Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 2101.20.20.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC eingebettet:
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 21 - VERSCHIEDENE LEBENSMITTELZUBEREITUNGEN
- Position: 2101 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee, Tee oder Mate; geröstete Zichorien und andere geröstete Kaffeemittel sowie Auszüge, Essenzen und Konzentrate hieraus
- Unterposition: 2101 20 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee oder Mate und Zubereitungen auf der Grundlage dieser Auszüge, Essenzen und Konzentrate oder auf der Grundlage von Tee oder Mate
Zolltarifnummer: 2101 2020 00 0 - Auszüge, Essenzen und Konzentrate
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 2101.20.20.00.0 gilt ausschließlich für reine Instant-Tee-Produkte ohne Zusätze. Wenn Ihr Produkt Zucker, Maltodextrin oder andere Trägerstoffe enthält, kann eine andere Unterposition der Position 2101.20 zutreffen. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um die Einreihung für Ihre konkrete Ware zu prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Instant-Tee
Der HS-Code für Instant-Tee lautet 2101.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2101.20.20. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2101.20.20.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2101.20.20.00.0.
Einreihung von Instant-Tee nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur wird Instant-Tee nach der AV 1 in die Position 2101 eingereiht, weil die Warenbeschreibung der Position „Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee, Tee oder Mate“ den extrahierten, pulverförmigen Tee-Extrakt erfasst.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Instant-Tee
Alternative Einreihung
Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate, kein Milchfett/Milchprotein/Saccharose/Isoglucose/Stärke/Glucose oder unterhalb der Schwellenwerte
Alternative Einreihung
Andere Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate, mit mehr als 5 GHT Saccharose aber weniger als 65% zugesetztem Rohr-/Rübenzucker
Alternative Einreihung
Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate, mit 65% oder mehr zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Instant-Tee (2101) ≠ Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate, kein Milchfett/Milchprotein/Saccharose/Isoglucose/Stärke/Glucose oder unterhalb der Schwellenwerte (2101)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Instant-Tee bleibt die Zolltarifnummer 2101.20.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Instant-Tee (2101) ≠ Andere Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate, mit mehr als 5 GHT Saccharose aber weniger als 65% zugesetztem Rohr-/Rübenzucker (2101)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Instant-Tee bleibt die Zolltarifnummer 2101.20.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Instant-Tee (2101) ≠ Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate, mit 65% oder mehr zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker (2101)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Instant-Tee bleibt die Zolltarifnummer 2101.20.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung außerhalb der Position 2101 kommt nur in eng umgrenzten Ausnahmefällen in Betracht, etwa bei folgenden Alternativen:
Alternative Einreihung
Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate, kein Milchfett/Milchprotein/Saccharose/Isoglucose/Stärke/Glucose oder unterhalb der Schwellenwerte
Alternative Einreihung
Andere Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate, mit mehr als 5 GHT Saccharose aber weniger als 65% zugesetztem Rohr-/Rübenzucker
Alternative Einreihung
