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Lebensmittel & GetränkeKapitel 21Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Instant-Tee: 2101.20.20.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Instant-Tee (2101.20.20.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Instant-Tee unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Instant-Tee Produktbild

Instant-Tee wird durch Extraktion von Teeblättern (Camellia sinensis) mit Wasser und anschließender Sprüh- oder Gefriertrocknung hergestellt. Das wasserlösliche Pulver dient der schnellen Zubereitung von Teegetränken. Maßgeblich für die Einreihung ist die Frage, ob Zusatzstoffe wie Zucker, Maltodextrin oder Stärke beigemischt wurden. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Instant-Tee beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 2101.20.20.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC eingebettet:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
  • Position: 2101 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus
  • Unterposition: 2101 20 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2101 2020 00 0 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 2101.20.20.00.0 gilt ausschließlich für reine Instant-Tee-Produkte ohne Zusätze. Wenn Ihr Produkt Zucker, Maltodextrin oder andere Trägerstoffe enthält, kann eine andere Unterposition der Position 2101.20 zutreffen. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um die Einreihung für Ihre konkrete Ware zu prüfen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Instant-Tee

Der HS-Code für Instant-Tee lautet 2101.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2101.20.20. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2101.20.20.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2101.20.20.00.0.

Einreihung von Instant-Tee nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur wird Instant-Tee nach der AV 1 in die Position 2101 eingereiht, weil die Warenbeschreibung der Position „Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate“ den extrahierten, pulverförmigen Tee-Extrakt erfasst.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Instant-Tee

Alternative Einreihung

2101.20.92.10.0 6,0 %

Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate, kein Milchfett/Milchprotein/Saccharose/Isoglucose/Stärke/Glucose oder unterhalb der Schwellenwerte

Alternative Einreihung

2101.20.92.99.0 6,0 %

Andere Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate, mit mehr als 5 GHT Saccharose aber weniger als 65% zugesetztem Rohr-/Rübenzucker

Alternative Einreihung

2101.20.92.82.0 6,0 %

Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate, mit 65% oder mehr zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Instant-Tee (2101) ≠ Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate, kein Milchfett/Milchprotein/Saccharose/Isoglucose/Stärke/Glucose oder unterhalb der Schwellenwerte (2101)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Instant-Tee bleibt die Zolltarifnummer 2101.20.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Instant-Tee (2101) ≠ Andere Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate, mit mehr als 5 GHT Saccharose aber weniger als 65% zugesetztem Rohr-/Rübenzucker (2101)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Instant-Tee bleibt die Zolltarifnummer 2101.20.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Instant-Tee (2101) ≠ Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate, mit 65% oder mehr zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker (2101)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Instant-Tee bleibt die Zolltarifnummer 2101.20.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung außerhalb der Position 2101 kommt nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen in Betracht, etwa bei folgenden Alternativen:

Alternative Einreihung

2101.20.92.10.0 6,0 %

Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate, kein Milchfett/Milchprotein/Saccharose/Isoglucose/Stärke/Glucose oder unterhalb der Schwellenwerte

Alternative Einreihung

2101.20.92.99.0 6,0 %

Andere Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate, mit mehr als 5 GHT Saccharose aber weniger als 65% zugesetztem Rohr-/Rübenzucker

