Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für künstliche Zähne ist in die Hierarchie des Harmonisierten Systems eingebettet:
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- Position: 9021 - Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen
- Unterposition: 9021 21 - künstliche Zähne und andere Waren der Zahnprothetik
- Unterposition: 9021 21 - künstliche Zähne
Kombinierte Nomenklatur: 9021 2190 - aus anderen Stoffen
Zolltarifnummer: 9021 2190 00 1 - für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung richtet sich nach der konkreten Beschaffenheit der Ware. Bei abweichender Zusammensetzung oder Verwendung kann eine andere Zolltarifnummer gelten. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für Ihre individuelle Ware.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Künstlicher zahn
Der HS-Code für Künstlicher zahn lautet 9021.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9021.21.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9021.21.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9021.21.90.00.1.
Einreihung von Künstlicher zahn nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) des Zolltarifs bestimmen die systematische Einreihung. Für künstliche Zähne gelten:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Künstlicher zahn
Alternative Einreihung
Künstliche Zähne aus Kunststoffen, für Menschen (z. B. Kunststoffzahn, Prothesenzahn aus PMMA)
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
künstliche Zähne - aus Kunststoffen - für Menschen (Alternative)
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
künstliche Zähne - aus anderen Stoffen - andere
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
künstliche Zähne - aus Kunststoffen - andere
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
andere Waren der Zahnprothetik (Zahnkronen-Rohlinge)
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Zahnimplantate (künstliche Zahnwurzeln)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Künstlicher zahn (9021) ≠ Künstliche Zähne aus Kunststoffen, für Menschen (z. B. Kunststoffzahn, Prothesenzahn aus PMMA) (9021)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Künstlicher zahn bleibt die Zolltarifnummer 9021.21.90.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Künstlicher zahn (9021) ≠ künstliche Zähne - aus Kunststoffen - für Menschen (Alternative) (9021)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Künstlicher zahn bleibt die Zolltarifnummer 9021.21.90.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Künstlicher zahn (9021) ≠ künstliche Zähne - aus anderen Stoffen - andere (9021)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Künstlicher zahn bleibt die Zolltarifnummer 9021.21.90.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Waren, die nicht als künstliche Körperteile qualifizieren, können in anderen Positionen eingereiht werden:
Alternative Einreihung
Künstliche Zähne aus Kunststoffen, für Menschen (z. B. Kunststoffzahn, Prothesenzahn aus PMMA)
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
künstliche Zähne - aus Kunststoffen - für Menschen (Alternative)
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
künstliche Zähne - aus Kunststoffen - andere
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
andere Waren der Zahnprothetik (Zahnkronen-Rohlinge)
Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit
Zahnimplantate (künstliche Zahnwurzeln)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Künstlicher zahn ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Künstlicher zahn (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für künstliche Zähne
Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für künstliche Zähne mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
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