Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Jalousie aus Kunststoff ist im Zolltarif unter folgender Hierarchie eingeordnet:
- Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
- Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
- Position: 3925 - Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen
Zolltarifnummer: 3925 3000 00 0 - Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren, und Teile davon
Hinweis zur Einreihung
Bei Jalousien entscheidet das überwiegende Material über die richtige Zolltarifnummer. Liegen Mischkonstruktionen vor (z. B. Kunststoff-Lamellen mit Aluminium-Schiene), bestimmt der gewichtsmäßig vorherrschende Werkstoff den Code. Nutzen Sie das Klassifizierungstool zur Absicherung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Jalousie
Der HS-Code für Jalousie lautet 3925.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3925.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3925.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3925.30.00.00.0.
Einreihung von Jalousie nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Jalousie in die Position 3925.30 erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen). Der Begriff „Fensterläden, Jalousien und ähnliche Waren“ in der Position erfasst Kunststoff-Jalousien unabhängig von der Bauart. AV 3a kommt bei Materialmischungen zur Anwendung. Bei Aluminium-Jalousien ist die Position 7616.99.90.99.0 nach AV 3b (charakterbestimmendes Material) heranzuziehen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Jalousie
Alternative Einreihung
andere Waren aus Aluminium – für Jalousien mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminium (Lamellen aus Aluminium, Kopf- und Abschlussschiene aus Aluminium)
Alternative Einreihung
Innenrollos aus Spinnstoffen – für Plissee-/Rollo-Varianten aus textilem Gewebe
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Jalousie (3925) ≠ andere Waren aus Aluminium – für Jalousien mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminium (Lamellen aus Aluminium, Kopf- und Abschlussschiene aus Aluminium) (7616)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Jalousie bleibt die Zolltarifnummer 3925.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Jalousie (3925) ≠ Innenrollos aus Spinnstoffen – für Plissee-/Rollo-Varianten aus textilem Gewebe (6303)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Jalousie bleibt die Zolltarifnummer 3925.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den materialbedingten Alternativen sind auch Einreihungen in andere Kapitel zu prüfen, wenn die Jalousie als Teil eines anderen Gesamtprodukts (z. B. Dachfenster mit integrierter Jalousie) geliefert wird.
Alternative Einreihung
andere Waren aus Aluminium – für Jalousien mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminium (Lamellen aus Aluminium, Kopf- und Abschlussschiene aus Aluminium)
Alternative Einreihung
Innenrollos aus Spinnstoffen – für Plissee-/Rollo-Varianten aus textilem Gewebe
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Jalousie ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Jalousie (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Es handelt sich um sogenannte Aluminium Jalousien im Wesentlichen bestehend aus horizontal angebrachten Lamellen (Breite: 25 mm) aus Aluminium, einer rechteckigen kastenartigen Aufhängevorrichtung aus Stahlblech mit darin untergebrachter Mechanik (Gestänge und Röllchen, aus unedlem Metall, Beschläge aus Kunststoff)... Mehr anzeigenEs handelt sich um sogenannte Aluminium Jalousien im Wesentlichen bestehend aus horizontal angebrachten Lamellen (Breite: 25 mm) aus Aluminium, einer rechteckigen kastenartigen Aufhängevorrichtung aus Stahlblech mit darin untergebrachter Mechanik (Gestänge und Röllchen, aus unedlem Metall, Beschläge aus Kunststoff) und einer Abschlussleiste (Gegengewicht) aus Stahlblech. Mittels einer Kordel werden die Lamellen senkrecht übereinandergehalten. Aluminium herrscht gegenüber jedem anderen unedlen Metall gewichtsmäßig vor. Die Jalousien sind gemeinsam mit Montagezubehör, zwei Kunststoffstangen zum Verstellen der Lamellenneigung und Montageanleitung für den Einzelverkauf in einem Pappkarton verpackt und in Kunststofffolie eingeschweißt. Abmessungen: ca. 175 cm (L) x 60 cm (B) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Aluminium" zur Codenummer 7616 9990 99 0 des Elektronischen Zolltarifs. Weniger anzeigen
