Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Kamera-Ausrüstung leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems und der EU-Kombinierten Nomenklatur ab:
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionFotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausgenommen Entladungslampen der Position 8539)9006
- UnterpositionTeile und Zubehör900691
- Zolltarifnummerfür Fotoapparate
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kamera-Ausrüstung
Der HS-Code für Kamera-Ausrüstung lautet 9006.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9006.91.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9006.91.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9006.91.00.00.0.
Einreihung von Kamera-Ausrüstung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems wird Kamera-Ausrüstung nach der AV 3 b) eingereiht, wenn sie als zusammengesetzte Ware oder in einem Satz gemischt ist. Maßgeblich ist der Bestandteil, der der Ware ihr wesentliches Gepräge gibt (AV 3 b).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kamera-Ausrüstung
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungTeile und Zubehör für Blitzlichtgeräte | 9006.99.00.00.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungDigitalkameras | 8525.89.00.00.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungElektronenblitzgeräte | 9006.61.00.00.0 | 3,7 % |
| Alternative EinreihungAndere Fotoapparate (analog) | 9006.59.00.00.0 | 3,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kamera-Ausrüstung (9006) ≠ Teile und Zubehör für Blitzlichtgeräte (9006) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kamera-Ausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 9006.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kamera-Ausrüstung (9006) ≠ Digitalkameras (8525) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kamera-Ausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 9006.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kamera-Ausrüstung (9006) ≠ Elektronenblitzgeräte (9006) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kamera-Ausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 9006.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Ein verwandtes Kapitel bietet eine weitere Einreihungsmöglichkeit, wenn die Kamera-Ausrüstung spezifische optische Komponenten umfasst.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungDigitalkameras | 8525.89.00.00.0 | 3,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kamera-Ausrüstung (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE19275/14-1 | Stativ für Foto- und Videokamera – eingereiht als Zubehör für Fotoapparate | 9006.91.00.00.0 |
| DE19274/14-1 | Stativ für Foto- und Videokamera – eingereiht als Zubehör für Fotoapparate | 9006.91.00.00.0 |
| DE18513/14-1 | Klemmstativ für Kameras – eingereiht als Zubehör für Fotoapparate | 9006.91.00.00.0 |
| DE21935/15-1 | Fotostativ Neiger – eingereiht als Zubehör für Fotoapparate | 9006.91.00.00.0 |
| DE2421/14-1 | Kamerastativ flexibel – eingereiht als Zubehör für Fotoapparate | 9006.91.00.00.0 |
| DE7870/14-1 | Einbeinstativ – eingereiht als Zubehör für Fotoapparate | 9006.91.00.00.0 |
| DE18838/16-1 | Systemblitz Zubehör Set – eingereiht als Zubehör für Blitzlichtgeräte | 9006.99.00.00.0 |
| DE10831/16-1 | Blitz- und Schirmhalter – eingereiht als Zubehör für Blitzlichtgeräte | 9006.99.00.00.0 |
| DEBTI54220/18-1 | Universal Systemblitzhalter – eingereiht als Zubehör für Blitzlichtgeräte | 9006.99.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten
Drittlandszollsatz
3,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 3,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 3,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 3,7 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Kamera-Ausrüstung
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kamera-Ausrüstung mit dem interaktiven Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Zolltarifnummer und Ursprungsland ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrbeschränkungen und Genehmigungen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
Weitere Produkte aus Optik & Foto
Die folgenden Produkte gehören zum selben Kapitel (90) oder haben eine vergleichbare Funktion. Ihre Zolltarifnummern können als Referenz für die Einreihung von Kamera-Ausrüstung dienen.