Hierarchie der Zolltarifnummer
Tomatenmark wird über Abschnitt IV, Kapitel 20, Position 2002 und die KN-Unterpositionen 2002.90.41 und 2002.90.49 in die deutsche Zolltarifnummer 2002.90.49.20.0 eingeordnet.
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN20
- PositionTomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht2002
- Unterpositionandere200290
- Kombinierte Nomenklaturmit einem Trockenmassegehalt von mehr als 20 GHT, jedoch nicht mehr als 34 GHT20029041
- Kombinierte Nomenklaturin unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger20029049
- Zolltarifnummermit einem Trockenmassegehalt von mehr als 30 GHT
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tomatenmark
Der HS-Code für Tomatenmark lautet 2002.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2002.90.49. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2002.90.49.20. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2002.90.49.20.0.
Einreihung von Tomatenmark nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Tomatenmark folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt die Position 2002 (Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht). AV 6 legt die Unterposition 2002.90 (andere) und die weitere Unterteilung nach Trockenmassegehalt sowie Größe der Umschließung fest. Ausschlaggebend ist der Trockenmassegehalt nach KN-Unterposition 2002.90.41 (mehr als 20 GHT, höchstens 34 GHT) und 2002.90.49 (Umschließungen ≤1 kg).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tomatenmark
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungTomatenmark ≤30 GHT Trockenmasse, ≤1 kg | 2002.90.49.95.0 | 14,4 % |
| Alternative EinreihungTomatenmark >34 GHT Trockenmasse (Doppelkonzentrat) | 2002.90.80.90.0 | 14,4 % |
| Alternative EinreihungTomatenmark >30 GHT, in Großgebinden >1 kg | 2002.90.41.20.0 | 14,4 % |
| Alternative EinreihungTomatenmark ≤30 GHT, in Großgebinden >1 kg | 2002.90.41.95.0 | 14,4 % |
| Alternative EinreihungTomaten, ganz oder in Stücken, nicht geschält | 2002.10.90.00.0 | 14,4 % |
| Alternative EinreihungTomatenpüree/Passata <12 GHT, ≤1 kg | 2002.90.19.00.0 | 14,4 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Tomatenmark (2002) ≠ Tomatenmark ≤30 GHT Trockenmasse, ≤1 kg (2002) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tomatenmark bleibt die Zolltarifnummer 2002.90.49.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Tomatenmark (2002) ≠ Tomatenmark >34 GHT Trockenmasse (Doppelkonzentrat) (2002) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tomatenmark bleibt die Zolltarifnummer 2002.90.49.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Tomatenmark (2002) ≠ Tomatenmark >30 GHT, in Großgebinden >1 kg (2002) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tomatenmark bleibt die Zolltarifnummer 2002.90.49.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Tomatenmark (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE9093/17-1 | Tomatenpüree (Passata) mit Trockenmasse <12 GHT, in 690g-Glasflasche | 2002.90.19.00.0 |
| DEBTI11552/24-1 | Shakshouka-Basis mit Trockenmasse <12 GHT | 2002.90.19.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
14,4 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 14,4 % | Drittlandszoll |
| USA | 14,4 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 14,4 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 14,4 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 14,4 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 14,4 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen für Tomatenmark
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Zusatzzölle | Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen. |
Zollrechner für Tomatenmark
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Tomatenmark aus einem Drittland. Grundlage sind der Drittlandszollsatz von 14,4 % und die Einfuhrumsatzsteuer von 7 %.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel und Getränke
Diese Produkte werden in benachbarten Kapiteln oder Positionen eingereiht und dienen der Abgrenzung.