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LandwirtschaftstechnikKapitel 24Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Tabak: 2403.19.90.00.0

Die zolltarifliche Einreihung von Tabak erfolgt nach Verarbeitungsgrad und Verwendungszweck. Für verarbeiteten Rauchtabak, der nicht Wasserpfeifentabak ist und in Gebinden über 500 g vertrieben wird, lautet die Zolltarifnummer 2403.19.90.00.0. Der Drittlandszollsatz beträgt 74,9 %, zusätzlich fällt Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Dieser Leitfaden erläutert die Struktur der Zolltarifnummer, die relevanten Unterpositionen und gibt eine Abgrenzung zu anderen Tabakwaren (Position 2401, 2402, 2404).

Tabak Produktbild

Verarbeiteter Tabak (Rauchtabak, Feinschnitt, Pfeifentabak) wird in der Position 2403 des Harmonisierten Systems eingereiht. Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer hängt von der Verpackungsgröße und der Art der Verwendung ab. Eine Übersicht aller relevanten Unterpositionen und Abgrenzungen zu anderen Tabakerzeugnissen finden Sie unter Alle Möglichkeiten im Überblick →

Gib z.B. Pfeifentabak, Feinschnitt in 1-kg-Packung ein

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Einreihung von Tabak erfolgt im Abschnitt IV (Kap. 16–24) des Harmonisierten Systems. Nach der 4-stelligen Position 2403 (Anderer verarbeiteter Tabak) folgt die Unterposition 2403 19 (anderer Rauchtabak, kein Wasserpfeifentabak).

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 24 - TABAK UND VERARBEITETE TABAKERSATZSTOFFE; ERZEUGNISSE, AUCH NIKOTINHALTIG, DIE ZUR INHALATION OHNE VERBRENNUNG BESTIMMT SIND; ANDERE NIKOTINHALTIGE ERZEUGNISSE, DIE ZUR NIKOTINAUFNAHME IN DEN MENSCHLICHEN KÖRPER BESTIMMT SIND
  • Position: 2403 - Anderer verarbeiteter Tabak und andere verarbeitete Tabakersatzstoffe; "homogenisierter" oder "rekonstituierter" Tabak; Tabakauszüge und Tabaksoßen
  • Unterposition: 2403 11 - Rauchtabak, auch mit einem beliebigen Anteil an Tabakersatzstoffen
  • Unterposition: 2403 19 - anderer
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2403 1990 00 0 - anderer

Hinweis zur Einreihung

Achtung: Die Verpackungsgröße entscheidet über die korrekte 8. Stelle der KN. Liegt der Rauchtabak in Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts >500 g vor, ist die Zolltarifnummer 2403.19.90.00.0 zutreffend. Bei ≤500 g greift 2403.19.10.00.0. Prüfen Sie daher immer die tatsächliche Aufmachung. Nutzen Sie unser Klassifizierungstool zur schnellen Ermittlung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tabak

Der HS-Code für Tabak lautet 2403.19 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2403.19.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2403.19.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2403.19.90.00.0.

Einreihung von Tabak nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die 8. und 9. Stelle der Kombinierten Nomenklatur unterscheiden bei Rauchtabak die Verpackungsgröße:

Kleinpackungen bis einschließlich 500 g werden unter 2403 19 10 (Zolltarifnummer 2403.19.10.00.0) eingereiht.

Größere Gebinde (über 500 g) und lose Ware fallen unter 2403 19 90 (Zolltarifnummer 2403.19.90.00.0).