Zubereitungen auf der Grundlage von Auszügen aus Tee oder Mate, mit 65% oder mehr zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Instant-Tee ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Instant-Tee (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Extrakt aus grünem Tee, entcoffeiniert, zubereitet. Neuerteilung der vZTA DEBTI-22824/17-1 Beschaffenheit des vorgelegten, nicht original verpackten Warenmusters: Feines, in Wasser lösliches, ockerfarbenes Pulver; Geruch schwach grün, schwach grasig; Geschmack bitter, adstringierend; Zubereitung mit Wasser ergibt ein... Mehr anzeigenExtrakt aus grünem Tee, entcoffeiniert, zubereitet. Neuerteilung der vZTA DEBTI-22824/17-1 Beschaffenheit des vorgelegten, nicht original verpackten Warenmusters: Feines, in Wasser lösliches, ockerfarbenes Pulver; Geruch schwach grün, schwach grasig; Geschmack bitter, adstringierend; Zubereitung mit Wasser ergibt ein braunes, klares, bitter schmeckendes, adstringierendes, an grünen Tee erinnerndes Getränk. Saccharose, einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet (HPLC): mehr als 5 GHT bis weniger als 65 GHT Zubereitung auf der Grundlage von Auszügen aus Tee, mehr als 5 GHT Saccharose enthaltend, mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 der KN von weniger als 65 % des Nettogewichts. Weniger anzeigen
Extrakt aus grünem Tee, entcoffeiniert, zubereitet Beschaffenheit des vorgelegten, nicht original verpackten Warenmusters: Feines, ockerfarbenes, in Wasser lösliches Pulver; Geruch Tee entsprechend; Geschmack bitter, adstringie- rend, grasig, grünem Tee entsprechend; Zubereitung mit heißem Wasser ergibt ein... Mehr anzeigenExtrakt aus grünem Tee, entcoffeiniert, zubereitet Beschaffenheit des vorgelegten, nicht original verpackten Warenmusters: Feines, ockerfarbenes, in Wasser lösliches Pulver; Geruch Tee entsprechend; Geschmack bitter, adstringie- rend, grasig, grünem Tee entsprechend; Zubereitung mit heißem Wasser ergibt ein Grüntee-Getränk. Saccharose (enzymatisch): mehr als 5 GHT bis weniger als 65 GHT Coffein (HPLC): einem entcoffeiniertem Tee-Extrakt entsprechend Zubereitung auf der Grundlage von Auszügen aus Tee, mehr als 5 GHT Saccharose enthaltend, mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 der KN von weniger als 65 % des Nettogewichts. Weniger anzeigen
Weißer Tee-Extrakt mit 50 % Polyphenolen und 15 % Catechinen, pulverförmig Beschaffenheit des vorgelegten, nicht original verpackten Warenmusters: Feines, in Wasser trübe lösliches, braunes Pulver; Geruch aromatisch, grasige Note; Geschmack vorherrschend bitter und adstringierend; die wässrige Lösung ist einem... Mehr anzeigenWeißer Tee-Extrakt mit 50 % Polyphenolen und 15 % Catechinen, pulverförmig Beschaffenheit des vorgelegten, nicht original verpackten Warenmusters: Feines, in Wasser trübe lösliches, braunes Pulver; Geruch aromatisch, grasige Note; Geschmack vorherrschend bitter und adstringierend; die wässrige Lösung ist einem Grünteegetränk vergleichbar. Zusatz von Zucker: nicht nachweisbar Zusatz von Stärke oder Stärkeabbauprodukte: nicht nachweisbar Auszug aus Tee. Weniger anzeigen
Pu Er Tee-Extrakt Antragsangaben: Pu Er Tea P.E. (Camellia sinensis) Ein Warenmuster konnte nicht vorgelegt werden, jedoch eine Produktspezifikation. Danach handelt es sich um einen braunen, pulverförmigen, wässrigen Extrakt aus getrockneten Teeblättern (Camellia sinensis). Nach Angaben des Antragstellers enthält die... Mehr anzeigenPu Er Tee-Extrakt Antragsangaben: Pu Er Tea P.E. (Camellia sinensis) Ein Warenmuster konnte nicht vorgelegt werden, jedoch eine Produktspezifikation. Danach handelt es sich um einen braunen, pulverförmigen, wässrigen Extrakt aus getrockneten Teeblättern (Camellia sinensis). Nach Angaben des Antragstellers enthält die Ware keine Trägerstoffe wie Maltodextrin. Auszug aus Tee Weniger anzeigen
Schwarztee-Extrakt, als Pulver. Feines, dunkelbraunes, in Wasser lösliches Pulver; Geruch einem Schwarztee-Extrakt entsprechend; Geschmack adstringierend, bitter, Schwarztee entsprechend; Verdünnen mit Wasser ergibt ein Schwarzteegetränk. Saccharose, Glucose, Fructose*: nicht enthalten Stärke und... Mehr anzeigenSchwarztee-Extrakt, als Pulver. Feines, dunkelbraunes, in Wasser lösliches Pulver; Geruch einem Schwarztee-Extrakt entsprechend; Geschmack adstringierend, bitter, Schwarztee entsprechend; Verdünnen mit Wasser ergibt ein Schwarzteegetränk. Saccharose, Glucose, Fructose*: nicht enthalten Stärke und Stärkeabbauprodukte*: nicht enthalten * gemäß Antragsangaben Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee. Weniger anzeigen
