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LandwirtschaftstechnikKapitel 06Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Getrocknete Blume: 0603.90.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Getrocknete Blume (0603.90.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export.

Getrocknete Blume Produktbild

Für Getrocknete Blumen sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Getrocknete Blume beschreiben: Material, Trocknungsart, Art der Pflanze

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die folgende Hierarchie zeigt die Einordnung der getrockneten Blume im Zolltarif ausgehend vom Abschnitt bis zur vollständigen 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: II - Kap. 06 bis 14: Waren pflanzlichen Ursprungs
  • Kapitel: 06 - LEBENDE PFLANZEN UND WAREN DES BLUMENHANDELS
  • Position: 0603 - Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch, getrocknet, gebleicht, gefärbt, imprägniert oder anders bearbeitet
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 0603 9000 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Angabe des botanischen Namens und der genauen Aufbereitung (Trocknung, Färbung, Imprägnierung) ist für die korrekte Einreihung unerlässlich. Unser Klassifizierungstool hilft Ihnen bei der Zuordnung.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Getrocknete Blume

Der HS-Code für Getrocknete Blume lautet 0603.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 0603.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 0603.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 0603.90.00.00.0.

Einreihung von Getrocknete Blume nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. AV 1 bestimmt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und ggf. nach den Anmerkungen der Abschnitte und Kapitel erfolgt. AV 6 legt fest, dass die Einreihung auf der Ebene der Unterpositionen derselben Position zu erfolgen hat.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Getrocknete Blume

Alternative Einreihung

0603.11.00.00 10,0 %

frisch - Orchideen

Alternative Einreihung

0603.19.70.90 10,0 %

frisch - andere - andere - andere (frische Schnittblumen)

Alternative Einreihung

0604.90.00.00 10,0 %

Blattwerk, Zweige und andere Pflanzenteile ohne Blüten

Alternative Einreihung

0602.90.99.10 10,0 %

Lebende Pflanzen (z.B. Topfpflanzen)

Alternative Einreihung

0602.10.00.00 10,0 %

Stecklinge und Pfropfreiser (lebend)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Getrocknete Blume (0603) ≠ frisch - Orchideen (0603)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getrocknete Blume bleibt die Zolltarifnummer 0603.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Getrocknete Blume (0603) ≠ frisch - andere - andere - andere (frische Schnittblumen) (0603)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getrocknete Blume bleibt die Zolltarifnummer 0603.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Getrocknete Blume (0603) ≠ Blattwerk, Zweige und andere Pflanzenteile ohne Blüten (0604)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Getrocknete Blume bleibt die Zolltarifnummer 0603.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Für Erzeugnisse, die nicht als getrocknete Blüten zu Zierzwecken eingestuft werden können, kommen andere Positionen in Betracht.

Alternative Einreihung

0603.11.00.00 10,0 %

frisch - Orchideen

Alternative Einreihung

0603.19.70.90 10,0 %

frisch - andere - andere - andere (frische Schnittblumen)

Alternative Einreihung

0604.90.00.00 10,0 %

Blattwerk, Zweige und andere Pflanzenteile ohne Blüten

Alternative Einreihung

0602.90.99.10 10,0 %

Lebende Pflanzen (z.B. Topfpflanzen)

Alternative Einreihung

0602.10.00.00 10,0 %

Stecklinge und Pfropfreiser (lebend)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Getrocknete Blume ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Getrocknete Blume (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE3814/10-10603.90.00.00.0
Dryandra – getrocknete Blütenstände von Dryandra Formosa
DE6660/12-10603.90.00.00.0
Getrocknete Blütenstände von Protea Repens
DE3815/10-10603.90.00.00.0
Berkheya barbata – getrocknete Blütenknospen
DE3811/10-10603.90.00.00.0
Protea Mini – getrocknete Blütenstände
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

10,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China10,0 %

Drittlandszoll

USA10,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz10,0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Drittlandszoll

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand10,0 %

Drittlandszoll

Maßnahmen bei der Einfuhr

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Einfuhrkontrolle - CITES

Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Zollrechner für Einfuhrabgaben

Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihre Sendung mit unserem Zollrechner. Er ermittelt Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und mögliche Zusatzabgaben.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr in Drittländer

Maßnahmen bei der Ausfuhr

Ausfuhrkontrolle – CITES

Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Getrocknete Blumen

Welche Zolltarifnummer hat eine getrocknete Blume?

Eine getrocknete Blume wird unter der 11-stelligen Zolltarifnummer 0603.90.00.00.0 eingereiht. Diese Position erfasst geschnittene Blumen und Blüten, die durch Trocknung, Bleichen, Färben oder Imprägnieren konserviert wurden und zu Zierzwecken bestimmt sind.

Welchen HS-Code hat eine getrocknete Blume?

Der HS-Code für getrocknete Blumen lautet 060390. Er umfasst die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer und wird international im Warenverkehr verwendet. Die EU-weite Kombinierte Nomenklatur (KN) erweitert diesen auf acht Ziffern: 06039000.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine getrocknete Blume?

Der Drittlandszollsatz für getrocknete Blumen der Codenummer 0603.90.00.00.0 beträgt 10,0 % des Zollwerts. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 %.

Wie unterscheidet sich eine getrocknete Blume zolltechnisch?

Die zollrechtliche Abgrenzung erfolgt anhand der Frische und des Materials. Frische Schnittblumen fallen unter 06031, getrocknete unter 06039. Eine Alternative sind künstliche Blumen aus Kunststoff oder Stoff (6702). Enthält das Produkt keine Blüten, sondern Blätter oder Zweige, kann Position 0604 einschlägig sein.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine getrocknete Blume verwende?

Bei Verwendung einer falschen Zolltarifnummer droht eine Zollnacherhebung, die zu Zahlungsverpflichtungen führen kann. Zudem können Verspätungszuschläge und bei Vorsatz Strafen verhängt werden. Eine korrekte Einreihung ist daher unerlässlich.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für getrocknete Blumen?

Ja, es gelten besondere Maßnahmen: Für geschützte Arten ist eine CITES-Einfuhrkontrolle erforderlich. Bei Bio-Ware ist eine Kontrollbescheinigung für ökologische Erzeugnisse nötig. Zudem können Zusatzzölle anfallen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine getrocknete Blume?

Die vollständige Zolltarifnummer für getrocknete Blumen ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 0603.90.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (060390), der 8-stelligen KN (06039000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (0603900000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für getrocknete Blumen?

Die Zolltarifnummern können sich jährlich durch Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur oder im TARIC ändern. Die Einreihung getrockneter Blumen unter der Position 0603 ist jedoch seit Jahren stabil. Aktuelle Änderungen werden auf der TARIC-Website der EU-Kommission veröffentlicht.

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