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Schmuck & AccessoiresKapitel 69Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Keramik-Perle: 6914.90.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Keramik-Perle (6914.90.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Keramik-Perle unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Keramik-Perle Produktbild

Keramik-Perlen sind runde oder kugelförmige Erzeugnisse aus keramischen Massen wie Steingut, Steinzeug, Porzellan oder Zirkoniakeramik mit durchgehender Lochbohrung. Sie werden als Bestandteile von Schmuckwaren – etwa Halsketten, Armbänder oder Ohrringe – verwendet. Die zolltarifliche Einreihung richtet sich nach dem Material (Kapitel 69), nicht nach der späteren Verwendung als Schmuck. Welche Alternativen für Ihre Keramik-Perle in Frage kommen, erfahren Sie Alle Möglichkeiten im Überblick →

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 ist in folgender Hierarchie eingebettet:

  • Abschnitt: XIII - Kap. 68 bis 70: Waren aus Steinen, Gips, Zement, Asbest, Glimmer oder ähnlichen Stoffen; keramische Waren; Glas und Glaswaren
  • Kapitel: 69 - KERAMISCHE WAREN
  • Position: 6914 - Andere keramische Waren
  • Unterposition: 6914 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 6914 9000 20 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6914 9000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Eine falsche Zolltarifnummer für Keramik-Perlen kann zu Nachzahlungen, Säumniszuschlägen oder Betriebsprüfungen führen. Lassen Sie Ihre Ware vor der Anmeldung prüfen – Jetzt mit dem Klassifizierungstool einreihen →

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Keramik-Perle

Der HS-Code für Keramik-Perle lautet 6914.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6914.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6914.90.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6914.90.00.90.0.

Einreihung von Keramik-Perle nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung einer einzelnen Keramik-Perle erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) in Position 6914. Da die Perle als unfertiger Teil eines späteren Schmuckstücks angeliefert wird, greift AV 2a nicht – sie bleibt als keramische Ware eingereiht. Maßgeblich ist die stoffliche Beschaffenheit (Kapitel 69) und nicht die spätere Funktion als Schmuckbestandteil (Kapitel 71).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Keramik-Perle

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungFantasieschmuck – für zusammengesetzte/funktionsfähige Schmuckstücke7117.90.00.00.0 3,0 %
Alternative EinreihungGlasperlen7018.10.19.90.0 3,0 %
Alternative EinreihungKeramische Ziergegenstände6913.90.00.00.0 3,0 %

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
VerwechslungErklärung
Keramik-Perle (6914) ≠ Fantasieschmuck – für zusammengesetzte/funktionsfähige Schmuckstücke (7117)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Perle bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Keramik-Perle (6914) ≠ Glasperlen (7018)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Perle bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Keramik-Perle (6914) ≠ Keramische Ziergegenstände (6913)Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Keramik-Perle bleibt die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Nur in seltenen Fällen kann eine Keramik-Perle in ein anderes Kapitel fallen. Ein Beispiel aus der Praxis:

Alternative Zolltarifnummern und Bedingungen
BedingungZolltarifnummerDrittlandszollsatz
Alternative EinreihungFantasieschmuck – für zusammengesetzte/funktionsfähige Schmuckstücke7117.90.00.00.0 3,0 %
Alternative EinreihungGlasperlen7018.10.19.90.0 3,0 %
Alternative EinreihungKeramische Ziergegenstände6913.90.00.00.0 3,0 %

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Keramik-Perle ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Keramik-Perle (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

Verbindliche Zolltarifauskünfte als Vergleichsfälle
AktenzeichenWarenbeschreibungZolltarifnummer
DE9696/16-1Keramischer Schmuckstein aus Zirkoniakeramik mit Bohrung, zu Schmuckzwecken6914.90.00.90.0
DE11336/11-1Keramische Dekorationsware (Aquarienhöhle)6914.90.00.90.0
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr-Kennzahlen

Drittlandszollsatz

3,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

Drittlandszollsätze nach Herkunftsland
HerkunftslandDrittlandszollsatzGrundlage
China3,0 %Drittlandszoll
USA3,0 %Drittlandszoll
Großbritannien0 %TCA Freihandel
Schweiz0 %EFTA Freihandel
Türkei0 %Zollunion
Japan0 %EU-Japan EPA
Südkorea0 %EU-KR Freihandel
Indien3,0 %Drittlandszoll
Vietnam0 %EVFTA
Thailand3,0 %Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Maßnahmen bei der Einfuhr
MaßnahmeBeschreibung
Einfuhrkontrolle von Katzen- und HundefellenDer Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Einfuhrkontrolle - AbfällenStrenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Zollrechner für Keramik-Perlen

