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IndustriechemieKapitel 38Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Pulver: 3824.99.96.99.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Pulver (3824.99.96.99.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Pulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Pulver Produktbild

Pulver ist ein physikalischer Formdeskriptor für feste, feinteilige chemische Erzeugnisse. Die genaue Einreihung hängt von der chemischen Zusammensetzung ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Pulver beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 gliedert sich wie folgt in den Zolltarif ein:

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 38 - VERSCHIEDENE ERZEUGNISSE DER CHEMISCHEN INDUSTRIE
  • Position: 3824 - Zubereitete Bindemittel für Gießereiformen oder -kerne; chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie oder verwandter Industrien (einschließlich Mischungen von Naturprodukten), anderweit weder genannt noch inbegriffen
  • Unterposition: 3824 91 - andere
  • Unterposition: 3824 99 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3824 9945 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3824 9975 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 3824 9996 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3824 9996 99 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Pulver erfordert die genaue Kenntnis der chemischen Identität. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sichere Bestimmung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Pulver

Der HS-Code für Pulver lautet 3824.99 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3824.99.96. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3824.99.96.99. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3824.99.96.99.0.

Einreihung von Pulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems bestimmen die Einreihung. Für Pulver als chemisches Erzeugnis ohne spezifische Zusammensetzung ist AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3b (Mischungen) maßgeblich.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Pulver

Alternative Einreihung

3824.99.93.90.0 6,5 %

Chemische Erzeugnisse, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend – für organische Pulvermischungen, die nicht anorganisch dominiert sind. Wurde in einem vZTA für Reishülsen-Pulver mit Zusatzstoffen verwendet (DEBTI26363/18-1).

Alternative Einreihung

2811.22.00.15.0 6,5 %

Amorphes Siliciumdioxid in Pulverform – eng gefasster Code für spezifisches Siliciumdioxid-Pulver mit definierter Reinheit und Korngröße.

Alternative Einreihung

2841.90.85.20.0 6,5 %

Kaliumtitanoxid in Pulverform – eng gefasster Code für spezifisches Kaliumtitanat-Pulver mit definierter Reinheit.

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Pulver (3824) ≠ Chemische Erzeugnisse, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend – für organische Pulvermischungen, die nicht anorganisch dominiert sind. Wurde in einem vZTA für Reishülsen-Pulver mit Zusatzstoffen verwendet (DEBTI26363/18-1). (3824)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pulver bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Pulver (3824) ≠ Amorphes Siliciumdioxid in Pulverform – eng gefasster Code für spezifisches Siliciumdioxid-Pulver mit definierter Reinheit und Korngröße. (2811)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pulver bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Pulver (3824) ≠ Kaliumtitanoxid in Pulverform – eng gefasster Code für spezifisches Kaliumtitanat-Pulver mit definierter Reinheit. (2841)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Pulver bleibt die Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben dem Hauptcode können auch andere Kapitel oder Positionen in Betracht kommen, wenn die Ware eine definierte chemische Zusammensetzung aufweist.

Alternative Einreihung

3824.99.93.90.0 6,5 %

Chemische Erzeugnisse, überwiegend aus organischen Verbindungen bestehend – für organische Pulvermischungen, die nicht anorganisch dominiert sind. Wurde in einem vZTA für Reishülsen-Pulver mit Zusatzstoffen verwendet (DEBTI26363/18-1).

Alternative Einreihung

2811.22.00.15.0 6,5 %

Amorphes Siliciumdioxid in Pulverform – eng gefasster Code für spezifisches Siliciumdioxid-Pulver mit definierter Reinheit und Korngröße.

Alternative Einreihung

2841.90.85.20.0 6,5 %

Kaliumtitanoxid in Pulverform – eng gefasster Code für spezifisches Kaliumtitanat-Pulver mit definierter Reinheit.