Schwarztee-Extrakt, als Pulver. Feines, dunkelbraunes, in Wasser lösliches Pulver; Geruch einem Schwarztee-Extrakt entsprechend; Geschmack adstringierend, bitter, Schwarztee entsprechend; Verdünnen mit Wasser ergibt ein Schwarzteegetränk. Saccharose, Glucose, Fructose (HPLC): Schwarztee-Extrakt entsprechend Stärke... Mehr anzeigenSchwarztee-Extrakt, als Pulver. Feines, dunkelbraunes, in Wasser lösliches Pulver; Geruch einem Schwarztee-Extrakt entsprechend; Geschmack adstringierend, bitter, Schwarztee entsprechend; Verdünnen mit Wasser ergibt ein Schwarzteegetränk. Saccharose, Glucose, Fructose (HPLC): Schwarztee-Extrakt entsprechend Stärke und Stärkeabbauprodukte (HPLC nach enzymatischem Aufschluss): kein Hinweis auf einen Zusatz von Maltodextrin Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee. Weniger anzeigen
Instant-Zitronentee mit Ganoderma-Extrakt, pulverförmig Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Grüner, buntbedruckter Folienbeutel (ca. 33 cm x 19 cm) mit Tragegriff; darauf aufgedruckt die Warenbezeich- nung (Instant-Zitronentee mit Ganoderma-Extrakt), Angaben u. a. zu den Zutaten (im Wesentlichen Zucker und... Mehr anzeigenInstant-Zitronentee mit Ganoderma-Extrakt, pulverförmig Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Grüner, buntbedruckter Folienbeutel (ca. 33 cm x 19 cm) mit Tragegriff; darauf aufgedruckt die Warenbezeich- nung (Instant-Zitronentee mit Ganoderma-Extrakt), Angaben u. a. zu den Zutaten (im Wesentlichen Zucker und Instant-Teepulver), zum Nährwert und zur Inhaltsmenge (20 x 22 g) sowie ein Zubereitungshinweis (Beutelinhalt in 150 ml Wasser lösen); darin 20 Portionsbeutel á 22 g. Inhalt: Hellbraunes, überwiegend kristallines Pulver, durchsetzt mit gröberen braunen Partikeln; löslich in kaltem Wasser; Geruch einem handelsüblichen Instant-Zitronentee entsprechend; Geschmack süß, vorherrschend sauer, nach Zitrone, sehr schwach nach schwarzem Tee; anleitungsgemäße Zubereitung ergibt ein handels- übliches, leicht adstringierendes Zitronenteegetränk mit schwachem Teegeschmack. Zuckergehalt, bezogen auf die Trockenmasse (gemäß Antragsangaben): weniger als 97 GHT Zugesetzter Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 der KN (gemäß Antragsangaben): mehr als 65 % des Nettogewichts Zubereitung auf der Grundlage von Tee-Auszügen, mehr als 5 GHT Saccharose enthaltend, mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 der KN von 65 % oder mehr des Nettogewichts Weniger anzeigen
Löslicher Kaffee mit Ganoderma-Extrakt, pulverförmig Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Silberfarbener, vorder- und rückseitig etikettierter Folienbeutel; auf den Etiketten die Warenbezeichnung (Instant-Kaffee mit Ganoderma-Extrakt), Angaben u. a. zu den Zutaten (Instant-Kaffee, Ganoderma-Extrakt), zum... Mehr anzeigenLöslicher Kaffee mit Ganoderma-Extrakt, pulverförmig Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Silberfarbener, vorder- und rückseitig etikettierter Folienbeutel; auf den Etiketten die Warenbezeichnung (Instant-Kaffee mit Ganoderma-Extrakt), Angaben u. a. zu den Zutaten (Instant-Kaffee, Ganoderma-Extrakt), zum Nährwert und zur Inhaltsmenge (400 g) sowie Zubereitungshinweise (in Kaffee-Verkaufsautomaten; 2 Teelöffel = 4,5 g in eine Tasse geben, mit heißem Wasser aufgießen). Inhalt: Feines, dunkelbraunes, in Wasser lösliches Pulver; Geruch einem handelsüblichen löslichen Kaffee entsprechend; Geschmack bitter, nach Kaffee, einem löslichen Kaffee entsprechend; anleitungsgemäße Zubereitung ergibt ein schwarzes Kaffeegetränk. Milchfett, Milchprotein, Isoglucose*: nicht enthalten Saccharose, Glucose oder Stärke*: weniger als 5 GHT * abgeleitet aus den Antragsangaben Zubereitung auf der Grundlage von Kaffee-Auszügen, kein Milchfett, kein Milchprotein und keine Isoglucose enthaltend, weniger als 5 GHT Saccharose, Glucose oder Stärke enthaltend. Weniger anzeigen
Weißer Tee-Extrakt mit 50 % Polyphenolen und 15 % Catechinen, pulverförmig Beschaffenheit des vorgelegten, nicht original verpackten Warenmusters: Feines, in Wasser trübe lösliches, braunes Pulver; Geruch aromatisch, grasige Note; Geschmack vorherrschend bitter und adstringierend; die wässrige Lösung ist einem... Mehr anzeigenWeißer Tee-Extrakt mit 50 % Polyphenolen und 15 % Catechinen, pulverförmig Beschaffenheit des vorgelegten, nicht original verpackten Warenmusters: Feines, in Wasser trübe lösliches, braunes Pulver; Geruch aromatisch, grasige Note; Geschmack vorherrschend bitter und adstringierend; die wässrige Lösung ist einem Grünteegetränk vergleichbar. Zusatz von Zucker: nicht nachweisbar Zusatz von Stärke oder Stärkeabbauprodukte: nicht nachweisbar Auszug aus Tee. Weniger anzeigen