Alternative Einreihung

2101.20.92.82.0 6,0 %

Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate, mit 65% oder mehr zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Instant-Tee ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Instant-Tee (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI45240/20-12101.20.92.99.0
Extrakt aus grünem Tee, entcoffeiniert, zubereitet. Neuerteilung der vZTA DEBTI-22824/17-1 Beschaffenheit des vorgelegten, nicht original verpackten Warenmusters: Feines, in Wasser lösliches, ockerfarbenes Pulver; Geruch schwach grün, schwach grasig; Geschmack bitter, adstringierend; Zubereitung mit Wasser ergibt ein... Mehr anzeigen
DEBTI22824/17-12101.20.92.99.0
Extrakt aus grünem Tee, entcoffeiniert, zubereitet Beschaffenheit des vorgelegten, nicht original verpackten Warenmusters: Feines, ockerfarbenes, in Wasser lösliches Pulver; Geruch Tee entsprechend; Geschmack bitter, adstringie- rend, grasig, grünem Tee entsprechend; Zubereitung mit heißem Wasser ergibt ein... Mehr anzeigen
DEBTI24932/17-12101.20.20.00.0
Weißer Tee-Extrakt mit 50 % Polyphenolen und 15 % Catechinen, pulverförmig Beschaffenheit des vorgelegten, nicht original verpackten Warenmusters: Feines, in Wasser trübe lösliches, braunes Pulver; Geruch aromatisch, grasige Note; Geschmack vorherrschend bitter und adstringierend; die wässrige Lösung ist einem... Mehr anzeigen
DE8515/14-12101.20.20.00.0
Pu Er Tee-Extrakt Antragsangaben: Pu Er Tea P.E. (Camellia sinensis) Ein Warenmuster konnte nicht vorgelegt werden, jedoch eine Produktspezifikation. Danach handelt es sich um einen braunen, pulverförmigen, wässrigen Extrakt aus getrockneten Teeblättern (Camellia sinensis). Nach Angaben des Antragstellers enthält die... Mehr anzeigen
DEBTI4057/25-12101.20.20.00.0
Schwarztee-Extrakt, als Pulver.  Feines, dunkelbraunes, in Wasser lösliches Pulver; Geruch einem Schwarztee-Extrakt entsprechend; Geschmack adstringierend, bitter, Schwarztee entsprechend; Verdünnen mit Wasser ergibt ein Schwarzteegetränk. Saccharose, Glucose, Fructose*: nicht enthalten Stärke und... Mehr anzeigen
DEBTI51008/22-12101.20.20.00.0
Schwarztee-Extrakt, als Pulver.  Feines, dunkelbraunes, in Wasser lösliches Pulver; Geruch einem Schwarztee-Extrakt entsprechend; Geschmack adstringierend, bitter, Schwarztee entsprechend; Verdünnen mit Wasser ergibt ein Schwarzteegetränk. Saccharose, Glucose, Fructose (HPLC): Schwarztee-Extrakt entsprechend Stärke... Mehr anzeigen
DEBTI9073/18-12101.20.92.82.0
Instant-Zitronentee mit Ganoderma-Extrakt, pulverförmig Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Grüner, buntbedruckter Folienbeutel (ca. 33 cm x 19 cm) mit Tragegriff; darauf aufgedruckt die Warenbezeich- nung (Instant-Zitronentee mit Ganoderma-Extrakt), Angaben u. a. zu den Zutaten (im Wesentlichen Zucker und... Mehr anzeigen
DEBTI9060/18-12101.12.92.20.0
Löslicher Kaffee mit Ganoderma-Extrakt, pulverförmig Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Silberfarbener, vorder- und rückseitig etikettierter Folienbeutel; auf den Etiketten die Warenbezeichnung (Instant-Kaffee mit Ganoderma-Extrakt), Angaben u. a. zu den Zutaten (Instant-Kaffee, Ganoderma-Extrakt), zum... Mehr anzeigen
DEBTI24932/17-12101.20.20.00.0
Weißer Tee-Extrakt mit 50 % Polyphenolen und 15 % Catechinen, pulverförmig Beschaffenheit des vorgelegten, nicht original verpackten Warenmusters: Feines, in Wasser trübe lösliches, braunes Pulver; Geruch aromatisch, grasige Note; Geschmack vorherrschend bitter und adstringierend; die wässrige Lösung ist einem... Mehr anzeigen
