Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 3004.90.00.00.0 ist wie folgt in den Zolltarif eingegliedert:
- Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
- Kapitel: 30 - PHARMAZEUTISCHE ERZEUGNISSE
- Position: 3004 - Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position|3002, 3005|oder 3006), die aus gemischten oder ungemischten Erzeugnissen zu therapeutischen oder prophylaktischen Zwecken bestehen, dosiert (einschließlich solcher, die über die Haut verabreicht werden) oder in Aufmachungen für den Einzelverkauf
Zolltarifnummer: 3004 9000 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung in 3004.90.00.00.0 setzt voraus, dass die Ware als Arzneiware im Sinne der Zusätzlichen Anmerkung 1 zu Kapitel 30 KN aufgemacht ist. Fehlen Angaben zu Anwendungsgebieten, Dosierung oder Wirkstoffmengen, kommt eine Einreihung in Kapitel 21 (Lebensmittelzubereitungen) oder Kapitel 13 (Pflanzenextrakte) in Betracht. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware prüfen zu lassen.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Ayurveda-medizin
Der HS-Code für Ayurveda-medizin lautet 3004.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3004.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3004.90.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3004.90.00.00.0.
Einreihung von Ayurveda-medizin nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Ayurveda-Medizin erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 bestimmt die Position 3004, da die Ware als dosierte Arzneiware in Aufmachung für den Einzelverkauf vorliegt. AV 6 führt zur Unterposition 3004.90, weil keine spezifischere Unterposition (z. B. Antibiotika, Vitamine) zutrifft.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Ayurveda-medizin
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPflanzenteile zu medizinischen Zwecken, getrocknet, gemahlen – für rohes, unverarbeitetes Pflanzenmaterial (z. B. Ashwagandha-Pulver ohne weitere Zusätze) | 1211.90.86.90.9 | 0 % |
| Alternative EinreihungPflanzenextrakte – für konzentrierte Auszüge ohne therapeutische Zweckbestimmung in Einzelverkaufsaufmachung | 1302.19.70.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere Lebensmittelzubereitungen – für Nahrungsergänzungsmittel ohne therapeutische Angaben | 2106.90.98.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungArzneiwaren, Alkaloide oder ihre Derivate enthaltend – für ayurvedische Produkte mit definierten Alkaloiden | 3004.41.00.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Ayurveda-medizin (3004) ≠ Pflanzenteile zu medizinischen Zwecken, getrocknet, gemahlen – für rohes, unverarbeitetes Pflanzenmaterial (z. B. Ashwagandha-Pulver ohne weitere Zusätze) (1211) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ayurveda-medizin bleibt die Zolltarifnummer 3004.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ayurveda-medizin (3004) ≠ Pflanzenextrakte – für konzentrierte Auszüge ohne therapeutische Zweckbestimmung in Einzelverkaufsaufmachung (1302) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ayurveda-medizin bleibt die Zolltarifnummer 3004.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Ayurveda-medizin (3004) ≠ Andere Lebensmittelzubereitungen – für Nahrungsergänzungsmittel ohne therapeutische Angaben (2106) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Ayurveda-medizin bleibt die Zolltarifnummer 3004.90.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Auch Einreihungen in andere Kapitel sind möglich, wenn die Ware nicht die Kriterien einer Arzneiware erfüllt:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPflanzenteile zu medizinischen Zwecken, getrocknet, gemahlen – für rohes, unverarbeitetes Pflanzenmaterial (z. B. Ashwagandha-Pulver ohne weitere Zusätze) | 1211.90.86.90.9 | 0 % |
| Alternative EinreihungPflanzenextrakte – für konzentrierte Auszüge ohne therapeutische Zweckbestimmung in Einzelverkaufsaufmachung | 1302.19.70.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungAndere Lebensmittelzubereitungen – für Nahrungsergänzungsmittel ohne therapeutische Angaben | 2106.90.98.00.0 | 0 % |
| Alternative EinreihungArzneiwaren, Alkaloide oder ihre Derivate enthaltend – für ayurvedische Produkte mit definierten Alkaloiden | 3004.41.00.00.0 | 0 % |
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Ayurveda-medizin ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Ayurveda-medizin (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI23601/24-1 | Arzneiware; pflanzliches Arzneimittel – Mischung flüssiger Pflanzenextrakte in Aufmachung für den Einzelverkauf mit Angaben zu Wirkstoff, Dosierung und Anwendungsgebiet (Magen- und Darmbeschwerden) | 3004.90.00.00.0 |
| DEBTI27772/18-1 | Arzneiware; pflanzliche Arzneizubereitung – klare braune Flüssigkeit mit Tinkturen (Artischocke, Löwenzahn, Boldo, Pfefferminze) in Einzelverkaufsaufmachung | 3004.90.00.00.0 |
| DE28000/16-1 | Arzneiware; pflanzliche Arzneizubereitung – ethanolische Mischung von Pflanzenextrakten in Tropfflasche für den Einzelverkauf | 3004.90.00.00.0 |
| DEBTI54995/19-1 | Bio Ashwagandha KSM-66 – reines Ashwagandha-Wurzelpulver ohne Zusätze, zu medizinischen Zwecken -> Code 1211.90.86.90.9 (Abgrenzungsfall) | 1211.90.86.90.9 |
| DEK/320/05-1 | Ayurvedische Kräuter-Massageöle auf Sesamölbasis -> Code 3304.99.00.00.0 (Kosmetik, nicht Arznei) | 3304.99.00.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 0 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Robbenerzeugnissen | Der Import von Produkten aus Robben ist in der EU weitgehend verboten und nur in engen Ausnahmen mit Bescheinigung erlaubt. |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen | Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig. |
Zollrechner für Ayurveda-Medizin
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Ayurveda-Medizin. Geben Sie den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Güter, die zu Folter oder Repression verwendet werden können, Ausfuhrbeschränkung | Der Export von Waren, die missbräuchlich zur Folter verwendet werden könnten, unterliegt strengen Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen | Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig. |
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