Hierarchie der Zolltarifnummer
Die vollständige hierarchische Gliederung der Zolltarifnummer für Brennereischlempe zeigt den Pfad vom Abschnitt über das Kapitel bis zur 11-stelligen Codenummer.
- AbschnittKap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete TabakersatzstoffeIV
- KapitelRÜCKSTÄNDE UND ABFÄLLE DER LEBENSMITTELINDUSTRIE; ZUBEREITETES FUTTER23
- PositionRückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände, ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung, Treber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien, auch in Form von Pellets2303
- ZolltarifnummerTreber, Schlempen und Abfälle aus Brauereien oder Brennereien
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Brennereischlempe
Der HS-Code für Brennereischlempe lautet 2303.30 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2303.30.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2303.30.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2303.30.00.00.0.
Einreihung von Brennereischlempe nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Brennereischlempe erfolgt nach Allgemeine Vorschrift 1 (Wortlaut der Positionen), da der Destillationsrückstand in Position 2303 ausdrücklich genannt ist. Die spezifischere Bezeichnung 2303.30 geht nach AV 3a der allgemeineren Alternativposition 2308 vor.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Brennereischlempe
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPflanzliche Stoffe zur Fütterung (Auffangposition) | 2308.00.90.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitRückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände | 2303.10.00.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheitausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung | 2303.20.00.00.0 | 0 % |
| Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheitpflanzliche Stoffe zur Fütterung (Auffangposition) | 2308.00.90.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Brennereischlempe (2303) ≠ Pflanzliche Stoffe zur Fütterung (Auffangposition) (2308) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Brennereischlempe bleibt die Zolltarifnummer 2303.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Brennereischlempe (2303) ≠ Rückstände aus der Stärkegewinnung und ähnliche Rückstände (2303) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Brennereischlempe bleibt die Zolltarifnummer 2303.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Brennereischlempe (2303) ≠ ausgelaugte Rübenschnitzel, Bagasse und andere Abfälle aus der Zuckergewinnung (2303) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Brennereischlempe bleibt die Zolltarifnummer 2303.30.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Brennereischlempe (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEB/2949/07-1 | Vollständig ausgelaugte Rückstände der Hopfenextraktion werden als Treber/Schlempen der Position 2303 zugewiesen. Ausschluss der Position 2308 bestätigt. | 2303.30.00.00.0 |
| DE8202/10-1 | Malzkleie aus Brauereibetrieben wurde ebenfalls als Abfall aus Brauereien in Position 2303 eingeriehen. | 2303.30.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrabgaben und Maßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Brennereischlempe
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Brennereischlempe mit unserem Kalkulator. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %, die Einfuhrumsatzsteuer 7 %.
Ausfuhr in Drittländer
Ausfuhrabgaben und Maßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Landwirtschaftstechnik
Diese Produkte haben eine vergleichbare zolltarifliche Behandlung oder denselben Abschnitt (Kapitel 16–24):