"Alujalousie"; es handelt sich um Erzeugnisse, im Wesentlichen bestehend aus horizontal angebrachten Lamellen (Breite: 25 mm) aus Aluminium, einer rechteckigen kastenartigen Aufhängevorrichtung aus Stahlblech mit darin untergebrachter Mechanik (Gestänge und Röllchen, aus unedlem Metall, Beschläge aus Kunststoff) und... Mehr anzeigen"Alujalousie"; es handelt sich um Erzeugnisse, im Wesentlichen bestehend aus horizontal angebrachten Lamellen (Breite: 25 mm) aus Aluminium, einer rechteckigen kastenartigen Aufhängevorrichtung aus Stahlblech mit darin untergebrachter Mechanik (Gestänge und Röllchen, aus unedlem Metall, Beschläge aus Kunststoff) und einer Abschlussleiste (Gegengewicht) aus Stahlblech. Mittels einer Kordel werden die Lamellen senkrecht übereinandergehalten. Aluminium herrscht gegenüber jedem anderen unedlen Metall gewichtsmäßig vor. Abmessungen: 60/80/100/120/140 cm x 160 cm (Breite x Höhe). - Angaben laut Antragsteller - Die Jalousien sind gemeinsam mit Montagezubehör, einer Kunststoffstange zum Verstellen der Lamellenneigung und einer Montageanleitung in einem Köcher aus klarsichtigem Kunststoff für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Aluminium" zur Codenummer 7616 9990 99 0 des Elektronischen Zolltarifs. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine den Jalousien ähnliche Ware, zerlegter Multifilm-Lamellenvorhang, bestehend aus: - einer etwa 45 x 4,5 x 2,5 cm großen Befestigungsscheine aus unedlem Metall mit Bedienelementen und beweglichen Aufhängevorrichtungen (Halteclips) zur Befestigung von - vier Lamellen mit einer Breite von 127... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine den Jalousien ähnliche Ware, zerlegter Multifilm-Lamellenvorhang, bestehend aus: - einer etwa 45 x 4,5 x 2,5 cm großen Befestigungsscheine aus unedlem Metall mit Bedienelementen und beweglichen Aufhängevorrichtungen (Halteclips) zur Befestigung von - vier Lamellen mit einer Breite von 127 mm (durch Musterabschnitte veranschaulicht) aus Folie aus aluminiumbedampftem Polyester (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39), - vier Kunststoffplatten (ca. 14,5 x 5 cm) zur Beschwerung der Lamellen und - einem textilen Schnurzug zum Verbinden der Lamellen. Die Ware wird vor Fenstern an z. B. Zimmerdecken befestigt und dient als Blend- bzw. Sonnenschutz. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt die Kunststofffolie den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware. Weniger anzeigen
Jalousie (ca. 60 cm x 160 cm) aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware besteht aus einer Führungsschiene mit Mechanik, 25 mm breiten Lamellen und einer Abschlussschiene. Desweiteren ist das Erzeugnis mit "Zugschnüren" aus Spinnstoff und eine Stange ausgestattet, dass der variablen... Mehr anzeigenJalousie (ca. 60 cm x 160 cm) aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware besteht aus einer Führungsschiene mit Mechanik, 25 mm breiten Lamellen und einer Abschlussschiene. Desweiteren ist das Erzeugnis mit "Zugschnüren" aus Spinnstoff und eine Stange ausgestattet, dass der variablen Lichteinfall- und Höheneinstellung dient. Der verpackten Ware ist ein Montagesatz beigefügt. Weniger anzeigen
