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Optik & FotoKapitel 90Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kamera-Ausrüstung: 9006.91.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kamera-Ausrüstung (9006.91.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kamera-Ausrüstung unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kamera-Ausrüstung Produktbild

Für Kamera-Ausrüstungen sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kamera-Ausrüstung beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Kamera-Ausrüstung leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems und der EU-Kombinierten Nomenklatur ab:

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  • Position: 9006 - Fotoapparate; Blitzlichtgeräte und -vorrichtungen für fotografische Zwecke sowie Fotoblitzlampen (ausgenommen Entladungslampen der Position|8539)
  • Unterposition: 9006 91 - Teile und Zubehör
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9006 9100 00 0 - für Fotoapparate

Hinweis zur Einreihung

Kamera-Ausrüstung ist ein Sammelbegriff. Die zolltarifliche Einreihung jedes einzelnen Artikels muss anhand seiner objektiven Merkmale und Beschaffenheit nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) des Zolltarifs erfolgen. Aktuelle Übereinstimmung oder Abweichung lässt sich mit dem interaktiven Klassifizierungstool in Sekunden prüfen.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kamera-Ausrüstung

Der HS-Code für Kamera-Ausrüstung lautet 9006.91 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9006.91.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9006.91.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9006.91.00.00.0.

Einreihung von Kamera-Ausrüstung nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems wird Kamera-Ausrüstung nach der AV 3 b) eingereiht, wenn sie als zusammengesetzte Ware oder in einem Satz gemischt ist. Maßgeblich ist der Bestandteil, der der Ware ihr wesentliches Gepräge gibt (AV 3 b).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kamera-Ausrüstung

Alternative Einreihung

9006.99.00.00.0 3,7 %

Teile und Zubehör für Blitzlichtgeräte

Alternative Einreihung

8525.89.00.00.0 3,7 %

Digitalkameras

Alternative Einreihung

9006.61.00.00.0 3,7 %

Elektronenblitzgeräte

Alternative Einreihung

9006.59.00.00.0 3,7 %

Andere Fotoapparate (analog)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kamera-Ausrüstung (9006) ≠ Teile und Zubehör für Blitzlichtgeräte (9006)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kamera-Ausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 9006.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kamera-Ausrüstung (9006) ≠ Digitalkameras (8525)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kamera-Ausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 9006.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kamera-Ausrüstung (9006) ≠ Elektronenblitzgeräte (9006)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kamera-Ausrüstung bleibt die Zolltarifnummer 9006.91.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein verwandtes Kapitel bietet eine weitere Einreihungsmöglichkeit, wenn die Kamera-Ausrüstung spezifische optische Komponenten umfasst.

Alternative Einreihung

9006.99.00.00.0 3,7 %

Teile und Zubehör für Blitzlichtgeräte

Alternative Einreihung

8525.89.00.00.0 3,7 %

Digitalkameras

Alternative Einreihung

9006.61.00.00.0 3,7 %

Elektronenblitzgeräte

Alternative Einreihung

9006.59.00.00.0 3,7 %

Andere Fotoapparate (analog)

Quelle: EU TARIC

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kamera-Ausrüstung ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kamera-Ausrüstung (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE19275/14-19006.91.00.00.0
Stativ für Foto- und Videokamera – eingereiht als Zubehör für Fotoapparate
DE19274/14-19006.91.00.00.0
Stativ für Foto- und Videokamera – eingereiht als Zubehör für Fotoapparate
DE18513/14-19006.91.00.00.0
Klemmstativ für Kameras – eingereiht als Zubehör für Fotoapparate
DE21935/15-19006.91.00.00.0
Fotostativ Neiger – eingereiht als Zubehör für Fotoapparate
DE2421/14-19006.91.00.00.0
Kamerastativ flexibel – eingereiht als Zubehör für Fotoapparate
DE7870/14-19006.91.00.00.0
Einbeinstativ – eingereiht als Zubehör für Fotoapparate
DE18838/16-19006.99.00.00.0
Systemblitz Zubehör Set – eingereiht als Zubehör für Blitzlichtgeräte
DE10831/16-19006.99.00.00.0
Blitz- und Schirmhalter – eingereiht als Zubehör für Blitzlichtgeräte
DEBTI54220/18-19006.99.00.00.0
Universal Systemblitzhalter – eingereiht als Zubehör für Blitzlichtgeräte
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Nicht-EU-Staaten

