Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 5805.00.00.00.0 ist im Abschnitt XI (Kapitel 50–63) des Harmonisierten Systems verortet. Die Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur vollständigen Zolltarifnummer:
- Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
- Kapitel: 58 - SPEZIALGEWEBE; GETUFTETE SPINNSTOFFERZEUGNISSE; SPITZEN; TAPISSERIEN; POSAMENTIERWAREN; STICKEREIEN
Zolltarifnummer: 5805 0000 00 0 - Tapisserien, handgewebt (Gobelins, Flandrische Gobelins, Aubusson, Beauvais und ähnliche), und Tapisserien als Nadelarbeit (z.|B. Petit Point, Kreuzstich), auch konfektioniert
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung von Kreuzstich hängt maßgeblich vom Fertigungszustand ab. Fertige Tapisserien gehören zu 5805, Sets zu 6308. Nutzen Sie unseren Klassifizierer für eine schnelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kreuzstich
Der HS-Code für Kreuzstich lautet 5805.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 5805.00.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 5805.00.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 5805.00.00.00.0.
Einreihung von Kreuzstich nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kreuzstich erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position nach dem Wortlaut. Für fertige Tapisserien als Nadelarbeit ist Position 5805 einschlägig. Für Warenzusammenstellungen (Sets) gilt AV 3 b: Die Zusammenstellung wird nach der Komponente eingereiht, die ihr das wesentliche Gepräge gibt – bei Kreuzstich-Sets ist dies das Grundgewebe (Aida-Stoff).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kreuzstich
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKreuzstich-Set/Stickpackung aus Baumwolle – Warenzusammenstellung für die Herstellung von Stickbildern | 6308.00.00.15.0 | 5,6 % |
| Alternative EinreihungKreuzstich-Set/Stickpackung aus synthetischen Fasern | 6308.00.00.20.0 | 5,6 % |
| Alternative EinreihungKreuzstich-Set/Stickpackung, sonstige Materialien | 6308.00.00.90.0 | 5,6 % |
| Alternative EinreihungKonfektioniertes Stickbild im Rahmen (Ware zur Innenausstattung) – vZTA DEF/246/04-1 | 6304.92.00.90.0 | 5,6 % |
| Alternative EinreihungBügelsticker/Motivstickerei aus Chemiefasern, maschinell, Wert > 17,50 EUR/kg | 5810.09.21.09.0 | 5,6 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kreuzstich (5805) ≠ Kreuzstich-Set/Stickpackung aus Baumwolle – Warenzusammenstellung für die Herstellung von Stickbildern (6308) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kreuzstich bleibt die Zolltarifnummer 5805.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kreuzstich (5805) ≠ Kreuzstich-Set/Stickpackung aus synthetischen Fasern (6308) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kreuzstich bleibt die Zolltarifnummer 5805.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kreuzstich (5805) ≠ Kreuzstich-Set/Stickpackung, sonstige Materialien (6308) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kreuzstich bleibt die Zolltarifnummer 5805.00.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch Einreihungen in andere Kapitel sind denkbar, etwa wenn die Ware als Kunsthandwerk oder Sammlungsstück qualifiziert:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKreuzstich-Set/Stickpackung aus Baumwolle – Warenzusammenstellung für die Herstellung von Stickbildern | 6308.00.00.15.0 | 5,6 % |
| Alternative EinreihungKreuzstich-Set/Stickpackung aus synthetischen Fasern | 6308.00.00.20.0 | 5,6 % |
| Alternative EinreihungKreuzstich-Set/Stickpackung, sonstige Materialien | 6308.00.00.90.0 | 5,6 % |
| Alternative EinreihungKonfektioniertes Stickbild im Rahmen (Ware zur Innenausstattung) – vZTA DEF/246/04-1 | 6304.92.00.90.0 | 5,6 % |
| Alternative EinreihungBügelsticker/Motivstickerei aus Chemiefasern, maschinell, Wert > 17,50 EUR/kg | 5810.09.21.09.0 | 5,6 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kreuzstich ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kreuzstich (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE9467/14-1 | Stick Set Eule - Warenzusammenstellung zur Herstellung von Handarbeiten (Stickbild), bestehend aus Grundgewebe, Garn und Zubehör, in Aufmachung für den Einzelverkauf, aus Baumwolle | 5805.00.00.00.0 |
| DEF/1447/09-1 | Warenzusammenstellung für Handarbeiten (Stickbild), 3 Weihnachtskarten im Set, Aida-Gewebe, Baumwollgarn, Sticknadel | 5805.00.00.00.0 |
| DEF/3891/05-1 | Gobelin-Weihnachts-Stiefel, Stickpackung, Aidagewebe (100% Baumwolle), Garne, Sticknadeln, Nadelfilz | 5805.00.00.00.0 |
| DEF/246/04-1 | Stickbild mit Eulenmotiv, gerahmt, mit Passepartout, als Ware zur Innenausstattung | 5805.00.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
5,6 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5,6 % | Drittlandszoll |
| USA | 5,6 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5,6 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
Zollrechner für Kreuzstich
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Kreuzstich-Ware. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein – der Rechner ermittelt Zoll und Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
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