Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Kaviar gliedert sich in folgende Hierarchieebenen:
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN VON FLEISCH, FISCHEN ODER VON KREBSTIEREN, WEICHTIEREN UND ANDEREN WIRBELLOSEN WASSERTIEREN16
- PositionFische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen1604
- UnterpositionKaviar und Kaviarersatz160431
- ZolltarifnummerKaviar
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kaviar
Der HS-Code für Kaviar lautet 1604.31 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1604.31.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1604.31.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1604.31.00.00.0.
Einreihung von Kaviar nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kaviar erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Abschnitts-/Kapitel-Anmerkungen) sowie AV 6 (Vergleich der Unterpositionen auf gleicher Ebene). Kaviar ist in Position 1604 als zubereiteter Fischrogen ausdrücklich genannt. Die Unterposition 1604.31 erfasst Kaviar, 1604.32 erfasst Kaviarersatz.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kaviar
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKaviarersatz - andere (für zubereiteten Rogen anderer Fischarten, z. B. Capelin, Kabeljau, Hecht) | 1604.32.00.90.0 | 20 % |
| Alternative EinreihungFischrogen, gewaschen, von den anhängenden Organteilen befreit und lediglich gesalzen oder in Salzlake, zur Herstellung von Kaviarersatz | 0305.20.00.35.0 | 20 % |
| Alternative EinreihungKaviarersatz - zur Verarbeitung bestimmt | 1604.32.00.20.0 | 20 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kaviar (1604) ≠ Kaviarersatz - andere (für zubereiteten Rogen anderer Fischarten, z. B. Capelin, Kabeljau, Hecht) (1604) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kaviar bleibt die Zolltarifnummer 1604.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kaviar (1604) ≠ Fischrogen, gewaschen, von den anhängenden Organteilen befreit und lediglich gesalzen oder in Salzlake, zur Herstellung von Kaviarersatz (0305) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kaviar bleibt die Zolltarifnummer 1604.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kaviar (1604) ≠ Kaviarersatz - zur Verarbeitung bestimmt (1604) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kaviar bleibt die Zolltarifnummer 1604.31.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn die Ware nicht als verzehrfertiger Kaviar vorliegt:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungFischrogen, gewaschen, von den anhängenden Organteilen befreit und lediglich gesalzen oder in Salzlake, zur Herstellung von Kaviarersatz | 0305.20.00.35.0 | 20 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kaviar (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE43/12-1 | Gesalzener, gewürzter und tiefgefrorener Rogen von Capelin (Mallotus villosus) - Kaviarersatz | 1604.31.00.00.0 |
| DEBTI26929/17-1 | Gefrorener, gesalzener, verzehrfertig zubereiteter Rogen von Kabeljau (Gadus macrocephalus) - Kaviarersatz | 1604.31.00.00.0 |
| DE45/12-1 | Gesalzener, gewürzter und tiefgefrorener Rogen von Capelin - Kaviarersatz | 1604.31.00.00.0 |
| DE66/12-1 | Gesalzener, gewürzter und tiefgefrorener Rogen von Capelin - Kaviarersatz | 1604.31.00.00.0 |
| DE63/12-1 | Gesalzener, gewürzter und tiefgefrorener Rogen von Capelin - Kaviarersatz | 1604.31.00.00.0 |
| DE57/12-1 | Gefrorener, gesalzener, gewürzter Rogen von fliegendem Fisch - Kaviarersatz | 1604.31.00.00.0 |
| DE61/12-1 | Gefrorener, gesalzener, gewürzter Rogen von fliegendem Fisch - Kaviarersatz | 1604.31.00.00.0 |
| DEBTI24169/17-1 | Gefrorener, gesalzener Hechtrogen - Kaviarersatz | 1604.31.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhrzollsätze
Drittlandszollsatz
20 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 20 % | Drittlandszoll |
| USA | 20 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 20 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 7 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 20 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Veterinärkontrolle | Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten. |
Zollrechner für Kaviar
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Ausfuhrmaßnahmen
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
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