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Lebensmittel und GetränkeKapitel 22Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Smoothie: 2202.99.19.19.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Smoothie (2202.99.19.19.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Smoothie unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Smoothie Produktbild

Für Smoothies sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Smoothie beschreiben: Zutaten, Fruchtpüreeanteil, Verpackung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Einreihung in die Zolltarifnummer 2202.99.19.19.0 ergibt sich aus folgender Hierarchie des Harmoniserten Systems:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 22 - GETRÄNKE, ALKOHOLHALTIGE FLÜSSIGKEITEN UND ESSIG
  • Position: 2202 - Wasser, einschließlich Mineralwasser und kohlensäurehaltiges Wasser, mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Aromastoffen und andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Frucht-, Nuss- und Gemüsesäfte der Position|2009
  • Unterposition: 2202 91 - andere
  • Unterposition: 2202 99 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2202 9911 - keine Erzeugnisse der Positionen|0401|bis 0404|und keine Fette aus Erzeugnissen der Positionen|0401|bis 0404|enthaltend
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2202 9919 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 2202 9919 11 - Zucker enthaltend (Saccharose oder Invertzucker)
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2202 9919 19 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die genaue Bestimmung der Zolltarifnummer ist für Smoothies entscheidend. Nutzen Sie unseren , um Fehler bei der Einreihung zu vermeiden.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Smoothie

Der HS-Code für Smoothie lautet 2202.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2202.99.19. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2202.99.19.19. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2202.99.19.19.0.

Einreihung von Smoothie nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für die Einreihung von Smoothie sind insbesondere die Allgemeinen Vorschriften (AV) 1 und 6 maßgeblich. AV 1 bestimmt die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen, AV 6 die Unterteilung auf Ebene der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC.

Die Position 2202 erfasst alle nicht alkoholhaltigen Getränke, ausgenommen Fruchtsäfte der Position 2009. Smoothies fallen aufgrund ihres Fruchtpüreeanteils nicht unter 2009 und sind daher als Getränk der Position 2202 zuzuweisen.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Smoothie

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

2008.97.78.90.0 9,6 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

2009.79.00.00.0 9,6 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Smoothie (2202) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (2008)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Smoothie bleibt die Zolltarifnummer 2202.99.19.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Smoothie (2202) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (2009)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Smoothie bleibt die Zolltarifnummer 2202.99.19.19.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben der Position 2202 können auch andere Kapitel in Betracht kommen, wenn die Beschaffenheit des Produkts abweicht:

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

2008.97.78.90.0 9,6 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

2009.79.00.00.0 9,6 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Smoothie ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Smoothie (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE601/17-12202.99.19.19.0
100 % Smoothie NFC. Mangomark (36 %), Orangensaft (16 %)
DE599/17-12202.99.19.19.0
100 % Smoothie NFC. Erdbeermark (39,5 %)
DE27762/16-12202.99.19.19.0
Bio-Smoothie Ananas, Orange, Banane
DEBTI27734/17-12202.99.19.19.0
Smoothie aus Guave-/Weintraubenpüree
DE11737/17-12202.99.19.19.0
Smoothie. Traubensaft, Apfelpüree
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

9,6 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China9,6 %

Drittlandszoll

USA9,6 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,1 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand9,6 %

Drittlandszoll

Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)

Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.

Zollrechner

Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für Smoothie schnell und unverbindlich mit unserem Zollrechner.

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Ausfuhr

Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Smoothies

Welche Zolltarifnummer hat Smoothie?

Trinkfertige Smoothies aus Fruchtpüree und Fruchtsaft werden unter der Zolltarifnummer 2202.99.19.19.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für nicht alkoholhaltige Getränke mit Fruchtpüreeanteil, die nicht unter die Position 2009 (Fruchtsäfte) fallen und keinen zugesetzten Zucker enthalten.

Welchen HS-Code hat Smoothie?

Der HS-Code für Smoothie lautet 220299. Er umfasst andere nicht alkoholhaltige Getränke, ausgenommen Fruchtsäfte der Position 2009. Die ersten 6 Ziffern der vollständigen Zolltarifnummer 2202.99.19.19.0 sind 220299.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Smoothie?

Der Drittlandszollsatz für Smoothie beträgt 9,6 % des Zollwerts. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, z. B. China, USA oder Thailand. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Satz auf 0 % sinken.

Wie unterscheidet sich Smoothie zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung zu Fruchtsäften (Position 2009) beruht auf dem Fruchtpüreeanteil. Als Alternative zur Hauptcodenummer kommt bei zugesetztem Zucker die 2202.99.19.11.0 in Betracht. Gefrorene Smoothie-Pellets fallen dagegen unter 2008.97.78.90.0.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Smoothie verwende?

Eine falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer führen. Zudem drohen Verzugszinsen und, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Bußgelder. Im Extremfall kann die Ware beschlagnahmt werden. Verwenden Sie daher stets die korrekte 11-stellige Nummer.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Smoothie?

Ja, für Smoothies gelten besondere Maßnahmen: Bei Bio-Smoothies ist eine Einfuhrkontrolle für ökologische Erzeugnisse (Maßnahme 750) erforderlich. Zudem sind Zusatzzölle (Maßnahme 695) möglich. Alle Lebensmittel unterliegen der Sicherheitskontrolle nach Maßnahme 722.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Smoothie?

Die Zolltarifnummer für Smoothie ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2202.99.19.19.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (220299), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (22029919), der 10-stelligen TARIC-Nummer (2202991919) und einer zusätzlichen nationalen Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Smoothie?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Die Position 2202 bleibt grundsätzlich stabil, aber die Unterpositionen (z. B. 2202.99.19.11.0 und 2202.99.19.19.0) werden regelmäßig überprüft. Prüfen Sie vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung.

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