Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige Hierarchie der Zolltarifnummer für Patienten-monitor zeigt die Position im Warenverzeichnis.
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionMedizinische, chirurgische, zahnärztliche oder tierärztliche Instrumente, Apparate und Geräte, einschließlich Szintigrafen und andere elektromedizinische Apparate und Geräte, sowie Apparate und Geräte zum Prüfen der Sehschärfe9018
- UnterpositionElektrodiagnoseapparate und -geräte (einschließlich der Apparate und Geräte für Funktionsprüfungen oder zum Überwachen von physiologischen Parametern)901811
- Unterpositionandere901819
- ZolltarifnummerÜberwachungsapparate und -geräte zur gleichzeitigen Überwachung von zwei oder mehr Parametern
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Patienten-monitor
Der HS-Code für Patienten-monitor lautet 9018.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9018.19.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9018.19.10.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9018.19.10.00.0.
Einreihung von Patienten-monitor nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung eines Patienten-monitors in den Zolltarif folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut der Abschnitte, Kapitel und Positionen. AV 3 b) greift, wenn die Ware nach ihrer charaktergebenden Eigenschaft eingereiht wird – bei einem Patienten-monitor ist dies die gleichzeitige Mehrparameter-Überwachung.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Patienten-monitor
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungandere Elektrodiagnoseapparate und -geräte | 9018.19.90.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungBlutdruckmessgeräte | 9018.90.10.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungDefibrillatoren | 9018.90.84.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Patienten-monitor (9018) ≠ andere Elektrodiagnoseapparate und -geräte (9018) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Patienten-monitor bleibt die Zolltarifnummer 9018.19.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Patienten-monitor (9018) ≠ Blutdruckmessgeräte (9018) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Patienten-monitor bleibt die Zolltarifnummer 9018.19.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Patienten-monitor (9018) ≠ Defibrillatoren (9018) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Patienten-monitor bleibt die Zolltarifnummer 9018.19.10.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Patienten-monitor (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI60599/24-1 | Komplettes Patientenmonitor-System (zerlegt), funktionelle Einheit | 9018.19.10.00.0 |
| DEBTI60594/24-1 | Komplettes Patientenmonitor-System (zerlegt), funktionelle Einheit | 9018.19.10.00.0 |
| DEBTI56909/24-1 | Patientenmonitorsystem, Zentraleinheit mit Monitor und Touchscreen | 9018.19.10.00.0 |
| DEBTI57938/24-1 | Patientenmonitorsystem, funktionelle Einheit | 9018.19.10.00.0 |
| DE10626/13-1 | Patientenüberwachungsmonitor Main Unit BSM | 9018.19.10.00.0 |
| DEB/862/07-1 | Telemetrie-Monitor | 9018.19.10.00.0 |
| DE17531/10-1 | Tragbares Telemetriegerät (Zubehör) | 9018.19.10.00.0 |
| DE17860/10-1 | Hauptprintplatte für Patientenüberwachungsgerät | 9018.19.10.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr in die EU
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Patienten-monitor
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Patienten-monitor. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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