Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Kurkuma-Finger leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
- Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
- Position: 0910 - Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze
Zolltarifnummer: 0910 3000 00 0 - Kurkuma
Hinweis zur Einreihung
Die angegebene Zolltarifnummer gilt für ganze, getrocknete Kurkuma-Finger ohne weitere Zusätze. Abweichende Beschaffenheit (z. B. gemahlen, mit Zusätzen) kann zu einer anderen Einreihung führen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kurkuma-Finger
Der HS-Code für Kurkuma-Finger lautet 0910.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0910.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0910.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0910.30.00.00.0.
Einreihung von Kurkuma-Finger nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kurkuma-Fingern erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen). Position 0910 erfasst Ingwer, Safran, Kurkuma, Thymian, Lorbeerblätter, Curry und andere Gewürze. Kurkuma ist in der Unterposition 0910 30 namentlich genannt, sodass AV 1 zur Anwendung kommt. Die Ware ist weder gemahlen noch zerkleinert, daher entfällt eine abweichende Einreihung nach Verarbeitungsgrad.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kurkuma-Finger
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungIngwer | 0910.11.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungSafran | 0910.20.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Gewürze | 0910.91.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungYamswurzeln, ähnliche Wurzeln mit Stärke | 0714 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kurkuma-Finger (0910) ≠ Ingwer (0910) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kurkuma-Finger bleibt die Zolltarifnummer 0910.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kurkuma-Finger (0910) ≠ Safran (0910) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kurkuma-Finger bleibt die Zolltarifnummer 0910.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kurkuma-Finger (0910) ≠ andere Gewürze (0910) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kurkuma-Finger bleibt die Zolltarifnummer 0910.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in andere Kapitel ist nur bei abweichender Beschaffenheit denkbar:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungIngwer | 0910.11.00.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungSafran | 0910.20.00.00.0 | 0 % |
| Alternative Einreihungandere Gewürze | 0910.91.00.00.0 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kurkuma-Finger ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kurkuma-Finger (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI29332/23-1 | Getrocknete Kurkuma (Curcuma longa, Gelbwurzel), geschnitten, als 'Finger' oder als Pulver, ohne weitere Zusätze. | 0910.30.00.00.0 |
| DEBTI13588/22-1 | Ganze, getrocknete Wurzelstücke von Curcuma longa ohne weitere Zusätze. | 0910.30.00.00.0 |
| DEBTI20946/19-1 | Ganze, getrocknete Wurzelstücke von Curcuma longa ohne weitere Zusätze. | 0910.30.00.00.0 |
| DE18/17-1 | Gereinigte, geschälte, getrocknete und zu Pulver gemahlene Rhizome von Kurkuma ohne Zusätze. | 0910.30.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
nicht ermittelt
Einfuhrumsatzsteuer
nicht ermittelt
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| USA | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Großbritannien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Japan | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Südkorea | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Indien | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Vietnam | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
| Thailand | nicht ermittelt | nicht ermittelt |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Kurkuma-Finger
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Kurkuma-Finger mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
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