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Lebensmittel & GetränkeKapitel 09Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Koriander: 0909.21.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Koriander (0909.21.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Koriander unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Koriander Produktbild

Koriander (Coriandrum sativum) wird als Gewürz und Küchenkraut genutzt. Die zolltarifliche Einreihung hängt von der Erscheinungsform ab: getrocknete Früchte (Samen) fallen als Gewürz in Kapitel 09, frische oder getrocknete Blätter als Gemüse in Kapitel 07. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Koriander beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Koriander ist in die folgende hierarchische Struktur des Zolltarifs eingebettet:

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 09 - KAFFEE, TEE, MATE UND GEWÜRZE
  • Position: 0909 - Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte; Wacholderbeeren
  • Unterposition: 0909 21 - Korianderfrüchte
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0909 2100 00 0 - weder gemahlen noch sonst zerkleinert

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer kann je nach genauer Beschaffenheit und Verwendung abweichen. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Einreihung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Koriander

Der HS-Code für Koriander lautet 0909.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0909.21.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0909.21.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0909.21.00.00.0.

Einreihung von Koriander nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Korianderfrüchten erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 6 (Vergleich der Unterpositionen). Position 0909 erfasst ausdrücklich Korianderfrüchte. Die Unterteilung in 0909.21 (weder gemahlen noch zerkleinert) und 0909.22 (gemahlen oder zerkleinert) folgt dem Verarbeitungsgrad.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Koriander

Alternative Einreihung

0909.22.00.00.0 0 %

Korianderfrüchte, gemahlen oder sonst zerkleinert

Alternative Einreihung

0709.99.90.72.0 0 %

Korianderblätter, frisch

Alternative Einreihung

0712.90.90.90.0 0 %

Korianderblätter, getrocknet, zerkleinert

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Koriander (0909) ≠ Korianderfrüchte, gemahlen oder sonst zerkleinert (0909)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Koriander bleibt die Zolltarifnummer 0909.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Koriander (0909) ≠ Korianderblätter, frisch (0709)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Koriander bleibt die Zolltarifnummer 0909.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Koriander (0909) ≠ Korianderblätter, getrocknet, zerkleinert (0712)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Koriander bleibt die Zolltarifnummer 0909.21.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt insbesondere für Korianderblätter in Betracht, die als Gemüse in Kapitel 07 fallen.

Alternative Einreihung

0909.22.00.00.0 0 %

Korianderfrüchte, gemahlen oder sonst zerkleinert

Alternative Einreihung

0709.99.90.72.0 0 %

Korianderblätter, frisch

Alternative Einreihung

0712.90.90.90.0 0 %

Korianderblätter, getrocknet, zerkleinert

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Koriander ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Koriander (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI1770/22-10909.21.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um keimfähige, ganze Samen von Korianderfrüchten  (Coriandrum sativum) zum Zwecke der Aussaat. Bei Korianderfrüchten handelt es sich zolltarifrechtlich um Gewürze.  Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Korianderfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.
DEBTI51932/18-10909.21.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um keimfähige, ganze Samen von Korianderfrüchten (Coriandrum sativum) zum Zwecke der Aussaat. Bei Korianderfrüchten handelt es sich zolltarifrechtlich um Gewürze. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Korianderfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.
DEBTI23835/24-10909.21.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ganze, getrocknete Korianderfrüchte. Der Koriander ist in einer kleinen Flasche mit Schraubverschluss verpackt (Inhalt 9 g). Das Fläschchen ist mit 4 weiteren Gewürzen bzw. getrockneten Pflanzenteilen (siehe DEBTI-23835/24-2 bis... Mehr anzeigen
DEBTI19193/24-10909.21.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, getrocknete Korianderfrüchte (Coriandrum saticum L., Apiaceae). Die Korianderfrüchte haben einen Durchmesser von ca. 1,5 bis 6 mm und keine über das Kapitel 09 hinausgehende Bearbeitung erhalten. Die Erzeugnisse sind in Papiersäcken à 25 kg... Mehr anzeigen
DE1654/15-10910.91.10.00.0
Nach den Antragsangaben handelt es sich um eine Gewürzmischung, bestehend aus getrockneten, unzerkleinerten schwarzen, weißen und grünen Pfefferkörnern der Pos. 0904 und getrockneten, unzerkleinerten Koriander Samen der Pos. 0909. Danach handelt es sich um eine Mischung im Sinne der Anmerkung 1 b) zu Kapitel 9. Die... Mehr anzeigen
DE11726/13-10712.90.90.90.0
Korianderblätter, getrocknet, zerkleinert Ein Warenmuster und vertrauliche Antragsangaben (siehe Feld 8) lagen vor. Hell- und dunkelgrüne, getrocknete, unregelmäßig klein geschnittene Pflanzenteile mit für Korianderblätter typischem Geruch und Geschmack, die in Folienbeuteln à 5 kg in den Handel gelangen. Nach den... Mehr anzeigen
DEBTI7029/24-10910.30.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um getrocknete, gemahlene Kurkuma (Curcuma longa, Gelbwurzel), ohne weitere Zusätze. Das gelb/orange Kurkumapulver wird zum Würzen beim Kochen verwendet. Das Pulver ist in unterschiedlichen Portionsgrößen (Inhalt 200 bis 2000 g)... Mehr anzeigen
DEBTI18089/21-10910.30.00.00.0
Nach den Antragsangaben handelt es sich um getrocknete, gemahlene Kurkuma (Curcuma longa, Gelbwurzel), ohne weitere Zusätze. Kurkuma wird zum Würzen beim Kochen verwendet. Das Kurkumapulver ist in einer Verpackung mit 1000 g Inhalt (netto) verpackt. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Kurkuma".
DEBTI1770/22-10909.21.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um keimfähige, ganze Samen von Korianderfrüchten  (Coriandrum sativum) zum Zwecke der Aussaat. Bei Korianderfrüchten handelt es sich zolltarifrechtlich um Gewürze.  Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Korianderfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.
DEBTI51932/18-10909.21.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um keimfähige, ganze Samen von Korianderfrüchten (Coriandrum sativum) zum Zwecke der Aussaat. Bei Korianderfrüchten handelt es sich zolltarifrechtlich um Gewürze. Zolltarifrechtlich handelt es sich um "Korianderfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.
DEBTI45020/23-10909.21.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze Korianderfrüchte. Die Korianderfrüchte sind in einem bunt bedruckten Beutel (Inhalt 50g) für den Einzelverkauf aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Korianderfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.
DEBTI19193/24-10909.21.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um ganze, getrocknete Korianderfrüchte (Coriandrum saticum L., Apiaceae). Die Korianderfrüchte haben einen Durchmesser von ca. 1,5 bis 6 mm und keine über das Kapitel 09 hinausgehende Bearbeitung erhalten. Die Erzeugnisse sind in Papiersäcken à 25 kg... Mehr anzeigen
DE3008/12-10909.21.00.00.0
Nach den Antragsangaben handelt es sich um ganze kugelförmige, bräunliche, getrocknete Korianderfrüchte. Zolltarifrechtlich handelt es sich um Korianderfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.
DEBTI23835/24-10909.21.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin sowie dem vorgelegten Warenmuster handelt es sich um ganze, getrocknete Korianderfrüchte. Der Koriander ist in einer kleinen Flasche mit Schraubverschluss verpackt (Inhalt 9 g). Das Fläschchen ist mit 4 weiteren Gewürzen bzw. getrockneten Pflanzenteilen (siehe DEBTI-23835/24-2 bis... Mehr anzeigen
DEBTI28239/17-70909.21.00.00.0
Nach den Antragsangaben, den ergänzenden Angaben und dem vorliegenden Warenmuster handelt es sich um ganze Korinanderfrüchte mit hell-brauner Farbe und einem charakteristischen, aromatischen Geruch, ohne Zusatzstoffe. Der Korinander ist in einem einfachen transparenten, ca. 5 cm langen Röhrchen mit Schraubdeckel... Mehr anzeigen
DEBTI20996/19-10909.21.00.00.0
Nach den Angaben der Antragstellerin handelt es sich um getrocknete, im Durchmesser ca. 1,5 bis 6 mm große, reife Korianderfrüchte (Coriandrum sativum L., Apiaceae). Zolltarifrechtlich handelt es sich um Korianderfrüchte, weder gemahlen noch sonst zerkleinert.
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Koriander

