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LandwirtschaftstechnikKapitel 31Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Harnstoff-Granulat: 3102.10.19.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Harnstoff-Granulat (3102.10.19.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Harnstoff-Granulat unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Harnstoff-Granulat Produktbild

Für Harnstoff-Granulat sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Harnstoff-Granulat beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 31 - DÜNGEMITTEL
  • Position: 3102 - Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel
  • Unterposition: 3102 10 - Harnstoff, auch in wässriger Lösung
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3102 1012 - Harnstoff mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 45|GHT, bezogen auf das Gewicht des wasserfreien Stoffes
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3102 1019 00 0 - anderer

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Zolltarifnummer hängt von der genauen Zusammensetzung des Produkts ab. Für ein verbindliches Klassifizierungsergebnis nutzen Sie bitte das Tool unter #einreihung-input.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Harnstoff-Granulat

Der HS-Code für Harnstoff-Granulat lautet 3102.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3102.10.19. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3102.10.19.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3102.10.19.00.0.

Einreihung von Harnstoff-Granulat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1: Die Position ergibt sich aus dem Wortlaut der Position 3102 (Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel) und der Unterposition 310210 (Harnstoff). Der in der KN zusätzlich unterscheidende Stickstoffgehalt (> 45 GHT) bestimmt die finale Unterteilung. Da handelsübliches Harnstoff-Granulat diesen Schwellenwert überschreitet, erfolgt die Einreihung in die Codenummer 3102 10 19 00 0.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Harnstoff-Granulat

Alternative Einreihung

3102.10.90.00.0 0 %

anderer Harnstoff (≤45% N)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3102.10.90.00.0 0 %

Harnstoff - anderer (für Harnstoff mit ≤45% N)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3102.10.12.00.0 0 %

Harnstoff in wässriger Lösung 31,8-33,2%

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3102.10.15.00.0 0 %

Harnstoff in wässriger Lösung 33,2-55%

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu 3102 10 90 00 0

Code 3102 10 90 00 0 'anderer' erfasst Harnstoff mit ≤45% Stickstoff. Da Harnstoff-Granulat zur Düngezwecken üblicherweise >45% N enthält (reiner Harnstoff ~46%), scheidet dieser Code aus.

Abgrenzung zu flüssigen Lösungen

Die Codes 3102 10 12 00 und 3102 10 15 00 erfassen Harnstoff in wässriger Lösung. Harnstoff-Granulat ist ein Feststoff, daher nicht unter diesen Positionen einreihbar.

Abgrenzung zu Mischdüngern

Mischungen von Harnstoff mit anderen düngenden Stoffen (z.B. 3102 90, 3105) fallen nicht hierunter. Reines Harnstoff-Granulat ohne Zusätze ist unter 3102 10 19 00 0 einzureihen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine abweichende Einreihung kommt auch in anderen Kapiteln in Betracht, wenn das Produkt nicht als reiner Stickstoffdünger einzuordnen ist.

Alternative Einreihung

3102.10.90.00.0 0 %

anderer Harnstoff (≤45% N)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3102.10.90.00.0 0 %

Harnstoff - anderer (für Harnstoff mit ≤45% N)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3102.10.12.00.0 0 %

Harnstoff in wässriger Lösung 31,8-33,2%

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3102.10.15.00.0 0 %

Harnstoff in wässriger Lösung 33,2-55%

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Harnstoff-Granulat ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Harnstoff-Granulat (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEK/351/08-13102.90.00.90.0
Düngemittel 39-0-0 – Harnstoff mit Schwefel überzogen
DEK/87/08-13102.90.00.90.0
Düngemittel 35-0-0 – Harnstoff mit Schwefel überzogen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems

CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren →

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Zollrechner für Harnstoff-Granulat

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sendung mit unserem Zollrechner. Geben Sie dazu den Warenwert und das Ursprungsland ein.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Harnstoff-Granulate

Welche Zolltarifnummer hat Harnstoff-Granulat?

Die Zolltarifnummer für Harnstoff-Granulat (fest, >45% Stickstoff) lautet 3102.10.19.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für die Einfuhr in die EU und Deutschland. Sie leitet sich aus dem HS-Code 310210, der KN 31021019 und dem TARIC-Code 3102101900 ab.

Welchen HS-Code hat Harnstoff-Granulat?

Der HS-Code für Harnstoff-Granulat ist 310210. Diese sechsstellige Nummer des Harmonisierten Systems umfasst Harnstoff, auch in wässriger Lösung. Die weitere Unterteilung in der Kombinierten Nomenklatur erfolgt nach dem Stickstoffgehalt und der physikalischen Form.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Harnstoff-Granulat?

Der Drittlandszollsatz für Harnstoff-Granulat unter der Codenummer 3102.10.19.00.0 beträgt 0 %. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in die EU die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an. Für Sendungen aus bestimmten Ländern können Präferenzzollsätze oder Zollunionen den Zollsatz ebenfalls auf 0 % reduzieren.

Wie unterscheidet sich Harnstoff-Granulat zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt primär nach dem Stickstoffgehalt (größer oder kleiner gleich 45 GHT) und der physikalischen Form (fest vs. flüssig). Eine Alternative zur Hauptcode 3102.10.19.00.0 ist der Code 3102.10.90.00.0 für Harnstoff mit niedrigerem Stickstoffgehalt. Wichtig ist auch die Abgrenzung zu Mischdüngern mit Zusätzen wie Schwefel, die in die Position 3102.90 fallen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Harnstoff-Granulat verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgeldern führen. Außerdem drohen Betriebsprüfungen durch den Zoll und Verzögerungen bei der Abfertigung. Im Extremfall kann eine unrichtige Einreihung als Steuerhinterziehung gewertet werden. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Sicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Harnstoff-Granulat?

Für die Einfuhr von Harnstoff-Granulat unter 3102.10.19.00.0 gelten derzeit keine Antidumpingmaßnahmen. Es besteht jedoch eine CBAM-Berichtspflicht (CO2-Grenzausgleichssystem) sowie ein nichtpräferentielles Zollkontingent. Die Maßnahmen können sich je nach Ursprungsland unterscheiden. Prüfen Sie vor der Einfuhr die aktuelle TARIC-Datenbank.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Harnstoff-Granulat?

Die vollständige Zolltarifnummer für Harnstoff-Granulat ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3102.10.19.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code, den 2 Stellen der Kombinierten Nomenklatur und den 3 weiteren Stellen der deutschen Zolltarifnummer zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Harnstoff-Granulat?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC ändern. Für Harnstoff-Düngemittel sind jedoch in den letzten Jahren keine grundlegenden Änderungen eingetreten. Dennoch empfiehlt es sich, die Aktualität der Nummer vor jeder Einfuhr zu prüfen, insbesondere zum Jahreswechsel.

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