Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3918.10.10.90.0 ist hierarchisch in Abschnitt, Kapitel, Position, Unterposition, KN-Code und TARIC-Code gegliedert. Die folgende Übersicht zeigt den vollständigen Pfad.
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionBodenbeläge aus Kunststoffen, auch selbstklebend, in Rollen oder in Form von Fliesen oder Platten; Wand- oder Deckenverkleidungen aus Kunststoffen, im Sinne der Anmerkung 9 zu diesem Kapitel3918
- Unterpositionaus Polymeren des Vinylchlorids391810
- Kombinierte Nomenklaturbestehend aus einem Träger, mit Poly(vinylchlorid) getränkt, bestrichen oder überzogen39181010
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunststoff-Matte
Der HS-Code für Kunststoff-Matte lautet 3918.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3918.10.10. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3918.10.10.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3918.10.10.90.0.
Einreihung von Kunststoff-Matte nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Kunststoff-Matte erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen) und AV 3a (spezifischere Position geht vor). Position 3918 erfasst Bodenbeläge aus Kunststoffen; die Unterposition 3918 10 erfasst solche aus Polymeren des Vinylchlorids.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunststoff-Matte
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBodenbeläge aus anderen Kunststoffen (für Matten aus PP, PE, Gummi o.ä.) | 3918.90.00.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungBodenbeläge und Fußmatten aus Kautschuk (Weichkautschuk) | 4016.91.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungAndere Tafeln/Platten/Folien aus Zellkunststoff (PVC-Schaum) | 3921.12.00.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungHaushaltsartikel aus Kunststoffen | 3924.90.00.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kunststoff-Matte (3918) ≠ Bodenbeläge aus anderen Kunststoffen (für Matten aus PP, PE, Gummi o.ä.) (3918) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Matte bleibt die Zolltarifnummer 3918.10.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kunststoff-Matte (3918) ≠ Bodenbeläge und Fußmatten aus Kautschuk (Weichkautschuk) (4016) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Matte bleibt die Zolltarifnummer 3918.10.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kunststoff-Matte (3918) ≠ Andere Tafeln/Platten/Folien aus Zellkunststoff (PVC-Schaum) (3921) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Matte bleibt die Zolltarifnummer 3918.10.10.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
In seltenen Fällen kann eine Kunststoff-Matte auch in ein anderes Kapitel eingereiht werden, wenn sie eine spezifischere Funktion erfüllt.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBodenbeläge und Fußmatten aus Kautschuk (Weichkautschuk) | 4016.91.00.00.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunststoff-Matte (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI54013/23-1 | Schwarze Antirutschmatte 120x100x1mm aus 100% PVC, 470 g/m², gitterförmig, Träger mit Zellkunststoff beschichtet | 3918.10.10.90.0 |
| DEBTI21661/19-1 | Anti-Rutsch-Unterlage 30x150cm, PVC, Gitternetzoptik, Kettengewirke mit geschäumtem Kunststoff umhüllt | 3918.10.10.90.0 |
| DEBTI9913/20-1 | Antirutschmatte 90x125cm, 450 g/m², PVC, grobmaschiges Kettengewirke mit geschäumtem PVC umhüllt | 3918.10.10.90.0 |
| DEBTI16801/20-1 | Antirutschmatte aus 90% PVC, 10% Polyester, rechteckig, Gewirke mit PVC umhüllt | 3918.10.10.90.0 |
| DEBTI45034/22-1 | Anti-Rutsch-Teppichunterlage aus PVC, gitterförmig, 60x120cm bis 120x180cm | 3918.10.10.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Maßnahmen bei der Einfuhr
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Kunststoff-Matten
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Ausfuhr
Besondere Maßnahmen bei der Ausfuhr
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