Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 7010.90.61.00.0 ist in folgende Hierarchieebenen eingebettet:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 70 - GLAS UND GLASWAREN
- Position: 7010 - Flaschen, Glasballons, Korbflaschen, Flakons, Krüge, Töpfe, Röhrchen, Ampullen und andere Behältnisse aus Glas, zu Transport- oder Verpackungszwecken; Konservengläser; Stopfen, Deckel und andere Verschlüsse, aus Glas
- Unterposition: 7010 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 7010 9021 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 7010 9031 - andere, mit einem Nenninhalt von
Kombinierte Nomenklatur: 7010 9041 - weniger als 2,5|l
Kombinierte Nomenklatur: 7010 9041 - für Nahrungsmittel und Getränke
Kombinierte Nomenklatur: 7010 9061 - andere, mit einem Nenninhalt von
Zolltarifnummer: 7010 9061 00 0 - 0,25|l oder mehr
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Zolltarifnummer hängt von den genauen Produktmerkmalen ab. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihren Glas-Container sicher einzureihen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Glas-Container
Der HS-Code für Glas-Container lautet 7010.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 7010.90.61. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 7010.90.61.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 7010.90.61.00.0.
Einreihung von Glas-Container nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Glas-Containern erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Maßgeblich ist die objektive Beschaffenheit: Transport- oder Verpackungszweck, Nenninhalt und Material.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Glas-Container
Alternative Einreihung
Behältnisse aus Glas, Nenninhalt weniger als 0,25 l
Alternative Einreihung
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche (Vorratsglas, Haushaltsglasware)
Alternative Einreihung
Haushaltskonservengläser (zum Sterilisieren geeignet)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Glas-Container (7010) ≠ Behältnisse aus Glas, Nenninhalt weniger als 0,25 l (7010)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glas-Container bleibt die Zolltarifnummer 7010.90.61.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Glas-Container (7010) ≠ Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche (Vorratsglas, Haushaltsglasware) (7013)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glas-Container bleibt die Zolltarifnummer 7010.90.61.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Glas-Container (7010) ≠ Haushaltskonservengläser (zum Sterilisieren geeignet) (7010)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Glas-Container bleibt die Zolltarifnummer 7010.90.61.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben der Position 7010 kommen auch andere Kapitel in Betracht, wenn die Ware nicht als Verpackungsbehältnis, sondern als Gebrauchsgegenstand dient.
Alternative Einreihung
Behältnisse aus Glas, Nenninhalt weniger als 0,25 l
Alternative Einreihung
Glaswaren zur Verwendung bei Tisch oder in der Küche (Vorratsglas, Haushaltsglasware)
Alternative Einreihung
