Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1515.90.59.00.1 für Kürbiskernöl gliedert sich wie folgt in die Nomenklaturhierarchie ein:
- Abschnitt: III - Kap. 15: Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen Urprungs
- Kapitel: 15 - TIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS
- Position: 1515 - Andere pflanzliche Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
- Unterposition: 1515 90 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1515 9040 - andere Fette und Öle sowie deren Fraktionen
Kombinierte Nomenklatur: 1515 9040 - rohe Fette und Öle
Kombinierte Nomenklatur: 1515 9051 - andere
Kombinierte Nomenklatur: 1515 9059 - fest, in anderen Aufmachungen; flüssig
Zolltarifnummer: 1515 9059 00 1 - genießbar
Hinweis zur Einreihung
Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Bußgeldern oder Verzögerungen in der Zollabwicklung führen. Nutzen Sie unser Klassifizierungstool, um die Einreihung Ihres Kürbiskernöls zu überprüfen.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kürbiskernöl
Der HS-Code für Kürbiskernöl lautet 1515.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1515.90.59. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1515.90.59.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1515.90.59.00.1.
Einreihung von Kürbiskernöl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kürbiskernöl folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) sowie der AV 6 für die Bestimmung der Unterpositionen. Maßgeblich ist der Wortlaut der Positionen 1515 (andere pflanzliche Fette und Öle) und der dazugehörigen Anmerkungen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kürbiskernöl
Alternative Einreihung
fest, in anderen Aufmachungen; flüssig – andere (ungenießbar)
Alternative Einreihung
fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kürbiskernöl (1515) ≠ fest, in anderen Aufmachungen; flüssig – andere (ungenießbar) (1515)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kürbiskernöl bleibt die Zolltarifnummer 1515.90.59.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kürbiskernöl (1515) ≠ fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger (1515)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kürbiskernöl bleibt die Zolltarifnummer 1515.90.59.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Zusätzliche Kapitelabgrenzungen:
Alternative Einreihung
fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kürbiskernöl ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kürbiskernöl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Drittlandszoll
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern.
Zollrechner für Kürbiskernöl
Mit unserem Zollrechner können Sie die Einfuhrabgaben für Kürbiskernöl für verschiedene Ursprungsländer berechnen. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an, um den Drittlandszoll, die Einfuhrumsatzsteuer und den effektiven Abgabensatz zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich.
Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.
Weitere Produkte aus Lebensmittel und Getränke
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verwandter Waren aus dem Bereich Lebensmittel und Getränke mit deren jeweiligen Zolltarifnummern.
Schokoladenpulver
1806.10.20.00.0 · 8 %
Trockenlebensmittel
2106.90.92.85.9 · 12,8 %
Thunfisch
1604.14.31.10.0 · 24 %
Pomelo
0805.40.00.39.0 · nicht ermittelt
Prosecco
2204.10.15.00.0 · 32 %
Mais
1005.90.00.90.0 · nicht ermittelt
Fruchtgummi
1704.90.65.00.0 · 9 %
Muskatblüte
0908.21.00.00.0 · 0 %
Fischkonserve
1604.14.21.00.0 · 24 %
