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Fahrzeug & MotorenteileKapitel 87Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Hybrid-Auto: 8703.40.10.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Hybrid-Auto (8703.40.10.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Hybrid-Auto unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Hybrid-Auto Produktbild

Ein Hybrid-Auto – ein Personenkraftwagen mit kombiniertem Antrieb aus Verbrennungsmotor (Benzin, Fremdzündung) und Elektromotor – wird nach seiner Bauart und Aufladbarkeit eingereiht. Die zolltarifliche Einreihung eines nicht extern aufladbaren Vollhybrids oder Mild-Hybrids erfolgt grundsätzlich unter der Position 8703.40. Entscheidend sind Motortyp, Hubraum, Fahrzeugzustand (neu/gebraucht) und die Frage, ob der Antrieb über einen Stecker extern aufladbar ist. Bei Abweichungen von der Haupteinreihung lohnt der Blick in die Alle Möglichkeiten im Überblick →.

Hybrid-Auto beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer ist in eine hierarchische Struktur von Abschnitten, Kapiteln, Positionen und Unterpositionen eingebettet:

  • Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
  • Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  • Position: 8703 - Personenkraftwagen und andere Kraftfahrzeuge, ihrer Beschaffenheit nach hauptsächlich zur Personenbeförderung bestimmt (ausgenommen solche der Position|8702), einschließlich Kombinationskraftwagen und Rennwagen
  • Unterposition: 8703 40 - andere Fahrzeuge mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, ausgenommen solche, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 8703 4010 - neu
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8703 4010 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung eines Hybrid-Autos hängt entscheidend von technischen Merkmalen ab: externe Aufladbarkeit (Stecker), Motortyp (Benzin/Diesel) und Hubraum. Eine fehlerhafte Anmeldung kann zu Zollnacherhebungen, Verzögerungen oder Strafen führen. Nutzen Sie den interaktiven Klassifizierer → für eine schnelle Ersteinschätzung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Hybrid-Auto

Der HS-Code für Hybrid-Auto lautet 8703.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8703.40.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8703.40.10.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8703.40.10.90.0.

Einreihung von Hybrid-Auto nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung eines Hybrid-Autos in den Zolltarif erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV 1 und AV 3b). Der kombinierte Antrieb stellt eine Mischung aus Verbrennungs- und Elektromotor dar; die wesentliche Beschaffenheit bestimmt die Einreihung. Maßgeblich sind AV 1 (Wortlaut der Positionen) sowie AV 3b, wonach die Komponente, die der Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht, für die Einreihung ausschlaggebend ist. Bei Fahrzeugen ist dies in der Regel der Verbrennungsmotor als primäre Antriebsquelle – sofern ein Steckermodus oder rein elektrischer Fahrmodus nicht die Hauptfunktion darstellt.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Hybrid-Auto

Alternative Einreihung

8703.40.10.10.0 10,0 %

Vollhybrid, neu, Hubraum ≤ 1000 cm³

Alternative Einreihung

8703.60.10.90.0 10,0 %

Plug-in-Hybrid, neu, Hubraum > 1000 cm³ (extern aufladbar)

Alternative Einreihung

8703.50.00.00.0 10,0 %

Diesel-Vollhybrid, nicht extern aufladbar

Alternative Einreihung

8703.70.00.00.0 10,0 %

Diesel-Plug-in-Hybrid, extern aufladbar

Alternative Einreihung

8703.80.10.90.0 10,0 %

reines Elektrofahrzeug (kein Verbrennungsmotor)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Hybrid-Auto (8703) ≠ Vollhybrid, neu, Hubraum ≤ 1000 cm³ (8703)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hybrid-Auto bleibt die Zolltarifnummer 8703.40.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Hybrid-Auto (8703) ≠ Plug-in-Hybrid, neu, Hubraum > 1000 cm³ (extern aufladbar) (8703)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hybrid-Auto bleibt die Zolltarifnummer 8703.40.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Hybrid-Auto (8703) ≠ Diesel-Vollhybrid, nicht extern aufladbar (8703)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Hybrid-Auto bleibt die Zolltarifnummer 8703.40.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

In seltenen Fällen kommen auch Einreihungen außerhalb der Position 8703 in Betracht:

Alternative Einreihung

8703.60.10.90.0 10,0 %

Plug-in-Hybrid, neu, Hubraum > 1000 cm³ (extern aufladbar)