Grüntee-Extrakt mit 50 % Polyphenolen, pulverförmig Beschaffenheit des vorgelegten, nicht original verpackten Warenmusters: Feines, in Wasser trübe lösliches, ockerbraunes Pulver; Geruch grasig, grünem Tee entsprechend; Geschmack bitter, adstringierend; Geschmack einer wässrigen Lösung ähnlich einem Grüntee, bitter,... Mehr anzeigenGrüntee-Extrakt mit 50 % Polyphenolen, pulverförmig Beschaffenheit des vorgelegten, nicht original verpackten Warenmusters: Feines, in Wasser trübe lösliches, ockerbraunes Pulver; Geruch grasig, grünem Tee entsprechend; Geschmack bitter, adstringierend; Geschmack einer wässrigen Lösung ähnlich einem Grüntee, bitter, adstringierend. Zusatz von Zucker: nicht nachweisbar Zusatz von Stärke oder Stärkeabbauprodukten: nicht nachweisbar Auszug aus Tee. Weniger anzeigen
Grüntee-Extrakt, getrocknet, ohne Zusätze; lt. Antragsangaben 8.8 GHT Saccharose, 1.7 GHT Glucose und 0.8 GHT Fructose natürlich enthaltend Untersuchungsergebnis: Feines, ockerfarbenes, in kaltem Wasser trüb lösliches, bitter und grasig nach grünem Tee schmeckendes Pulver; Stärke/Stärkeabbau-produkte, berechnet als... Mehr anzeigenGrüntee-Extrakt, getrocknet, ohne Zusätze; lt. Antragsangaben 8.8 GHT Saccharose, 1.7 GHT Glucose und 0.8 GHT Fructose natürlich enthaltend Untersuchungsergebnis: Feines, ockerfarbenes, in kaltem Wasser trüb lösliches, bitter und grasig nach grünem Tee schmeckendes Pulver; Stärke/Stärkeabbau-produkte, berechnet als Stärke (enzymatisch): 3.3 GHT, Coffein (HPLC): 5.5 GHT Die Angaben des Antragstellers, wonach Grüntee-Extrakt ohne Zusätze, insbesondere ohne Zusatz von Zucker vorliegt, können nicht widerlegt werden. Auszug aus Tee Weniger anzeigen
Grüntee-Extrakt, getrocknet, ohne Zusätze Neuerteilung von vZTA DE M/3147/06-1 wegen Ablauf der 6-Jahresfrist; gem. Antragsangaben ist die Ware unverändert; lt Antragsangaben natürlicherweise 8,8 GHT Saccharose, 1,7 GHT Glucose und 0,8 GHT Fructose enthalten. Untersuchungsergebnis des zu vZTA DE M/3147/06-1... Mehr anzeigenGrüntee-Extrakt, getrocknet, ohne Zusätze Neuerteilung von vZTA DE M/3147/06-1 wegen Ablauf der 6-Jahresfrist; gem. Antragsangaben ist die Ware unverändert; lt Antragsangaben natürlicherweise 8,8 GHT Saccharose, 1,7 GHT Glucose und 0,8 GHT Fructose enthalten. Untersuchungsergebnis des zu vZTA DE M/3147/06-1 vorgelegten Warenmusters: Feines, ockerfarbenes, in kaltem Wasser trüb lösliches, bitter und grasig nach grünem Tee schmeckendes Pulver. Coffein (HPLC): 5,5 GHT Stärke, Stärkeabbauprodukte, Glucose, berechnet als Stärke (enzymatisch): 3,3 GHT Auszug aus Tee Weniger anzeigen
Grüntee-Extrakt, Pulver Ein Warenmuster und Angaben zum Herstellungsverfahren wurden vorgelegt. Feines, braunes, wasserlösliches Pulver; Geschmack bitter, stark adstringierend; Geruch einer wässrigen Lösung grasig, Grüntee entsprechend; Geschmack einer wässrigen Lösung ähnlich einem Grüntee, sehr bitter. Nach der... Mehr anzeigenGrüntee-Extrakt, Pulver Ein Warenmuster und Angaben zum Herstellungsverfahren wurden vorgelegt. Feines, braunes, wasserlösliches Pulver; Geschmack bitter, stark adstringierend; Geruch einer wässrigen Lösung grasig, Grüntee entsprechend; Geschmack einer wässrigen Lösung ähnlich einem Grüntee, sehr bitter. Nach der Warenbeschaffenheit und der Herstellungsbeschreibung handelt es sich um einen Auszug aus grünen Teeblättern. Auszug aus Tee Weniger anzeigen
Pu Er Tee-Extrakt Antragsangaben: Pu Er Tea P.E. (Camellia sinensis) Ein Warenmuster konnte nicht vorgelegt werden, jedoch eine Produktspezifikation. Danach handelt es sich um einen braunen, pulverförmigen, wässrigen Extrakt aus getrockneten Teeblättern (Camellia sinensis). Nach Angaben des Antragstellers enthält die... Mehr anzeigenPu Er Tee-Extrakt Antragsangaben: Pu Er Tea P.E. (Camellia sinensis) Ein Warenmuster konnte nicht vorgelegt werden, jedoch eine Produktspezifikation. Danach handelt es sich um einen braunen, pulverförmigen, wässrigen Extrakt aus getrockneten Teeblättern (Camellia sinensis). Nach Angaben des Antragstellers enthält die Ware keine Trägerstoffe wie Maltodextrin. Auszug aus Tee Weniger anzeigen
