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EnergieKapitel 44Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Holzpellet: 4401.31.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Holzpellet (4401.31.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Holzpellet unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Holzpellet Produktbild

Für Holzpellets sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Holzpellet gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:

  • Abschnitt: IX - Kap. 44 bis 46: Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren und Korbmacherwaren
  • Kapitel: 44 - HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
  • Position: 4401 - Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst
  • Unterposition: 4401 31 - Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4401 3100 00 0 - Holzpellets

Hinweis zur Einreihung

Die genannte Zolltarifnummer dient als Orientierung. Für eine verbindliche Einreihung nutzen Sie bitte das .

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Holzpellet

Der HS-Code für Holzpellet lautet 4401.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4401.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4401.31.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4401.31.00.00.0.

Einreihung von Holzpellet nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. Position 4401 erfasst Brennholz sowie Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets oder ähnlichen Formen zusammengepresst. Die Unterposition 4401.31 nennt explizit „Holzpellets

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Holzpellet

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Sägespäne oder Holzabfälle zu Pellets gepresst, zum Heizen oder für andere thermische VerwendungHolzpellets aus Sägespänen und Holzabfällen, zylindrisch gepresst4401.31.00.00.0 0 %
Sägespäne oder Holzabfälle zu Briketts (größere Formate) gepresstHolzbriketts aus Sägespänen und Holzabfällen4401.32.00.00.0 0 %
Holzabfälle in anderen Formen zusammengepresst, z.B. als Scheite oder spezielle FormateAndere zusammengepresste Holzabfälle (weder Pellets noch Briketts)4401.39.00.00.0 0 %
Nicht zusammengepresstes Laubholz als BrennmaterialBrennholz, anderes Holz (kein Nadelholz), als Rundlinge, Scheite oder Zweige4401.12.00.00.0 0 %
Pellets aus Getreiderückständen (z.B. Stroh, Maisspindeln) – anderes Kapitel!Pellets aus Getreide-Rückständen und pflanzlichen Stoffen2302.30.10.00.0 0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Holzpellet (4401) ≠ Holzbriketts aus Sägespänen und Holzabfällen (4401)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Sägespäne oder Holzabfälle zu Briketts (größere Formate) gepresst. Für Holzpellet bleibt die Zolltarifnummer 4401.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Holzpellet (4401) ≠ Andere zusammengepresste Holzabfälle (weder Pellets noch Briketts) (4401)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Holzabfälle in anderen Formen zusammengepresst, z.B. als Scheite oder spezielle Formate. Für Holzpellet bleibt die Zolltarifnummer 4401.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Holzpellet (4401) ≠ Brennholz, anderes Holz (kein Nadelholz), als Rundlinge, Scheite oder Zweige (4401)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Nicht zusammengepresstes Laubholz als Brennmaterial. Für Holzpellet bleibt die Zolltarifnummer 4401.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Sofern die Ware nicht unter Kapitel 44 fällt, könnte eine Einreihung in anderen Kapiteln in Betracht kommen:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Sägespäne oder Holzabfälle zu Briketts (größere Formate) gepresstHolzbriketts aus Sägespänen und Holzabfällen4401.32.00.00.0 0 %
Holzabfälle in anderen Formen zusammengepresst, z.B. als Scheite oder spezielle FormateAndere zusammengepresste Holzabfälle (weder Pellets noch Briketts)4401.39.00.00.0 0 %
Nicht zusammengepresstes Laubholz als BrennmaterialBrennholz, anderes Holz (kein Nadelholz), als Rundlinge, Scheite oder Zweige4401.12.00.00.0 0 %
Pellets aus Getreiderückständen (z.B. Stroh, Maisspindeln) – anderes Kapitel!Pellets aus Getreide-Rückständen und pflanzlichen Stoffen2302.30.10.00.0 0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Holzpellet ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Holzpellet (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE27509/16-1Holzpellets, Sägespäne aus Nadelholz zu ca. 6–8 mm dicken und 5–25 mm langen, zylindrischen Pellets gepresst, zur Verwendung als Tiereinstreu4401.31.00.00.0
DEBTI54423/23-1Grillpellets 10kg, Sägespäne zu ca. 6 mm dicken, ca. 6–10 mm langen, zylindrischen Pellets gepresst, zur thermischen Verwendung beim Grillen und Smoken4401.31.00.00.0
DEBTI25319/24-1Holzeinstreu, Sägespäne zu ca. 5 mm dicken, max. 18 mm langen zylindrischen Pellets gepresst, zur Verwendung als Tiereinstreu4401.31.00.00.0
DE27319/16-1Holzeinstreu, Sägespäne zu ca. 5 mm dicken, max. 18 mm langen zylindrischen Pellets gepresst4401.31.00.00.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China0 %Drittlandszoll
USA0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand0 %Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle – AbfälleStrenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. Holzabfälle und Sägespäne können unter diese Regelung fallen.
Einfuhrkontrolle – CITESEinfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Bei Holz aus geschützten Baumarten (z.B. bestimmte Tropenhölzer) ist eine CITES-Genehmigung erforderlich.
Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien VerkehrDer Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig.

