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LandwirtschaftstechnikKapitel 23Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Trockenfutter: 2309.10.31.00.0

Die zolltarifliche Einreihung von Trockenfutter erfolgt unter der Zolltarifnummer 2309.10.31.00.0. Diese Position umfasst Hunde- und Katzenfutter in Aufmachungen für den Einzelverkauf mit einem Stärkegehalt von mehr als 10 bis 30 GHT und ohne oder mit weniger als 10 GHT Milcherzeugnissen.

Trockenfutter Produktbild

Die korrekte Einreihung von Trockenfutter hängt vom Stärkegehalt, der Verpackungsaufmachung und dem Gehalt an Milcherzeugnissen ab. Typische Handelsware (extrudierte Kroketten in Beuteln oder Säcken von 1–23 kg) fällt unter 2309.10.31.00.0. Abweichende Zusammensetzungen oder Gebindegrößen führen zu anderen Codes – Alle Möglichkeiten im Überblick →

Trockenfutter beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Trockenfutter gliedert sich in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 23 - RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER
  • Position: 2309 - Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art
  • Unterposition: 2309 10 - Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2309 1011 - Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen|1702|30|50, 1702|30|90, 1702|40|90, 1702|90|50|und 2106|90|55|oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2309 1011 - Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2309 1031 - mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10|bis 30|GHT
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2309 1031 00 0 - keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10|GHT

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Trockenfutter

Der HS-Code für Trockenfutter lautet 2309.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2309.10.31. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2309.10.31.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2309.10.31.00.0.

Einreihung von Trockenfutter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Trockenfutter

Alternative Einreihung

2309.10.11.00.0 0 %

Stärkegehalt ≤10 GHT, keine oder <10 GHT Milcherzeugnisse

Alternative Einreihung

2309.10.51.00.0 0 %

Stärkegehalt >30 GHT, keine oder <10 GHT Milcherzeugnisse

Alternative Einreihung

2309.90.41.81.0 0 %

Hunde- und Katzenfutter NICHT in Einzelverkaufsaufmachung

Alternative Einreihung

2309.10.90.00.0 0 %

Hunde- und Katzenfutter ohne Stärke/Glucose/Milcherzeugnisse

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Trockenfutter (2309) ≠ Stärkegehalt ≤10 GHT, keine oder <10 GHT Milcherzeugnisse (2309)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trockenfutter bleibt die Zolltarifnummer 2309.10.31.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Trockenfutter (2309) ≠ Stärkegehalt >30 GHT, keine oder <10 GHT Milcherzeugnisse (2309)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trockenfutter bleibt die Zolltarifnummer 2309.10.31.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Trockenfutter (2309) ≠ Hunde- und Katzenfutter NICHT in Einzelverkaufsaufmachung (2309)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Trockenfutter bleibt die Zolltarifnummer 2309.10.31.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