Schwarztee-Extrakt, als Pulver. Feines, dunkelbraunes, in Wasser lösliches Pulver; Geruch einem Schwarztee-Extrakt entsprechend; Geschmack adstringierend, bitter, Schwarztee entsprechend; Verdünnen mit Wasser ergibt ein Schwarzteegetränk. Saccharose, Glucose, Fructose (HPLC): Schwarztee-Extrakt entsprechend Stärke... Mehr anzeigenSchwarztee-Extrakt, als Pulver. Feines, dunkelbraunes, in Wasser lösliches Pulver; Geruch einem Schwarztee-Extrakt entsprechend; Geschmack adstringierend, bitter, Schwarztee entsprechend; Verdünnen mit Wasser ergibt ein Schwarzteegetränk. Saccharose, Glucose, Fructose (HPLC): Schwarztee-Extrakt entsprechend Stärke und Stärkeabbauprodukte (HPLC nach enzymatischem Aufschluss): kein Hinweis auf einen Zusatz von Maltodextrin Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee. Weniger anzeigen
Schwarztee-Extrakt, als Pulver. Feines, dunkelbraunes, in Wasser lösliches Pulver; Geruch einem Schwarztee-Extrakt entsprechend; Geschmack adstringierend, bitter, Schwarztee entsprechend; Verdünnen mit Wasser ergibt ein Schwarzteegetränk. Saccharose, Glucose, Fructose*: nicht enthalten Stärke und... Mehr anzeigenSchwarztee-Extrakt, als Pulver. Feines, dunkelbraunes, in Wasser lösliches Pulver; Geruch einem Schwarztee-Extrakt entsprechend; Geschmack adstringierend, bitter, Schwarztee entsprechend; Verdünnen mit Wasser ergibt ein Schwarzteegetränk. Saccharose, Glucose, Fructose*: nicht enthalten Stärke und Stärkeabbauprodukte*: nicht enthalten * gemäß Antragsangaben Auszüge, Essenzen und Konzentrate aus Tee. Weniger anzeigen
Extrakt aus grünem Tee, entcoffeiniert, zubereitet Beschaffenheit des vorgelegten, nicht original verpackten Warenmusters: Feines, ockerfarbenes, in Wasser lösliches Pulver; Geruch Tee entsprechend; Geschmack bitter, adstringie- rend, grasig, grünem Tee entsprechend; Zubereitung mit heißem Wasser ergibt ein... Mehr anzeigenExtrakt aus grünem Tee, entcoffeiniert, zubereitet Beschaffenheit des vorgelegten, nicht original verpackten Warenmusters: Feines, ockerfarbenes, in Wasser lösliches Pulver; Geruch Tee entsprechend; Geschmack bitter, adstringie- rend, grasig, grünem Tee entsprechend; Zubereitung mit heißem Wasser ergibt ein Grüntee-Getränk. Saccharose (enzymatisch): mehr als 5 GHT bis weniger als 65 GHT Coffein (HPLC): einem entcoffeiniertem Tee-Extrakt entsprechend Zubereitung auf der Grundlage von Auszügen aus Tee, mehr als 5 GHT Saccharose enthaltend, mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 der KN von weniger als 65 % des Nettogewichts. Weniger anzeigen
Extrakt aus grünem Tee, entcoffeiniert, zubereitet. Neuerteilung der vZTA DEBTI-22824/17-1 Beschaffenheit des vorgelegten, nicht original verpackten Warenmusters: Feines, in Wasser lösliches, ockerfarbenes Pulver; Geruch schwach grün, schwach grasig; Geschmack bitter, adstringierend; Zubereitung mit Wasser ergibt ein... Mehr anzeigenExtrakt aus grünem Tee, entcoffeiniert, zubereitet. Neuerteilung der vZTA DEBTI-22824/17-1 Beschaffenheit des vorgelegten, nicht original verpackten Warenmusters: Feines, in Wasser lösliches, ockerfarbenes Pulver; Geruch schwach grün, schwach grasig; Geschmack bitter, adstringierend; Zubereitung mit Wasser ergibt ein braunes, klares, bitter schmeckendes, adstringierendes, an grünen Tee erinnerndes Getränk. Saccharose, einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet (HPLC): mehr als 5 GHT bis weniger als 65 GHT Zubereitung auf der Grundlage von Auszügen aus Tee, mehr als 5 GHT Saccharose enthaltend, mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 der KN von weniger als 65 % des Nettogewichts. Weniger anzeigen
Extrakt aus grünem Tee, entcoffeiniert, zubereitet. Neuerteilung der vZTA DEBTI-45240/20-1 Beschaffenheit der zur Erteilung der vZTA DEBTI-45240/20-1 vorgelegten Ware: Feines, in Wasser lösliches, ockerfarbenes Pulver; Geruch schwach grün, schwach grasig; Geschmack bitter, adstringierend; Zubereitung mit Wasser ergibt... Mehr anzeigenExtrakt aus grünem Tee, entcoffeiniert, zubereitet. Neuerteilung der vZTA DEBTI-45240/20-1 Beschaffenheit der zur Erteilung der vZTA DEBTI-45240/20-1 vorgelegten Ware: Feines, in Wasser lösliches, ockerfarbenes Pulver; Geruch schwach grün, schwach grasig; Geschmack bitter, adstringierend; Zubereitung mit Wasser ergibt ein braunes, klares, bitter schmeckendes, adstringierendes, an grünen Tee erinnerndes Getränk. Saccharose, einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet (HPLC): 5 bis weniger als 65 GHT Zubereitung auf der Grundlage von Auszügen aus Tee, mehr als 5 GHT Saccharose enthaltend, mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 von weniger als 65 % des Nettogewichts. Weniger anzeigen