Bei dem als Kunststoff-Jalousie bezeichneten Artikel handelt es sich um eine Fensterjalousie aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kap 39. Die in verschiedenen Größen und Farben gefertigte Ware besteht aus einer Führungsschiene mit Mechanik, 25,00 mm breiten Lamellen und einer Abschlussschiene. Dem mit... Mehr anzeigenBei dem als Kunststoff-Jalousie bezeichneten Artikel handelt es sich um eine Fensterjalousie aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kap 39. Die in verschiedenen Größen und Farben gefertigte Ware besteht aus einer Führungsschiene mit Mechanik, 25,00 mm breiten Lamellen und einer Abschlussschiene. Dem mit Zugschnüren aus Spinnstoff und einer Drehstange variabel einstellbaren Erzeugnis ist ein Montagesatz beigefügt. Derartige Waren werden zolltariflich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Jalousien" in die Codenummer 3925 3000 00 0 eingereiht. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine den Jalousien ähnliche Ware, so genanntes Multifilm-Kassettenrollo, bestehend aus: - einem etwa 40 x 4 x 4 cm großen Schutzgehäuse aus Aluminium mit Aufwickelvorrichtung (Wickelrohr und Kettenzug aus Kunststoff) und - einer an dem Wickelrohr befestigten Folie (ca. 68 x 37 cm) aus... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine den Jalousien ähnliche Ware, so genanntes Multifilm-Kassettenrollo, bestehend aus: - einem etwa 40 x 4 x 4 cm großen Schutzgehäuse aus Aluminium mit Aufwickelvorrichtung (Wickelrohr und Kettenzug aus Kunststoff) und - einer an dem Wickelrohr befestigten Folie (ca. 68 x 37 cm) aus aluminiumbedampftem Polyester (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) mit einer Beschwerungsleiste aus Aluminium. Die Ware wird an Fensterinnenseiten befestigt und dient als Blend- bzw. Sonnenschutz. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt die Kunststofffolie den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware. Weniger anzeigen
Teil von Jalousien für den Außenbereich in Form eines Leiterbandes aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das durch einen Musterabschnitt veranschaulichte Erzeugnis besteht aus zwei parallel verlaufenden Kunststoffstreifen, die im Abstand von ca. 4 cm mittels Querstreben miteinander verbunden sind.... Mehr anzeigenTeil von Jalousien für den Außenbereich in Form eines Leiterbandes aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das durch einen Musterabschnitt veranschaulichte Erzeugnis besteht aus zwei parallel verlaufenden Kunststoffstreifen, die im Abstand von ca. 4 cm mittels Querstreben miteinander verbunden sind. Nach Angaben der Antragstellerin werden in das Leiterband die Lamellen der Jalousien eingefädelt. Weniger anzeigen
Innenrollo, sog. Dachfensterplissee, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt, noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Befestigungs- material, - laut Antrag in verschiedenen Farben und Abmessungen; veranschaulicht durch ein Waren- muster in den Abmessungen von laut Antrag 80 cm x 160 cm, an die... Mehr anzeigenInnenrollo, sog. Dachfensterplissee, Foto siehe Anlage, - in einem Pappkarton verpackt, noch nicht zusammengesetzt eingehend, mit Befestigungs- material, - laut Antrag in verschiedenen Farben und Abmessungen; veranschaulicht durch ein Waren- muster in den Abmessungen von laut Antrag 80 cm x 160 cm, an die Fenstergröße durch Zuschneiden anpassbar, - aus einem plissierten, undurchsichtigen, einfarbigen, mit dem bloßem Auge wahrnehmbar mit laut Antrag Aluminium überzogenen (bedampften) Gewebe der Position 5907 aus synthe- tischen Chemiefasern; mit Spannschnüren versehen, - mit einem zusammensteckbaren Rahmen aus laut Antrag unedlem Metall, mit Verbindungs- elementen und Kappen aus augenscheinlich Kunststoff und sog. Dichtungsbürsten, - durch Zusammenfügen konfektioniert, - wird laut Antrag innen an einem Dachfenster angebracht und dient als Sonnenschutz. "Innenrollo, aus Spinnstoffen, aus Geweben, aus synthetischen Chemiefasern, keine Gardine" Weniger anzeigen
Jalousie (ca. 60 cm x 160 cm) aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware besteht aus einer Führungsschiene mit Mechanik, 25 mm breiten Lamellen und einer Abschlussschiene. Desweiteren ist das Erzeugnis mit "Zugschnüren" aus Spinnstoff und eine Stange ausgestattet, dass der variablen... Mehr anzeigenJalousie (ca. 60 cm x 160 cm) aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die Ware besteht aus einer Führungsschiene mit Mechanik, 25 mm breiten Lamellen und einer Abschlussschiene. Desweiteren ist das Erzeugnis mit "Zugschnüren" aus Spinnstoff und eine Stange ausgestattet, dass der variablen Lichteinfall- und Höheneinstellung dient. Der verpackten Ware ist ein Montagesatz beigefügt. Weniger anzeigen