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Pulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Pulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI43700/22-13824.99.96.99.0
Siliciumcarbidpulver zur Herstellung feinkeramischer Produkte
DEBTI43692/22-13824.99.96.99.0
Siliciumcarbidpulver zur Herstellung feinkeramischer Produkte
DEBTI43689/22-13824.99.96.99.0
Pulvermischung mit Siliciumcarbid
DEBTI48425/22-13824.99.96.99.0
Weißes Oxidkeramikpulver
DEBTI43514/18-13824.99.96.99.0
Hochfeiner anorganischer Füllstoff in Pulverform auf Quarzbasis
DEBTI54466/24-13824.99.96.99.0
TiO2/SiO2-Zubereitung in Pulverform
DEBTI26363/18-13824.99.93.90.0
Pulver aus Reishülsen mit Zusatzstoffen (organisch)
DEBTI31631/23-13824.99.65.00.0
Pulver zum Reinigen von Zinkschmelzen (Gießerei)
DEBTI589/20-13824.99.96.99.0
Keramikpulver auf Aluminiumoxid-/Titandioxid-Basis
DEBTI3182/24-13824.99.96.99.0
Handwärmer-Kissen mit Eisenpulver
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen

Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Einfuhrkontrolle

Allgemeiner Hinweis auf erforderliche Kontrollen durch den Zoll bei der Einfuhr.

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Endgültiger Antidumpingzoll

Zusätzlicher Zoll, der erhoben wird, wenn Waren zu unfair niedrigen Preisen in die EU eingeführt werden. Er gilt unabhängig vom regulären Drittlandszoll und kann je nach Hersteller, Ursprungsland oder Ware variieren.

Einfuhrkontrolle - Abfällen

Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Zollrechner

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Pulver mit unserem Zollrechner.

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung

Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrverbot

Striktes Verbot: Waren, die zur Folter oder Unterdrückung dienen können, dürfen nicht exportiert werden.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Pulver

Welche Zolltarifnummer hat Pulver?

Pulver wird unter der Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer ist der Auffangcode für chemische Erzeugnisse und Zubereitungen der chemischen Industrie, die anderweitig weder genannt noch inbegriffen sind. Die Einreihung setzt voraus, dass das Pulver keine definierte chemische Zusammensetzung aufweist, die in einem spezifischeren Code erfasst wird.

Welchen HS-Code hat Pulver?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Pulver lautet 382499. Er umfasst die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer und wird international für die Klassifizierung von chemischen Erzeugnissen verwendet. Die weiteren Stellen der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC verfeinern die Einreihung für die EU.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Pulver?

Der Drittlandszollsatz für Pulver unter der Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 beträgt 6,5 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Präferenzabkommen, wie China, USA oder Thailand. Bei Vorliegen eines Freihandelsabkommens kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Pulver zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung von Pulver erfolgt über die chemische Zusammensetzung. Pulver ohne definierte Stoffidentität fällt unter den Auffangcode 3824. Eine Alternative ist die Einreihung als amorphes Siliciumdioxid (2811) oder Kaliumtitanoxid (2841), wenn die genaue chemische Formel bekannt ist. Die Abgrenzung ist entscheidend für den korrekten Zollsatz.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Pulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgeldern führen. Im schlimmsten Fall drohen strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung. Zudem kann die Ware bei der Einfuhr zurückgehalten werden. Eine korrekte Einreihung ist daher unerlässlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Pulver?

Ja, für Pulver unter der Zolltarifnummer 3824.99.96.99.0 gelten verschiedene Einfuhrmaßnahmen. Dazu gehören die REACH-Kontrolle (Chemikalienrecht), die Überwachung von fluorierten Treibhausgasen sowie mögliche Antidumpingzölle. Auch die Einfuhr von Abfällen ist streng reguliert. Die genauen Maßnahmen hängen vom Ursprungsland ab.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Pulver?

Die Zolltarifnummer für Pulver ist eine 11-stellige Zolltarifnummer, die aus dem HS-Code (6 Stellen), der Kombinierten Nomenklatur (8 Stellen) und dem TARIC-Code (10 Stellen) abgeleitet wird. Die vollständige Nummer lautet 3824.99.96.99.0 und wird für die Zollanmeldung in Deutschland benötigt.

Ändern sich Zolltarifnummern für Pulver?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Für Pulver ist der Auffangcode 3824.99.96.99.0 relativ stabil, aber es empfiehlt sich, vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung zu prüfen. Die EU veröffentlicht jährlich aktualisierte TARIC-Codes.

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