Haushaltskonservengläser (zum Sterilisieren geeignet)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Glas-Container ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Glas-Container (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Behältnis aus Glas, sogenanntes Vorratsglas (1.000 ml), Art. Nr. 19951, Foto siehe Anlage, - in Form eines viereckigen Gefäßes mit abgerundeten Kanten, - - aus transparentem, nicht gefärbtem Glas (nicht aus Glasröhren hergestellt), - mit einem Deckel aus Kunststoff mit einem Bügelverschluss aus unedlem Metall, - - an... Mehr anzeigenBehältnis aus Glas, sogenanntes Vorratsglas (1.000 ml), Art. Nr. 19951, Foto siehe Anlage, - in Form eines viereckigen Gefäßes mit abgerundeten Kanten, - - aus transparentem, nicht gefärbtem Glas (nicht aus Glasröhren hergestellt), - mit einem Deckel aus Kunststoff mit einem Bügelverschluss aus unedlem Metall, - - an der Oberseite des Deckels mit einem Einsatz aus unedlem Metall, - - mit einem Dichtungsring aus Kunststoff, - das Glas bestimmt insbesondere nach dem Umfang und seiner Bedeutung in Bezug auf die Verwendung den wesentlichen Charakter der zusammengesetzten Ware, - mit einem Nenninhalt von 1.000 ml, - mit den Abmessungen von ca. 11,5 cm x 11,5 cm x 15,5 cm, - zur Aufnahme von Nahrungsmitteln bestimmt, - kein Haushaltskonservenglas der Unterposition 7010 9010, da nicht zum Sterilisieren geeignet. "Behältnis aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, kein Haushaltskonservenglas, nicht aus Glasröhren hergestellt, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 Liter, für Nahrungsmittel, keine Flasche, mit einem Nenninhalt von 0,25 Liter oder mehr" Weniger anzeigen
Behältnis aus Glas, sog. Vorratsglas, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - zylinderförmiges Gefäß, - - aus transparentem, nicht gefärbtem Glas; nicht aus Glasröhren hergestellt, - - mit einem Deckel aus Glas mit einem Bügelverschluss aus unedlem Metall und einem Dichtungsring aus Kunststoff, - - mit... Mehr anzeigenBehältnis aus Glas, sog. Vorratsglas, Foto siehe Anlage, - nach den Antragsangaben: - - zylinderförmiges Gefäß, - - aus transparentem, nicht gefärbtem Glas; nicht aus Glasröhren hergestellt, - - mit einem Deckel aus Glas mit einem Bügelverschluss aus unedlem Metall und einem Dichtungsring aus Kunststoff, - - mit den Abmessungen: ca. 6,5 cm (Durchmesser) x 11,5 cm (Höhe), - - mit einem Nenninhalt von 250 ml, - - soll der Aufbewahrung von Gewürzen und Lebensmitteln dienen. "Behältnis aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, kein Haushaltskonservenglas, nicht aus Glasröhren hergestellt, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 Liter, für Nahrungsmittel, keine Flasche, mit einem Nenninhalt von 0,25 Liter oder mehr" Weniger anzeigen
Behältnis aus Glas, sogenanntes Vorratsglas mit Bügelverschluss (500 ml), Art. Nr. 19990, - in Form eines zylinderförmigen Gefäßes, - aus transparentem, nicht gefärbtem Glas (nicht aus Glasröhren hergestellt), - mit einem Deckel aus Glas mit einem Bügelverschluss aus unedlem Metall, - mit einem Dichtungsring aus... Mehr anzeigenBehältnis aus Glas, sogenanntes Vorratsglas mit Bügelverschluss (500 ml), Art. Nr. 19990, - in Form eines zylinderförmigen Gefäßes, - aus transparentem, nicht gefärbtem Glas (nicht aus Glasröhren hergestellt), - mit einem Deckel aus Glas mit einem Bügelverschluss aus unedlem Metall, - mit einem Dichtungsring aus Kunststoff, - mit einem Nenninhalt von 500 ml, - mit einem Durchmesser von ca. 11 cm und einer Höhe von ca. 11 cm, - zur Aufnahme von Nahrungsmitteln bestimmt, - kein Haushaltskonservenglas der Unterposition 7010 9010, da nicht zum Sterilisieren geeignet. "Behältnis aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, kein Haushaltskonservenglas, nicht aus Glasröhren hergestellt, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 Liter, für Nahrungsmittel, keine Flasche, mit einem Nenninhalt von 0,25 Liter oder mehr" Weniger anzeigen
