Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer setzt sich aus mehreren Ebenen zusammen:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelSPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN58
- PositionGeflechte als Meterware; Posamentierwaren und ähnliche Zierwaren, als Meterware, ohne Stickerei, andere als solche aus Gewirken oder Gestricken; Quasten, Troddeln, Oliven, Nüsse, Pompons und ähnliche Waren5808
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Besatz
Der HS-Code für Besatz lautet 5808.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5808.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5808.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5808.90.00.00.0.
Einreihung von Besatz nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Besatz erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (AV). Maßgeblich ist die Beschaffenheit der Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Besatz
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGeflechte als Meterware | 5808.10.00.00.0 | 5,3 % |
| Alternative EinreihungAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, andere | 6217.10.00.90.0 | 5,3 % |
| Alternative EinreihungAndere Bänder (Position 5806) | 5806.31.00.00.0 | 5,3 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Besatz (5808) ≠ Geflechte als Meterware (5808) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Besatz bleibt die Zolltarifnummer 5808.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Besatz (5808) ≠ Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, andere (6217) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Besatz bleibt die Zolltarifnummer 5808.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Besatz (5808) ≠ Andere Bänder (Position 5806) (5806) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Besatz bleibt die Zolltarifnummer 5808.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Einreißung in ein anderes Kapitel kommt in Betracht, wenn die Ware nicht als Posamentierware, sondern als flachgewebtes Band einzureihen ist.
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungAnderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, andere | 6217.10.00.90.0 | 5,3 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Besatz (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE2242/14-1 | Borten-Set (Posamentierwaren) – Einreihung in 5808 90 000 00 bestätigt. | 5808.90.00.00.0 |
| DEF/1191/04-1 | Perlfransen (Posamentierware) – Einreihung in 5808 90 000 00 bestätigt. | 5808.90.00.00.0 |
| DEBTI9912/23-1 | Spitzenborte – Einreihung in 5808 90 000 00 bestätigt. | 5808.90.00.00.0 |
| DEBTI33438/23-1 | Filzband – Einreihung in 5808 90 000 00 bestätigt. | 5808.90.00.00.0 |
| DEBTI1738/20-1 | Dekorationsband – Einreihung in 5808 90 000 00 bestätigt. | 5808.90.00.00.0 |
| DE1592/13-1 | Dekoband – Einreihung in 5808 90 000 00 bestätigt. | 5808.90.00.00.0 |
| DE10397/11-5 | Dekoband – Einreihung in 5808 90 000 00 bestätigt. | 5808.90.00.00.0 |
| DE10397/11-7 | Dekoband – Einreihung in 5808 90 000 00 bestätigt. | 5808.90.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
5,3 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5,3 % | Drittlandszoll |
| USA | 5,3 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,3 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5,3 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Nichtpräferentielles Zollkontingent | Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland). |
Zollrechner
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
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