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Haushalt & KücheKapitel 69Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Keramik-Ornament: 6913.90.93.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Keramik-Ornament (6913.90.93.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Keramik-Ornament unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Keramik-Ornament Produktbild

Das Keramik-Ornament dient ausschließlich dekorativen Zwecken, etwa im Wohnzimmer, auf der Fensterbank oder im Flur. Die zolltarifliche Einreihung hängt von Material, Fertigungsart und Verwendungszweck ab. Für Alternativen wie Porzellan oder handgearbeitete Ware siehe Alle Möglichkeiten im Überblick →

Keramik-Ornament beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer ist in eine mehrstufige hierarchische Struktur eingebettet. Der Pfad führt vom Abschnitt über das Kapitel zur Position und weiter zur vollständigen 11-stelligen Nummer.

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6913 - Statuetten und andere keramische Ziergegenstände
  • Unterposition: 6913 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6913 9093 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 6913 9093 - aus Steingut oder feinen Erden
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6913 9093 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0 gilt nur für maschinell gefertigte Keramik-Ornamente aus Steingut oder feinen Erden. Bei Porzellan, handgearbeiteter Ware oder anderen Materialien können abweichende Codenummern zur Anwendung kommen. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine genaue Bestimmung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramik-Ornament

Der HS-Code für Keramik-Ornament lautet 6913.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6913.90.93. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6913.90.93.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6913.90.93.90.0.

Einreihung von Keramik-Ornament nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung des Keramik-Ornaments erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt den Vorrang des Wortlauts der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramik-Ornament

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6913.10.00.90.0 6,0 %

Statuetten und andere keramische Ziergegenstände - aus Porzellan - andere

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6913.90.93.10.0 6,0 %

Statuetten und andere keramische Ziergegenstände - andere - aus Steingut oder feinen Erden - handgearbeitet

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6913.90.98.90.0 6,0 %

Statuetten und andere keramische Ziergegenstände - andere - andere Keramik (weder Steingut/feine Erden noch Porzellan)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6914.90.00.90.0 6,0 %

Andere keramische Waren - andere - andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Keramik-Ornament (6913) ≠ Statuetten und andere keramische Ziergegenstände - aus Porzellan - andere (6913)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Keramik-Ornament bleibt die Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Keramik-Ornament (6913) ≠ Statuetten und andere keramische Ziergegenstände - andere - aus Steingut oder feinen Erden - handgearbeitet (6913)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Keramik-Ornament bleibt die Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Keramik-Ornament (6913) ≠ Statuetten und andere keramische Ziergegenstände - andere - andere Keramik (weder Steingut/feine Erden noch Porzellan) (6913)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Keramik-Ornament bleibt die Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Ein Keramik-Ornament könnte in seltenen Fällen auch anderen Kapiteln zugeordnet werden, wenn es eine andere Hauptfunktion hat.

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6913.10.00.90.0 6,0 %

Statuetten und andere keramische Ziergegenstände - aus Porzellan - andere

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6913.90.98.90.0 6,0 %

Statuetten und andere keramische Ziergegenstände - andere - andere Keramik (weder Steingut/feine Erden noch Porzellan)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

6914.90.00.90.0 6,0 %

Andere keramische Waren - andere - andere

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Keramik-Ornament ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramik-Ornament (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI7186/18-16913.90.93.90.0
Keramische Ziergegenstände (Dekoartikel Keramik Blume), aus feinen Erden, nicht handgearbeitet
DEBTI7184/18-16913.90.93.90.0
Keramische Ziergegenstände (Dekoartikel Keramik Blume), aus feinen Erden, nicht handgearbeitet
DE4098/10-16913.90.93.90.0
Keramischer Ziergegenstand (Deko-Zapfen), aus feinen Erden, nicht handgearbeitet
DEBTI5322/18-16913.90.93.90.0
Keramische Ziergegenstände (Dekoartikel Blume), aus Steingut, nicht handgearbeitet
DEF/3295/08-16913.90.93.90.0
Keramischer Ziergegenstand (Amphore), aus feinen Erden, nicht handgearbeitet
DE23359/12-16913.90.93.90.0
Keramischer Ziergegenstand (Blumentopf mit Blumenkorb-Design), aus Steingut, nicht handgearbeitet
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,0 %

Drittlandszoll

USA6,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner

Berechne die anfallenden Importkosten für dein Keramik-Ornament auf Basis der Zolltarifnummer.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen

Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Keramik-Ornamente

Welche Zolltarifnummer hat ein Keramik-Ornament?

Die Zolltarifnummer für ein Keramik-Ornament aus Steingut oder feinen Erden, das nicht handgearbeitet ist, lautet 6913.90.93.90.0. Diese 11-stellige Nummer umfasst maschinell gefertigte keramische Ziergegenstände. Weicht das Material oder die Herstellungsart ab, kann eine andere Zolltarifnummer aus Position 6913 in Betracht kommen.

Welchen HS-Code hat ein Keramik-Ornament?

Der 6-stellige HS-Code für ein Keramik-Ornament lautet 691390. Dieser Code erfasst keramische Ziergegenstände (Statuetten und andere) auf internationaler Ebene. Die ersten vier Ziffern (6913) bilden die Position, die für alle keramischen Ziergegenstände unabhängig vom Material gilt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für ein Keramik-Ornament?

Der Drittlandszollsatz für ein Keramik-Ornament der Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0 beträgt 6 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit einem Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Japan, Südkorea) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich ein Keramik-Ornament zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung eines Keramik-Ornaments erfolgt zur Position 6914 (Andere keramische Waren), die Gebrauchsgegenstände wie Blumentöpfe ohne Loch umfasst. Eine Alternative zu Steingut/feinen Erden ist die Einreihung als Porzellan-Ziergegenstand (6913.10.00.90.0). Maßgeblich sind Material (Porzellan vs. Steingut) und Fertigungsart (handgearbeitet vs. maschinell).

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für ein Keramik-Ornament verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder strafrechtlichen Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung führen. Die Zollverwaltung prüft die angemeldete Codenummer. Bei Unstimmigkeiten wird eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) empfohlen, um Rechtssicherheit zu erhalten.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Keramik-Ornamente?

Für die Einfuhr von Keramik-Ornamenten gelten die allgemeinen Einfuhrkontrollen der EU. Insbesondere sind die Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen (Maßnahme 745) sowie die Einfuhrkontrolle von Abfällen (Maßnahme 755) zu beachten. Diese Maßnahmen betreffen jedoch spezifische Wareneigenschaften, die bei einem typischen Keramik-Ornament in der Regel nicht vorliegen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für ein Keramik-Ornament?

Die Zolltarifnummer für ein Keramik-Ornament ist eine 11-stellige Zolltarifnummer. Die ersten 6 Stellen bilden den HS-Code (691390), die Stellen 7 und 8 die Kombinierte Nomenklatur (93), die Stellen 9 und 10 den TARIC-Code (90) und die letzte Stelle (0) dient der weiteren nationalen Unterteilung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Keramik-Ornamente?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich ändern, insbesondere durch Änderungen der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU. Die 11-stellige Zolltarifnummer 6913.90.93.90.0 ist für 2025 gültig. Es empfiehlt sich, vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung des TARIC zu konsultieren, da die Zollsätze und Codenummern angepasst werden können.

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