Hierarchie der Zolltarifnummer
Die zolltarifliche Hierarchie für Koriander-Pulver führt vom Abschnitt II (Pflanzliche Erzeugnisse) über Kapitel 09 (Gewürze) bis zur spezifischen Position 0909 und Unterposition 0909.22.
- AbschnittKap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen UrsprungsII
- KapitelKAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE09
- PositionAnis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren0909
- UnterpositionKorianderfrüchte090921
- Zolltarifnummergemahlen oder sonst zerkleinert
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Koriander-Pulver
Der HS-Code für Koriander-Pulver lautet 0909.22 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0909.22.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0909.22.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0909.22.00.00.0.
Einreihung von Koriander-Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Koriander-Pulver erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3a (spezifischere Position geht vor). Position 0909 erfasst Korianderfrüchte, Unterposition 0909.22 die gemahlene Form.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Koriander-Pulver
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKorianderfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert | 0909.21.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere Gewürze, gemahlen oder sonst zerkleinert | 0910.99.99.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungKorianderblätter, getrocknet, zerkleinert | 0712.90.90.90.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Koriander-Pulver (0909) ≠ Korianderfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert (0909) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Koriander-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0909.22.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Koriander-Pulver (0909) ≠ Andere Gewürze, gemahlen oder sonst zerkleinert (0910) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Koriander-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0909.22.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Koriander-Pulver (0909) ≠ Korianderblätter, getrocknet, zerkleinert (0712) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Koriander-Pulver bleibt die Zolltarifnummer 0909.22.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel kommt nur in Betracht, wenn das Produkt nicht als Gewürz (Kapitel 09) qualifiziert, z. B. bei weiterverarbeiteten Produkten.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKorianderblätter, getrocknet, zerkleinert | 0712.90.90.90.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Koriander-Pulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI18032/19-1 | Korianderblätter, getrocknet, zerkleinert | 0909.22.00.00.0 |
| DEBTI23835/24-1 | Korianderfrüchte, ganz, unzerkleinert | 0909.22.00.00.0 |
| DEBTI19193/24-1 | Korianderfrüchte, ganz, unzerkleinert | 0909.22.00.00.0 |
| DEBTI1770/22-1 | Korianderfrüchte, ganz, zur Aussaat | 0909.22.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Importzollsätze
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Importmaßnahmen für Koriander-Pulver
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Zollrechner für Koriander-Pulver
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Koriander-Pulver mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Exportmaßnahmen
Exportmaßnahmen für Koriander-Pulver
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