Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 1515.90.59.00.1 für Kürbiskernöl gliedert sich wie folgt in die Nomenklaturhierarchie ein:
- AbschnittKap. 15: Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Erzeugnisse ihrer Spaltung; genießbare verarbeitete Fette; Wachse tierischen und pflanzlichen UrprungsIII
- KapitelTIERISCHE UND PFLANZLICHE FETTE UND ÖLE; ERZEUGNISSE IHRER SPALTUNG; GENIESSBARE VERARBEITETE FETTE; WACHSE TIERISCHEN UND PFLANZLICHEN URSPRUNGS15
- PositionAndere pflanzliche Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert1515
- Unterpositionandere151590
- Kombinierte Nomenklaturandere Fette und Öle sowie deren Fraktionen15159040
- Kombinierte Nomenklaturrohe Fette und Öle15159040
- Kombinierte Nomenklaturandere15159051
- Kombinierte Nomenklaturfest, in anderen Aufmachungen; flüssig15159059
- Zolltarifnummergenießbar
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kürbiskernöl
Der HS-Code für Kürbiskernöl lautet 1515.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1515.90.59. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1515.90.59.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1515.90.59.00.1.
Einreihung von Kürbiskernöl nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Kürbiskernöl folgt der Allgemeinen Vorschrift 1 (AV 1) sowie der AV 6 für die Bestimmung der Unterpositionen. Maßgeblich ist der Wortlaut der Positionen 1515 (andere pflanzliche Fette und Öle) und der dazugehörigen Anmerkungen.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kürbiskernöl
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungfest, in anderen Aufmachungen; flüssig – andere (ungenießbar) | 1515.90.59.00.9 | 0 % |
| Alternative Einreihungfest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger | 1515.90.51.00.0 | 0 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kürbiskernöl (1515) ≠ fest, in anderen Aufmachungen; flüssig – andere (ungenießbar) (1515) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kürbiskernöl bleibt die Zolltarifnummer 1515.90.59.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kürbiskernöl (1515) ≠ fest, in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger (1515) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kürbiskernöl bleibt die Zolltarifnummer 1515.90.59.00.1 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kürbiskernöl (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI41509/20-1 | Kaltgepresstes und ausschließlich filtriertes Kürbiskernöl (Cucurbita moschata), virgin. | 1515.90.59.00.1 |
| DEBTI39352/23-1 | Kaltgepresstes und ausschließlich filtriertes Kürbiskernöl (Cucurbita moschata), virgin. | 1515.90.59.00.1 |
| DEBTI48474/20-1 | Rohes Pflanzenöl (Perillaöl) – gleiche Position 1515, vergleichbare Beschaffenheit. | 1515.90.59.00.1 |
| DEBTI51360/23-1 | Rohes Pflanzenöl – gleiche Position 1515, vergleichbare Beschaffenheit. | 1515.90.59.00.1 |
| DE11371/13-1 | Rohes, genießbares Amaranthöl – gleiche Position 1515, vergleichbarer Warentyp. | 1515.90.59.00.1 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 0 % | Drittlandszoll |
| USA | 0 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Drittlandszoll |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 2,9 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 0 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse | Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt. |
| Einfuhrkontrolle - CITES | Einfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Einfuhrkontrolle - Abfällen | Strenge Überwachung und Genehmigungspflicht für die Einfuhr von Abfällen, um illegale Müllverbringung zu verhindern. |
Zollrechner für Kürbiskernöl
Mit unserem Zollrechner können Sie die Einfuhrabgaben für Kürbiskernöl für verschiedene Ursprungsländer berechnen. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an, um den Drittlandszoll, die Einfuhrumsatzsteuer und den effektiven Abgabensatz zu ermitteln.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – CITES | Ausfuhrkontrolle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen. Nur mit Dokumenten für geschützte Arten möglich. |
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Lebensmittel und Getränke
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verwandter Waren aus dem Bereich Lebensmittel und Getränke mit deren jeweiligen Zolltarifnummern.