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Lebensmittel & GetränkeKapitel 18Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Schokoladenpulver: 1806.10.20.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Schokoladenpulver (1806.10.20.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Schokoladenpulver unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Schokoladenpulver Produktbild

Schokoladenpulver, auch als Trinkschokolade oder Instant-Kakaopulver bekannt, besteht im Wesentlichen aus Kakaopulver und Zucker. Die zolltarifliche Einreihung hängt vom Gehalt an Saccharose und der Zweckbestimmung als Getränkepulver ab. Alle Möglichkeiten im Überblick finden Sie hier.

Schokoladenpulver beschreiben: Zutaten, Kakaogehalt, Zuckergehalt, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Schokoladenpulver wird über den Abschnitt IV (Waren der Lebensmittelindustrie) in Kapitel 18 (Kakao) eingereiht. Die Position 1806 (Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen) führt über die Unterposition 1806 10 (Kakaopulver mit Zusatz von Zucker) zur abschließenden Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: IV - Kap. 16 bis 24: Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak und verarbeitete Tabakersatzstoffe
  • Kapitel: 18 - KAKAO UND ZUBEREITUNGEN AUS KAKAO
  • Position: 1806 - Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen
  • Unterposition: 1806 10 - Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 1806 1020 00 0 - mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von 5|GHT oder mehr, jedoch weniger als 65|GHT

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung in die Zolltarifnummer hängt vom genauen Zuckergehalt und der Zusammensetzung ab. Nutzen Sie unseren Klassifizierungsassistenten für eine sofortige Prüfung anhand Ihrer Rezeptur.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Schokoladenpulver

Der HS-Code für Schokoladenpulver lautet 1806.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 1806.10.20. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 1806.10.20.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 1806.10.20.00.0.

Einreihung von Schokoladenpulver nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Für Schokoladenpulver sind die AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3 b (gemischte Waren: Einreihung nach der den Charakter gebenden Bestandteilen) maßgeblich. Die AV 6 legt die Vergleichbarkeit auf der Ebene der Unterpositionen fest.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Schokoladenpulver

Alternative Einreihung

1806.10.30.10.0 8,0 %

Kakaopulver mit Zusatz von Zucker, Saccharosegehalt 70 GHT oder mehr (aber unter 80 GHT) – für stark gezuckerte Trinkschokoladen

Alternative Einreihung

1806.90.70.10.0 8,0 %

Kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken in Umschließungen ≤1 kg – für Spezialprodukte (Proteinshakes, Nahrungsergänzungsmittel mit Kakaoanteil)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Schokoladenpulver (1806) ≠ Kakaopulver mit Zusatz von Zucker, Saccharosegehalt 70 GHT oder mehr (aber unter 80 GHT) – für stark gezuckerte Trinkschokoladen (1806)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schokoladenpulver bleibt die Zolltarifnummer 1806.10.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Schokoladenpulver (1806) ≠ Kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken in Umschließungen ≤1 kg – für Spezialprodukte (Proteinshakes, Nahrungsergänzungsmittel mit Kakaoanteil) (1806)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Schokoladenpulver bleibt die Zolltarifnummer 1806.10.20.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Liegt der Kakaogehalt unter 5 GHT oder handelt es sich um ein reines Zuckerpulver mit Kakaoaroma, kann auch eine Einreihung in ein anderes Kapitel in Betracht kommen.

Alternative Einreihung

1806.10.30.10.0 8,0 %

Kakaopulver mit Zusatz von Zucker, Saccharosegehalt 70 GHT oder mehr (aber unter 80 GHT) – für stark gezuckerte Trinkschokoladen

Alternative Einreihung

1806.90.70.10.0 8,0 %

Kakaohaltige Zubereitungen zum Herstellen von Getränken in Umschließungen ≤1 kg – für Spezialprodukte (Proteinshakes, Nahrungsergänzungsmittel mit Kakaoanteil)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Schokoladenpulver ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Schokoladenpulver (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI13555/25-11806.10.20.00.0
Trinkschokoladenpulver, bio, 250g, Rohrohrzucker, Kakao 42%, mit Milch oder Wasser anrühren
DEBTI13854/23-11806.10.20.00.0
Trinkkakao, Pulvermischung zur Herstellung einer Trinkschokolade
DEBTI30715/24-11806.10.20.00.0
Kakaohaltiges Getränkepulver mit fettarmem Kakaopulver
DE13695/17-11806.10.20.00.0
Feines Kakaogetränk, Zucker, fettarmer Kakao 19,2%, Traubenzucker
DE13662/17-11806.10.30.10.0
Kakaogetränk mit Schokolade, Zucker, fettarmer Kakao 19%, Schokoladenpulver 3,1% – Saccharose ≥70 GHT
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

8,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

7 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China8,0 %

Drittlandszoll

USA8,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan6,0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien2,8 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand8,0 %

Drittlandszoll

Importmaßnahmen

Einfuhrkontrolle ökologischer/biologischer Erzeugnisse

Bio-Produkte dürfen nur importiert werden, wenn eine gültige Kontrollbescheinigung vorliegt, die den Bio-Standard bestätigt.

