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Lebensmittel & GetränkeKapitel 16Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kaviar: 1604.31.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kaviar (1604.31.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kaviar unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kaviar Produktbild

Kaviar ist der gesalzene Rogen (Eier) von Stören (Acipenseridae) und wird als Delikatesse verzehrt. Die zolltarifliche Einreihung hängt entscheidend davon ab, ob es sich um echten Störrogen oder um Kaviarersatz aus anderem Fischrogen handelt. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kaviar beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Kaviar gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 16 - ZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN
  • Position: 1604 - Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen
  • Unterposition: 1604 31 - Kaviar und Kaviarersatz
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1604 3100 00 0 - Kaviar

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Kaviar erfordert genaue Kenntnis der Fischart und des Verarbeitungsgrads. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine schnelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kaviar

Der HS-Code für Kaviar lautet 1604.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1604.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1604.31.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1604.31.00.00.0.

Einreihung von Kaviar nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Kaviar erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitts-/Kapitel-Anmerkungen) sowie AV 6 (Vergleich der Unterpositionen auf gleicher Ebene). Kaviar ist in Position 1604 als zubereiteter Fischrogen ausdrücklich genannt. Die Unterposition 1604.31 erfasst Kaviar, 1604.32 erfasst Kaviarersatz.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kaviar

Alternative Einreihung

1604.32.00.90.0 20,0 %

Kaviarersatz - andere (für zubereiteten Rogen anderer Fischarten, z. B. Capelin, Kabeljau, Hecht)

Alternative Einreihung

0305.20.00.35.0 20,0 %

Fischrogen, gewaschen, von den anhängenden Organteilen befreit und lediglich gesalzen oder in Salzlake, zur Herstellung von Kaviarersatz

Alternative Einreihung

1604.32.00.20.0 20,0 %

Kaviarersatz - zur Verarbeitung bestimmt

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kaviar (1604) ≠ Kaviarersatz - andere (für zubereiteten Rogen anderer Fischarten, z. B. Capelin, Kabeljau, Hecht) (1604)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kaviar bleibt die Zolltarifnummer 1604.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kaviar (1604) ≠ Fischrogen, gewaschen, von den anhängenden Organteilen befreit und lediglich gesalzen oder in Salzlake, zur Herstellung von Kaviarersatz (0305)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kaviar bleibt die Zolltarifnummer 1604.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kaviar (1604) ≠ Kaviarersatz - zur Verarbeitung bestimmt (1604)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kaviar bleibt die Zolltarifnummer 1604.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn die Ware nicht als verzehrfertiger Kaviar vorliegt:

Alternative Einreihung

1604.32.00.90.0 20,0 %

Kaviarersatz - andere (für zubereiteten Rogen anderer Fischarten, z. B. Capelin, Kabeljau, Hecht)

Alternative Einreihung

0305.20.00.35.0 20,0 %

Fischrogen, gewaschen, von den anhängenden Organteilen befreit und lediglich gesalzen oder in Salzlake, zur Herstellung von Kaviarersatz

Alternative Einreihung

1604.32.00.20.0 20,0 %

Kaviarersatz - zur Verarbeitung bestimmt

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kaviar ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kaviar (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE43/12-11604.31.00.00.0
Gesalzener, gewürzter und tiefgefrorener Rogen von Capelin (Mallotus villosus) - Kaviarersatz
DEBTI26929/17-11604.31.00.00.0
Gefrorener, gesalzener, verzehrfertig zubereiteter Rogen von Kabeljau (Gadus macrocephalus) - Kaviarersatz
DE45/12-11604.31.00.00.0
Gesalzener, gewürzter und tiefgefrorener Rogen von Capelin - Kaviarersatz
DE66/12-11604.31.00.00.0
Gesalzener, gewürzter und tiefgefrorener Rogen von Capelin - Kaviarersatz
DE63/12-11604.31.00.00.0
Gesalzener, gewürzter und tiefgefrorener Rogen von Capelin - Kaviarersatz
DE57/12-11604.31.00.00.0
Gefrorener, gesalzener, gewürzter Rogen von fliegendem Fisch - Kaviarersatz
DE61/12-11604.31.00.00.0
Gefrorener, gesalzener, gewürzter Rogen von fliegendem Fisch - Kaviarersatz
DEBTI24169/17-11604.31.00.00.0
Gefrorener, gesalzener Hechtrogen - Kaviarersatz
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzollsätze

Drittlandszollsatz

20,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China20,0 %

Drittlandszoll

USA20,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz20,0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien7,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand20,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zollrechner für Kaviar

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Kaviar aus jedem Land.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kaviar

Welche Zolltarifnummer hat Kaviar?

Die Zolltarifnummer für echten Kaviar aus Störrogen lautet 1604.31.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für gesalzenen, verzehrfertigen Kaviar in Dosen oder Gläsern. Abweichende Nummern gelten für Kaviarersatz aus anderem Fischrogen (1604.32) oder unverarbeiteten Rogen (0305.20).

Welchen HS-Code hat Kaviar?

Der HS-Code (6-stellig) für Kaviar lautet 160431. Er umfasst Kaviar und Kaviarersatz aus Fischeiern. Die ersten vier Ziffern 1604 stehen für zubereitete oder haltbar gemachte Fische. Die Unterposition 160431 spezifiziert Kaviar und Kaviarersatz, wobei die weitere Unterteilung in der Kombinierten Nomenklatur erfolgt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kaviar?

Der Drittlandszollsatz für Kaviar (1604.31.00.00.0) beträgt 20 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Türkei, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden, sofern ein gültiger Präferenznachweis vorliegt.

Wie unterscheidet sich Kaviar zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach der Fischart und dem Verarbeitungsgrad. Echter Kaviar aus Störrogen fällt unter 1604.31.00.00.0. Kaviarersatz aus Rogen anderer Fischarten (z. B. Capelin, Kabeljau) ist eine Alternative unter 1604.32. Unverarbeiteter, lediglich gesalzener Rogen zur Herstellung von Kaviarersatz gehört zu 0305.20. Diese Abgrenzung ist entscheidend für den korrekten Zollsatz und die anzuwendenden Maßnahmen.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kaviar verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren führen. Bei Kaviar kommt erschwerend hinzu, dass Störe artgeschützt sind (CITES). Eine falsche Einreihung könnte dazu führen, dass erforderliche Dokumente nicht vorgelegt werden und die Ware beschlagnahmt wird.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kaviar?

Ja, für Kaviar gelten mehrere besondere Maßnahmen: CITES-Einfuhrkontrolle (710) wegen des Artenschutzes von Stören, Veterinärkontrolle (410) als tierisches Lebensmittel sowie Einfuhrkontrolle für ökologische Erzeugnisse (750). Bei der Ausfuhr ist ebenfalls eine CITES-Kontrolle (715) erforderlich. Zudem besteht eine Ausfuhrkontrolle für Luxuswaren (718) bei Lieferungen nach Russland.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kaviar?

Die vollständige Zolltarifnummer für Kaviar hat 11 Stellen: 1604.31.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (160431), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (16043100) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1604310000) sowie einer zusätzlichen 11. Stelle für die nationale Statistik. Die 11-stellige Zolltarifnummer ist für die Zollanmeldung in Deutschland verbindlich.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kaviar?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur oder des TARIC ändern. Für Kaviar (1604.31.00.00.0) ist die Position jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere wenn sich die Einreihungskriterien oder die Unterteilung von Kaviarersatz ändern. Die EBTI-Datenbank gibt Hinweise auf aktuelle Auslegungen.

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