Mit unserem Zollrechner können Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Keramik-Perlen aus verschiedenen Ursprungsländern berechnen. Basis ist der Drittlandszollsatz von 3 % zuzüglich der Einfuhrumsatzsteuer von 19 %. Bei Präferenzabkommen reduziert sich der Zollsatz auf 0 %.

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Ausfuhr-Kennzahlen

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Maßnahmen bei der Ausfuhr
MaßnahmeBeschreibung
Beschränkung bei der AusfuhrDer Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Ausfuhrkontrolle bei KulturgüternZum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Ausfuhrkontrolle von Katzen- und HundefellenDer Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
AusfuhrgenehmigungFür den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Ausfuhrgenehmigung (Dual use)Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Ausfuhrkontrolle – AbfällenDer Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Keramik-Perlen

Welche Zolltarifnummer hat Keramik-Perle?

Die zutreffende Zolltarifnummer für eine Keramik-Perle lautet 6914.90.00.90.0. Diese Nummer ist durch die verbindliche Zolltarifauskunft DE9696/16-1 für einen keramischen Schmuckstein mit Bohrung belegt. Keramik-Perlen fallen als ‚andere keramische Waren‘ in die Position 6914, da sie nicht in spezielleren Positionen der Kapitel 69 oder 71 genannt sind.

Welchen HS-Code hat Keramik-Perle?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für eine Keramik-Perle lautet 6914.90. Dieser 6-stellige Code erfasst keramische Waren, die keiner spezifischen Position der Kapitel 69 zugeordnet werden können. Die Unterposition 6914.90 ist als Auffangposition für ‚andere keramische Waren‘ definiert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Keramik-Perle?

Der Drittlandszollsatz für die Einfuhr von Keramik-Perlen (Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0) beträgt 3,0 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit gültigen Freihandelsabkommen (z. B. Schweiz, Großbritannien, Japan) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden, sofern die Ursprungsregeln erfüllt sind.

Wie unterscheidet sich Keramik-Perle zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt auf mehreren Ebenen. Von fertigem Fantasieschmuck (7117) unterscheidet sich die Keramik-Perle dadurch, dass sie allein kein Schmuckstück, sondern ein Bestandteil ist. Eine Alternative zur stofflichen Einreihung sind Glasperlen (7018), jedoch nur bei Glas als Material. Auch keramische Ziergegenstände (6913) sind abzugrenzen, da es sich bei Perlen um Schmuckkomponenten und nicht um eigenständige Dekorationsobjekte handelt.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Keramik-Perle verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer, Säumniszuschlägen sowie zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Zudem drohen Betriebsprüfungen durch den Zoll. Im Wiederholungsfall können auch Sicherheitsleistungen oder die Versagung der Anmeldebefugnis verhängt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Keramik-Perle?

Für die Zolltarifnummer 6914.90.00.90.0 sind derzeit keine produktspezifischen Einfuhrbeschränkungen wie Antidumpingzölle oder Embargos aktiv. Es gelten jedoch allgemeine Maßnahmen: Die Einfuhrkontrolle für Katzen- und Hundefelle (Code 745) sowie die Überwachung von Abfällen (Code 755) sind für diese Nummer hinterlegt, betreffen aber nur entsprechende Waren.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Keramik-Perle?

Die vollständige Zolltarifnummer für Keramik-Perlen hat 11 Stellen und lautet 6914.90.00.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (6914.90), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (6914.90.00), dem 10-stelligen TARIC-Code (6914.90.00.90) und der 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer (6914.90.00.90.0) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Keramik-Perle?

Der HS-Code auf 6-stelliger Ebene (6914.90) ist stabil und unterliegt nur seltenen Änderungen. Die 8-stellige KN-Unterposition (6914.90.00) und die 11-stellige Zolltarifnummer können sich durch TARIC-Änderungen jährlich anpassen. Zollsätze und Maßnahmen sind ebenfalls dynamisch. Eine jährliche Prüfung der aktuellen Rechtslage wird empfohlen.

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