Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau des Zolltarifs führt von der Abschnittsebene über Kapitel, Position und Unterposition bis zur vollständigen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelRÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER23
- PositionZubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art2309
- UnterpositionHunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf230910
- Kombinierte NomenklaturGlucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 50, 1702 30 90, 1702 40 90, 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend23091011
- Kombinierte NomenklaturStärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend23091011
- Kombinierte Nomenklaturkeine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger23091011
- Zolltarifnummerkeine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Hundefutter
Der HS-Code für Hundefutter lautet 2309.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2309.10.11. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2309.10.11.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2309.10.11.00.0.
Einreihung von Hundefutter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Hundefutter folgt den Allgemeinen Vorschriften 1 und 3a für die Bestimmung der Position 2309. Die Untergliederung innerhalb der Unterposition 2309.10 richtet sich nach den Anmerkungen zu Kapitel 23 sowie der maßgeblichen stofflichen Zusammensetzung, insbesondere dem Stärke- und Milcherzeugnisgehalt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Hundefutter
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungHunde- und Katzenfutter, Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse (z. B. Trockenfutter mit höherem Getreideanteil) | 2309.10.31.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungHunde- und Katzenfutter, Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT | 2309.10.51.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungHunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, andere (weder Glucose, Stärke noch Milcherzeugnisse enthaltend – z. B. reine Fleischsnacks, Kaustangen) | 2309.10.90.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungHunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Großgebinde für Tierheime oder gewerbliche Verwendung) | 2309.90.96.91.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Hundefutter (2309) ≠ Hunde- und Katzenfutter, Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse (z. B. Trockenfutter mit höherem Getreideanteil) (2309) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hundefutter bleibt die Zolltarifnummer 2309.10.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Hundefutter (2309) ≠ Hunde- und Katzenfutter, Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT (2309) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hundefutter bleibt die Zolltarifnummer 2309.10.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Hundefutter (2309) ≠ Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, andere (weder Glucose, Stärke noch Milcherzeugnisse enthaltend – z. B. reine Fleischsnacks, Kaustangen) (2309) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hundefutter bleibt die Zolltarifnummer 2309.10.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Hundefutter (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEB/3355/07-1 | Hundefutter, Nassfutter in Pouch, Stärke ≤10 GHT, keine Milcherzeugnisse | 2309.10.11.00.0 |
| DEBTI1102/17-1 | Alleinfuttermittel für Hunde, Nassfutter in Dose, Stärke 0,5-10 GHT | 2309.10.11.00.0 |
| DE25904/16-1 | Alleinfuttermittel für Hunde, Pastete in Dose, Stärke 3,5 GHT | 2309.10.11.00.0 |
| DEBTI40268/19-1 | Ergänzungsfuttermittel für Hunde, getrocknete Stücke, keine Stärke/Milch | 2309.10.90.00.0 |
| DEBTI11303/24-1 | Hundefutter, Stärke >10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse | 2309.10.31.00.0 |
| DEBTI24460/24-1 | Alleinfuttermittel für Hunde, kein Glucose/Stärke/Milch | 2309.10.90.00.0 |
| DEBTI19867/22-1 | Hundefutter, Dauerlutscher, Stärke 0,5-10 GHT | 2309.10.11.00.0 |
| DEBTI40265/19-1 | Ergänzungsfuttermittel Huhn/Süßkartoffel, Stärke 0,5-10 GHT | 2309.10.11.00.0 |
| DE22326/12-1 | Hundefutter, Nassfutter in Gelee, Glucose enthaltend | 2309.10.11.00.0 |
| DEBTI33001/18-1 | Ergänzungsfuttermittel, getrocknete Nuggets, Stärke 0,5-10 GHT | 2309.10.11.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
| Vorläufiger Antidumpingzoll | Ein vorläufiger Strafzoll, der erhoben wird, weil der Verdacht auf Preisdumping besteht, das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen ist. |
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
Einfuhrabgaben berechnen
Nutzen Sie den Zollrechner, um die tatsächlichen Einfuhrabgaben für Ihr Hundefutter unter Berücksichtigung von Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und etwaigen Antidumpingzöllen zu kalkulieren.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Nachfolgend finden Sie weitere Produkte aus dem Bereich Landwirtschaftstechnik mit ihren Zolltarifnummern.