DEBTI25503/17-12101.20.20.00.0
Grüntee-Extrakt mit 50 % Polyphenolen, pulverförmig Beschaffenheit des vorgelegten, nicht original verpackten Warenmusters: Feines, in Wasser trübe lösliches, ockerbraunes Pulver; Geruch grasig, grünem Tee entsprechend; Geschmack bitter, adstringierend; Geschmack einer wässrigen Lösung ähnlich einem Grüntee, bitter,... Mehr anzeigen
DEM/3147/06-12101.20.20.00.0
Grüntee-Extrakt, getrocknet, ohne Zusätze; lt. Antragsangaben 8.8 GHT Saccharose, 1.7 GHT Glucose und 0.8 GHT Fructose natürlich enthaltend Untersuchungsergebnis: Feines, ockerfarbenes, in kaltem Wasser trüb lösliches, bitter und grasig nach grünem Tee schmeckendes Pulver; Stärke/Stärkeabbau-produkte, berechnet als... Mehr anzeigen
DE14662/15-12101.20.20.00.0
Grüntee-Extrakt, getrocknet, ohne Zusätze Neuerteilung von vZTA DE M/3147/06-1 wegen Ablauf der 6-Jahresfrist; gem. Antragsangaben ist die Ware unverändert; lt Antragsangaben natürlicherweise 8,8 GHT Saccharose, 1,7 GHT Glucose und 0,8 GHT Fructose enthalten. Untersuchungsergebnis des zu vZTA DE M/3147/06-1... Mehr anzeigen
DE12793/12-12101.20.20.00.0
Grüntee-Extrakt, Pulver Ein Warenmuster und Angaben zum Herstellungsverfahren wurden vorgelegt. Feines, braunes, wasserlösliches Pulver; Geschmack bitter, stark adstringierend; Geruch einer wässrigen Lösung grasig, Grüntee entsprechend; Geschmack einer wässrigen Lösung ähnlich einem Grüntee, sehr bitter. Nach der... Mehr anzeigen
DE8515/14-12101.20.20.00.0
Pu Er Tee-Extrakt Antragsangaben: Pu Er Tea P.E. (Camellia sinensis) Ein Warenmuster konnte nicht vorgelegt werden, jedoch eine Produktspezifikation. Danach handelt es sich um einen braunen, pulverförmigen, wässrigen Extrakt aus getrockneten Teeblättern (Camellia sinensis). Nach Angaben des Antragstellers enthält die... Mehr anzeigen
DEBTI51008/22-12101.20.20.00.0
Schwarztee-Extrakt, als Pulver.  Feines, dunkelbraunes, in Wasser lösliches Pulver; Geruch einem Schwarztee-Extrakt entsprechend; Geschmack adstringierend, bitter, Schwarztee entsprechend; Verdünnen mit Wasser ergibt ein Schwarzteegetränk. Saccharose, Glucose, Fructose (HPLC): Schwarztee-Extrakt entsprechend Stärke... Mehr anzeigen
DEBTI4057/25-12101.20.20.00.0
Schwarztee-Extrakt, als Pulver.  Feines, dunkelbraunes, in Wasser lösliches Pulver; Geruch einem Schwarztee-Extrakt entsprechend; Geschmack adstringierend, bitter, Schwarztee entsprechend; Verdünnen mit Wasser ergibt ein Schwarzteegetränk. Saccharose, Glucose, Fructose*: nicht enthalten Stärke und... Mehr anzeigen
DEBTI22824/17-12101.20.92.99.0
Extrakt aus grünem Tee, entcoffeiniert, zubereitet Beschaffenheit des vorgelegten, nicht original verpackten Warenmusters: Feines, ockerfarbenes, in Wasser lösliches Pulver; Geruch Tee entsprechend; Geschmack bitter, adstringie- rend, grasig, grünem Tee entsprechend; Zubereitung mit heißem Wasser ergibt ein... Mehr anzeigen
DEBTI45240/20-12101.20.92.99.0
Extrakt aus grünem Tee, entcoffeiniert, zubereitet. Neuerteilung der vZTA DEBTI-22824/17-1 Beschaffenheit des vorgelegten, nicht original verpackten Warenmusters: Feines, in Wasser lösliches, ockerfarbenes Pulver; Geruch schwach grün, schwach grasig; Geschmack bitter, adstringierend; Zubereitung mit Wasser ergibt ein... Mehr anzeigen
DEBTI36085/22-12101.20.92.99.0
Extrakt aus grünem Tee, entcoffeiniert, zubereitet. Neuerteilung der vZTA DEBTI-45240/20-1 Beschaffenheit der zur Erteilung der vZTA DEBTI-45240/20-1 vorgelegten Ware: Feines, in Wasser lösliches, ockerfarbenes Pulver; Geruch schwach grün, schwach grasig; Geschmack bitter, adstringierend; Zubereitung mit Wasser ergibt... Mehr anzeigen
