Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Holzpellet gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- Abschnitt: IX - Kap. 44 bis 46: Holz und Holzwaren; Holzkohle; Kork und Korkwaren; Flechtwaren und Korbmacherwaren
- Kapitel: 44 - HOLZ UND HOLZWAREN; HOLZKOHLE
- Position: 4401 - Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen; Holz in Form von Plättchen oder Schnitzeln; Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst
- Unterposition: 4401 31 - Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, zu Pellets, Briketts, Scheiten oder ähnlichen Formen zusammengepresst
Zolltarifnummer: 4401 3100 00 0 - Holzpellets
Hinweis zur Einreihung
Die genannte Zolltarifnummer dient als Orientierung. Für eine verbindliche Einreihung nutzen Sie bitte das .
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Holzpellet
Der HS-Code für Holzpellet lautet 4401.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4401.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4401.31.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4401.31.00.00.0.
Einreihung von Holzpellet nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach AV 1 erfolgt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen. Position 4401 erfasst Brennholz sowie Sägespäne, Holzabfälle und Holzausschuss, auch zu Pellets oder ähnlichen Formen zusammengepresst. Die Unterposition 4401.31 nennt explizit „Holzpellets
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Holzpellet
Sägespäne oder Holzabfälle zu Pellets gepresst, zum Heizen oder für andere thermische Verwendung
Holzpellets aus Sägespänen und Holzabfällen, zylindrisch gepresst
Sägespäne oder Holzabfälle zu Briketts (größere Formate) gepresst
Holzbriketts aus Sägespänen und Holzabfällen
Holzabfälle in anderen Formen zusammengepresst, z.B. als Scheite oder spezielle Formate
Andere zusammengepresste Holzabfälle (weder Pellets noch Briketts)
Nicht zusammengepresstes Laubholz als Brennmaterial
Brennholz, anderes Holz (kein Nadelholz), als Rundlinge, Scheite oder Zweige
Pellets aus Getreiderückständen (z.B. Stroh, Maisspindeln) – anderes Kapitel!
Pellets aus Getreide-Rückständen und pflanzlichen Stoffen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Holzpellet (4401) ≠ Holzbriketts aus Sägespänen und Holzabfällen (4401)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Sägespäne oder Holzabfälle zu Briketts (größere Formate) gepresst. Für Holzpellet bleibt die Zolltarifnummer 4401.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Holzpellet (4401) ≠ Andere zusammengepresste Holzabfälle (weder Pellets noch Briketts) (4401)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Holzabfälle in anderen Formen zusammengepresst, z.B. als Scheite oder spezielle Formate. Für Holzpellet bleibt die Zolltarifnummer 4401.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Holzpellet (4401) ≠ Brennholz, anderes Holz (kein Nadelholz), als Rundlinge, Scheite oder Zweige (4401)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Nicht zusammengepresstes Laubholz als Brennmaterial. Für Holzpellet bleibt die Zolltarifnummer 4401.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Sofern die Ware nicht unter Kapitel 44 fällt, könnte eine Einreihung in anderen Kapiteln in Betracht kommen:
Sägespäne oder Holzabfälle zu Briketts (größere Formate) gepresst
Holzbriketts aus Sägespänen und Holzabfällen
Holzabfälle in anderen Formen zusammengepresst, z.B. als Scheite oder spezielle Formate
Andere zusammengepresste Holzabfälle (weder Pellets noch Briketts)
Nicht zusammengepresstes Laubholz als Brennmaterial
Brennholz, anderes Holz (kein Nadelholz), als Rundlinge, Scheite oder Zweige
Pellets aus Getreiderückständen (z.B. Stroh, Maisspindeln) – anderes Kapitel!
Pellets aus Getreide-Rückständen und pflanzlichen Stoffen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Holzpellet ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Holzpellet (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. Holzabfälle und Sägespäne können unter diese Regelung fallen.
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Bei Holz aus geschützten Baumarten (z.B. bestimmte Tropenhölzer) ist eine CITES-Genehmigung erforderlich.
Der Import zur freien Nutzung ist eingeschränkt. Es sind Dokumente oder Prüfungen notwendig.
Zoll-Rechner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Holzpellet mit unserem kostenlosen Zollrechner – inklusive EUSt und Zoll.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Die Ausfuhr von Holzpellets und Holzabfällen ist nicht vollständig frei – es gelten spezifische Einschränkungen je nach Bestimmungsland.
Für den Export bestimmter Holzarten und -erzeugnisse ist eine behördliche Genehmigung erforderlich.
Der Export von Holzabfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten (Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle).
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen bei Holz aus geschützten Baumarten.
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