Behältnis aus Glas, sogenanntes Vorratsglas mit Bügelverschluss (500 ml), Art. Nr. 19990, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - in Form eines zylinderförmigen Gefäßes, - - aus transparentem, nicht gefärbtem Glas (nicht aus Glasröhren hergestellt), - - mit einem Deckel aus Glas mit einem Bügelverschluss aus unedlem... Mehr anzeigenBehältnis aus Glas, sogenanntes Vorratsglas mit Bügelverschluss (500 ml), Art. Nr. 19990, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag: - - in Form eines zylinderförmigen Gefäßes, - - aus transparentem, nicht gefärbtem Glas (nicht aus Glasröhren hergestellt), - - mit einem Deckel aus Glas mit einem Bügelverschluss aus unedlem Metall, - - mit einem Dichtungsring aus Kunststoff, - - mit einem Nenninhalt von 500 ml, - - mit einem Durchmesser von ca. 11 cm und einer Höhe von ca. 11 cm, - eignet sich zur Aufnahme von Lebensmitteln, - kein Haushaltskonservenglas der Unterposition 7010 9010, da nicht zum Sterilisieren geeignet. "Behältnis aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, kein Haushaltskonservenglas, nicht hergestellt aus Glasröhren, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 Liter, für Nahrungsmittel, keine Flasche, mit einem Nenninhalt von 0,25 Liter oder mehr" Weniger anzeigen
Behältnis aus Glas, sogenannte Vorratsglas mit Bügelverschluss, Artikel-Nr. 19540, siehe Anlage. - Zusammengesetzte Ware; bestehend aus: - Einem oben offenen Behältnis aus klarsichtigem Glas (nicht aus Glasröhren hergestellt), - Mit einem Durchmesser von ca. 10,5 cm und einer Höhe von ca. 11 cm. - Mit einem Nenninhalt... Mehr anzeigenBehältnis aus Glas, sogenannte Vorratsglas mit Bügelverschluss, Artikel-Nr. 19540, siehe Anlage. - Zusammengesetzte Ware; bestehend aus: - Einem oben offenen Behältnis aus klarsichtigem Glas (nicht aus Glasröhren hergestellt), - Mit einem Durchmesser von ca. 10,5 cm und einer Höhe von ca. 11 cm. - Mit einem Nenninhalt von 500 ml (laut Antrag). - Einem Bügelverschluss aus unedlem Metall. - Einem Deckel aus Holz. - Einer Dichtung aus Kunststoff. - Zur Aufnahme von Nahrungsmitteln bestimmt. - Das Glas verleiht der zusammengesetzten Ware nach dem Umfang und im Hinblick auf die Verwendung den wesentlichen Charakter. "Behältnis aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, kein Haushaltskonservenglas, nicht hergestellt aus Glasröhren, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 Liter, für Nahrungsmittel, anderes als Flaschen, mit einem Nenninhalt von 0,25 Liter oder mehr" Weniger anzeigen
Behältnis aus Glas, sog. Gewürzglas/Vorratsglas, Art.-Nr. 712189, Foto siehe Anlage, - zylinderförmiges Gefäß, - aus nicht gefärbtem Glas (nicht aus Glasröhren hergestellt), - mit einem Deckel aus Glas mit einem Bügelverschluss aus unedlem Metall und einem Dichtungsring aus Kunststoff (laut Antrag: 100 %... Mehr anzeigenBehältnis aus Glas, sog. Gewürzglas/Vorratsglas, Art.-Nr. 712189, Foto siehe Anlage, - zylinderförmiges Gefäß, - aus nicht gefärbtem Glas (nicht aus Glasröhren hergestellt), - mit einem Deckel aus Glas mit einem Bügelverschluss aus unedlem Metall und einem Dichtungsring aus Kunststoff (laut Antrag: 100 % Silicone), - mit einer Höhe von ca. 11,5 cm und einem Durchmesser von ca. 6,5 cm, - mit einem Nenninhalt von 250 ml (laut Etikett), - soll der Aufbewahrung von Gewürzen und Lebensmitteln dienen. "Behältnis aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, kein Haushaltskonservenglas, nicht hergestellt aus Glasröhren, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 Liter, für Nahrungsmittel, keine Flasche, mit einem Nenninhalt von 0,25 Liter oder mehr" Weniger anzeigen