Bei dem als Kunststoff-Jalousie bezeichneten Artikel handelt es sich um eine Fensterjalousie aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kap 39. Die in verschiedenen Größen und Farben gefertigte Ware besteht aus einer Führungsschiene mit Mechanik, 25,00 mm breiten Lamellen und einer Abschlussschiene. Dem mit... Mehr anzeigenBei dem als Kunststoff-Jalousie bezeichneten Artikel handelt es sich um eine Fensterjalousie aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kap 39. Die in verschiedenen Größen und Farben gefertigte Ware besteht aus einer Führungsschiene mit Mechanik, 25,00 mm breiten Lamellen und einer Abschlussschiene. Dem mit Zugschnüren aus Spinnstoff und einer Drehstange variabel einstellbaren Erzeugnis ist ein Montagesatz beigefügt. Derartige Waren werden zolltariflich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Jalousien" in die Codenummer 3925 3000 00 0 eingereiht. Weniger anzeigen
Teil von Jalousien für den Außenbereich in Form eines Leiterbandes aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das durch einen Musterabschnitt veranschaulichte Erzeugnis besteht aus zwei parallel verlaufenden Kunststoffstreifen, die im Abstand von ca. 4 cm mittels Querstreben miteinander verbunden sind.... Mehr anzeigenTeil von Jalousien für den Außenbereich in Form eines Leiterbandes aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Das durch einen Musterabschnitt veranschaulichte Erzeugnis besteht aus zwei parallel verlaufenden Kunststoffstreifen, die im Abstand von ca. 4 cm mittels Querstreben miteinander verbunden sind. Nach Angaben der Antragstellerin werden in das Leiterband die Lamellen der Jalousien eingefädelt. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine den Jalousien ähnliche Ware, zerlegter Multifilm-Lamellenvorhang, bestehend aus: - einer etwa 45 x 4,5 x 2,5 cm großen Befestigungsscheine aus unedlem Metall mit Bedienelementen und beweglichen Aufhängevorrichtungen (Halteclips) zur Befestigung von - vier Lamellen mit einer Breite von 127... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine den Jalousien ähnliche Ware, zerlegter Multifilm-Lamellenvorhang, bestehend aus: - einer etwa 45 x 4,5 x 2,5 cm großen Befestigungsscheine aus unedlem Metall mit Bedienelementen und beweglichen Aufhängevorrichtungen (Halteclips) zur Befestigung von - vier Lamellen mit einer Breite von 127 mm (durch Musterabschnitte veranschaulicht) aus Folie aus aluminiumbedampftem Polyester (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39), - vier Kunststoffplatten (ca. 14,5 x 5 cm) zur Beschwerung der Lamellen und - einem textilen Schnurzug zum Verbinden der Lamellen. Die Ware wird vor Fenstern an z. B. Zimmerdecken befestigt und dient als Blend- bzw. Sonnenschutz. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt die Kunststofffolie den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine den Jalousien ähnliche Ware, so genanntes Multifilm-Kassettenrollo, bestehend aus: - einem etwa 40 x 4 x 4 cm großen Schutzgehäuse aus Aluminium mit Aufwickelvorrichtung (Wickelrohr und Kettenzug aus Kunststoff) und - einer an dem Wickelrohr befestigten Folie (ca. 68 x 37 cm) aus... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine den Jalousien ähnliche Ware, so genanntes Multifilm-Kassettenrollo, bestehend aus: - einem etwa 40 x 4 x 4 cm großen Schutzgehäuse aus Aluminium mit Aufwickelvorrichtung (Wickelrohr und Kettenzug aus Kunststoff) und - einer an dem Wickelrohr befestigten Folie (ca. 68 x 37 cm) aus aluminiumbedampftem Polyester (Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39) mit einer Beschwerungsleiste aus Aluminium. Die Ware wird an Fensterinnenseiten befestigt und dient als Blend- bzw. Sonnenschutz. Im Hinblick auf den Umfang und die Bedeutung für die Verwendung bestimmt die Kunststofffolie den Charakter der aus verschiedenen Stoffen zusammengesetzten Ware. Weniger anzeigen