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner für Koriander

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Koriander aus Drittländern. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Menge ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportmaßnahmen

Exportmaßnahmen für Koriander

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Koriander

Welche Zolltarifnummer hat Koriander?

Die Zolltarifnummer für Koriander (ganze getrocknete Korianderfrüchte) lautet 0909.21.00.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Koriandersamen, die weder gemahlen noch sonst zerkleinert sind. Für gemahlenen Koriander (Pulver) ist die Nummer 0909.22.00.00.0 zu verwenden.

Welchen HS-Code hat Koriander?

Der HS-Code (6-stellig) für Korianderfrüchte lautet 090921. Er umfasst Korianderfrüchte, ganz oder gemahlen. Die ersten vier Stellen (0909) stehen für Anis-, Sternanis-, Fenchel-, Koriander-, Kreuzkümmel- und Kümmelfrüchte sowie Wacholderbeeren.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Koriander?

Der Drittlandszollsatz für Korianderfrüchte (Code 0909.21.00.00.0) beträgt 0 %. Dieser autonome Zollsatz gilt für Einfuhren aus Nicht-EU-Ländern wie China, USA oder Indien. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 7 % an.

Wie unterscheidet sich Koriander zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Koriander erfolgt nach Verarbeitungsgrad und Pflanzenteil. Ganze Korianderfrüchte fallen unter 0909.21.00.00.0, gemahlener Koriander unter 0909.22.00.00.0. Eine Alternative sind Korianderblätter, die als Gemüse in Kapitel 07 (frisch: 0709.99.90.72.0, getrocknet: 0712.90.90.90.0) eingereiht werden.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Koriander verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Verzögerungen bei der Zollabfertigung sowie Bußgelder wegen Zollordnungswidrigkeit. Im schlimmsten Fall kann die Ware beschlagnahmt werden. Eine korrekte Einreihung ist daher essenziell.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Koriander?

Ja, für Koriander gelten besondere Maßnahmen: Bei Bio-Ware ist eine gültige Kontrollbescheinigung erforderlich (Code 750). Zudem können Zusatzzölle (Code 695) für bestimmte Ursprungsländer anfallen. Für Indien besteht eine allgemeine Einfuhrkontrolle (Code 731).

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Koriander?

Die Zolltarifnummer für Koriander ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 0909.21.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (090921), der 8-stelligen KN-Code (09092100) und dem 10-stelligen TARIC-Code (0909210000) sowie der 11. Stelle für die nationale Zolltarifnummer.

Ändern sich Zolltarifnummern für Koriander?

Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder des TARIC ändern. Für Korianderfrüchte ist die Position 0909 seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure regelmäßig die aktuellen Fassungen prüfen, insbesondere bei Änderungen der Unterpositionen.

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