Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Hierarchie der Zolltarifnummer für Gaszähler reicht vom Abschnitt bis zur vollständigen 11-stelligen Codenummer.
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionGaszähler, Flüssigkeitszähler oder Elektrizitätszähler, einschließlich Eichzähler dafür9028
- ZolltarifnummerGaszähler
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gaszähler
Der HS-Code für Gaszähler lautet 9028.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9028.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9028.10.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9028.10.00.00.0.
Einreihung von Gaszähler nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Gaszählern in die Position 9028 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich sind AV 1 (Wortlaut der Positionen), AV 3a (Spezifizierung) und AV 3c (letzte Position bei fehlender Hauptfunktion).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gaszähler
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFlüssigkeitszähler – nicht zutreffend, da das Produkt ausschließlich Gase misst. | 9028.20.00.00.0 | 2,1 % |
| Alternative EinreihungElektronische Durchflussmesser für Gase (Position 9026) – möglich, wenn die Durchflussmessung die kennzeichnende Hauptfunktion ist. Die vZTA-Rechtsprechung (DEBTI36554/19-1) zeigt jedoch, dass Multifunktionsgeräte ohne feststellbare Hauptfunktion als Zähler der Position 9028 einzureihen sind. | 9026.10.21.00.0 | 2,1 % |
| Alternative EinreihungTeile und Zubehör für Zähler der Position 9028 – zutreffend für Ersatzteile, Messwerke oder Gehäuse, nicht für komplette Gaszähler. | 9028.90.00.00 | 2,1 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gaszähler (9028) ≠ Flüssigkeitszähler – nicht zutreffend, da das Produkt ausschließlich Gase misst. (9028) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gaszähler bleibt die Zolltarifnummer 9028.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gaszähler (9028) ≠ Elektronische Durchflussmesser für Gase (Position 9026) – möglich, wenn die Durchflussmessung die kennzeichnende Hauptfunktion ist. Die vZTA-Rechtsprechung (DEBTI36554/19-1) zeigt jedoch, dass Multifunktionsgeräte ohne feststellbare Hauptfunktion als Zähler der Position 9028 einzureihen sind. (9026) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gaszähler bleibt die Zolltarifnummer 9028.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gaszähler (9028) ≠ Teile und Zubehör für Zähler der Position 9028 – zutreffend für Ersatzteile, Messwerke oder Gehäuse, nicht für komplette Gaszähler. (9028) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gaszähler bleibt die Zolltarifnummer 9028.10.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gaszähler (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI37890/18-1 | Multifunktionaler Gaszähler (Turbinenrad, elektronischer Mengenumwerter) | 9028.10.00.00.0 |
| DEBTI59356/18-1 | Turbinenradgaszähler (mechanisches Rollenzählwerk) | 9028.10.00.00.0 |
| DEBTI42296/18-1 | Drehkolbengaszähler (Verdrängungsprinzip) | 9028.10.00.00.0 |
| DEBTI36554/19-1 | Erdgaszähler (Turbinenrad, analoges/elektronisches Zählwerk) | 9028.10.00.00.0 |
| DE12796/11-1 | Turbinenradgaszähler TRZ 03-K (mechanisch) | 9028.10.00.00.0 |
| DE12806/11-1 | Drehkolbengaszähler DKZ 04 | 9028.10.00.00.0 |
| DE12800/11-1 | Elektronischer Turbinenradgaszähler TERZ 94 | 9028.10.00.00.0 |
| DE12801/11-1 | Elektronischer Turbinenradgaszähler TEC 24 | 9028.10.00.00.0 |
| DE12798/11-1 | Elektronischer Turbinenradgaszähler TRZ 03-TE | 9028.10.00.00.0 |
| DE12799/11-1 | Elektronischer Turbinenradgaszähler TRZ 03-TE/EC 24 | 9028.10.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
2,1 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 2,1 % | Drittlandszoll |
| USA | 2,1 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 2,1 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Gaszähler
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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