Zoll-Rechner

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen
MaßnahmeBeschreibung
Beschränkung bei der AusfuhrDie Ausfuhr von Holzpellets und Holzabfällen ist nicht vollständig frei – es gelten spezifische Einschränkungen je nach Bestimmungsland.
AusfuhrgenehmigungFür den Export bestimmter Holzarten und -erzeugnisse ist eine behördliche Genehmigung erforderlich.
Ausfuhrkontrolle – AbfälleDer Export von Holzabfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten (Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle).
Ausfuhrkontrolle – CITESAusfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen bei Holz aus geschützten Baumarten.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Holzpellets

Welche Zolltarifnummer hat Holzpellet?

Holzpellet wird unter der 11-stelligen Zolltarifnummer 4401.31.00.00.0 eingereiht. Diese Nummer gilt für zylindrische Presslinge aus Sägespänen und Holzabfällen, die als Brennstoff für Pelletheizungen oder Öfen verwendet werden. Die Einreihung basiert auf der Position 4401 des Harmonisierten Systems, die Holz in verschiedenen Formen erfasst.

Welchen HS-Code hat Holzpellet?

Der HS-Code für Holzpellet lautet 4401.31. Dies ist die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer und entspricht der international harmonisierten Warenklassifikation. Der HS-Code 4401.31 kennzeichnet spezifisch „Holzpellets

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Holzpellet?

Der Drittlandszollsatz für Holzpellet beträgt 0 %. Das bedeutet, dass bei der Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern wie China, USA oder Indien kein Zoll anfällt. Zusätzlich fällt jedoch die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % an (ermäßigter Satz für Brennstoffe).

Wie unterscheidet sich Holzpellet zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von Holzpellet erfolgt gegenüber Holzbriketts (4401.32) und Brennholz (4401.11). Während Pellets zylindrische Presslinge mit 6–8 mm Durchmesser sind, haben Briketts eine andere Form. Die Alternative 4401.32 erfasst Briketts, während 4401.11 ungepresste Rundlinge oder Scheite betrifft. Diese Abgrenzung ist entscheidend für die korrekte Einreihung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Holzpellet verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen im Zollverfahren oder sogar zu Bußgeldern führen. Im Falle von Holzpellet, wo der Drittlandszollsatz 0 % beträgt, ist das finanzielle Risiko gering, aber falsche Angaben können dennoch zu Prüfungen durch den Zoll führen. Bei Unsicherheit sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) eingeholt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Holzpellet?

Ja, für Holzpellet gelten besondere Maßnahmen: Es besteht eine Einfuhrkontrolle für Abfälle (Code 755) sowie eine CITES-Kontrolle für geschützte Baumarten (Code 710). Zudem kann eine Beschränkung bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr (Code 475) bestehen. Bei der Ausfuhr sind eine Genehmigung durch das BAFA (Code 473) und eine Ausfuhrkontrolle für Abfälle (Code 751) zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Holzpellet?

Die vollständige Zolltarifnummer für Holzpellet ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 4401.31.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (4401.31), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (4401.31.00), dem 10-stelligen TARIC-Code (4401.31.00.00) und der abschließenden 11. Stelle (0) für die nationale Statistik.

Ändern sich Zolltarifnummern für Holzpellet?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für Holzpellet ist die Position 4401.31 seit Jahren stabil. Es empfiehlt sich dennoch, die Aktualität der Nummer regelmäßig zu prüfen, insbesondere bei neuen Handelsabkommen oder Änderungen der EU-Zollvorschriften.

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