Diese Unterteilung ist zwingend zu beachten, da sie den Zollsatz nicht ändert, aber für die statistische Erfassung und mögliche Verbrauchsteuern (Tabaksteuer) relevant ist.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tabak

Alternative Einreihung

2403.19.10.00.0 74,9 %

Rauchtabak, anderer, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger

Alternative Einreihung

2403.11.00.00.0 74,9 %

Wasserpfeifentabak

Alternative Einreihung

2403.99.00.00.0 74,9 %

anderer verarbeiteter Tabak (homogenisierter/rekonstituierter Tabak, Kautabak, Schnupftabak, Tabakauszüge)

Alternative Einreihung

2401.30.00.00.0 74,9 %

Tabakabfälle

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Tabak (2403) ≠ Rauchtabak, anderer, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger (2403)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tabak bleibt die Zolltarifnummer 2403.19.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Tabak (2403) ≠ Wasserpfeifentabak (2403)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tabak bleibt die Zolltarifnummer 2403.19.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Tabak (2403) ≠ anderer verarbeiteter Tabak (homogenisierter/rekonstituierter Tabak, Kautabak, Schnupftabak, Tabakauszüge) (2403)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tabak bleibt die Zolltarifnummer 2403.19.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Falls Ihr Produkt kein verarbeiteter Rauchtabak ist, kommen ggf. andere Kapitel oder Positionen in Betracht. Die wesentlichsten außerhalb der 8-stelligen KN-Unterposition:

Alternative Einreihung

2403.19.10.00.0 74,9 %

Rauchtabak, anderer, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 500 g oder weniger

Alternative Einreihung

2403.11.00.00.0 74,9 %

Wasserpfeifentabak

Alternative Einreihung

2403.99.00.00.0 74,9 %

anderer verarbeiteter Tabak (homogenisierter/rekonstituierter Tabak, Kautabak, Schnupftabak, Tabakauszüge)