Bei dem "Fliegengitter Rollo" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (Kunststoffschachtel mit Pappeinlage). Die zerlegte Ware besteht aus - zwei Führungsschienen -- U - Profile aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 --- an der offenen Seite mit eingeschobenen... Mehr anzeigenBei dem "Fliegengitter Rollo" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (Kunststoffschachtel mit Pappeinlage). Die zerlegte Ware besteht aus - zwei Führungsschienen -- U - Profile aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 --- an der offenen Seite mit eingeschobenen Besen versehen - einer Rollokasette -- aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 -- in der sich ein aufgerolltes Gewebe (Fliegengitter) befindet - Befestigungsmaterial (10 Dübel aus Kunststoff, 10 ca. 2,5 cm lange Schauben, 2 ca. 1 cm lange Schrauben. 4 verschiedene Kunststoffformteile, ein Zugband). Die Führungsschienen und die Rollokassette werden zu einem U-förmigen Rahmen montiert. Das ca. 1 x 1,60 m große Erzeugnis dient nach dem Herunterziehen des Gewebes als Insektenschutz. In Bezug auf den Umfang und die Verwendung der Ware ist der U-förmige Rahmen aus Kunststoff charakterverleihend. Derartige Waren werden zolltariflich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 3925 1000 bis 3925 2000 erfasst, als Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem "Fliegengitter Rollo" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (Kunststoffschachtel mit Pappeinlage). Die zerlegte Ware besteht aus - zwei Führungsschienen -- U - Profile aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 --- an der offenen Seite mit eingeschobenen... Mehr anzeigenBei dem "Fliegengitter Rollo" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (Kunststoffschachtel mit Pappeinlage). Die zerlegte Ware besteht aus - zwei Führungsschienen -- U - Profile aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 --- an der offenen Seite mit eingeschobenen Besen versehen - einer Rollokasette -- aus Kunststoff im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39 -- in der sich ein aufgerolltes Gewebe (Fliegengitter) befindet - Befestigungsmaterial (10 Dübel aus Kunststoff, 10 ca. 2,5 cm lange Schauben, 2 ca. 1 cm lange Schrauben. 4 verschiedene Kunststoffformteile, ein Zugband). Die Führungsschienen und die Rollokassette werden zu einem U-förmigen Rahmen montiert. Das ca. 1,30 x 1,60 m große Erzeugnis dient nach dem Herunterziehen des Gewebes als Insektenschutz. In Bezug auf den Umfang und die Verwendung der Ware ist der U-förmige Rahmen aus Kunststoff charakterverleihend. Derartige Waren werden zolltariflich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den Unterpositionen (KN) 3925 1000 bis 3925 2000 erfasst, als Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei der sog. "Plisseetüre" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (Pappkarton) aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die zerlegte Ware besteht aus - zwei Führungsschienen (oben und unten) mit einer Länge von etwa 124 cm, -- in Form von Profilen aus... Mehr anzeigenBei der sog. "Plisseetüre" handelt es sich um eine Warenzusammenstellung in Aufmachung für den Einzelverkauf (Pappkarton) aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39. Die zerlegte Ware besteht aus - zwei Führungsschienen (oben und unten) mit einer Länge von etwa 124 cm, -- in Form von Profilen aus Kunststoffen, -- wobei ein Profil mit einem eingeschobenen Besen versehen ist, - einer Griffleiste (Länge von etwa 217 cm) aus Kunststoffen, -- ausgestattet mit einem Verstärkungsprofil aus unedlem Metall, - einer Plisseekassette (Länge etwa 219 cm) aus Kunststoffen, -- mit einem eingeschobenen Plisseegewebe (Fliegengitter) und Führungsschnüren, - Montagematerial (Bürstendichtung, vier Endkappen (für die Führungsschienen), einem Handgriff, zwei Abdeckkappen für die Griffleiste sowie fünf Befestigungshaltern) aus Kunststoffen, - Befestigungsmaterial mit Werkzeug (Schrauben, Dübel, Innensechskantschlüssel und ein Bit) und Anleitung. Die Führungsschienen und die Plisseekassette werden zu einem Rahmen (oben, unten und seitlich) an der Türlaibung montiert. Im zugezogenen Zustand dient die sog. "Plisseetüre" als Insektenschutz. In Bezug auf den Umfang und die Verwendung der Ware ist der U-förmige Rahmen aus Kunststoff charakterverleihend. Derartige Waren werden zolltariflich als "Baubedarfsartikel aus Kunststoffen, anderweit weder genannt noch inbegriffen, nicht von den TARIC-Codes 3925 1000 00 bis 3925 2000 00 erfasst, als Fensterläden, Jalousien (einschließlich Jalousetten) und ähnliche Waren" eingereiht. Weniger anzeigen
