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MedizintechnikKapitel 90Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Künstlicher zahn: 9021.21.90.00.1

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Künstlicher zahn (9021.21.90.00.1) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export.

Künstlicher zahn Produktbild

Für Künstlicher zahn sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt die wahrscheinliche Zolltarifnummer, wichtige Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Künstlicher zahn beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für künstliche Zähne ist in die Hierarchie des Harmonisierten Systems eingebettet:

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  • Position: 9021 - Orthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen
  • Unterposition: 9021 21 - künstliche Zähne und andere Waren der Zahnprothetik
  • Unterposition: 9021 21 - künstliche Zähne
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 9021 2190 - aus anderen Stoffen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9021 2190 00 1 - für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung richtet sich nach der konkreten Beschaffenheit der Ware. Bei abweichender Zusammensetzung oder Verwendung kann eine andere Zolltarifnummer gelten. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für Ihre individuelle Ware.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Künstlicher zahn

Der HS-Code für Künstlicher zahn lautet 9021.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9021.21.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9021.21.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9021.21.90.00.1.

Einreihung von Künstlicher zahn nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeinen Vorschriften (AV) des Zolltarifs bestimmen die systematische Einreihung. Für künstliche Zähne gelten:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Künstlicher zahn

Alternative Einreihung

9021.21.10.00.1 0 %

Künstliche Zähne aus Kunststoffen, für Menschen (z. B. Kunststoffzahn, Prothesenzahn aus PMMA)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9021.21.10.00.1 0 %

künstliche Zähne - aus Kunststoffen - für Menschen (Alternative)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9021.21.90.00.9 0 %

künstliche Zähne - aus anderen Stoffen - andere

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9021.21.10.00.9 0 %

künstliche Zähne - aus Kunststoffen - andere

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9021.29.00.00.1 0 %

andere Waren der Zahnprothetik (Zahnkronen-Rohlinge)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9021.39.90.00.1 0 %

Zahnimplantate (künstliche Zahnwurzeln)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Künstlicher zahn (9021) ≠ Künstliche Zähne aus Kunststoffen, für Menschen (z. B. Kunststoffzahn, Prothesenzahn aus PMMA) (9021)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Künstlicher zahn bleibt die Zolltarifnummer 9021.21.90.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Künstlicher zahn (9021) ≠ künstliche Zähne - aus Kunststoffen - für Menschen (Alternative) (9021)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Künstlicher zahn bleibt die Zolltarifnummer 9021.21.90.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Künstlicher zahn (9021) ≠ künstliche Zähne - aus anderen Stoffen - andere (9021)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Künstlicher zahn bleibt die Zolltarifnummer 9021.21.90.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Waren, die nicht als künstliche Körperteile qualifizieren, können in anderen Positionen eingereiht werden:

Alternative Einreihung

9021.21.10.00.1 0 %

Künstliche Zähne aus Kunststoffen, für Menschen (z. B. Kunststoffzahn, Prothesenzahn aus PMMA)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9021.21.10.00.1 0 %

künstliche Zähne - aus Kunststoffen - für Menschen (Alternative)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9021.21.10.00.9 0 %

künstliche Zähne - aus Kunststoffen - andere

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9021.29.00.00.1 0 %

andere Waren der Zahnprothetik (Zahnkronen-Rohlinge)

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

9021.39.90.00.1 0 %

Zahnimplantate (künstliche Zahnwurzeln)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Künstlicher zahn ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Künstlicher zahn (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEB/2502/06-29021.21.90.00.1
Künstlicher Zahn für Menschen aus unterschiedlichen Materialien (kein Kunststoff)
DE11614/11-19021.21.90.00.1
Set (Abutment + Keramikaufbau) als unfertiger künstlicher Zahn
DE5778/10-39021.21.90.00.1
Zahnersatz aus unedlem Metall oder Keramik
DE10791/10-19021.21.90.00.1
CADCAM Abutment Set RN als unfertiger künstlicher Zahn
DEBTI26795/17-19021.21.90.00.1
Zahnersatz, Zahnkronen/Brückenglieder aus Metall oder Keramik
DEBTI46723/24-19021.21.90.00.1
Zahnersatz aus Metall oder Keramikgerüst mit Keramikverblendung
DEBTI20966/21-19021.21.90.00.1
Zahnersatz aus Metall/Keramikgerüst
DE15377/12-19021.21.90.00.1
Zahnersatz aus unedlem Metall oder Keramik
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für künstliche Zähne

Berechnen Sie Ihre Einfuhrabgaben für künstliche Zähne mit unserem Zollrechner.

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Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Künstliche Zähne

Welche Zolltarifnummer hat ein künstlicher Zahn?

Die Zolltarifnummer für einen künstlichen Zahn aus Keramik oder Metall-Keramik lautet 9021.21.90.00.1. Diese 11-stellige Nummer gilt für künstliche Zähne aus anderen Stoffen als Kunststoff, für Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör. Bei Zähnen aus Kunststoff ist die Nummer 9021.21.10.00.1 zu wählen.

Welchen HS-Code hat ein künstlicher Zahn?

Der HS-Code (6-stellig) für künstliche Zähne lautet 902121. Er ist international harmonisiert und gilt für künstliche Zähne und andere Waren der Zahnprothetik im Kapitel 90 (medizinische Instrumente). Die ersten beiden Ziffern (90) stehen für das Kapitel, die Ziffern 21 für die Position künstliche Körperteile.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für künstliche Zähne?

Der Drittlandszollsatz für künstliche Zähne der Zolltarifnummer 9021.21.90.00.1 beträgt 0 % (zollfrei). Dies gilt unabhängig vom Ursprungsland, auch für Nicht-EU-Staaten wie China oder die USA. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt in Deutschland 19 % und wird auf den Zollwert erhoben.

Wie unterscheidet sich ein künstlicher Zahn zolltechnisch?

Die Abgrenzung zu Zahnimplantaten (9021.39.90.00.1) ist entscheidend: Zahnimplantate sind künstliche Zahnwurzeln, die in den Kieferknochen eingebracht werden. Eine Alternative bei Kunststoffzähnen ist die Nummer 9021.21.10.00.1. Auch unfertige Halbzeuge, wie Zahnkronenrohlinge, fallen in die Unterposition 9021.29.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für künstliche Zähne verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Einfuhrabgaben, Säumniszuschlägen und Bußgeldern führen. Bei der Ausfuhr kann eine falsche Nummer zu Verstößen gegen Ausfuhrbeschränkungen (hier: BAFA-Genehmigungspflicht) führen. Im Zweifel ist eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) zu empfehlen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für künstliche Zähne?

Für die Einfuhr künstlicher Zähne bestehen keine aktiven Importbeschränkungen. Der Drittlandszollsatz beträgt 0 %. Für die Ausfuhr gelten Beschränkungen: Es ist eine Ausfuhrgenehmigung des BAFA erforderlich (Maßnahmencode 473), da künstliche Zähne als medizinische Güter unter die Ausfuhrkontrolle fallen können.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für künstliche Zähne?

Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer für künstliche Zähne lautet 9021.21.90.00.1. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (902121), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (90212190), dem 10-stelligen TARIC-Code (9021219000) und der 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für künstliche Zähne?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich mit dem Inkrafttreten des neuen Zolltarifs ändern. Die 6-stellige HS-Ebene ist in der Regel stabil, während die 8-stellige KN-Ebene und die 11-stellige nationale Ebene häufiger angepasst werden. Aktuell (2025) gilt die Nummer 9021.21.90.00.1.

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