP

Alternative Einreihung

3905.99.90.97.0 6,5 %

Povidon (INN)-Iod (CAS RN 25655-41-8) – Iod-Komplex des PVP

Alternative Einreihung

3905.99.90.98.0 6,5 %

Poly(vinylpyrrolidon), mit Triacont-1-en modifiziert – spezifisch modifiziert

Alternative Einreihung

3905.91.00.90.0 6,5 %

Copolymere aus Vinylpyrrolidon (z. B. mit Vinylacetat)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Polyvinylpyrrolidon (3905) ≠ Polyvinylpyrrolidon, hexadecyliert oder eicosyliert – spezifische modifizierte Form, nicht Standard-PVP (3905)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polyvinylpyrrolidon bleibt die Zolltarifnummer 3905.99.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Polyvinylpyrrolidon (3905) ≠ Povidon (INN)-Iod (CAS RN 25655-41-8) – Iod-Komplex des PVP (3905)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polyvinylpyrrolidon bleibt die Zolltarifnummer 3905.99.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Polyvinylpyrrolidon (3905) ≠ Poly(vinylpyrrolidon), mit Triacont-1-en modifiziert – spezifisch modifiziert (3905)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Polyvinylpyrrolidon bleibt die Zolltarifnummer 3905.99.90.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Einige Abgrenzungen zu chemisch verwandten Produkten aus anderen Kapiteln:

Alternative Einreihung

3905.91.00.90.0 6,5 %

Copolymere aus Vinylpyrrolidon (z. B. mit Vinylacetat)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Polyvinylpyrrolidon ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Polyvinylpyrrolidon (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI32100/21-13905.99.90.99.0
Polyvinylpyrrolidon (CAS Nr.: 9003-39-8) als wässrige Lösung. Coating für pharmazeutische Formulierungen (Tabletten), Kosmetik etc. Befund: Andere Vinylpolymere, in Primärformen
DEHH/692/08-13905.99.90.99.0
Polyvinylpyrrolidon, 20 % wässrige Lösung. Farblose, viskose Flüssigkeit. IR-Spektrum: wie Polyvinylpyrrolidon
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Importmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Polyvinylpyrrolidon

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Polyvinylpyrrolidon aus beliebigen Ländern mit unserem interaktiven Zollrechner.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Polyvinylpyrrolidone

Welche Zolltarifnummer hat Polyvinylpyrrolidon?

Die Zolltarifnummer für Polyvinylpyrrolidon (PVP) lautet 3905.99.90.99.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für reines Polyvinylpyrrolidon in Primärformen wie Pulver, Granulat oder wässriger Lösung. Die Nummer setzt sich aus HS-Code (3905.99), KN-Code (3905.99.90) und TARIC-Code (3905.99.90.99) zusammen und wird durch die nationale 11. Stelle ergänzt.

Welchen HS-Code hat Polyvinylpyrrolidon?

Der HS-Code für Polyvinylpyrrolidon ist 3905.99. Dieser 6-stellige Code steht für andere Vinylpolymere in Primärformen, die nicht anderweitig spezifiziert sind. Die Position 3905 umfasst Polymere des Vinylacetats und anderer Vinylester sowie andere Vinylpolymere.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Polyvinylpyrrolidon?

Der Drittlandszollsatz für Polyvinylpyrrolidon unter der Zolltarifnummer 3905.99.90.99.0 beträgt 6,5 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, z. B. China, USA oder Indien. Für Länder mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Polyvinylpyrrolidon zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Polyvinylpyrrolidon erfolgt zu modifizierten Varianten wie hexadecyliertem oder eicosyliertem PVP (Code 3905.99.90.95.0) und zu Povidon-Iod (3905.99.90.97.0). Eine Alternative stellen Copolymere des Vinylpyrrolidons dar, die unter 3905.91.00.90.0 fallen. Unmodifiziertes Homopolymer PVP wird unter dem Hauptcode 3905.99.90.99.0 eingereiht. Die Abgrenzung zu anderen Kunststoffen wie Polyethylen (Position 3901) erfolgt über die chemische Zusammensetzung. Abweichende Modifikationen oder Copolymeranteile führen zu anderen Zolltarifnummern.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Polyvinylpyrrolidon verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrabgaben und Einfuhrumsatzsteuer sowie Säumniszuschläge. Im Falle von Präferenzabkommen kann der Vorzugsstatus aberkannt werden. Zudem kann die Zollverwaltung Bußgelder verhängen oder Strafverfahren einleiten. Die korrekte Einreihung ist daher entscheidend. Im Zweifel sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Polyvinylpyrrolidon?

Ja, für Polyvinylpyrrolidon unter 3905.99.90.99.0 gelten besondere Maßnahmen: Die Einfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen (Code 724) ist zu beachten. Zudem unterliegen Abfälle der Einfuhrkontrolle (Code 755). Für Luftfahrzeugteile kann eine Zollaussetzung (Code 119) beantragt werden. Die Ausfuhr unterliegt der Dual-Use-Kontrolle (Code 478) sowie der Ausfuhrkontrolle von F-Gasen und Abfällen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Polyvinylpyrrolidon?

Die vollständige Zolltarifnummer für Polyvinylpyrrolidon ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3905.99.90.99.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (3905.99), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (3905.99.90), dem 10-stelligen TARIC-Code (3905.99.90.99) und der abschließenden nationalen 11. Stelle. Die formattierte Darstellung lautet 3905.99.90.99.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Polyvinylpyrrolidon?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Anpassungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Unterpositionen wie 3905.99.90.99.0 unterliegen jedoch nur selten Änderungen. Relevant sind Änderungen der EU-TARIC-Datenbank (jeweils zum 1. Januar). Auch durch neue Präferenzabkommen können sich die anwendbaren Zollsätze ändern. Aktuelle Änderungen werden auf der TARIC-Website veröffentlicht.

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