Pflanzenextrakt aus 99 % Grünteeblättern und 1 % Jasmin, zur Verwendung als Aromatisierungs- oder Antioxidationsmittel in Lebensmitteln. Neuerteilung der vZTA DEBTI-25195/17-1. Gemäß den vorgelegten Unterlagen sind Zusammensetzung und Aufmachung der Ware unverändert. Demnach handelt es sich um ein ockerfarbenes,... Mehr anzeigenPflanzenextrakt aus 99 % Grünteeblättern und 1 % Jasmin, zur Verwendung als Aromatisierungs- oder Antioxidationsmittel in Lebensmitteln. Neuerteilung der vZTA DEBTI-25195/17-1. Gemäß den vorgelegten Unterlagen sind Zusammensetzung und Aufmachung der Ware unverändert. Demnach handelt es sich um ein ockerfarbenes, feines, in Wasser mit leichter Trübung lösliches Pulver mit Geruch nach Jasminblüten und einem bitteren, adstringierenden, einem mit Jasmin aromatisierten grünen Tee entsprechenden Geschmack; Zubereitung mit Wasser ergibt ein Teegetränk. Saccharose (HPLC)*: mehr als 5 GHT bis weniger als 65 GHT * übernommen aus vZTA DEBTI-25195/17-1 Zubereitung auf der Grundlage von Auszügen aus Tee, mehr als 5 GHT Saccharose enthaltend, mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 der KN von weniger als 65 % des Nettogewichts. Weniger anzeigen
Grüntee-Extrakt, mit Maltodextrin. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, jedoch eine Produktspezifikation und eine Herstellungsbe- schreibung. Demnach handelt es sich um ein gelbbraunes, wasserlösliches Pulver, gewonnen durch Extraktion getrockneter, grüner Teeblätter mit Wasser und anschließender... Mehr anzeigenGrüntee-Extrakt, mit Maltodextrin. Ein Warenmuster wurde nicht vorgelegt, jedoch eine Produktspezifikation und eine Herstellungsbe- schreibung. Demnach handelt es sich um ein gelbbraunes, wasserlösliches Pulver, gewonnen durch Extraktion getrockneter, grüner Teeblätter mit Wasser und anschließender Sprühtrocknung. Stärke oder Glucose (gemäß Antragsangaben): mehr als 5 GHT zugesetzte Saccharose (gemäß Antragsangaben): nicht enthalten Zubereitung auf der Grundlage von Teeauszügen, mehr als 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend, ohne Zusatz von Rohr- oder Rübenzucker. Weniger anzeigen
Getränkesirup, Geschmacksrichtung Zitronentee. Umlaufend etikettierte Kunststoffflasche mit schwarzem Kunststoffschraubdeckel; auf dem schwarz-gelben Etikett die Warenbezeichnung (Sirup mit Zitronentee-Geschmack) sowie Angaben zu den Zutaten (im Wesentlichen Zucker, Wasser, Zitronensaftkonzentrat und Tee-Extrakt), zum... Mehr anzeigenGetränkesirup, Geschmacksrichtung Zitronentee. Umlaufend etikettierte Kunststoffflasche mit schwarzem Kunststoffschraubdeckel; auf dem schwarz-gelben Etikett die Warenbezeichnung (Sirup mit Zitronentee-Geschmack) sowie Angaben zu den Zutaten (im Wesentlichen Zucker, Wasser, Zitronensaftkonzentrat und Tee-Extrakt), zum Nährwert, zum Verwendungszweck (Herstellung von Getränken), zur Dosierung (16 ml Sirup in 340 ml Getränk) und zur Inhaltsmenge (1 Liter); Inhalt: Braune, etwas trübe, sirupartige Flüssigkeit; Geruch aromatisiert, vorherrschend nach Zitrone; Geschmack süß, säuerlich, schwach adstringierend, leichte Schwarzteenote, einem Zitronenteekonzentrat entsprechend; anleitungsgemäße Verdünnung mit Wasser ergibt ein handelsübliches Zitronenteegetränk. Saccharose (gemäß Antragsangaben): mehr als 5 GHT bis weniger als 65 GHT Tee-Extrakt im anleitungsgemäß hergestellten Getränk: 1,2 g / Liter oder mehr Zubereitung auf der Grundlage von Auszügen aus Tee, mehr als 5 GHT Saccharose enthaltend, mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 von weniger als 65 % des Nettogewichts. Weniger anzeigen