DEBTI47964/21-12101.20.92.99.0
Pflanzenextrakt aus 99 % Grünteeblättern und 1 % Jasmin, zur Verwendung als Aromatisierungs- oder Antioxidationsmittel in Lebensmitteln. Neuerteilung der vZTA DEBTI-25195/17-1. Gemäß den vorgelegten Unterlagen sind Zusammensetzung und Aufmachung der Ware unverändert. Demnach handelt es sich um ein ockerfarbenes,... Mehr anzeigen
DEBTI27675/21-12101.20.92.99.0
Grüntee-Extrakt, mit Maltodextrin. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, jedoch eine Produktspezifikation und eine Herstellungsbe- schreibung. Demnach handelt es sich um ein gelbbraunes, wasserlösliches Pulver, gewonnen durch Extraktion getrockneter, grüner Teeblätter mit Wasser und anschließender... Mehr anzeigen
DEBTI10758/22-12101.20.92.99.0
Getränkesirup, Geschmacksrichtung Zitronentee. Umlaufend etikettierte Kunststoffflasche mit schwarzem Kunststoffschraubdeckel; auf dem schwarz-gelben Etikett die Warenbezeichnung (Sirup mit Zitronentee-Geschmack) sowie Angaben zu den Zutaten (im Wesentlichen Zucker, Wasser, Zitronensaftkonzentrat und Tee-Extrakt), zum... Mehr anzeigen
DEBTI26285/17-12101.20.92.99.0
Tee-Extrakt, getrocknet, mit Maltodextrin und weiteren Zusätzen, ohne Zusatz von Zucker Neuerteilung von vZTA DE 14663/15-1; Grundlage deren Erteilung war das zu vZTA DE M/3146/06-1 eingereichte Produktdatenblatt und die Untersuchungsergebnisse der dazu vorgelegten Warenprobe. Gemäß der Antrags- angaben ist die Ware... Mehr anzeigen
DEBTI10959/21-12101.20.92.99.0
Geschenkbox Bubble Tea. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Schwarze, bunt bedruckte Faltschachtel; darauf aufgedruckt Gefäße mit sog. Bubble Tea, asiatische Schriftzeichen und in englischer Sprache die Warenbezeichnung (Bubble Milk Tea), Angaben zu den Zutaten (Tapioka Perlen, Milchteepulver), zum Nährwert... Mehr anzeigen
DEBTI56344/18-12101.20.92.10.0
Grüntee-Konzentrat, aromatisiert, zum Herstellen von Teegetränken. Beschaffenheit des vorgelegten, nicht original verpackten Warenmusters: Gelbstichige, braune, leicht trübe Flüssigkeit; Geruch fruchtig, stark aromatisiert nach Pfirsich; Geschmack bitter nach grünem Tee, leicht adstringierend, süßlich, etwas... Mehr anzeigen
DEM/1053/08-12101.20.92.10.0
Tee-Extrakt, getrocknet, mit Maltodextrin und weiteren Zusätzen Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Nach den Angaben des Antragstellers ist die Ware mit der zu vZTA DE M/3146/06-1 vorgelegten Probe identisch. Demnach handelt es sich um ein feines, dunkelbraunes, in Wasser lösliches, bitter nach schwarzem Tee... Mehr anzeigen
DEM/1054/08-12101.20.92.10.0
Aromenmischung für Eistee; Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Nach den Angaben des Antragstellers ist die Ware mit der zu vZTA DE/M/6791/06-1 vorgelegten Probe identisch. Demnach handelt es sich um ein leichtes, hellbraunes, feines Pulver, das vorherrschend sauer, nach Schwarztee und ähnlich einer Zitrone... Mehr anzeigen
DEM/1111/04-12101.20.92.10.0
Lebensmittelzubereitung; Koffeinhaltiges Nahrungsergänzungsmittel mit Vitaminen in Kapselform. Umschließung: Umlaufend etikettierte, weiße Kunststoffdose mit schwarzem Schraubverschluß. Das Etikett enthält Angaben zum Produkt (Koffeinhaltiges Nahrungsergänzungsmittel; Inhalt 94 g; 120 Kapseln), zu den Inhaltststoffen... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Drittlandszollsatz