Es handelt sich um sogenannte Aluminium Jalousien im Wesentlichen bestehend aus horizontal angebrachten Lamellen (Breite: 25 mm) aus Aluminium, einer rechteckigen kastenartigen Aufhängevorrichtung aus Stahlblech mit darin untergebrachter Mechanik (Gestänge und Röllchen, aus unedlem Metall, Beschläge aus Kunststoff)... Mehr anzeigenEs handelt sich um sogenannte Aluminium Jalousien im Wesentlichen bestehend aus horizontal angebrachten Lamellen (Breite: 25 mm) aus Aluminium, einer rechteckigen kastenartigen Aufhängevorrichtung aus Stahlblech mit darin untergebrachter Mechanik (Gestänge und Röllchen, aus unedlem Metall, Beschläge aus Kunststoff) und einer Abschlussleiste (Gegengewicht) aus Stahlblech. Mittels einer Kordel werden die Lamellen senkrecht übereinandergehalten. Aluminium herrscht gegenüber jedem anderen unedlen Metall gewichtsmäßig vor. Die Jalousien sind gemeinsam mit Montagezubehör, zwei Kunststoffstangen zum Verstellen der Lamellenneigung und Montageanleitung für den Einzelverkauf in einem Pappkarton verpackt und in Kunststofffolie eingeschweißt. Abmessungen: ca. 175 cm (L) x 60 cm (B) Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Aluminium" zur Codenummer 7616 9990 99 0 des Elektronischen Zolltarifs. Weniger anzeigen
Alu-Jalousien (Artikelnummern 9133530, 7614635, 9038634, 7614729, 9035236, 9040332, 9036731): Es handelt sich um Aluminiumjalousien in verschiedenen Größen, Gewichten und Farben, einschließlich Halterungen und Montagematerial (Schrauben). Maße: 9133530 - 60x140cm - weiß - 25mm breit - 700g 7614635 - 120x140cm - silber... Mehr anzeigenAlu-Jalousien (Artikelnummern 9133530, 7614635, 9038634, 7614729, 9035236, 9040332, 9036731): Es handelt sich um Aluminiumjalousien in verschiedenen Größen, Gewichten und Farben, einschließlich Halterungen und Montagematerial (Schrauben). Maße: 9133530 - 60x140cm - weiß - 25mm breit - 700g 7614635 - 120x140cm - silber -25mm breit - 1350g 9038634 - 100x140cm - weiß - 25mm breit - 1130g 7614729 - 60x140cm - silber - 25mm breit - 700g 9035236 - 120x140cm - weiß - 25mm breit - 1350g 9040332 - 80x140cm - weiß - 25mm breit - 900g 9036731 - 80x140cm - silber - 25mm breit - 900g Die Waren bestehen im Wesentlichen bestehend aus - einer Kopfschiene aus Aluminium mit eingebauten - - Bandspulen zur Aufnahme und Wicklung der Aufzugsbänder und Leiterkordeln der Jalousie, - - einem Seilzugmechanismus , - - Wellen aus Profilen aus unedlen Metallen zum Verbinden der Bandspulen mit dem Zugmechanismus, - einem Behang aus Lamellen aus Aluminiumbändern, - einer Unterschiene aus Aluminium mit Endkappen zur Arretierung der Aufzugsbänder und Leiterkordeln. Die Erzeugnisse sind in einer Umschließung verpackt. - Abbildung siehe Anlage - Die unedlen Metalle sind insbesondere im Hinblick auf die Bedeutung für die Verwendung und den Umfang charakterbestimmend. Innerhalb der unedlen Metalle herrscht Aluminium gegenüber jedem anderen unedlen Metall gewichtsmäßig vor. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Unterpositionen 7616 1000 bis 7616 9910 genannte) Waren aus Aluminium" zur Codenummer 7616 9990 99 0. Weniger anzeigen