Tee-Extrakt, getrocknet, mit Maltodextrin und weiteren Zusätzen, ohne Zusatz von Zucker Neuerteilung von vZTA DE 14663/15-1; Grundlage deren Erteilung war das zu vZTA DE M/3146/06-1 eingereichte Produktdatenblatt und die Untersuchungsergebnisse der dazu vorgelegten Warenprobe. Gemäß der Antrags- angaben ist die Ware... Mehr anzeigenTee-Extrakt, getrocknet, mit Maltodextrin und weiteren Zusätzen, ohne Zusatz von Zucker Neuerteilung von vZTA DE 14663/15-1; Grundlage deren Erteilung war das zu vZTA DE M/3146/06-1 eingereichte Produktdatenblatt und die Untersuchungsergebnisse der dazu vorgelegten Warenprobe. Gemäß der Antrags- angaben ist die Ware unverändert. Untersuchungsergebnis des zu vZTA DE M/3146/06-1 vorgelegten Warenmusters: Feines, dunkelbraunes, in Wasser lösliches, bitter nach schwarzem Tee schmeckendes Pulver; Stärke bzw. Stärkeabbauprodukte, berechnet als Stärke (enzymatisch): 21 GHT Saccharose, einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet (HPLC): weniger als 5 GHT Zubereitung auf der Grundlage von Auszügen aus Tee, mehr als 5 GHT Stärke oder Glucose enthaltend, ohne Zusatz von Rohr- oder Rübenzucker der Unterpositionen 1701 91 bis 1701 99 der KN. Weniger anzeigen
Geschenkbox Bubble Tea. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Schwarze, bunt bedruckte Faltschachtel; darauf aufgedruckt Gefäße mit sog. Bubble Tea, asiatische Schriftzeichen und in englischer Sprache die Warenbezeichnung (Bubble Milk Tea), Angaben zu den Zutaten (Tapioka Perlen, Milchteepulver), zum Nährwert... Mehr anzeigenGeschenkbox Bubble Tea. Beschaffenheit des vorgelegten Warenmusters: Schwarze, bunt bedruckte Faltschachtel; darauf aufgedruckt Gefäße mit sog. Bubble Tea, asiatische Schriftzeichen und in englischer Sprache die Warenbezeichnung (Bubble Milk Tea), Angaben zu den Zutaten (Tapioka Perlen, Milchteepulver), zum Nährwert und zur Inhaltsmenge (6 x 50 g Tapiokaperlen, 6 x 40 g Milchteepulver) sowie ein Zubereitungshinweis; darin 6 Klarsichtfolientütchen mit Tapiokaperlen, 6 silberne Folienbeutel mit Milchteepulver und 6 farblose Trinkhalme. Milchteepulver: Mischung aus einem feinen, kaltwasserlöslichen, braunen und weißen Pulver, durchsetzt mit farblosen Kristallen; Geschmack süß, fettig, cremig, nach schwarzem Tee; Zubereitung mit Wasser ergibt ein hellbraunes, milchig-trübes, milchteeähnliches Getränk. Saccharose (gemäß Zutatenverzeichnis): mehr als 5 GHT bis weniger als 65 GHT Stärke oder Glucose (abgeleitet aus dem Zutatenverzeichnis): mehr als 5 GHT Tapiokaperlen: Braun gefärbte, bissfeste, massive Stärkeperlen, eingelegt in einer kleinen Menge einer dickflüssigen, gelartigen, braunen Masse; Geschmack nach Stärke, nur leicht süßlich. Bei der Ware handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf gemäß AV 3 b), deren Charakter im Hinblick auf den Verwendungszweck (Herstellen eines Bubble Tea-Getränks) durch das Milchteepulver bestimmt wird. Sie ist daher als Teezubereitung der Position 2101 der KN zuzuweisen. Zubereitung auf der Grundlage von Auszügen aus Tee, mehr als 5 GHT Saccharose und mehr als 5 GHT Stärke oder Glucose enthaltend, mit einem Gehalt an zugesetztem Rohr oder Rübenzucker von weniger als 65 %. Weniger anzeigen
Grüntee-Konzentrat, aromatisiert, zum Herstellen von Teegetränken. Beschaffenheit des vorgelegten, nicht original verpackten Warenmusters: Gelbstichige, braune, leicht trübe Flüssigkeit; Geruch fruchtig, stark aromatisiert nach Pfirsich; Geschmack bitter nach grünem Tee, leicht adstringierend, süßlich, etwas... Mehr anzeigenGrüntee-Konzentrat, aromatisiert, zum Herstellen von Teegetränken. Beschaffenheit des vorgelegten, nicht original verpackten Warenmusters: Gelbstichige, braune, leicht trübe Flüssigkeit; Geruch fruchtig, stark aromatisiert nach Pfirsich; Geschmack bitter nach grünem Tee, leicht adstringierend, süßlich, etwas säuerlich, leicht fruchtige Note; anleitungsgemäße Zubereitung (1 Teil Konzentrat, 4 Teile Wasser) ergibt ein handelsübliches aromatisiertes Grünteegetränk. Milchfett, Milchprotein (gemäß Antragsangaben): nicht enthalten Saccharose, einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet (HPLC): weniger als 5 GHT Isoglucose (HPLC): nicht nachweisbar Stärke oder Glucose (HPLC nach enzymatischem Aufschluss): nicht nachweisbar Zubereitung auf der Grundlage von Auszügen aus Tee, kein Milchfett, Milchprotein und keine Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, weniger als 5 GHT Saccharose enthaltend. Weniger anzeigen
