Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer leitet sich aus folgender Hierarchie ab:
- AbschnittKap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren darausXI
- KapitelKLEIDUNG UND BEKLEIDUNGSZUBEHÖR, AUSGENOMMEN AUS GEWIRKEN ODER GESTRICKEN62
- PositionTrainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung6211
- Unterpositionandere Kleidung für Frauen oder Mädchen621142
- Unterpositionaus Chemiefasern621143
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Gewebte Weste
Der HS-Code für Gewebte Weste lautet 6211.43 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6211.43.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6211.43.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6211.43.90.00.0.
Einreihung von Gewebte Weste nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der gewebten Weste folgt den Allgemeinen Vorschriften, insbesondere:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Gewebte Weste
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGewebte Weste für Männer aus Chemiefasern | 6211.33.90.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungGewebte Damenweste aus Baumwolle | 6211.42.90.00.0 | 12 % |
| Alternative EinreihungGewebte Damenweste aus Wolle/anderen Spinnstoffen | 6211.49.00.00.0 | 12 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Gewebte Weste (6211) ≠ Gewebte Weste für Männer aus Chemiefasern (6211) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewebte Weste bleibt die Zolltarifnummer 6211.43.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gewebte Weste (6211) ≠ Gewebte Damenweste aus Baumwolle (6211) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewebte Weste bleibt die Zolltarifnummer 6211.43.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Gewebte Weste (6211) ≠ Gewebte Damenweste aus Wolle/anderen Spinnstoffen (6211) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Gewebte Weste bleibt die Zolltarifnummer 6211.43.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Gewebte Weste (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DE8859/16-1 | Damenweste aus buntgewebten Geweben (67 % Polyacryl, 33 % Polyester) – 6211 43 90 00 0 | 6211.43.90.00.0 |
| DE22896/15-1 | Damenweste aus Chemiefasern | 6211.43.90.00.0 |
| DEF/4192/08-1 | Unisex-Weste aus Chemiefasern | 6211.43.90.00.0 |
| DEF/239/09-1 | Unisex-Damenweste aus Chemiefasern | 6211.43.90.00.0 |
| DEBTI58625/18-1 | Damenweste aus Chemiefasern | 6211.43.90.00.0 |
| DEBTI2631/25-1 | Damenweste aus Chemiefasern | 6211.43.90.00.0 |
| DEBTI14770/21-1 | Damenweste aus Chemiefasern | 6211.43.90.00.0 |
| DE4483/15-1 | Damenweste aus Chemiefasern | 6211.43.90.00.0 |
| DE2575/10-1 | Herrenweste aus Chemiefasern – 6211 33 90 00 0 | 6211.43.90.00.0 |
| DEBTI4383/25-1 | Herrenweste aus Chemiefasern | 6211.43.90.00.0 |
| DEBTI33031/24-1 | Herrenweste aus Chemiefasern | 6211.43.90.00.0 |
| DEF/1923/05-1 | Herrenweste aus Chemiefasern | 6211.43.90.00.0 |
| DE10677/09-1 | Herrenweste aus Chemiefasern | 6211.43.90.00.0 |
| DEBTI25733/23-1 | Herrenweste aus Chemiefasern | 6211.43.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
12 %
Einfuhrumsatzsteuer
19,0 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 12 % | Drittlandszoll |
| USA | 12 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 9,6 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 12 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen für gewebte Westen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
Einfuhrkostenrechner
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Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrkontrollen für gewebte Westen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
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