Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus HS-Code, Kombinierter Nomenklatur und TARIC-Code zusammen. Die folgende Hierarchie zeigt den Aufbau für die Einreihung von Fischfutter.
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelRÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER23
- PositionZubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art2309
- Unterpositionandere230990
- Kombinierte Nomenklaturandere, einschließlich Vormischungen23099031
- Kombinierte NomenklaturGlucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup der Unterpositionen 1702 30 51 bis 1702 30 99, 1702 40 90, 1702 90 50 und 2106 90 55 oder Stärke oder Milcherzeugnisse enthaltend23099031
- Kombinierte NomenklaturStärke, Glucose, Glucosesirup, Maltodextrin oder Maltodextrinsirup enthaltend23099031
- Kombinierte Nomenklaturkeine Stärke enthaltend oder mit einem Gehalt an Stärke von 10 GHT oder weniger23099031
- Kombinierte Nomenklaturkeine Milcherzeugnisse enthaltend oder mit einem Gehalt an Milcherzeugnissen von weniger als 10 GHT23099031
- ZolltarifnummerFischfutter
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Fischfutter
Der HS-Code für Fischfutter lautet 2309.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2309.90.31. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2309.90.31.30. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2309.90.31.30.0.
Einreihung von Fischfutter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Fischfutter in die Position 2309 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Insbesondere AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3a (Spezifizierung) sind maßgeblich. Die Position 2309 umfasst Zubereitungen von der zur Fütterung verwendeten Art. Die Unterposition 2309.90.31.30 ist nach dem Stärkegehalt (10 GHT oder weniger) und dem Milcherzeugnisgehalt (unter 10 GHT) spezifiziert, was durch die AV 6 für Unterpositionen bestimmt wird.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Fischfutter
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFischfutter mit einem Stärkegehalt von mehr als 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder <10 GHT | 2309.90.41.20.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungMehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, ungenießbar | 2301.20.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere Zubereitungen, die nicht unter 23099031 bis 23099096 fallen | 2309.90.96.95.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Fischfutter (2309) ≠ Fischfutter mit einem Stärkegehalt von mehr als 10 bis 30 GHT, keine Milcherzeugnisse enthaltend oder <10 GHT (2309) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fischfutter bleibt die Zolltarifnummer 2309.90.31.30.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Fischfutter (2309) ≠ Mehl und Pellets von Fischen oder von Krebstieren, ungenießbar (2301) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fischfutter bleibt die Zolltarifnummer 2309.90.31.30.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Fischfutter (2309) ≠ Andere Zubereitungen, die nicht unter 23099031 bis 23099096 fallen (2309) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Fischfutter bleibt die Zolltarifnummer 2309.90.31.30.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Fischfutter (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE22460/12-1 | Fischfutter (Forellenfutter extrudiert, Stärke 9,5%, keine Milcherzeugnisse) | 2309.90.31.30.0 |
| DEB/229/09-1 | Rapsproteinkonzentrat als Fischfutter (Stärke 0,6%) | 2309.90.31.30.0 |
| DEB/692/05-1 | Fischfutter (Karpfenfutter Pellets, Stärke >10-30%) | 2309.90.41.20.0 |
| DEBTI10451/20-1 | Insektenmehl (Mehlwürmer) als Zierfischfutter | 2309.90.96.95.0 |
| DE22365/09-1 | Fischmehl zur Tierfütterung | 2301.20.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzölle nach Herkunftsland
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen für Fischfutter
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
| Vorläufiger Antidumpingzoll | Ein vorläufiger Strafzoll, der erhoben wird, weil der Verdacht auf Preisdumping besteht, das Verfahren aber noch nicht abgeschlossen ist. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
Einfuhrabgaben berechnen
Mit dem interaktiven Rechner ermitteln Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Fischfutter. Geben Sie Warenwert, Herkunftsland und Menge ein und erhalten Sie den Drittlandszoll und die Einfuhrumsatzsteuer.
Exportmaßnahmen
Ausfuhrmaßnahmen für Fischfutter
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Hier finden Sie weitere Produkte aus dem Bereich Landwirtschaftstechnik mit ihren Zolltarifnummern.