Alternative Einreihung

2401.30.00.00.0 74,9 %

Tabakabfälle

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Tabak ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Tabak (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE23674/11-12403.19.90.00.0
Gerissene Tabakeinlagemischung für Zigarren bestehend aus gerissenen Tabakblattstücken von brauner bis dunkelbrauner Farbe mit einem kräftigen tabaktypischen Geruch. Die Tabakblattstücke liegen in sehr unterschiedlichen Größen vor, wobei größere Tabakblattstücke vorherrschen (Länge bis zu 4 cm / Breite bis zu 2,5 cm).... Mehr anzeigen
DEBTI39811/19-12403.19.10.00.0
Nach den Angaben des Antragstellers und des vorgelegten Warenmusters handelt es sich um entrippte, zerkleinerte Tabakblattteile. Die grünlichen, kleinen Tabakblattteile (lt. Antrag sog. Dokha-Tabak) sind lediglich getrocknet und zerkleinert worden. Nach dem Untersuchungsergebnis des durchgeführten Rauchtests für Tabak... Mehr anzeigen
DEHH/666/08-12401.30.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin und den vorliegenden Warenproben handelt es sich um unregelmäßig große, getrocknete Tabakblattteile von mittel- bis dunkelbrauner Färbung. Die nicht geschnittenen Tabakblattteile (unregelmäßige Ränder) sind entrippt und mit gröberen Blattrippen oder Blattstielen vermischt. Die... Mehr anzeigen
DEBTI21711/22-12403.19.90.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um im Wesentlichen mittelbraune, gerissene Tabakblattteile. Die homogene Mischung enthält keine gröberen Rippenstücke, Verunreinigungen oder Staub. Nach dem Untersuchungsergebnis des durchgeführten Rauchtests für Tabak und... Mehr anzeigen
DEBTI43892/21-12403.19.10.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um befeuchtete, stark aromatisierte, homogen zerkleinerte (keine Schnittkanten erkennbar) Tabakblattteile. Nach dem Untersuchungsergebnis des durchgeführten Rauchtests für Tabak und Tabakwaren (ErlKN Kap. 24 (KN) RZ 01.0 bis 38.0)... Mehr anzeigen
DEBTI41915/23-12401.30.00.00.0
Nach den Antragsangaben sowie der vorliegenden Warenprobe handelt es sich überwiegend um mittel- bis dunkelbraune, holzige, getrocknete Tabakrippenstücke von unterschiedlicher Länge (bis 3,5 cm). Die Ware weist einen tabaktypischen Geruch auf. Nach dem Untersuchungsergebnis des durchgeführten Rauchtests für Tabak und... Mehr anzeigen
DEBTI31226/23-12403.99.90.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich bei dem Erzeugnis Real Leaf um sogenannten Pfeifentabak (Sorte Terpenes. Jack Herer 20g). Die nikotin- und tabakfreie Kräutermischung besteht vollständig aus Tabakersatzstoffen und enthält geschnittene Pflanzenteile des Eibisch,... Mehr anzeigen
DEHH/837/07-12401.30.00.00.0
Bei den vorliegenden Warenproben handelt es sich um kleinere, unregelmäßige Tabakteile, sog. Scraps von gelber (hellbraun) bis dunkelbrauner Farbe (Virginia-Tabak aus China bzw. Tansania). Derartige Tabakteile fallen beim Dreschen (entrippen) von Tabakblättern als Nebenprodukt an. Die augenscheinlich durch Sieben... Mehr anzeigen
DE19793/16-12403.19.90.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um Tabak, der in einem speziellen Verfahren auf eine vorgegebene Schnittbreite geschnitten, expandiert und befeuchtet wurde. Die Tabakteile bestehen nach dem Untersuchungsergebnis der Methode zur Identifikation von expandiertem... Mehr anzeigen
DE19233/12-12403.19.90.00.0
Nach den Antragsangaben, der vorliegenden Warenprobe und den ergänzenden Angaben handelt es sich um eine Tabakmischung von hellbrauner Farbe, die aufgrund von betrieblichen Qualitätsanforderungen aus dem Herstellungsprozess von Tabakwaren entnommen wird. Die Tabakmischung besteht im Wesentlichen aus fein geschnittenem... Mehr anzeigen
DE14565/15-12403.19.90.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin und der vorgelegten Warenprobe handelt es sich um gereinigte Tabakrippen, die in einem speziellen Verfahren auf eine vorgegebene Schnittbreite geschnitten, expandiert und aromatisiert wurden (expandierter Rippenschnitt). Die Tabakteile bestehen nach dem Untersuchungsergebnis der... Mehr anzeigen
DEBTI34481/21-12403.19.90.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin, dem Produktdatenblatt sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine speziell zusammengestellte, im Wesentlichen mittelbraune Mischung verschiedener Tabake. Die Tabakblattstücke sind regelmäßig auf Breite geschnittenen (Schnitttabak). Nach dem Untersuchungsergebnis des... Mehr anzeigen
DEBTI21711/22-12403.19.90.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um im Wesentlichen mittelbraune, gerissene Tabakblattteile. Die homogene Mischung enthält keine gröberen Rippenstücke, Verunreinigungen oder Staub. Nach dem Untersuchungsergebnis des durchgeführten Rauchtests für Tabak und... Mehr anzeigen
DEBTI13005/17-12403.19.90.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um sogenannten grün geschnittenen Rajagan Tabak. Die Mischung besteht aus hell-bis mittelbraunen Tabakblattstücken mit vereinzelten Rippen, die geschnitten, gehäckselt und anschließend sonnengetrocknet sind. Nach dem... Mehr anzeigen
DEBTI34438/21-12403.19.90.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin, dem Produktdatenblatt sowie dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um eine speziell zusammengestellte Mischung aus im Wesentlichen, ganz oder teilweise entrippten, dunkelbraunen, unregelmäßig großen, gerissenen Tabakblattteilen, die mit wenigen Tabakrippenstücken vermischt... Mehr anzeigen
DEBTI25964/23-12403.19.90.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um "anderen verarbeiteten Tabak". Das Erzeugnis besteht im Wesentlichen aus getrockneten hell- bis mittelbraunen, dünn geschnittenen Tabakrippen, die einem Expansionsprozess unterzogen wurden. Nach den Angaben im Antrag beträgt der Anteil an expandiertem Tabak... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle und Einfuhrabgaben

Drittlandszollsatz

74,9 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China74,9 %

Drittlandszoll

USA74,9 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz74,9 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien52,4 %

Drittlandszoll

Vietnam9,3 %

EVFTA

Thailand74,9 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Einfuhrabgaben-Rechner für Tabak

Kalkulieren Sie mit unserem Zollrechner die gesamten Einfuhrabgaben: Drittlandszollsatz (74,9 %) plus Einfuhrumsatzsteuer (19 %). Bei Präferenzabkommen können die Zölle entfallen.

