Hierarchie der Zolltarifnummer
Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer:
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelDÜNGEMITTEL31
- PositionMineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel3102
- UnterpositionHarnstoff, auch in wässriger Lösung310210
- Kombinierte NomenklaturHarnstoff mit einem Gehalt an Stickstoff von mehr als 45 GHT, bezogen auf das Gewicht des wasserfreien Stoffes31021012
- Zolltarifnummeranderer
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Harnstoff-Granulat
Der HS-Code für Harnstoff-Granulat lautet 3102.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3102.10.19. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3102.10.19.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3102.10.19.00.0.
Einreihung von Harnstoff-Granulat nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV). Maßgeblich ist AV 1: Die Position ergibt sich aus dem Wortlaut der Position 3102 (Mineralische oder chemische Stickstoffdüngemittel) und der Unterposition 310210 (Harnstoff). Der in der KN zusätzlich unterscheidende Stickstoffgehalt (> 45 GHT) bestimmt die finale Unterteilung. Da handelsübliches Harnstoff-Granulat diesen Schwellenwert überschreitet, erfolgt die Einreihung in die Codenummer 3102 10 19 00 0.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Harnstoff-Granulat
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihunganderer Harnstoff (≤45% N) | 3102.10.90.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitHarnstoff - anderer (für Harnstoff mit ≤45% N) | 3102.10.90.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitHarnstoff in wässriger Lösung 31,8-33,2% | 3102.10.12.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitHarnstoff in wässriger Lösung 33,2-55% | 3102.10.15.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Abgrenzung zu 3102 10 90 00 0 | Code 3102 10 90 00 0 'anderer' erfasst Harnstoff mit ≤45% Stickstoff. Da Harnstoff-Granulat zur Düngezwecken üblicherweise >45% N enthält (reiner Harnstoff ~46%), scheidet dieser Code aus. |
| Abgrenzung zu flüssigen Lösungen | Die Codes 3102 10 12 00 und 3102 10 15 00 erfassen Harnstoff in wässriger Lösung. Harnstoff-Granulat ist ein Feststoff, daher nicht unter diesen Positionen einreihbar. |
| Abgrenzung zu Mischdüngern | Mischungen von Harnstoff mit anderen düngenden Stoffen (z.B. 3102 90, 3105) fallen nicht hierunter. Reines Harnstoff-Granulat ohne Zusätze ist unter 3102 10 19 00 0 einzureihen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Harnstoff-Granulat (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEK/351/08-1 | Düngemittel 39-0-0 – Harnstoff mit Schwefel überzogen | 3102.90.00.90.0 |
| DEK/87/08-1 | Düngemittel 35-0-0 – Harnstoff mit Schwefel überzogen | 3102.90.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| CBAM: Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems | CBAM: Bei der Einfuhr muss über die in der Produktion entstandenen CO2-Emissionen berichtet werden (zukünftig CO2-Abgabe). Mehr erfahren → |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
Zollrechner für Harnstoff-Granulat
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Sendung mit unserem Zollrechner. Geben Sie dazu den Warenwert und das Ursprungsland ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Diese Produkte werden häufig zusammen mit Harnstoff-Granulat eingeführt oder ergänzen das Sortiment landwirtschaftlicher Betriebsmittel.