Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus der HS-Nomenklatur, der Kombinierten Nomenklatur (KN) und dem TARIC-Code zusammen. Der vollständige Hierarchiepfad für Knoblauch-Öl:
- Abschnitt: III - Kap. 15: Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Urprungs
- Kapitel: 15 - TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS
- Position: 1517 - Margarine; genießbare Mischungen und Zubereitungen von tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Fetten und Ölen sowie von Fraktionen verschiedener Fette und Öle dieses Kapitels, ausgenommen genießbare Fette und Öle sowie deren Fraktionen der Position 1516
- Unterposition: 1517 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1517 9091 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1517 9099 - andere
Zolltarifnummer: 1517 9099 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Knoblauch-Öl hängt maßgeblich von der Zusammensetzung ab. Enthält das Produkt feste Knoblauchbestandteile oder weitere Würzzutaten, kann eine andere Zolltarifnummer in Betracht kommen. Nutzen Sie den Klassifizierungs-Tool, um die korrekte Einreihung Ihres Produkts zu prüfen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Knoblauch-Öl
Der HS-Code für Knoblauch-Öl lautet 1517.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1517.90.99. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1517.90.99.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1517.90.99.90.0.
Einreihung von Knoblauch-Öl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Knoblauch-Öl wird nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) und Allgemeiner Vorschrift 6 (AV 6) in die Position 1517 eingereiht. Der Wortlaut der Position 1517 erfasst genießbare Mischungen und Zubereitungen von pflanzlichen Fetten und Ölen. Da Knoblauch-Öl ein pflanzliches Öl mit Knoblaucharoma als geringfügiger Zutat ist, liegt eine solche Zubereitung vor. Diese Einreihung wird durch die verbindlichen Zolltarifauskünfte (vZTA) DEBTI27799/21-1 (Reiskleieöl mit Chili) und DEBTI53277/18-1 (Olivenöl mit Thymian) bestätigt.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Knoblauch-Öl
Alternative Einreihung
Zusammengesetzte Würzmittel (z. B. Knoblauchpaste als Würzmittel) – abzugrenzen: reines Würzöl ohne feste Knoblauchbestandteile fällt nicht hierher
Alternative Einreihung
Aromengemische in Aufmachung für den Küchengebrauch – abzugrenzen: Knoblauch-Öl als fertiges Speiseöl ist kein reines Aromengemisch, sondern ein Öl mit Aromazusatz
Alternative Einreihung
Anderes Gemüse, zubereitet, nicht gefroren – abzugrenzen: Knoblauch-Öl besteht überwiegend aus Öl, nicht aus Knoblauch als Hauptbestandteil
Alternative Einreihung
Knoblauch, getrocknet – abzugrenzen: Knoblauch-Öl ist verarbeitet und nicht getrocknet
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Knoblauch-Öl (1517) ≠ Zusammengesetzte Würzmittel (z. B. Knoblauchpaste als Würzmittel) – abzugrenzen: reines Würzöl ohne feste Knoblauchbestandteile fällt nicht hierher (2103)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Knoblauch-Öl bleibt die Zolltarifnummer 1517.90.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Knoblauch-Öl (1517) ≠ Aromengemische in Aufmachung für den Küchengebrauch – abzugrenzen: Knoblauch-Öl als fertiges Speiseöl ist kein reines Aromengemisch, sondern ein Öl mit Aromazusatz (3302)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Knoblauch-Öl bleibt die Zolltarifnummer 1517.90.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Knoblauch-Öl (1517) ≠ Anderes Gemüse, zubereitet, nicht gefroren – abzugrenzen: Knoblauch-Öl besteht überwiegend aus Öl, nicht aus Knoblauch als Hauptbestandteil (2005)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Knoblauch-Öl bleibt die Zolltarifnummer 1517.90.99.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Wenn das Produkt nicht als aromatisiertes Pflanzenöl aus Position 1517 eingereiht werden kann, kommen folgende Alternativen in anderen Kapiteln in Betracht:
Alternative Einreihung
Zusammengesetzte Würzmittel (z. B. Knoblauchpaste als Würzmittel) – abzugrenzen: reines Würzöl ohne feste Knoblauchbestandteile fällt nicht hierher
Alternative Einreihung
Aromengemische in Aufmachung für den Küchengebrauch – abzugrenzen: Knoblauch-Öl als fertiges Speiseöl ist kein reines Aromengemisch, sondern ein Öl mit Aromazusatz
Alternative Einreihung
Anderes Gemüse, zubereitet, nicht gefroren – abzugrenzen: Knoblauch-Öl besteht überwiegend aus Öl, nicht aus Knoblauch als Hauptbestandteil
Alternative Einreihung
Knoblauch, getrocknet – abzugrenzen: Knoblauch-Öl ist verarbeitet und nicht getrocknet
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Knoblauch-Öl ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Knoblauch-Öl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
16,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen für Knoblauch-Öl
Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt.
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Knoblauch-Öl
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Knoblauch-Öl mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen für Knoblauch-Öl
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
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