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Lebensmittel & GetränkeKapitel 07Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Knoblauchpulver: 0712.90.90.10.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Knoblauchpulver (0712.90.90.10.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Knoblauchpulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Knoblauchpulver Produktbild

Knoblauchpulver wird durch Trocknung und Vermahlung von frischem Knoblauch (Allium sativum) hergestellt. Die zolltarifliche Einreihung hängt maßgeblich davon ab, ob das Pulver einem Toastungsprozess unterzogen wurde oder als reiner Extrakt vorliegt. Diese Abgrenzung führt zu unterschiedlichen Codes. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Knoblauchpulver beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die folgende Hierarchie zeigt den Weg von der übergeordneten Abschnittsebene bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer für Knoblauchpulver.

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 07 - GEMÜSE, PFLANZEN, WURZELN UND KNOLLEN, DIE ZU ERNÄHRUNGSZWECKEN VERWENDET WERDEN
  • Position: 0712 - Gemüse, getrocknet, auch in Stücke oder Scheiben geschnitten, als Pulver oder sonst zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet
  • Unterposition: 0712 90 - anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 0712 9090 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0712 9090 10 0 - Knoblauch und Allium ampeloprasum und Mischungen von Gemüsen, die Knoblauch und/oder Allium ampeloprasum enthalten

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung von Knoblauchpulver erfordert eine genaue Prüfung des Herstellungsprozesses. Insbesondere die Abgrenzung zwischen einfachem Trocknungspulver (Kapitel 7) und getoastetem Pulver (Kapitel 20) ist entscheidend. Nutzen Sie unseren Klassifizierungs-Assistenten, um die korrekte Zolltarifnummer zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Knoblauchpulver

Der HS-Code für Knoblauchpulver lautet 0712.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0712.90.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0712.90.90.10. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0712.90.90.10.0.

Einreihung von Knoblauchpulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Knoblauchpulver in die Zolltarifnummer 0712.90.90.10.0 erfolgt auf Grundlage der Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Knoblauchpulver

Alternative Einreihung

2005.99.80.09.1 12,8 %

Anderes Gemüse, zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, Pulver – getoastetes Knoblauchpulver, Kapitel 20

Alternative Einreihung

1302.19.70.00.0 12,8 %

Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge – Knoblauchextrakt-Pulver

Alternative Einreihung

0712.90.90.90.0 12,8 %

anderes Gemüse, getrocknet, als Pulver – andere

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Knoblauchpulver (0712) ≠ Anderes Gemüse, zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, Pulver – getoastetes Knoblauchpulver, Kapitel 20 (2005)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Knoblauchpulver bleibt die Zolltarifnummer 0712.90.90.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Knoblauchpulver (0712) ≠ Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge – Knoblauchextrakt-Pulver (1302)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Knoblauchpulver bleibt die Zolltarifnummer 0712.90.90.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Knoblauchpulver (0712) ≠ anderes Gemüse, getrocknet, als Pulver – andere (0712)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Knoblauchpulver bleibt die Zolltarifnummer 0712.90.90.10.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den genannten Alternativen gibt es weitere Codes außerhalb des Kernkapitels 07, die bei bestimmten Produktvarianten relevant werden können.

Alternative Einreihung

2005.99.80.09.1 12,8 %

Anderes Gemüse, zubereitet oder haltbar gemacht, nicht gefroren, Pulver – getoastetes Knoblauchpulver, Kapitel 20

Alternative Einreihung

1302.19.70.00.0 12,8 %

Pflanzensäfte und Pflanzenauszüge – Knoblauchextrakt-Pulver

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Knoblauchpulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Knoblauchpulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE11709/13-10712.90.90.10.0
Knoblauch, getrocknet, zerkleinert – luft- bzw. gefriergetrockneter, zerkleinerter Knoblauch (Stücke oder Pulver)
DE4740/14-10712.90.90.10.0
Knoblauchgranulat – getrocknete, zerkleinerte Knoblauchstücke
DEBTI18033/19-10712.90.90.10.0
Knoblauch, getrocknet, zerkleinert – Neuerteilung DE11709/13-1
DEM/4903/08-10712.90.90.10.0
Nahrungsergänzungsmittel; Kapseln mit Knoblauchpulver – reines Knoblauchpulver in Kapseln
DEBTI20991/19-10712.90.90.10.0
Getrocknete Knoblauchscheiben
DE26070/16-12005.99.80.09.1
Knoblauchpulver, getoastet – Toastungsprozess führt zu Kapitel 20
DEBTI1864/21-11302.19.70.00.0
Extrakt aus Knoblauch (Allicin 1 %) – Pflanzenauszug
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhrzölle

