Hierarchie der Zolltarifnummer
Der zolltarifliche Weg zur Hartgelatinekapsel führt vom Abschnitt XX über Kapitel 96 bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer. Diese Gliederung ist verbindlich für die Anmeldung im deutschen EDV-System ATLAS.
- Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
- Kapitel: 96 - VERSCHIEDENE WAREN
- Position: 9602 - Pflanzliche oder mineralische Schnitzstoffe, bearbeitet, und Waren aus diesen Stoffen; geformte oder geschnitzte Waren aus Wachs, aus Paraffin, aus Stearin, aus natürlichen Gummen oder Harzen oder aus Modelliermassen, und andere geformte oder geschnitzte Waren, anderweit weder genannt noch inbegriffen; nicht gehärtete Gelatine, bearbeitet (ausgenommen Gelatine der Position 3503) und Waren aus nicht gehärteter Gelatine
Zolltarifnummer: 9602 0000 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die genannte Zolltarifnummer basiert auf den vorliegenden vZTA-Entscheidungen und der amtlichen Warensystematik. Für eine rechtssichere Einreihung Ihrer spezifischen Hartgelatinekapsel – insbesondere hinsichtlich Abmessungen, Gelatineart und Verwendungszweck – nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Hartgelatinekapsel
Der HS-Code für Hartgelatinekapsel lautet 9602.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9602.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9602.00.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9602.00.00.90.0.
Einreihung von Hartgelatinekapsel nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Leere Hartgelatinekapseln bestehen aus zwei Teilen (Body und Cap), die aus nicht gehärteter Gelatine industriell geformt werden. Sie dienen als Hüllen zur Aufnahme von Pulvern, Granulaten oder Flüssigkeiten in der Pharma- und Nahrungsergänzungsmittelindustrie. Die Position 9602 erfasst ausdrücklich bearbeitete, nicht gehärtete Gelatine sowie Waren daraus, ausgenommen Rohgelatine der Position 3503.
Die dreibogige vZTA-Rechtsprechung (DE19182/12-1, DEBTI1465/21-1, DEB/1304/08-1) bestätigt einheitlich die Einreihung in die Unterposition 9602.00.00.90.0. Maßgeblich ist, dass die Kapseln nicht handgearbeitet sind (vgl. 9602.00.00.10.0) und keinen Wirkstoff enthalten (Abgrenzung zu Position 3004).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Hartgelatinekapsel
Alternative Einreihung
Arzneiwaren (dosiert, im Einzelverkauf) – für befüllte Kapseln
Alternative Einreihung
Gelatine als Rohstoff – Position 3503
Alternative Einreihung
Warenträger aus Kunststoff – für HPMC-Kapseln
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Hartgelatinekapsel (9602) ≠ Arzneiwaren (dosiert, im Einzelverkauf) – für befüllte Kapseln (3004)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hartgelatinekapsel bleibt die Zolltarifnummer 9602.00.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Hartgelatinekapsel (9602) ≠ Gelatine als Rohstoff – Position 3503 (3503)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hartgelatinekapsel bleibt die Zolltarifnummer 9602.00.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Hartgelatinekapsel (9602) ≠ Warenträger aus Kunststoff – für HPMC-Kapseln (3923)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hartgelatinekapsel bleibt die Zolltarifnummer 9602.00.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Wird die Hartgelatinekapsel aus einem anderen Material oder mit einer anderen Funktion hergestellt, kann die Ware in ein anderes Kapitel fallen.
Alternative Einreihung
Arzneiwaren (dosiert, im Einzelverkauf) – für befüllte Kapseln
Alternative Einreihung
Gelatine als Rohstoff – Position 3503
Alternative Einreihung
Warenträger aus Kunststoff – für HPMC-Kapseln
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Hartgelatinekapsel ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Hartgelatinekapsel (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
2,2 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Zollrechner für Hartgelatinekapseln
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Hartgelatinekapseln mit unserem Zollrechner. Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und Warenbeschreibung ein und erhalten Sie den Drittlandszoll, die Einfuhrumsatzsteuer sowie mögliche Zollpräferenzen.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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