Hierarchie der Zolltarifnummer
Schokoladenpulver wird über den Abschnitt IV (Waren der Lebensmittelindustrie) in Kapitel 18 (Kakao) eingereiht. Die Position 1806 (Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen) führt über die Unterposition 1806 10 (Kakaopulver mit Zusatz von Zucker) zur abschließenden Zolltarifnummer.
- Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
- Kapitel: 18 - KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
- Position: 1806 - Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
- Unterposition: 1806 10 - Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
Zolltarifnummer: 1806 1020 00 0 - mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 5|GHT oder mehr, jedoch weniger als 65|GHT
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung in die Zolltarifnummer hängt vom genauen Zuckergehalt und der Zusammensetzung ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sofortige Prüfung anhand Ihrer Rezeptur.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schokoladenpulver
Der HS-Code für Schokoladenpulver lautet 1806.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1806.10.20. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1806.10.20.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1806.10.20.00.0.
Einreihung von Schokoladenpulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Für Schokoladenpulver sind die AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3 b (gemischte Waren: Einreihung nach der den Charakter gebenden Bestandteilen) maßgeblich. Die AV 6 legt die Vergleichbarkeit auf der Ebene der Unterpositionen fest.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schokoladenpulver
Alternative Einreihung
Kakaopulver mit Zusatz von Zucker, Saccharosegehalt 70 GHT oder mehr (aber unter 80 GHT) – für stark gezuckerte Trinkschokoladen
Alternative Einreihung
Kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken in Umschließungen ≤1 kg – für Spezialprodukte (Proteinshakes, Nahrungsergänzungsmittel mit Kakaoanteil)
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Schokoladenpulver (1806) ≠ Kakaopulver mit Zusatz von Zucker, Saccharosegehalt 70 GHT oder mehr (aber unter 80 GHT) – für stark gezuckerte Trinkschokoladen (1806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schokoladenpulver bleibt die Zolltarifnummer 1806.10.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Schokoladenpulver (1806) ≠ Kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken in Umschließungen ≤1 kg – für Spezialprodukte (Proteinshakes, Nahrungsergänzungsmittel mit Kakaoanteil) (1806)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schokoladenpulver bleibt die Zolltarifnummer 1806.10.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Liegt der Kakaogehalt unter 5 GHT oder handelt es sich um ein reines Zuckerpulver mit Kakaoaroma, kann auch eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht kommen.
Alternative Einreihung
Kakaopulver mit Zusatz von Zucker, Saccharosegehalt 70 GHT oder mehr (aber unter 80 GHT) – für stark gezuckerte Trinkschokoladen
Alternative Einreihung
Kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken in Umschließungen ≤1 kg – für Spezialprodukte (Proteinshakes, Nahrungsergänzungsmittel mit Kakaoanteil)
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Schokoladenpulver ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Schokoladenpulver (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
8,0 %
Einfuhrumsatzsteuer
7 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Importmaßnahmen
Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.
Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.
Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.
Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).
Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.
Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.
Zollrechner für Schokoladenpulver
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Schokoladenpulver aus Ihrem Ursprungsland. Grundlage ist der Drittlandszollsatz von 8 % zzgl. 7 % Einfuhrumsatzsteuer (ermäßigt). Zusätzlich können Zusatzzölle oder Kontingente anfallen.
Ausfuhr aus der EU
Exportmaßnahmen
Weitere Produkte aus Lebensmittel & Getränke
In der gleichen Zolltarifnummer werden auch andere kakaohaltige Pulver und Getränkezubereitungen eingereiht. Die folgenden Produkte können als Vergleich dienen.
Amurfilet
0304.69.00.20.0 · 9 %
Natives Olivenöl Extra
1509.20.00.10.1 · 124,50 EUR/100 kg netto
Gelee
2106.90.98.49.0 · 9 %
Karotte
0706.10.00.10.0 · 12,8 %
Algenextrakt
1302.19.70.00.0 · 0 %
Pflanzenfett
1517.90.99.90.0 · 16 %
Kamillentee
1211.90.86.90.8 · nicht ermittelt
Proteinpulver
2106.10.20.90.0 · 12,8 %
Rbd-Palmolein
1511.90.99.00.1 · 9 %
