Hierarchie der Zolltarifnummer
Der hierarchische Aufbau des Zolltarifs führt von der Abschnittsebene über Kapitel, Position und Unterposition bis zur vollständigen Zolltarifnummer.
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 23 - RÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER
- Position: 2309 - Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art
- Unterposition: 2309 10 - Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Kombinierte Nomenklatur: 2309 1011 - Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen|1702|30|50, 1702|30|90, 1702|40|90, 1702|90|50|und 2106|90|55|oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend
Kombinierte Nomenklatur: 2309 1011 - Stärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend
Kombinierte Nomenklatur: 2309 1011 - keine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10|GHT oder weniger
Zolltarifnummer: 2309 1011 00 0 - keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10|GHT
Hinweis zur Einreihung
Eine falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Säumniszuschlägen oder Einfuhrabgaben in falscher Höhe führen. Nutzen Sie daher vor Ihrer endgültigen Anmeldung das , um Ihr Produkt anhand der konkreten Zusammensetzung zu prüfen.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Hundefutter
Der HS-Code für Hundefutter lautet 2309.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2309.10.11. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2309.10.11.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2309.10.11.00.0.
Einreihung von Hundefutter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Hundefutter folgt den Allgemeinen Vorschriften 1 und 3a für die Bestimmung der Position 2309. Die Untergliederung innerhalb der Unterposition 2309.10 richtet sich nach den Anmerkungen zu Kapitel 23 sowie der maßgeblichen stofflichen Zusammensetzung, insbesondere dem Stärke- und Milcherzeugnisgehalt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Hundefutter
Alternative Einreihung
Hunde- und Katzenfutter, Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse (z. B. Trockenfutter mit höherem Getreideanteil)
Alternative Einreihung
Hunde- und Katzenfutter, Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT
Alternative Einreihung
Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, andere (weder Glucose, Stärke noch Milcherzeugnisse enthaltend – z. B. reine Fleischsnacks, Kaustangen)
Alternative Einreihung
Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Großgebinde für Tierheime oder gewerbliche Verwendung)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Hundefutter (2309) ≠ Hunde- und Katzenfutter, Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse (z. B. Trockenfutter mit höherem Getreideanteil) (2309)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hundefutter bleibt die Zolltarifnummer 2309.10.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Hundefutter (2309) ≠ Hunde- und Katzenfutter, Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT (2309)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hundefutter bleibt die Zolltarifnummer 2309.10.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Hundefutter (2309) ≠ Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, andere (weder Glucose, Stärke noch Milcherzeugnisse enthaltend – z. B. reine Fleischsnacks, Kaustangen) (2309)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hundefutter bleibt die Zolltarifnummer 2309.10.11.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einige Futtermittel auf pflanzlicher Basis können in andere Kapitel eingereiht werden.
Alternative Einreihung
Hunde- und Katzenfutter, Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse (z. B. Trockenfutter mit höherem Getreideanteil)
Alternative Einreihung
Hunde- und Katzenfutter, Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT
Alternative Einreihung
Hunde- und Katzenfutter, in Aufmachungen für den Einzelverkauf, andere (weder Glucose, Stärke noch Milcherzeugnisse enthaltend – z. B. reine Fleischsnacks, Kaustangen)
Alternative Einreihung
Hunde- und Katzenfutter, nicht in Aufmachungen für den Einzelverkauf (Großgebinde für Tierheime oder gewerbliche Verwendung)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Hundefutter ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Hundefutter (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Ein vorläufiger Strafzoll, der erhoben wird, weil der Verdacht auf Preisdumping besteht, das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen ist.
Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.
Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.
Einfuhrabgaben berechnen
Nutzen Sie den Zollrechner, um die tatsächlichen Einfuhrabgaben für Ihr Hundefutter unter Berücksichtigung von Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer und etwaigen Antidumpingzöllen zu kalkulieren.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Nachfolgend finden Sie weitere Produkte aus dem Bereich Landwirtschaftstechnik mit ihren Zolltarifnummern.
Futterkalk
2517.49.00.00.0 · 0 %
Bananenblatt
1404.90.00.90.0 · nicht ermittelt
Palmkern-Schale
2306.60.00.00.0 · 0 %
Mais-Samen
1005.10.90.00.0 · 0 %
Kokostorf
1404.90.00.90.0 · 0 %
Rübenschnitzel
2303.20.10.00.0 · 0 %
Tabak
2403.19.90.00.0 · 74,9 %
Fleischknochenmehl
2301.10.00.00.0 · 0 %
Npk-Dünger
3105.20.10.90.0 · 0 %