Drittlandszollsatz

12,8 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,8 %

Drittlandszoll

USA12,8 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien8,9 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,8 %

Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner

Berechnen Sie mit unserem Zollrechner die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Knoblauchpulver. Geben Sie den Warenwert, das Ursprungsland und ggf. das Gewicht ein, um die Zollbelastung zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Exportzölle

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Knoblauchpulver

Welche Zolltarifnummer hat Knoblauchpulver?

Knoblauchpulver wird unter der 11-stelligen Zolltarifnummer 0712.90.90.10.0 eingereiht. Diese Nummer gilt für getrocknete, gemahlene Knoblauchprodukte, die nicht weiter zubereitet sind. Die Einreihung basiert auf dem Wortlaut der Position 0712 (getrocknetes Gemüse) und wird durch mehrere verbindliche Zolltarifauskünfte bestätigt.

Welchen HS-Code hat Knoblauchpulver?

Der HS-Code (6-stellig) für Knoblauchpulver lautet 071290. Er erfasst getrocknetes Gemüse, als Pulver oder zerkleinert, jedoch nicht weiter zubereitet. Auf EU-Ebene wird dieser Code in der Kombinierten Nomenklatur um zwei Stellen erweitert (07129090) und anschließend durch die nationale TARIC-Code (10-stellig: 0712909010) sowie die endgültige deutsche Zolltarifnummer (0712.90.90.10.0) ergänzt.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Knoblauchpulver?

Der Drittlandszollsatz für Knoblauchpulver (Zolltarifnummer 0712.90.90.10.0) beträgt 12,8 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern, mit denen kein präferenzielles Handelsabkommen besteht. Für Länder wie Großbritannien (TCA), die Schweiz (EFTA) oder Japan (EPA) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden, sofern die entsprechenden Ursprungsregeln eingehalten werden.

Wie unterscheidet sich Knoblauchpulver zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Knoblauchpulver erfolgt anhand des Herstellungsprozesses. Einfaches Trocknungspulver fällt unter Code 0712.90.90.10.0. Eine Alternative stellt getoastetes Knoblauchpulver dar, das unter 2005.99.80.09.1 (Kapitel 20) eingereiht wird, da der Röstprozess eine Zubereitung darstellt. Knoblauchextrakt-Pulver wird als Pflanzenauszug (1302.19.70.00.0) klassifiziert.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Knoblauchpulver verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Zudem können Sicherheitsleistungen gefordert werden. Es ist daher ratsam, die korrekte Einreihung durch eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) rechtssicher zu klären.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Knoblauchpulver?

Für Knoblauchpulver gelten besondere Maßnahmen: Bei Bio-Ware ist eine Einfuhrkontrolle für ökologische/biologische Erzeugnisse (Maßnahmencode 750) erforderlich. Zusätzlich können Zusatzzölle (Code 695) anfallen. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt ermäßigte 7 %. Eine präferenzielle Behandlung ist bei Vorliegen eines Freihandelsabkommens möglich.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Knoblauchpulver?

Die Zolltarifnummer für Knoblauchpulver ist eine 11-stellige Zolltarifnummer, die aus dem 6-stelligen HS-Code (071290), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (07129090) und dem 10-stelligen TARIC-Code (0712909010) abgeleitet wird. Die vollständige, formatierte Nummer lautet 0712.90.90.10.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Knoblauchpulver?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen im Harmonisierten System (HS) oder in der Kombinierten Nomenklatur (KN) der EU ändern. Diese Änderungen treten in der Regel zum 1. Januar eines Jahres in Kraft. Es ist daher empfehlenswert, die aktuell gültige Nummer regelmäßig zu prüfen, insbesondere wenn Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen oder Ihre Zollanmeldungen aktualisieren.

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