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LandwirtschaftstechnikKapitel 23Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Geflügelfutter: 2309.90.51.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Geflügelfutter (2309.90.51.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Geflügelfutter unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Geflügelfutter Produktbild

Standard-Geflügelfutter besteht aus einer Mischung von Getreide (Mais, Weizen, Gerste), Ölsaaten (Sojaextraktionsschrot), Vitaminen und Mineralstoffen. Der Stärkegehalt liegt in der Regel über 30 GHT, der Milcherzeugnisanteil unter 10 GHT. Die Ware wird als Mehl, Pellets oder Krümel geliefert.

Je nach Zusammensetzung (Stärkegehalt, Milchanteil, Zusatzstoffe) sind unterschiedliche Unterpositionen möglich. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Geflügelfutter beschreiben: Getreidebasis, Stärkegehalt, Pelletgröße, Zusatzstoffe

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2309.90.51.90.0 ist wie folgt in den Zolltarif eingegliedert:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 23 - RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER
  • Position: 2309 - Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art
  • Unterposition: 2309 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2309 9031 - andere, einschließlich Vormischungen
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2309 9031 - Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen|1702|30|51|bis 1702|30|99, 1702|40|90, 1702|90|50|und 2106|90|55|oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2309 9031 - Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2309 9051 - mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30|GHT
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2309 9051 - keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10|GHT
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2309 9051 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung in 2309.90.51.90.0 setzt voraus, dass der Stärkegehalt 30 GHT übersteigt. Enthält Ihr Geflügelfutter einen geringeren Stärkeanteil, kann eine andere Unterposition einschlägig sein. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um die Zusammensetzung zu prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Geflügelfutter

Der HS-Code für Geflügelfutter lautet 2309.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2309.90.51. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2309.90.51.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2309.90.51.90.0.

Einreihung von Geflügelfutter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Geflügelfutter folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt, dass der Wortlaut der Positionen und der Abschnitts- oder Kapitelvorschriften maßgeblich ist.

Geflügelfutter fällt als zubereitete Futtermischung unter Position 2309. Die Unterteilung nach Stärkegehalt und Milcherzeugnisanteil erfolgt auf KN-Ebene (AV 6). Für die Einreihung sind die tatsächlichen Deklarationswerte von Stärke und Milcherzeugnissen entscheidend.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Geflügelfutter

Alternative Einreihung

2309.90.31.91.0 0 %

Geflügel-Vormischungen (Vormischung, Stärke ≤10%, für Geflügel)

Alternative Einreihung

2309.90.41.10.0 0 %

Futtermittel mit Stärke 10-30%

Alternative Einreihung

2309.90.96.99.0 0 %

Futtermittelzusatzstoffe

Alternative Einreihung

2301.10.00.00.0 0 %

Fleischmehl

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Geflügelfutter (2309) ≠ Geflügel-Vormischungen (Vormischung, Stärke ≤10%, für Geflügel) (2309)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geflügelfutter bleibt die Zolltarifnummer 2309.90.51.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Geflügelfutter (2309) ≠ Futtermittel mit Stärke 10-30% (2309)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geflügelfutter bleibt die Zolltarifnummer 2309.90.51.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Geflügelfutter (2309) ≠ Futtermittelzusatzstoffe (2309)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Geflügelfutter bleibt die Zolltarifnummer 2309.90.51.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Falls die Ware nicht als Futtermischung klassifiziert werden kann, sind andere Kapitel zu prüfen:

Alternative Einreihung

2309.90.31.91.0 0 %

Geflügel-Vormischungen (Vormischung, Stärke ≤10%, für Geflügel)

Alternative Einreihung

2309.90.41.10.0 0 %

Futtermittel mit Stärke 10-30%

Alternative Einreihung

2309.90.96.99.0 0 %

Futtermittelzusatzstoffe

Alternative Einreihung

2301.10.00.00.0 0 %

Fleischmehl

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Geflügelfutter ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Geflügelfutter (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI3282/21-12309.90.51.90.0
Vitamin D3 500.000 I.U./g Feed Grade – Vitaminzubereitung für Futtermittelindustrie mit >30% Stärke
DEBTI11381/17-12309.90.51.90.0
Backwarenmehl als Einzelfuttermittel mit >30% Stärke, <10% Milcherzeugnisse
DEBTI21533/22-12309.90.51.90.0
Vitamin B12 auf Trägerstoff zur Tierfütterung, >30% Stärke
DEBTI45704/23-12309.90.31.91.0
Phytogene Vormischung für Geflügel, Stärke ≤10% – Alternative bei Vormischungen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Vorläufiger Antidumpingzoll

Ein vorläufiger Strafzoll, der erhoben wird, weil der Verdacht auf Preisdumping besteht, das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen ist.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Einfuhrabgaben-Rechner für Geflügelfutter

Berechnen Sie die anfallenden Einfuhrabgaben für Ihr Geflügelfutter. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um den Drittlandszoll und die Einfuhrumsatzsteuer (7 %) zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Besondere Ausfuhrmäßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Geflügelfutter

Welche Zolltarifnummer hat Geflügelfutter?

Geflügelfutter wird in der Regel unter der Zolltarifnummer 2309.90.51.90.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für zubereitete Futtermittel auf Getreidebasis mit einem Stärkegehalt von mehr als 30 GHT und einem Milcherzeugnisanteil unter 10 GHT. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, zuzüglich 7 % Einfuhrumsatzsteuer.

Welchen HS-Code hat Geflügelfutter?

Der HS-Code (6-stellig) für Geflügelfutter lautet 2309 90. Er umfasst die Position 2309 für Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art und die Unterposition 2309 90 für andere Futtermittel als Hunde- und Katzenfutter.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Geflügelfutter?

Der Drittlandszollsatz für Geflügelfutter unter der Zolltarifnummer 2309.90.51.90.0 beträgt 0 %. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % an, die auf den Zollwert berechnet wird.

Wie unterscheidet sich Geflügelfutter zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt hauptsächlich über den Stärkegehalt und den Milcherzeugnisanteil. Geflügelfutter mit mehr als 30 GHT Stärke wird unter 2309.90.51.90.0 eingereiht. Eine Alternative sind Vormischungen mit geringerem Stärkegehalt unter 2309.90.31.91.0 oder reine tierische Futtermittel unter Position 2301.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Geflügelfutter verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Zudem kann die Ware bei der Einfuhr zurückgehalten oder beschlagnahmt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Geflügelfutter?

Ja. Für Geflügelfutter gelten je nach Zusammensetzung verschiedene Maßnahmen. Dazu gehören eine Veterinärkontrolle bei tierischen Bestandteilen, eine Einfuhrkontrolle für Bio-Produkte und ein nichtpräferenzielles Zollkontingent. Für Einfuhren aus China kann ein vorläufiger Antidumpingzoll von 67,4 % anfallen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Geflügelfutter?

Die vollständige deutsche Zolltarifnummer für Geflügelfutter ist die 11-stellige Zolltarifnummer 2309.90.51.90.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code, der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur, dem 10-stelligen TARIC-Code und der nationalen 11. Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Geflügelfutter?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich mit dem Inkrafttreten der Kombinierten Nomenklatur zum 1. Januar ändern. Es ist daher empfehlenswert, die aktuell gültige Nummer vor jeder Anmeldung zu prüfen, insbesondere bei Änderungen der TARIC-Codes auf EU-Ebene.

Lassen Sie Ihre Geflügelfutter in Sekunden klassifizieren

Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihr Geflügelfutter präzise zolltariflich einreihen zu lassen. Das Tool prüft Stärkegehalt, Milchanteil und relevante Maßnahmen.

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