Veterinärkontrolle

Tiere und tierische Produkte müssen bei der Einfuhr von einem Amtstierarzt untersucht werden, um Seuchenschutz zu gewährleisten.

Zusatzzölle

Für diese Ware fallen zusätzliche Zollabgaben an, die über den normalen Zollsatz hinausgehen.

Nichtpräferentielles Zollkontingent

Eine bestimmte Menge dieser Ware kann zu einem reduzierten Zollsatz eingeführt werden (unabhängig vom Herkunftsland).

Abfertigung zum zollrechtlich freien Verkehr (Beschränkung - Lebensmittel und Futtermittel)

Importierte Lebens- und Futtermittel unterliegen strengen Sicherheitskontrollen zum Schutz der Gesundheit.

Kontingent im Rahmen einer Zollunion

Für diese Ware existiert eine vereinbarte Höchstmenge, die zollfrei oder zollbegünstigt aus Ländern der Zollunion importiert werden kann.

Zollrechner für Schokoladenpulver

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Schokoladenpulver aus Ihrem Ursprungsland. Grundlage ist der Drittlandszollsatz von 8 % zzgl. 7 % Einfuhrumsatzsteuer (ermäßigt). Zusätzlich können Zusatzzölle oder Kontingente anfallen.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Exportmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Schokoladenpulver

Welche Zolltarifnummer hat Schokoladenpulver?

Die zolltarifliche Einreihung für Schokoladenpulver (Trinkschokolade, Instant-Kakaopulver) lautet 1806.10.20.00.0. Diese 11-stellige Nummer gilt für Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln, dessen Saccharosegehalt zwischen 5 und weniger als 65 GHT (Gewichtshundertteile) liegt.

Welchen HS-Code hat Schokoladenpulver?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Schokoladenpulver ist 180610. Er umfasst die Kategorien Kakaopulver mit Zucker- oder Süßstoffzusatz. Die ersten sechs Ziffern sind international einheitlich für die zolltarifliche Einreihung solcher Waren.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Schokoladenpulver?

Der Drittlandszollsatz für die Einfuhr von Schokoladenpulver (Zolltarifnummer 1806.10.20.00.0) beträgt 8 Prozent. Zusätzlich fällt die ermäßigte Einfuhrumsatzsteuer von 7 Prozent an, da es sich um ein Lebensmittel handelt.

Wie unterscheidet sich Schokoladenpulver zolltechnisch?

Die Abgrenzung zu anderen kakaohaltigen Produkten erfolgt über den Verwendungszweck als Getränkepulver und den Zuckergehalt. Die Alternative 1806.10.30.10.0 ist für stark gezuckerte Pulver mit ≥65 GHT Saccharose vorgesehen. Bei überwiegend anderen Bestandteilen wie Milchprotein kommt der Code 1806.90.70.10.0 in Betracht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Schokoladenpulver verwende?

Eine falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzugszinsen und Bußgeldern führen. Zudem kann die Ware bei der Zollabfertigung zurückgehalten werden, was zu Verzögerungen in der Lieferkette und zusätzlichen Lagerkosten führt.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Schokoladenpulver?

Ja, für kakaohaltige Getränkepulver gelten mehrere Maßnahmen: Bio-Produkte unterliegen einer Einfuhrkontrolle (Code 750), bei Milchbestandteilen ist eine Veterinärkontrolle (Code 410) erforderlich. Zudem können Zusatzzölle (Code 695) und ein nichtpräferentielles Zollkontingent (Code 122) anfallen.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Schokoladenpulver?

Die vollständige Zolltarifnummer für Schokoladenpulver besteht aus 11 Stellen. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (180610), dem 8-stelligen KN-Code (18061020) und dem 10-stelligen TARIC-Code (1806102000) zusammen. Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer lautet 1806.10.20.00.0.

Ändern sich Zolltarifnummern für Schokoladenpulver?

Die Zolltarifnummern für landwirtschaftliche und verarbeitete Lebensmittel werden jährlich zum 1. Januar aktualisiert. Bei Änderungen im Harmonisierten System der WHO oder in der Kombinierten Nomenklatur der EU kann sich auch die Einreihung für Schokoladenpulver verschieben, insbesondere auf der Ebene der TARIC-Codes.

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