Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Vinyl Banner leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren darausX
- KapitelBÜCHER, ZEITUNGEN, BILDDRUCKE UND ANDERE ERZEUGNISSE DES GRAFISCHEN GEWERBES; HAND- ODER MASCHINENGESCHRIEBENE SCHRIFTSTÜCKE UND PLÄNE49
- PositionAndere Drucke, einschließlich Bilddrucke und Fotografien4911
- UnterpositionWerbedrucke und Werbeschriften, Verkaufskataloge und dergleichen491110
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Vinyl Banner
Der HS-Code für Vinyl Banner lautet 4911.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4911.10.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4911.10.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4911.10.90.00.0.
Einreihung von Vinyl Banner nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Vinyl Banner erfolgt nach AV 3 b, da die Ware aus verschiedenen Bestandteilen besteht (PVC-beschichtetes Gewebe und Werbeaufdruck). Der Werbeaufdruck verleiht der Ware ihren wesentlichen Charakter als Werbedruck, sodass die Einreihung in Kapitel 49 (Druckerzeugnisse) der Einreihung als Kunststoffware vorgeht.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Vinyl Banner
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPlatten, Folien aus Zellkunststoff aus PVC - durch vZTA DEBTI30158/24-1 explizit ausgeschlossen, da die Bedruckung bei Werbezwecken nicht nebensächlich ist | 3921.12.00.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungBodenbeläge aus PVC - nicht zutreffend, keine Bodenbelagseigenschaft | 3918.10.10.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPVC-Folien, Weichmacherhaltig - nicht zutreffend, da das Banner keine reine Folie, sondern ein bedrucktes Gewebe ist | 3920.43.10.92.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Vinyl Banner (4911) ≠ Platten, Folien aus Zellkunststoff aus PVC - durch vZTA DEBTI30158/24-1 explizit ausgeschlossen, da die Bedruckung bei Werbezwecken nicht nebensächlich ist (3921) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vinyl Banner bleibt die Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Vinyl Banner (4911) ≠ Bodenbeläge aus PVC - nicht zutreffend, keine Bodenbelagseigenschaft (3918) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vinyl Banner bleibt die Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Vinyl Banner (4911) ≠ PVC-Folien, Weichmacherhaltig - nicht zutreffend, da das Banner keine reine Folie, sondern ein bedrucktes Gewebe ist (3920) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Vinyl Banner bleibt die Zolltarifnummer 4911.10.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel ist ebenfalls möglich, aber fachlich nicht zutreffend:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPlatten, Folien aus Zellkunststoff aus PVC - durch vZTA DEBTI30158/24-1 explizit ausgeschlossen, da die Bedruckung bei Werbezwecken nicht nebensächlich ist | 3921.12.00.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungBodenbeläge aus PVC - nicht zutreffend, keine Bodenbelagseigenschaft | 3918.10.10.90.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungPVC-Folien, Weichmacherhaltig - nicht zutreffend, da das Banner keine reine Folie, sondern ein bedrucktes Gewebe ist | 3920.43.10.92.0 | 0 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Vinyl Banner (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE20188/11-1 | Banner aus PVC-beschichtetem Gewebe, 120x240 cm, mit Firmenlogo bedruckt | 4911.10.90.00.0 |
| DE3175/13-1 | Werbebanner auf PVC beschichtetem Polyestergewebe | 4911.10.90.00.0 |
| DE14763/16-1 | Biegsame PVC-Platte mit Werbeaufdruck | 4911.10.90.00.0 |
| DEBTI30158/24-1 | Seitenblendengrafik aus Forex (PVC), bedruckt - schließt 3921 ausdrücklich aus | 4911.10.90.00.0 |
| DE3172/13-1 | Werbebanner auf Acrylat Schaum | 4911.10.90.00.0 |
| DE24835/14-1 | Werbebanner aus Vliesstoff mit Firmenlogo | 4911.10.90.00.0 |
| DE13982/15-1 | Spannband Banner aus Polyester mit Werbeaufdruck | 4911.10.90.00.0 |
| DEBTI47586/18-1 | Banner aus Spinnstoffen mit Karabinerhaken | 4911.10.90.00.0 |
| DEBTI46996/19-1 | Banner aus Spinnstoffen mit Firmenlogo | 4911.10.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Vinyl Banner
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Vinyl Banner mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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