Tee-Extrakt, getrocknet, mit Maltodextrin und weiteren Zusätzen Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Nach den Angaben des Antragstellers ist die Ware mit der zu vZTA DE M/3146/06-1 vorgelegten Probe identisch. Demnach handelt es sich um ein feines, dunkelbraunes, in Wasser lösliches, bitter nach schwarzem Tee... Mehr anzeigenTee-Extrakt, getrocknet, mit Maltodextrin und weiteren Zusätzen Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Nach den Angaben des Antragstellers ist die Ware mit der zu vZTA DE M/3146/06-1 vorgelegten Probe identisch. Demnach handelt es sich um ein feines, dunkelbraunes, in Wasser lösliches, bitter nach schwarzem Tee schme- ckendes Pulver, das 21 GHT Stärkeabbauprodukte, berechnet als Stärke, enthält. Zubereitung auf der Grundlage von Auszügen aus Tee, kein Milchfett, kein Milchprotein und keine Isoglucose enthaltend, weniger als 5 GHT Saccharose, Stärke oder Glucose enthaltend Weniger anzeigen
Aromenmischung für Eistee; Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Nach den Angaben des Antragstellers ist die Ware mit der zu vZTA DE/M/6791/06-1 vorgelegten Probe identisch. Demnach handelt es sich um ein leichtes, hellbraunes, feines Pulver, das vorherrschend sauer, nach Schwarztee und ähnlich einer Zitrone... Mehr anzeigenAromenmischung für Eistee; Eine Warenprobe wurde nicht vorgelegt. Nach den Angaben des Antragstellers ist die Ware mit der zu vZTA DE/M/6791/06-1 vorgelegten Probe identisch. Demnach handelt es sich um ein leichtes, hellbraunes, feines Pulver, das vorherrschend sauer, nach Schwarztee und ähnlich einer Zitrone schmeckt. Laut Rezeptur liegt der Gehalt an Stärke und ihren Abbauprodukten über 5 GHT. Es wurde ein Coffeingehalt von 1.1 GHT festgestellt. Zubereitung auf der Grundlage von Tee-Auszügen, kein Milchfett, kein Milchprotein und keine Isoglucose enthaltend, weniger als 5 GHT Saccharose, Stärke oder Glucose enthaltend Weniger anzeigen
Lebensmittelzubereitung; Koffeinhaltiges Nahrungsergänzungsmittel mit Vitaminen in Kapselform. Umschließung: Umlaufend etikettierte, weiße Kunststoffdose mit schwarzem Schraubverschluß. Das Etikett enthält Angaben zum Produkt (Koffeinhaltiges Nahrungsergänzungsmittel; Inhalt 94 g; 120 Kapseln), zu den Inhaltststoffen... Mehr anzeigenLebensmittelzubereitung; Koffeinhaltiges Nahrungsergänzungsmittel mit Vitaminen in Kapselform. Umschließung: Umlaufend etikettierte, weiße Kunststoffdose mit schwarzem Schraubverschluß. Das Etikett enthält Angaben zum Produkt (Koffeinhaltiges Nahrungsergänzungsmittel; Inhalt 94 g; 120 Kapseln), zu den Inhaltststoffen (u. a. Grünteeextraktpulver, Gelatine, Guaranaextraktpulver, Kaffeeextraktpulver, Traubenkernextraktpulver, Ingwerwurzelpulver, Cayennepfefferpulver, Mateextraktpulver, Mineralstoffe, Vitamine) und eine Verzehrsempfehlung (je nach Körpergewicht 3-9 Kapseln täglich einnehmen). Inhalt: Oblonge, rote Gelatinesteckkapseln (2,3 cm, 0,76 g), gefüllt mit einem beigebraunen Pulver (ca. 0,65 g pro Kapsel). Coffein (HPLC): 16,3 GHT Saccharose, Fructose, Glucose, Stärke, Milchfett gem. Antragsangaben nicht enthalten Zubereitung auf der Grundlage eines Auszugs aus Tee, kein Milchfett, Milchprotein und keine Saccharose, Isoglucose, Stärke oder Glucose enthaltend, oder weniger als 1,5 GHT Milchfett, 2,5 GHT Milchprotein, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Drittlandszollsatz
Drittlandszollsatz
6,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner für Instant-Tee
Unser Zollrechner ermittelt auf Basis Ihres Warenwerts, des Ursprungslands und der gültigen Zollsätze die voraussichtlichen Einfuhrabgaben. Geben Sie dazu den Warenwert und das Ursprungsland an. Der Rechner berücksichtigt den Drittlandszollsatz, die Einfuhrumsatzsteuer sowie geltende Präferenzabkommen.
Export
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Lebensmittel & Getränke mit deren Zolltarifnummern:
Klebreismehl
1102.90.50.00.0 · 138 EUR/t
Mochi
1904.90.10.00.0 · 8,3 %
Instant-Nudel
1902.30.10.80.0 · 6,4 %
Vanille-Extrakt
1302.19.05.00.0 · 3 %
Brot
1905.90.30.00.0 · 9,7 %
Guarkernmehl
1302.32.90.00.0 · 0 %
Zwiebel
0703.10.19.00.0 · 9,6 %
Cranberry
0810.40.50.00.0 · 3,2 %
Kartoffelpulver
1105.10.00.00.0 · 12,2 %