Behälter aus Glas, Vorratsglas mit Bügelverschluss, Art.-Nr.: 19590, siehe Anlage, - zylinderförmiges Gefäß, - aus ungefärbtem Glas (nicht aus Glasröhren hergestellt), - mit einem Deckel aus Glas mit einem Bügelverschluss aus unedlem Metall, - mit einer Höhe von ca. 10,2 cm und einem Durchmesser von ca. 8,3 cm, - laut... Mehr anzeigenBehälter aus Glas, Vorratsglas mit Bügelverschluss, Art.-Nr.: 19590, siehe Anlage, - zylinderförmiges Gefäß, - aus ungefärbtem Glas (nicht aus Glasröhren hergestellt), - mit einem Deckel aus Glas mit einem Bügelverschluss aus unedlem Metall, - mit einer Höhe von ca. 10,2 cm und einem Durchmesser von ca. 8,3 cm, - laut Antrag mit einem Nenninhalt von 290 ml, - eignet sich zur Aufnahme von Lebensmitteln, - keine Einreihung in die Position 7013, da die Ware als Glasbehälter für Transport- oder Verpackungszwecken schon von der Position 7010 erfasst wird. "Behälter aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, kein Haushaltskonservenglas, nicht hergestellt aus Glasröhren, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 Liter, für Nahrungsmittel, keine Flasche, mit einem Nenninhalt von 0,25 Liter oder mehr" Weniger anzeigen
Behältnis aus Glas, sogenanntes Vorratsglas m. Bügelverschluss, Art.-Nr.: 19593, Foto siehe Anlage, - zusammengesetzte Ware; bestehend aus: - - einem nahezu zylinderförmigen, nach oben hin verjüngten Gefäß, - - - aus nicht gefärbtem Glas (nicht aus Glasröhren hergestellt), - - - laut Antrag mit einem Nenninhalt von... Mehr anzeigenBehältnis aus Glas, sogenanntes Vorratsglas m. Bügelverschluss, Art.-Nr.: 19593, Foto siehe Anlage, - zusammengesetzte Ware; bestehend aus: - - einem nahezu zylinderförmigen, nach oben hin verjüngten Gefäß, - - - aus nicht gefärbtem Glas (nicht aus Glasröhren hergestellt), - - - laut Antrag mit einem Nenninhalt von 820 ml, - - einem Bügelverschluss aus unedlem Metall, - - einem Deckel aus Holz (lt. Antrag Kiefer), - - einer Dichtung aus Kunststoff (lt. Antrag Silikon), - mit einer Höhe von ca. 16 cm und einem Durchmesser von ca. 11 cm, - eignet sich zur Aufnahme von Lebensmitteln, - das Glas verleiht der zusammengesetzten Ware nach dem Umfang und im Hinblick auf die Verwendung den wesentlichen Charakter. - keine Einreihung in die Position 7013, da die Ware als Glasbehältnis für Transport- oder Verpackungszwecken schon von der Position 7010 erfasst wird. "Behältnis aus Glas, von der zu Transport- oder Verpackungszwecken verwendeten Art, kein Haushaltskonservenglas, nicht hergestellt aus Glasröhren, mit einem Nenninhalt von weniger als 2,5 Liter, für Nahrungsmittel, keine Flasche, mit einem Nenninhalt von 0,25 Liter oder mehr" Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
5,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Glas-Container
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihren Glas-Container mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Verpackungsmaterial
Entdecken Sie weitere Zolltarifnummern für Verpackungsmaterialien aus Glas, Kunststoff und Metall.
Kraftpapier
4804.31.58.00.0 · 0 %
Heissprägefolie
3212.10.00.00.0 · 6,5 %
Kunststoff Tank
3925.10.00.00.0 · 6,5 %
Aluminiumfolien Behälter
7615.10.30.00.0 · 6 %
Ldpe Folie
3920.10.24.90.0 · 6,5 %
Deckel
3923.50.90.00.0 · 6,5 %
Pappbecher
4823.69.90.00.0 · 0 %
Polypropylen-Beutel
3923.29.90.00.0 · 6,5 %
Faserplatten-Kiste
4415.10.10.00.0 · 4,0 %