Zolldaten werden geladen…

Ausführliche Informationen zur Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Tabake

Welche Zolltarifnummer hat Tabak?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für verarbeiteten Rauchtabak (Pfeifentabak, Feinschnitt, loser Rauchtabak) in Gebinden über 500 g lautet 2403.19.90.00.0. Für Kleinpackungen unter 500 g gilt 2403.19.10.00.0. Für Wasserpfeifentabak ist 2403.11.00.00.0 zuständig. Kautabak und Schnupftabak fallen unter 2403.99.00.00.0.

Welchen HS-Code hat Tabak?

Der HS-Code (6-stellig) für verarbeiteten Rauchtabak, der nicht Wasserpfeifentabak ist, lautet 2403.19. Dieser Code umfasst sowohl Rauchtabak in Umschließungen ≤500 g (KN 2403.19.10) als auch in größeren Gebinden (KN 2403.19.90). Die 4-stellige Position lautet 2403 (anderer verarbeiteter Tabak).

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Tabak?

Der Drittlandszollsatz (Wertzoll) für Tabak mit der Zolltarifnummer 2403.19.90.00.0 beträgt 74,9 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Türkei, Großbritannien, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Tabak zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung zwischen Tabakerzeugnissen erfolgt nach Verarbeitungsgrad und Verwendungszweck. Unverarbeiteter Rohtabak (Position 2401) ist nicht unmittelbar rauchbar. Fertige Zigaretten und Zigarren fallen unter Position 2402. Verarbeiteter Rauchtabak (Position 2403) ist für Pfeife, Feinschnitt oder Shisha bestimmt. Eine Alternative für Kleinpackungen ≤500 g ist die Unterposition 2403.19.10.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Tabak verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen eine fehlerhafte Zollanmeldung, die Nachforderung von Zöllen (z. B. 74,9 % statt 0 %) sowie mögliche Bußgelder und Verzugszinsen. Bei unrichtiger Angabe kann das Zollamt die Sendung zurückweisen oder ein Strafverfahren wegen Zollhinterziehung einleiten. Daher ist die korrekte Einreihung nach der Kombinierten Nomenklatur zwingend.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Tabak?

Ja. Für Tabak unter 2403.19.90.00.0 gelten Zusatzzölle (Code 695) als sonstige Abgabe. Außerdem unterliegt die Einfuhr von Tabakwaren in die EU besonderen genehmigungspflichtigen Maßnahmen, wie der Vorlage von Einfuhrgenehmigungen des Bundesamts für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Die Tabaksteuer (auf nationaler Ebene) kommt zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer hinzu.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Tabak?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Tabak lautet 2403.19.90.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (240319), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (24031990) und dem 10-stelligen TARIC-Code (2403199000) sowie der abschließenden 11. Stelle (0). Die Formatierung mit Punkten ergibt 2403.19.90.00.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Tabak?

Ja. Die Kombinierte Nomenklatur (KN) wird jährlich zum 1. Januar aktualisiert, sodass sich Unterpositionen oder Codes ändern können. Für Tabak sind in den letzten Jahren keine tiefgreifenden Änderungen eingetreten, jedoch sollte der aktuelle TARIC-Code (2403199000) vor jeder Zollanmeldung überprüft werden. Zudem können temporäre Aussetzungen oder Präferenzregelungen den anzuwendenden Zollsatz beeinflussen.

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