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LandwirtschaftstechnikKapitel 53Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Hanf: 5302.10.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Hanf (5302.10.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Hanf unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Hanf Produktbild

Hanf wird als landwirtschaftliches Erzeugnis in erster Linie als Faserpflanze genutzt. Die zolltarifliche Einreihung hängt vom Verarbeitungszustand ab: Ist der Hanf lediglich geröstet oder völlig unverarbeitet, fällt er unter die Position 5302 10. Bei weitergehender Bearbeitung wie Schwungen oder Hecheln verschiebt sich die Einreihung in die Position 5302 90. Auch Hanfsamen sind abweichend in Kapitel 12 einzureihen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hanf beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Hanf gliedert sich in der Zolltarifhierarchie wie folgt:

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 53 - ANDERE PFLANZLICHE SPINNSTOFFE; PAPIERGARNE UND GEWEBE AUS PAPIERGARNEN
  • Position: 5302 - Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen; Werg und Abfälle von Hanf (einschließlich Garnabfälle und Reißspinnstoff)
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 5302 1000 00 0 - Hanf, roh oder geröstet

Hinweis zur Einreihung

Die HS-Code-Ebenen (5302) und der 8-stellige KN-Code (5302 10 00) geben eine grobe Klassifikation vor. Für die Zollabfertigung und die Ermittlung von Maßnahmen ist jedoch die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer (5302.10.00.00.0) entscheidend. Bei Unsicherheit nutzen Sie den automatischen Klassifizierungsassistenten.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Hanf

Der HS-Code für Hanf lautet 5302.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5302.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5302.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5302.10.00.00.0.

Einreihung von Hanf nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Maßgeblich für die Einreihung von Hanf sind die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelanmerkungen. Hanf als roher pflanzlicher Spinnstoff fällt unter Position 5302, da die Position spezifisch die Faserpflanze Cannabis sativa L. benennt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Hanf

Alternative Einreihung

5302.90.00.00.0 0 %

andere (anderer Hanf als roh oder geröstet, z.B. geschwungen, gehechelt, gekämmt)

Alternative Einreihung

1207.99.91.00.0 0 %

Hanfsamen (nicht zur Aussaat)

Alternative Einreihung

1207.99.20.10.0 0 %

Hanfsamen zur Aussaat

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Hanf (5302) ≠ andere (anderer Hanf als roh oder geröstet, z.B. geschwungen, gehechelt, gekämmt) (5302)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hanf bleibt die Zolltarifnummer 5302.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Hanf (5302) ≠ Hanfsamen (nicht zur Aussaat) (1207)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hanf bleibt die Zolltarifnummer 5302.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Hanf (5302) ≠ Hanfsamen zur Aussaat (1207)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hanf bleibt die Zolltarifnummer 5302.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

In seltenen Fällen kann Hanf auch in anderen Kapiteln des Zolltarifs eingereiht werden:

Alternative Einreihung

5302.90.00.00.0 0 %

andere (anderer Hanf als roh oder geröstet, z.B. geschwungen, gehechelt, gekämmt)

Alternative Einreihung

1207.99.91.00.0 0 %

Hanfsamen (nicht zur Aussaat)

Alternative Einreihung

1207.99.20.10.0 0 %

Hanfsamen zur Aussaat

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Hanf ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Hanf (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE8732/09-15302.10.00.00.0
Hanf (lt. Antrag: "Nager Biobett") - in Form von Fasern, geschnitten, lediglich geröstet, Schäben enthaltend
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr nach Deutschland / EU

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Zollrechtliche Maßnahmen bei der Einfuhr

Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr

Der Import dieser Ware ist an Bedingungen geknüpft (z. B. Lizenzen, Zertifikate) und nicht frei möglich.

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Hanf

Der Drittlandszollsatz für Hanf beträgt 0 %. Darauf wird die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % erhoben. Mit dem Zollrechner können Sie die gesamten Einfuhrabgaben berechnen.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus Deutschland / EU

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Hanf

Welche Zolltarifnummer hat Hanf?

Die Zolltarifnummer für rohen oder lediglich gerösteten Hanf (Cannabis sativa L.) als Faserpflanze lautet 5302.10.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für den landwirtschaftlichen Rohstoff, der noch nicht versponnen ist. Für weiterverarbeiteten Hanf wie geschwungene oder gehechelte Fasern ist die Unterposition 5302.90.00.00.0 maßgeblich.

Welchen HS-Code hat Hanf?

Der HS-Code für Hanf auf sechsstelliger internationaler Ebene lautet 5302.10. Er ist Teil des Kapitels 53 für andere pflanzliche Spinnstoffe. Die Position 5302 umfasst Hanf (Cannabis sativa L.), roh oder bearbeitet, jedoch nicht versponnen, inklusive Werg und Abfälle.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Hanf?

Der Drittlandszollsatz für Hanf der Zolltarifnummer 5302.10.00.00.0 beträgt 0 %. Die Einfuhr von Hanf ist für Importe aus Nicht-EU-Ländern zollfrei. Hinzu kommt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % auf den Zollwert. Für bestimmte Produktionszwecke können Erleichterungen möglich sein.

Wie unterscheidet sich Hanf zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Hanf erfolgt vor allem zum Hanfsamen (Position 1207) und zu bearbeitetem Hanf (Unterposition 5302.90). Während die Faserpflanze in Kapitel 53 fällt, gehören Hanfsamen als Ölsaaten in Kapitel 12. Eine Alternative zur Faserpflanze sind andere Faserstoffe wie Jute oder Sisal. Der entscheidende Faktor ist der Verarbeitungszustand: Unverarbeitet oder lediglich geröstet ist der Code 5302.10 maßgeblich.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Hanf verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Hanf kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Dies kann Nachzahlungen von Einfuhrabgaben, Verspätungszuschläge oder sogar Bußgelder nach sich ziehen. Auch die Anwendung von Einfuhrbeschränkungen wäre bei falscher Nummer nicht korrekt abgebildet. Im Zweifel sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) eingeholt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Hanf?

Ja, für die Einfuhr von Hanf gelten bestimmte Beschränkungen. So ist die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr an Bedingungen geknüpft (Code 465). Zudem unterliegen ökologische/biologische Erzeugnisse einer Einfuhrkontrolle (Code 750). Auch Zusatzzölle sind möglich (Code 695). Die genauen Anforderungen sind länderabhängig und sollten vor der Einfuhr geprüft werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Hanf?

Die Zolltarifnummer für Hanf ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Sie setzt sich zusammen aus: 6 Stellen HS-Code (5302.10), 8 Stellen KN-Code (5302.10.00), 10 Stellen TARIC-Code (5302.10.00.00) und schließlich 11 Stellen für die nationale Zolltarifnummer (5302.10.00.00.0). Nur die vollständige 11-stellige Nummer ist für die Anmeldung verbindlich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Hanf?

Ja, Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU ändern. Die EU veröffentlicht jährlich zum 1. Januar eine aktualisierte KN. Es ist wichtig, regelmäßig die aktuelle Fassung zu prüfen. Verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) sind in der Regel sechs Jahre gültig.

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