"Alujalousie"; es handelt sich um Erzeugnisse, im Wesentlichen bestehend aus horizontal angebrachten Lamellen (Breite: 25 mm) aus Aluminium, einer rechteckigen kastenartigen Aufhängevorrichtung aus Stahlblech mit darin untergebrachter Mechanik (Gestänge und Röllchen, aus unedlem Metall, Beschläge aus Kunststoff) und... Mehr anzeigen"Alujalousie"; es handelt sich um Erzeugnisse, im Wesentlichen bestehend aus horizontal angebrachten Lamellen (Breite: 25 mm) aus Aluminium, einer rechteckigen kastenartigen Aufhängevorrichtung aus Stahlblech mit darin untergebrachter Mechanik (Gestänge und Röllchen, aus unedlem Metall, Beschläge aus Kunststoff) und einer Abschlussleiste (Gegengewicht) aus Stahlblech. Mittels einer Kordel werden die Lamellen senkrecht übereinandergehalten. Aluminium herrscht gegenüber jedem anderen unedlen Metall gewichtsmäßig vor. Abmessungen: 60/80/100/120/140 cm x 160 cm (Breite x Höhe). - Angaben laut Antragsteller - Die Jalousien sind gemeinsam mit Montagezubehör, einer Kunststoffstange zum Verstellen der Lamellenneigung und einer Montageanleitung in einem Köcher aus klarsichtigem Kunststoff für den Einzelverkauf aufgemacht. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Aluminium" zur Codenummer 7616 9990 99 0 des Elektronischen Zolltarifs. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine sog. Tageslichtlenk-Jalousie, im Wesentlichen bestehend aus - einer Kopfschiene aus stranggepresstem Aluminium mit eingebauten - - Bandspulen aus Kunststoff zur Aufnahme und Wicklung der Aufzugsbänder und Leiterkordeln der Jalousie, - - Motor oder Kurbelgetriebe oder Seilzuggetriebe (je nach... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine sog. Tageslichtlenk-Jalousie, im Wesentlichen bestehend aus - einer Kopfschiene aus stranggepresstem Aluminium mit eingebauten - - Bandspulen aus Kunststoff zur Aufnahme und Wicklung der Aufzugsbänder und Leiterkordeln der Jalousie, - - Motor oder Kurbelgetriebe oder Seilzuggetriebe (je nach Ausführung), - - Wellen aus Vierkantprofilen aus Aluminium zum Verbinden der Bandspulen mit dem Motor bzw. dem Getriebe, befestigt mit sog. Quicksnap-Kupplungen, - einem Behang aus Lamellen aus Aluminiumbändern, - einer Unterschiene aus stranggepresstem Aluminium mit Endkappen aus Aluminium zur Arretierung der Aufzugsbänder und Leiterkordeln. Die Erzeugnisse sind in einer Umschließung verpackt. -Antragstellerangaben- Aluminium herrscht gegenüber jedem anderen unedlen Metall gewichtsmäßig vor. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den TARIC-Codes 7616 1000 10 bis 7616 9990 91 genannte) Waren aus Aluminium" zum TARIC-Code 7616 9990 99. Weniger anzeigen
Es handelt sich um ein zylindrisches, auf der Außenseite abgestuftes Erzeugnis aus einer Aluminiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt, das mit einer zentrischen Durchgangslochung (ohne Gewinde) sowie einer Querbohrung mit metrischem Innengewinde mit eingesetzter Klemmschraube aus Stahl versehen... Mehr anzeigenEs handelt sich um ein zylindrisches, auf der Außenseite abgestuftes Erzeugnis aus einer Aluminiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt, das mit einer zentrischen Durchgangslochung (ohne Gewinde) sowie einer Querbohrung mit metrischem Innengewinde mit eingesetzter Klemmschraube aus Stahl versehen ist. Die Ware dient zur Seilspannung einer Jalousie/eines Sonnenschutzes. Hierzu wird das Seil durch das Innenloch geführt und mit der Schraube fixiert. Aluminium herrscht gewichtsmäßig gegenüber Stahl vor. - Antragstellerangaben - Eine Einreihung in die Unterposition 7616 1000 der Kombinierten Nomenklatur ist ausgeschlossen, weil das Erzeugnis nicht vom Warenkreis dieser Unterposition erfasst wird. Die Ware stellt sich insbesondere nicht als Mutter dar, da solche mit Schrauben oder Bolzen (oder anderen Gegenstücken mit Außengewinde) verwendet werden, um Bauteile/Gegenstände miteinander zu verbinden. Das Gewinde mit eingesetzter Schraube dient lediglich als Klemmvorrichtung zur Fixierung der Ware selbst an dem durchgeführten Seil. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als „andere (als in den TARIC-Codes 7616 1000 10 bis 7616 9990 91 genannte) Waren zum TARIC-Code 7616 9990 99. Weniger anzeigen