Alternative Einreihung

8703.50.00.00.0 10,0 %

Diesel-Vollhybrid, nicht extern aufladbar

Alternative Einreihung

8703.70.00.00.0 10,0 %

Diesel-Plug-in-Hybrid, extern aufladbar

Alternative Einreihung

8703.80.10.90.0 10,0 %

reines Elektrofahrzeug (kein Verbrennungsmotor)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Hybrid-Auto ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Hybrid-Auto (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI7376/21-18703.40.10.90.0
PKW/Cabriolet, 4-Zylinder Benzin 1991 cm³, 48V Li-Ion, Startergenerator, nicht extern aufladbar
DEBTI7361/21-18703.40.10.90.0
PKW/Cabriolet, 6-Zylinder Benzin 2999 cm³, 48V Li-Ion, integrierter Startergenerator, nicht extern aufladbar
DEBTI2866/22-18703.40.10.90.0
PKW/Kombi, 5-Sitzer, nicht extern aufladbar, Hubraum > 1000 cm³
DEBTI3419/23-18703.23.19.00.0
Hinweis: 48V-Mild-Hybrid ohne rein elektrischen Fahrmodus als reiner Verbrenner 8703.23 eingereiht (kein Hybrid i.S. des Zolltarifs)
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

10,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China10,0 %

Drittlandszoll

USA10,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien10,0 %

Drittlandszoll

Vietnam1,2 %

EVFTA

Thailand10,0 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen

Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner für Hybrid-Auto

Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für ein Hybrid-Auto. Erfassen Sie den Zollwert, das Ursprungsland und die zutreffende Zolltarifnummer.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrregelungen

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe

Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Hybrid-Autos

Welche Zolltarifnummer hat ein Hybrid-Auto?

Ein nicht extern aufladbarer Benzin-Vollhybrid (Mild-Hybrid) mit mehr als 1000 cm³ Hubraum wird unter der Zolltarifnummer 8703.40.10.90.0 eingereiht. Plug-in-Hybride fallen unter 8703.60, Diesel-Hybride unter 8703.50 oder 8703.70.

Welchen HS-Code hat ein Hybrid-Auto?

Der HS-Code (6-stellig) für ein nicht extern aufladbares Hybrid-Auto mit Benzinmotor lautet 8703.40. Dieser Code erfasst Fahrzeuge mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung und mit Elektromotor angetrieben, ausgenommen solche, die durch Anstecken an externe elektrische Energiequellen aufgeladen werden.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für ein Hybrid-Auto?

Der Drittlandszollsatz für ein Hybrid-Auto der Zolltarifnummer 8703.40.10.90.0 beträgt 10 Prozent des Zollwerts. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Satz auf 0 Prozent gesenkt werden, z. B. aus Großbritannien (TCA) oder Südkorea (EU-KR Freihandel).

Wie unterscheidet sich ein Hybrid-Auto zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt entlang der externen Aufladbarkeit: Vollhybride (nicht steckerladbar) gehören zur Position 8703.40, Plug-in-Hybride (steckerladbar) zu 8703.60. Eine weitere Alternative ist der Motortyp: Diesel-Hybride werden unter 8703.50 beziehungsweise 8703.70 eingereiht. Auch reine Elektrofahrzeuge (8703.80) sind abzugrenzen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für ein Hybrid-Auto verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer Zollnacherhebung, Verzögerungen bei der Abfertigung und im schlimmsten Fall zu einem Bußgeld- oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Eine falsche Angabe zum Ursprungsland oder zum Zollwert kann ebenfalls erhebliche finanzielle Folgen haben.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Hybrid-Autos?

Ja, für die Einfuhr von Hybrid-Autos in die EU gelten besondere Maßnahmen. Dazu gehören die Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) aus der Klimaanlage sowie eine Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen. Bei der Ausfuhr können Beschränkungen und eine Genehmigungspflicht durch das BAFA bestehen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für ein Hybrid-Auto?

Die vollständige Zolltarifnummer für ein Hybrid-Auto besteht aus 11 Ziffern (8703.40.10.90.0). Die elf Stellen setzen sich aus dem 6-stelligen HS-Code (870340), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (87034010) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8703401090) zusammen. Die letzte Stelle ist die deutsche Unterscheidungsziffer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Hybrid-Autos?

Ja, Zolltarifnummern unterliegen jährlichen Änderungen im Rahmen der Kombinierten Nomenklatur der EU. Auch der Harmonisierten System-Code (HS) wird alle fünf Jahre überarbeitet. Es empfiehlt sich, die gültige Fassung für das jeweilige Kalenderjahr zu prüfen. Die hier genannte Nummer 8703.40.10.90.0 gilt für das laufende Jahr 2025.

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