Hierarchie der Zolltarifnummer
Tomatenmark wird über Abschnitt IV, Kapitel 20, Position 2002 und die KN-Unterpositionen 2002.90.41 und 2002.90.49 in die deutsche Zolltarifnummer 2002.90.49.20.0 eingeordnet.
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 20 - ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
- Position: 2002 - Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
- Unterposition: 2002 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 2002 9041 - mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 20|GHT, jedoch nicht mehr als 34|GHT
Kombinierte Nomenklatur: 2002 9049 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1|kg oder weniger
Zolltarifnummer: 2002 9049 20 0 - mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 30 GHT
Hinweis zur Einreihung
Der Trockenmassegehalt entscheidet über die zolltarifliche Einreihung von Tomatenmark. Prüfen Sie die Angaben des Herstellers zur Trockenmasse (GHT) und zum Gewicht der Umschließung. Nutzen Sie das für eine belastbare Erstprüfung.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tomatenmark
Der HS-Code für Tomatenmark lautet 2002.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2002.90.49. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2002.90.49.20. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2002.90.49.20.0.
Einreihung von Tomatenmark nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Tomatenmark folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt die Position 2002 (Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht). AV 6 legt die Unterposition 2002.90 (andere) und die weitere Unterteilung nach Trockenmassegehalt sowie Größe der Umschließung fest. Ausschlaggebend ist der Trockenmassegehalt nach KN-Unterposition 2002.90.41 (mehr als 20 GHT, höchstens 34 GHT) und 2002.90.49 (Umschließungen ≤1 kg).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tomatenmark
Alternative Einreihung
Tomatenmark ≤30 GHT Trockenmasse, ≤1 kg
Alternative Einreihung
Tomatenmark >34 GHT Trockenmasse (Doppelkonzentrat)
Alternative Einreihung
Tomatenmark >30 GHT, in Großgebinden >1 kg
Alternative Einreihung
Tomatenmark ≤30 GHT, in Großgebinden >1 kg
Alternative Einreihung
Tomaten, ganz oder in Stücken, nicht geschält
Alternative Einreihung
Tomatenpüree/Passata <12 GHT, ≤1 kg
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Tomatenmark (2002) ≠ Tomatenmark ≤30 GHT Trockenmasse, ≤1 kg (2002)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tomatenmark bleibt die Zolltarifnummer 2002.90.49.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Tomatenmark (2002) ≠ Tomatenmark >34 GHT Trockenmasse (Doppelkonzentrat) (2002)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tomatenmark bleibt die Zolltarifnummer 2002.90.49.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Tomatenmark (2002) ≠ Tomatenmark >30 GHT, in Großgebinden >1 kg (2002)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tomatenmark bleibt die Zolltarifnummer 2002.90.49.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Position aus einem anderen Kapitel kommt für Tomatenmark nicht in Betracht, da es sich stets um ein zubereitetes Gemüseerzeugnis des Kapitels 20 handelt. Trockene Tomatenstücke der Position 0712 sind kein Mark.
Alternative Einreihung
Tomatenmark >34 GHT Trockenmasse (Doppelkonzentrat)
Alternative Einreihung
Tomatenmark >30 GHT, in Großgebinden >1 kg
Alternative Einreihung
Tomatenmark ≤30 GHT, in Großgebinden >1 kg
Alternative Einreihung
Tomaten, ganz oder in Stücken, nicht geschält
Alternative Einreihung
Tomatenpüree/Passata <12 GHT, ≤1 kg
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Tomatenmark ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Tomatenmark (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
14,4 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen für Tomatenmark
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Zollrechner für Tomatenmark
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Tomatenmark aus einem Drittland. Grundlage sind der Drittlandszollsatz von 14,4 % und die Einfuhrumsatzsteuer von 7 %.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel und Getränke
Diese Produkte werden in benachbarten Kapiteln oder Positionen eingereiht und dienen der Abgrenzung.
Mariendistel-Extrakt
1302.19.70.00.0 · 0 %
Gewürzmischung
0910.91.90.00.0 · 12,5 %
Streusel
1704.90.61.00.0 · 9 %
Honig
0409.00.00.90.0 · 17,3 %
Argan-Öl
1515.90.59.00.1 · 0 %
Nahrungsergänzungsmittel
2106.90.92.85.9 · 12,8 %
Olivenöl
1509.20.00.10.1 · 124,50 €/100 kg
Kollagen-Drink
2202.99.19.19.0 · 9,6 %
Croissant
1905.90.70.00.0 · 9 %
