Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 ist in folgender Hierarchie eingebettet:
- Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
- Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
- Position: 6914 - Andere keramische Waren
- Unterposition: 6914 90 - andere
TARIC: 6914 9000 20 - andere
Zolltarifnummer: 6914 9000 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Eine falsche Zolltarifnummer für Keramik-Perlen kann zu Nachzahlungen, Säumniszuschlägen oder Betriebsprüfungen führen. Lassen Sie Ihre Ware vor der Anmeldung prüfen – Jetzt mit dem Klassifizierungstool einreihen →
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramik-Perle
Der HS-Code für Keramik-Perle lautet 6914.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6914.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6914.90.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6914.90.00.90.0.
Einreihung von Keramik-Perle nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung einer einzelnen Keramik-Perle erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) in Position 6914. Da die Perle als unfertiger Teil eines späteren Schmuckstücks angeliefert wird, greift AV 2a nicht – sie bleibt als keramische Ware eingereiht. Maßgeblich ist die stoffliche Beschaffenheit (Kapitel 69) und nicht die spätere Funktion als Schmuckbestandteil (Kapitel 71).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramik-Perle
Alternative Einreihung
Fantasieschmuck – für zusammengesetzte/funktionsfähige Schmuckstücke
Alternative Einreihung
Glasperlen
Alternative Einreihung
Keramische Ziergegenstände
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Keramik-Perle (6914) ≠ Fantasieschmuck – für zusammengesetzte/funktionsfähige Schmuckstücke (7117)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Perle bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Keramik-Perle (6914) ≠ Glasperlen (7018)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Perle bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Keramik-Perle (6914) ≠ Keramische Ziergegenstände (6913)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Perle bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Nur in seltenen Fällen kann eine Keramik-Perle in ein anderes Kapitel fallen. Ein Beispiel aus der Praxis:
Alternative Einreihung
Fantasieschmuck – für zusammengesetzte/funktionsfähige Schmuckstücke
Alternative Einreihung
Glasperlen
Alternative Einreihung
Keramische Ziergegenstände
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Keramik-Perle ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramik-Perle (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr-Kennzahlen
Drittlandszollsatz
3,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Maßnahmen bei der Einfuhr
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Keramik-Perlen
Mit unserem Zollrechner können Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Keramik-Perlen aus verschiedenen Ursprungsländern berechnen. Basis ist der Drittlandszollsatz von 3 % zuzüglich der Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Präferenzabkommen reduziert sich der Zollsatz auf 0 %.
Ausfuhr-Kennzahlen
Maßnahmen bei der Ausfuhr
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Schmuck & Accessoires
Diese Produkte werden ebenfalls häufig im Schmuck- und Accessoire-Bereich importiert:
Anstecknadel
7117.19.00.90.0 · 4 %
Plüschanhänger
9503.00.41.00.0 · 4,7 %
Saphir
7103.91.00.00.0 · 0 %
Gebrauchte Tasche
4202.21.00.90.0 · 3,0 %
Koffer
4202.12.50.00.0 · 5,2 %
Stoff-Schlüsselanhänger
6307.90.98.99.0 · 6,3 %
Geldbörse
4202.31.00.90.0 · 3 %
Schmuck
7113.19.00.000 · 2,5 %
Versilberter Schmuck
7117.19.00.90.0 · 4,0 %
