Hierarchie der Zolltarifnummer
Die 11-stellige Zolltarifnummer setzt sich aus dem HS-Code, der Kombinierten Nomenklatur und dem TARIC-Code zusammen.
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelRÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER23
- PositionZubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art2309
- Unterpositionandere230990
- Kombinierte Nomenklaturandere, einschließlich Vormischungen23099031
- Kombinierte NomenklaturGlucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 51 bis 1702 30 99, 1702 40 90, 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend23099031
- Kombinierte NomenklaturStärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend23099031
- Kombinierte Nomenklaturmit einem Gehalt an Stärke von mehr als 30 GHT23099051
- Kombinierte Nomenklaturkeine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT23099051
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Hühnerfutter
Der HS-Code für Hühnerfutter lautet 2309.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2309.90.51. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2309.90.51.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2309.90.51.90.0.
Einreihung von Hühnerfutter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Hühnerfutter erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) und AV 6. Maßgeblich sind der Wortlaut der Position 2309 sowie der KN-Codes 2309 90 51 (Stärke > 30 GHT) und 2309 90 41 bzw. 2309 90 31 (niedrigere Stärkegehalte).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Hühnerfutter
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungZubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, andere, einschließlich Vormischungen, Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT, andere (Hühnerfutter mit niedrigerem Stärkegehalt) | 2309.90.41.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungZubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, andere, einschließlich Vormischungen, Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT, andere (Hühnerfutter mit minimalem Stärkegehalt) | 2309.90.31.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungZubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, andere, einschließlich Vormischungen, keine Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend, andere (reine Mineralfutter für Geflügel) | 2309.90.96.95.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Hühnerfutter (2309) ≠ Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, andere, einschließlich Vormischungen, Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von mehr als 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT, andere (Hühnerfutter mit niedrigerem Stärkegehalt) (2309) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hühnerfutter bleibt die Zolltarifnummer 2309.90.51.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Hühnerfutter (2309) ≠ Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, andere, einschließlich Vormischungen, Stärke enthaltend, mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT, andere (Hühnerfutter mit minimalem Stärkegehalt) (2309) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hühnerfutter bleibt die Zolltarifnummer 2309.90.51.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Hühnerfutter (2309) ≠ Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art, andere, einschließlich Vormischungen, keine Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend, andere (reine Mineralfutter für Geflügel) (2309) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hühnerfutter bleibt die Zolltarifnummer 2309.90.51.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Hühnerfutter (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI3282/21-1 | Vitamin D3 500.000 I.U./g Feed Grade – Vitaminzubereitung für die Futtermittelindustrie mit Trägerstoff, Stärke >30 GHT, keine Milcherzeugnisse | 2309.90.51.90.0 |
| DEBTI289/24-1 | Vitamin D3 500.000 I.U./g Feed Grade – Vitaminzubereitung für die Futtermittelindustrie | 2309.90.51.90.0 |
| DEBTI26791/17-1 | Vitamin D3 500.000 I.U./g Feed Grade – Vitaminzubereitung | 2309.90.51.90.0 |
| DEBTI21533/22-1 | Vitamin B12 auf Trägerstoff zur Tierfütterung, Stärke >30 GHT | 2309.90.51.90.0 |
| DEBTI55628/24-1 | Vitamin B12 auf Trägerstoff zur Tierfütterung, Stärke >30 GHT | 2309.90.51.90.0 |
| DEBTI11381/17-1 | Backwarenmehl als Einzelfuttermittel, Stärke >30 GHT, Milcherzeugnisse <10 GHT | 2309.90.51.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Drittlandszollsatz bei Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| Vorläufiger Antidumpingzoll | Ein vorläufiger Strafzoll, der erhoben wird, weil der Verdacht auf Preisdumping besteht, das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen ist. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
Zollrechner für Hühnerfutter
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Hühnerfutter aus Drittländern. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen ein.
Exportmaßnahmen
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
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