Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für künstliche Zähne ist in die Hierarchie des Harmonisierten Systems eingebettet:
- AbschnittKap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und GeräteXVIII
- KapitelOPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE90
- PositionOrthopädische Apparate und Vorrichtungen, einschließlich Krücken sowie medizinisch-chirurgische Gürtel und Bandagen; Schienen und andere Vorrichtungen zum Behandeln von Knochenbrüchen; künstliche Körperteile und Organe; Schwerhörigengeräte und andere Vorrichtungen zum Tragen in der Hand oder zum Implantieren in den oder zum Tragen am Körper, zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen9021
- Unterpositionkünstliche Zähne und andere Waren der Zahnprothetik902121
- Unterpositionkünstliche Zähne902121
- Kombinierte Nomenklaturaus anderen Stoffen90212190
- Zolltarifnummerfür Menschen, ausgenommen Teile und Zubehör
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Künstlicher zahn
Der HS-Code für Künstlicher zahn lautet 9021.21 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9021.21.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9021.21.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9021.21.90.00.1.
Einreihung von Künstlicher zahn nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Allgemeinen Vorschriften (AV) des Zolltarifs bestimmen die systematische Einreihung. Für künstliche Zähne gelten:
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Künstlicher zahn
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungKünstliche Zähne aus Kunststoffen, für Menschen (z. B. Kunststoffzahn, Prothesenzahn aus PMMA) | 9021.21.10.00.1 | 0 % |
| Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheitkünstliche Zähne - aus Kunststoffen - für Menschen (Alternative) | 9021.21.10.00.1 | 0 % |
| Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheitkünstliche Zähne - aus anderen Stoffen - andere | 9021.21.90.00.9 | 0 % |
| Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheitkünstliche Zähne - aus Kunststoffen - andere | 9021.21.10.00.9 | 0 % |
| Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheitandere Waren der Zahnprothetik (Zahnkronen-Rohlinge) | 9021.29.00.00.1 | 0 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitZahnimplantate (künstliche Zahnwurzeln) | 9021.39.90.00.1 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Künstlicher zahn (9021) ≠ Künstliche Zähne aus Kunststoffen, für Menschen (z. B. Kunststoffzahn, Prothesenzahn aus PMMA) (9021) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Künstlicher zahn bleibt die Zolltarifnummer 9021.21.90.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Künstlicher zahn (9021) ≠ künstliche Zähne - aus Kunststoffen - für Menschen (Alternative) (9021) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Künstlicher zahn bleibt die Zolltarifnummer 9021.21.90.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Künstlicher zahn (9021) ≠ künstliche Zähne - aus anderen Stoffen - andere (9021) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Künstlicher zahn bleibt die Zolltarifnummer 9021.21.90.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Künstlicher zahn (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEB/2502/06-2 | Künstlicher Zahn für Menschen aus unterschiedlichen Materialien (kein Kunststoff) | 9021.21.90.00.1 |
| DE11614/11-1 | Set (Abutment + Keramikaufbau) als unfertiger künstlicher Zahn | 9021.21.90.00.1 |
| DE5778/10-3 | Zahnersatz aus unedlem Metall oder Keramik | 9021.21.90.00.1 |
| DE10791/10-1 | CADCAM Abutment Set RN als unfertiger künstlicher Zahn | 9021.21.90.00.1 |
| DEBTI26795/17-1 | Zahnersatz, Zahnkronen/Brückenglieder aus Metall oder Keramik | 9021.21.90.00.1 |
| DEBTI46723/24-1 | Zahnersatz aus Metall oder Keramikgerüst mit Keramikverblendung | 9021.21.90.00.1 |
| DEBTI20966/21-1 | Zahnersatz aus Metall/Keramikgerüst | 9021.21.90.00.1 |
| DE15377/12-1 | Zahnersatz aus unedlem Metall oder Keramik | 9021.21.90.00.1 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für künstliche Zähne
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Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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