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Lebensmittel und GetränkeKapitel 20Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Tomatenmark: 2002.90.49.20.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Tomatenmark (2002.90.49.20.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Tomatenmark unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Tomatenmark Produktbild

Für Tomatenmarke sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Tomatenmark beschreiben: Trockenmassegehalt, Gebindegröße, Konsistenz

Hierarchie der Zolltarifnummer

Tomatenmark wird über Abschnitt IV, Kapitel 20, Position 2002 und die KN-Unterpositionen 2002.90.41 und 2002.90.49 in die deutsche Zolltarifnummer 2002.90.49.20.0 eingeordnet.

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 20 - ZUBEREITUNGEN VON GEMÜSE, FRÜCHTEN, NÜSSEN ODER ANDEREN PFLANZENTEILEN
  • Position: 2002 - Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht
  • Unterposition: 2002 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2002 9041 - mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 20|GHT, jedoch nicht mehr als 34|GHT
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2002 9049 - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1|kg oder weniger
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2002 9049 20 0 - mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 30 GHT

Hinweis zur Einreihung

Der Trockenmassegehalt entscheidet über die zolltarifliche Einreihung von Tomatenmark. Prüfen Sie die Angaben des Herstellers zur Trockenmasse (GHT) und zum Gewicht der Umschließung. Nutzen Sie das für eine belastbare Erstprüfung.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Tomatenmark

Der HS-Code für Tomatenmark lautet 2002.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2002.90.49. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2002.90.49.20. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2002.90.49.20.0.

Einreihung von Tomatenmark nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Tomatenmark folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt die Position 2002 (Tomaten, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht). AV 6 legt die Unterposition 2002.90 (andere) und die weitere Unterteilung nach Trockenmassegehalt sowie Größe der Umschließung fest. Ausschlaggebend ist der Trockenmassegehalt nach KN-Unterposition 2002.90.41 (mehr als 20 GHT, höchstens 34 GHT) und 2002.90.49 (Umschließungen ≤1 kg).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Tomatenmark

Alternative Einreihung

2002.90.49.95.0 14,4 %

Tomatenmark ≤30 GHT Trockenmasse, ≤1 kg

Alternative Einreihung

2002.90.80.90.0 14,4 %

Tomatenmark >34 GHT Trockenmasse (Doppelkonzentrat)

Alternative Einreihung

2002.90.41.20.0 14,4 %

Tomatenmark >30 GHT, in Großgebinden >1 kg

Alternative Einreihung

2002.90.41.95.0 14,4 %

Tomatenmark ≤30 GHT, in Großgebinden >1 kg

Alternative Einreihung

2002.10.90.00.0 14,4 %

Tomaten, ganz oder in Stücken, nicht geschält

Alternative Einreihung

2002.90.19.00.0 14,4 %

Tomatenpüree/Passata <12 GHT, ≤1 kg

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Tomatenmark (2002) ≠ Tomatenmark ≤30 GHT Trockenmasse, ≤1 kg (2002)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tomatenmark bleibt die Zolltarifnummer 2002.90.49.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Tomatenmark (2002) ≠ Tomatenmark >34 GHT Trockenmasse (Doppelkonzentrat) (2002)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tomatenmark bleibt die Zolltarifnummer 2002.90.49.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Tomatenmark (2002) ≠ Tomatenmark >30 GHT, in Großgebinden >1 kg (2002)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Tomatenmark bleibt die Zolltarifnummer 2002.90.49.20.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Position aus einem anderen Kapitel kommt für Tomatenmark nicht in Betracht, da es sich stets um ein zubereitetes Gemüseerzeugnis des Kapitels 20 handelt. Trockene Tomatenstücke der Position 0712 sind kein Mark.

Alternative Einreihung

2002.90.80.90.0 14,4 %

Tomatenmark >34 GHT Trockenmasse (Doppelkonzentrat)

Alternative Einreihung

2002.90.41.20.0 14,4 %

Tomatenmark >30 GHT, in Großgebinden >1 kg

Alternative Einreihung

2002.90.41.95.0 14,4 %

Tomatenmark ≤30 GHT, in Großgebinden >1 kg

Alternative Einreihung

2002.10.90.00.0 14,4 %

Tomaten, ganz oder in Stücken, nicht geschält

Alternative Einreihung

2002.90.19.00.0 14,4 %

Tomatenpüree/Passata <12 GHT, ≤1 kg

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Tomatenmark ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Tomatenmark (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE9093/17-12002.90.19.00.0
Tomatenpüree (Passata) mit Trockenmasse <12 GHT, in 690g-Glasflasche
DEBTI11552/24-12002.90.19.00.0
Shakshouka-Basis mit Trockenmasse <12 GHT
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

14,4 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China14,4 %

Drittlandszoll

USA14,4 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz14,4 %

EFTA Freihandel

Türkei14,4 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien14,4 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand14,4 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Tomatenmark

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Tomatenmark

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Tomatenmark aus einem Drittland. Grundlage sind der Drittlandszollsatz von 14,4 % und die Einfuhrumsatzsteuer von 7 %.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Tomatenmarke

Welche Zolltarifnummer hat Tomatenmark?

Handelsübliches Tomatenmark mit einem Trockenmassegehalt von mehr als 30 GHT in Gebinden bis 1 kg wird unter der Zolltarifnummer 2002.90.49.20.0 eingereiht. Diese Nummer umfasst Tomatenkonzentrat in Tuben oder Dosen, wie es typischerweise im Einzelhandel angeboten wird.

Welchen HS-Code hat Tomatenmark?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Tomatenmark lautet 2002.90. Auf dieser sechsstelligen Ebene werden Tomatenzubereitungen der Position 2002 erfasst, die nicht ganz oder in Stücken sind. Die weitere Unterteilung erfolgt nach Trockenmassegehalt und Gebindegröße.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Tomatenmark?

Der Drittlandszollsatz für Tomatenmark der Zolltarifnummer 2002.90.49.20.0 beträgt 14,4 Prozent. Für Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 Prozent reduziert sein.

Wie unterscheidet sich Tomatenmark zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Tomatenmark erfolgt primär über den Trockenmassegehalt. Alternative Einreihungen sind Tomatenpüree mit weniger als 12 GHT Trockenmasse (2002.90.19) sowie Tomatensoßen und Ketchup (2103.20), die als Würzsoßen gelten.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Tomatenmark verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer drohen Nachzahlungen von Einfuhrabgaben, Verzugszinsen und mögliche Bußgelder. Im Rahmen einer Zollprüfung können Unstimmigkeiten auffallen. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Tomatenmark?

Für Tomatenmark der Zolltarifnummer 2002.90.49.20.0 bestehen Einfuhrkontrollen für ökologische/biologische Erzeugnisse. Zudem können Zusatzzölle anfallen. Diese Maßnahmen sind im TARIC hinterlegt und sollten vor der Einfuhr geprüft werden.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Tomatenmark?

Die vollständige Zolltarifnummer für Tomatenmark ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 2002.90.49.20.0. Die ersten sechs Ziffern bilden den HS-Code, die achte Ziffer die Kombinierte Nomenklatur und die zehnte Ziffer den TARIC-Code.

Ändern sich Zolltarifnummern für Tomatenmark?

Die Zolltarifnummern werden jährlich zum 1. Januar über die Kombinierte Nomenklatur (KN) aktualisiert. Die Position 2002 für Tomatenzubereitungen ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten die aktuellen TARIC-Daten vor jeder Einfuhr geprüft werden.

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