2309.10.11.00.0 0 %

Stärkegehalt ≤10 GHT, keine oder <10 GHT Milcherzeugnisse

Alternative Einreihung

2309.10.51.00.0 0 %

Stärkegehalt >30 GHT, keine oder <10 GHT Milcherzeugnisse

Alternative Einreihung

2309.90.41.81.0 0 %

Hunde- und Katzenfutter NICHT in Einzelverkaufsaufmachung

Alternative Einreihung

2309.10.90.00.0 0 %

Hunde- und Katzenfutter ohne Stärke/Glucose/Milcherzeugnisse

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Trockenfutter ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Trockenfutter (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEB/1825/07-12309.10.31.00.0
Katzentrockenfutter (Holistic Porta 21 Ente & Reis), Stärke 21,20 % – eingereiht unter 2309.10.31.00.0
DEBTI32876/22-12309.10.31.00.0
Hunde- und Katzenfutter in Einzelverkauf, Stärke >10–30 GHT – eingereiht unter 2309.10.31.00.0
DEB/1827/07-12309.10.31.00.0
Katzentrockenfutter (Holistic Porta 21 Huhn & Reis), Stärke 24,30 % – eingereiht unter 2309.10.31.00.0
DEB/1826/07-12309.10.31.00.0
Katzentrockenfutter (Holistic Porta 21 Fisch & Hafer), Stärke 24,90 % – eingereiht unter 2309.10.31.00.0
DEBTI21429/16-12309.10.31.00.0
Hunde- und Katzenfutter, Kaustangen, Stärke >10–30 GHT – eingereiht unter 2309.10.31.00.0
DEBTI45283/21-12309.10.31.00.0
Trockenfutter Hunde, Big Bag, Stärke >30 GHT, nicht Einzelverkauf – eingereiht unter 2309.90.51.10.0
DEBTI45254/21-12309.10.31.00.0
Trockenfutter Hunde, Big Bag, Stärke >10–30 GHT, nicht Einzelverkauf – eingereiht unter 2309.90.41.81.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Vorläufiger Antidumpingzoll

Ein vorläufiger Strafzoll, der erhoben wird, weil der Verdacht auf Preisdumping besteht, das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen ist.

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Zollrechner für Trockenfutter

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Trockenfutter mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Antidumpingzölle zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Trockenfutter

Welche Zolltarifnummer hat Trockenfutter?

Die Zolltarifnummer für typisches Trockenfutter (Hunde- und Katzenfutter in Einzelverkaufsaufmachung, Stärkegehalt >10–30 GHT, ohne oder mit <10 GHT Milcherzeugnissen) lautet 2309.10.31.00.0. Diese 11-stellige Nummer ergibt sich aus der Kombinierten Nomenklatur und dem TARIC. Abweichende Stärkegehalte oder Verpackungsformen führen zu anderen Codes, z. B. 2309.10.11.00.0 für stärkearmes Futter.

Welchen HS-Code hat Trockenfutter?

Der HS-Code (6-stellig) für Trockenfutter lautet 2309.10. Er umfasst Hunde- und Katzenfutter in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Die ersten vier Ziffern (2309) stehen für Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, die fünfte und sechste Ziffer (10) grenzen auf den Einzelverkauf ein.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Trockenfutter?

Der Drittlandszollsatz für Trockenfutter unter der Zolltarifnummer 2309.10.31.00.0 beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern kein Zoll anfällt. Allerdings ist die Einfuhrumsatzsteuer von 7 % zu entrichten. Für Ursprung China gilt ein vorläufiger Antidumpingzoll von 67,4 %.

Wie unterscheidet sich Trockenfutter zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Trockenfutter erfolgt hauptsächlich anhand des Stärkegehalts und der Verpackungsaufmachung. Eine Alternative zur Hauptposition 2309.10.31.00.0 ist die 2309.10.11.00.0 für stärkearmes Futter (≤10 GHT Stärke). Bei Großgebinden ohne Einzelverkaufsaufmachung kommt die Position 2309.90 in Betracht. Die Abgrenzung zu Fleischzubereitungen (Kapitel 2 oder 16) erfolgt über die Allgemeine Vorschrift 1, da Trockenfutter eine Mischung von Futtermittelbestandteilen ist.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Trockenfutter verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Strafzöllen führen. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder wegen Zollhinterziehung oder Verzögerungen bei der Zollabfertigung. Bei Unklarheiten sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Trockenfutter?

Ja, für Trockenfutter gelten mehrere Einfuhrmaßnahmen: eine Veterinärkontrolle (Code 410) durch den Amtstierarzt, eine Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen (Code 746) sowie bei Bio-Produkten eine Kontrolle ökologischer Erzeugnisse (Code 750). Zudem besteht für Ursprung China ein vorläufiger Antidumpingzoll (Code 551) von 67,4 %. Auch Zusatzzölle (Code 695) können anfallen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Trockenfutter?

Die vollständige Zolltarifnummer für Trockenfutter ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2309.10.31.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (2309.10), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (2309.10.31), dem 10-stelligen TARIC-Code (2309.10.31.00) und der 11. Stelle für die nationale Statistik (0).

Ändern sich Zolltarifnummern für Trockenfutter?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Trockenfutter ist die Position 2309.10.31.00.0 seit mehreren Jahren stabil, aber es empfiehlt sich, vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung im TARIC zu prüfen. Verbindliche Auskünfte (vZTA) haben eine Gültigkeit von drei Jahren.

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