Drittlandszollsatz

6,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,0 %

Drittlandszoll

USA6,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Instant-Tee

Unser Zollrechner ermittelt auf Basis Ihres Warenwerts, des Ursprungslands und der gültigen Zollsätze die voraussichtlichen Einfuhrabgaben. Geben Sie dazu den Warenwert und das Ursprungsland an. Der Rechner berücksichtigt den Drittlandszollsatz, die Einfuhrumsatzsteuer sowie geltende Präferenzabkommen.

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Export

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Instant-Tees

Welche Zolltarifnummer hat Instant-Tee?

Instant-Tee wird als reiner Auszug, Essenz oder Konzentrat aus Tee unter der Zolltarifnummer 2101.20.20.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer gilt für wasserlösliche Pulver, die durch Extraktion und Trocknung von Teeblättern gewonnen werden, sofern sie keine Zucker-, Stärke- oder Maltodextrinzusätze enthalten.

Welchen HS-Code hat Instant-Tee?

Der HS-Code für Instant-Tee lautet 210120. Er bildet die sechsstellige Basis des Harmonisierten Systems für Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate. Die ersten vier Stellen (2101) stehen für Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Instant-Tee?

Der Drittlandszollsatz für Instant-Tee unter der Zolltarifnummer 2101.20.20.00.0 beträgt 6 %. Zusätzlich fällt bei der Einfuhr in die EU die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 % (ermäßigter Satz für Lebensmittel) an. Für viele Länder bestehen Präferenzabkommen, die einen Zollsatz von 0 % ermöglichen.

Wie unterscheidet sich Instant-Tee zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung und Alternative zu Instant-Tee ergibt sich aus dem Vorhandensein von Zusatzstoffen. Reine Extrakte fallen unter 2101.20.20.00.0. Sobald Zucker oder andere Trägerstoffe zugesetzt werden, ist eine Einreihung als Zubereitung in die Unterpositionen 21012092 (z. B. 2101.20.92.10.0, 2101.20.92.99.0) erforderlich.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Instant-Tee verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Dies kann Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen, Bußgelder oder sogar strafrechtliche Konsequenzen wegen Zollhinterziehung nach sich ziehen. Zudem kann die Ware von der Zollstelle zurückgehalten werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Instant-Tee?

Ja, für Instant-Tee unter 2101.20.20.00.0 können je nach Ursprungsland Einfuhrkontrollen für ökologische/biologische Erzeugnisse (Code 750) und Veterinärkontrollen (Code 410) erforderlich sein. Zudem fallen möglicherweise Zusatzzölle (Code 695) an. Die genauen Maßnahmen sind im TARIC zu prüfen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Instant-Tee?

Die vollständige Zolltarifnummer für Instant-Tee ist die 11-stellige Zolltarifnummer 2101.20.20.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (210120), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (21012020), dem 10-stelligen TARIC-Code (2101202000) und der abschließenden 11. Stelle für die deutsche Verbrauchsteuer- oder Statistiknummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Instant-Tee?

Zolltarifnummern können sich jährlich mit der Veröffentlichung der neuen Kombinierten Nomenklatur ändern. Für Instant-Tee ist die Position 2101 jedoch seit vielen Jahren stabil. Dennoch ist es ratsam, die gültige Fassung vor der Einfuhranmeldung zu prüfen, da sich Unterpositionen oder Zollsätze ändern können.

Lassen Sie Ihre Instant-Tees in Sekunden klassifizieren

Unser Klassifizierungstool ermittelt die passende Zolltarifnummer für Ihr Produkt. Geben Sie einfach die Beschaffenheit und Zusammensetzung Ihres Instant-Tees an.

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