Drittlandszollsatz

3,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China3,7 %

Drittlandszoll

USA3,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand3,7 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Kamera-Ausrüstung

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kamera-Ausrüstung mit dem interaktiven Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Zolltarifnummer und Ursprungsland ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrbeschränkungen und Genehmigungen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kamera-Ausrüstungen

Welche Zolltarifnummer hat Kamera-Ausrüstung?

Die Zolltarifnummer für Kamera-Ausrüstung als Zubehör für Fotoapparate lautet 9006.91.00.00.0. Dieser 11-stellige Code umfasst Teile und Zubehör, die erkennbar für Fotoapparate bestimmt sind, wie Stative, Fernauslöser, Kamerataschen und Filterhalter. Der Drittlandszollsatz beträgt 3,7 %, die Einfuhrumsatzsteuer 19 %.

Welchen HS-Code hat Kamera-Ausrüstung?

Der HS-Code für Kamera-Ausrüstung (Zubehör für Fotoapparate) lautet 900691. Dieser sechsstellige Code gilt weltweit im Harmonisierten System und wird in der EU um zwei Stellen der Kombinierten Nomenklatur (KN 90069100) und um drei weitere Stellen zum TARIC-Code 9006910000 ergänzt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kamera-Ausrüstung?

Der Drittlandszollsatz für Kamera-Ausrüstung unter der Zolltarifnummer 9006.91.00.00.0 beträgt 3,7 %. Für Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Japan, Südkorea, Schweiz) oder Präferenzabkommen kann der Zollsatz 0 % betragen. Zusätzlich fällt die deutsche Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Kamera-Ausrüstung zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Kamera-Ausrüstung erfolgt nach Funktion und Verwendungszweck. Zubehör für Fotoapparate (Stative, Taschen) fällt unter 9006.91. Eine Alternative dazu ist Zubehör für Blitzlichtgeräte (9006.99). Eigenständige Digitalkameras werden in Kapitel 85 Position 8525 eingereiht. Diese Abgrenzung ist wichtig für die korrekte Zollanmeldung.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kamera-Ausrüstung verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer für Kamera-Ausrüstung drohen Nachzahlungen von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer, Säumniszuschläge sowie Bußgelder. Im Falle einer unrichtigen Zollanmeldung kann ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet werden. Zudem kann die Ware vorläufig beschlagnahmt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kamera-Ausrüstung?

Für die Einfuhr von Kamera-Ausrüstung aus Drittländern gilt der reguläre Drittlandszollsatz von 3,7 %. Eine besondere Einfuhrmaßnahme ist die Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Code 119), die eine Zollbefreiung für Teile vorsieht, die für den Bau oder die Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden. Bei der Ausfuhr gelten Beschränkungen als Dual-Use-Güter und Kulturgüter.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kamera-Ausrüstung?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für Kamera-Ausrüstung lautet 9006.91.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem sechsstelligen HS-Code (900691), zwei zusätzlichen Stellen der Kombinierten Nomenklatur (90069100) und drei weiteren Stellen für den TARIC-Code (9006910000). Die letzte Stelle (0) ist die nationale Codenummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kamera-Ausrüstung?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der EU-Kombinierten Nomenklatur ändern. Die Position 9006 und ihre Unterpositionen sind jedoch seit Jahren stabil. Für Kamera-Ausrüstung wird empfohlen, die aktuellen TARIC-Daten der EU-Kommission zu konsultieren, besonders bei technischen Neuerungen (z. B. Drohnen-Zubehör).

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