Es handelt sich um aus einer Aluminiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt gefertigte Hohlerzeugnisse mit einem über die gesamte Länge (900 bis 2200 mm) gleichbleibenden Querschnitt, der zusätzlich einen Hohraum aufweist. Die im Strangpressverfahren hergestellten Erzeugnisse sind auf der... Mehr anzeigenEs handelt sich um aus einer Aluminiumlegierung mit gewichtsmäßig vorherrschendem Aluminiumgehalt gefertigte Hohlerzeugnisse mit einem über die gesamte Länge (900 bis 2200 mm) gleichbleibenden Querschnitt, der zusätzlich einen Hohraum aufweist. Die im Strangpressverfahren hergestellten Erzeugnisse sind auf der Oberseite Rillen versehen und weisen kreisrunde Lochungen zur Befestigung auf. Die Enden sind auf der Oberseite zweifach abgestuft gearbeitet. Die Waren werden für Rahmen für Insektenschutztüren oder -fenstern verbaut. - Antragstellerangaben - Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Aluminium" zur Codenummer 7616 9990 99 0 des Zolltarifs. Weniger anzeigen
Es handelt sich um noch nicht zusammengesetzte Pavillons (Artikelnummer 7134821), im Wesentlichen bestehend aus vier Standfüßen aus Aluminium, auf denen eine Dachkonstruktion aus einem eine quadratisches Rahmengestänge aus Aluminium und drehbar eingesetzten Aluminium-Lamellen angebracht ist. Die Lamellen lassen sich... Mehr anzeigenEs handelt sich um noch nicht zusammengesetzte Pavillons (Artikelnummer 7134821), im Wesentlichen bestehend aus vier Standfüßen aus Aluminium, auf denen eine Dachkonstruktion aus einem eine quadratisches Rahmengestänge aus Aluminium und drehbar eingesetzten Aluminium-Lamellen angebracht ist. Die Lamellen lassen sich über eine Kurbel aus Stahl und Kupfer je nach Sonnenstand ausrichten. Zusammengesetzt messen die als Sonnenschutz dienenden Erzeugnisse etwa 3,00 m x 3,00 m x 2,3 m. Sie sind gemeinsam mit einer Aufbauanleitung, Schrauben und entsprechendem Montagewerkzeug (Inbusschlüssel, Schraubenschlüssel und Schraubendreher) in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. -Angaben lt. Antragsteller- Aluminium herrscht gewichtsmäßig gegenüber jedem anderen unedlen Metall vor. Der Pavillon bestimmt aufgrund der Bedeutung für die Verwendung den Charakter der für den Einzelverkauf aufgemachten Warenzusammenstellung. Eine Einreihung als Möbel in das Kapitel 94 kommt nicht in Betracht, da sich die Waren nicht als Einrichtungsgegenstände mit einem Gebrauchswert darstellen. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere (als in den Codenummern 7616 1000 10 0 bis 7616 9990 91 0 genannte) Waren aus Aluminium" zur Codenummer 7616 9990 99 0" des Zolltarifs. Abbildung siehe Anlage. Weniger anzeigen
"Pavillongestell aus Aluminium ohne Polyesterdach, 3 x 3 m"; es handelt sich um zerlegte Grundkonstruktionen (Grundfläche: etwa 3 m x 3 m) aus Aluminium (Antragstellerangabe) für Gartenpavillons, die in Verbindung mit einem textilen Dachbezug (nicht Gegenstand dieser vZTA) zur Verwendung als Sonnenschutz bestimmt... Mehr anzeigen"Pavillongestell aus Aluminium ohne Polyesterdach, 3 x 3 m"; es handelt sich um zerlegte Grundkonstruktionen (Grundfläche: etwa 3 m x 3 m) aus Aluminium (Antragstellerangabe) für Gartenpavillons, die in Verbindung mit einem textilen Dachbezug (nicht Gegenstand dieser vZTA) zur Verwendung als Sonnenschutz bestimmt sind. Die Grundkonstruktionen bestehen im Wesentlichen aus insgesamt 8 Seitenteilen, die zu Eckwänden montiert werden, 24 verschiedenen Streben in unterschiedlichen Längen, 1 Dachverbinder, 4 Eckverbindern und insgesamt 8 Stangen in zwei unterschiedlichen Längen. Die Seitenteile sind mit Längsstreben und in der oberen Hälfte mit ornamentartigen Zierelementen versehen. Die Grundkonstruktionen sind gemeinsam mit einer entsprechenden Anzahl Verbindungselementen (Schrauben) aus Stahl, 16 Befestigungshaken aus Stahl (sog. Heringe) zur Bodenbefestigung sowie einer Aufbauanleitung in einem Pappkarton für den Einzelverkauf aufgemacht. Aluminium herrscht gegenüber jedem anderen unedlen Metall gewichtsmäßig vor. Gesamthöhe: etwa 2,7 m. Abbildung siehe Anlage. Derartige Erzeugnisse gehören als "andere Waren aus Aluminium" zur Codenummer 7616 9990 99 des Integrierten Zolltarifs der EG (TARIC). Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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