Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9001.90.00.90.0 für Kunststoff-Linsen leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierten Systems (HS), der Kombinierten Nomenklatur (KN) und des TARIC ab:
- Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
- Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
- Position: 9001 - Optische Fasern und Bündel aus optischen Fasern; Kabel aus optischen Fasern, ausgenommen solche der Position 8544; polarisierende Stoffe in Form von Folien oder Platten; Linsen (einschließlich Kontaktlinsen), Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, nicht gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas)
- Unterposition: 9001 90 - andere
Zolltarifnummer: 9001 9000 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Einreihung einer Kunststoff-Linse hängt maßgeblich davon ab, ob sie gefasst oder nicht gefasst ist. Eine gefasste Linse gehört in die Position 9002. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihre konkrete Ware zu beschreiben und die korrekte Zolltarifnummer zu ermitteln.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunststoff-Linse
Der HS-Code für Kunststoff-Linse lautet 9001.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9001.90.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9001.90.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9001.90.00.90.0.
Einreihung von Kunststoff-Linse nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Kunststoff-Linse in die Position 9001 folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. AV 1 ist maßgeblich: Der Wortlaut der Position 9001 umfasst Linsen aus Stoffen aller Art, die nicht gefasst sind – unabhängig vom konkreten Kunststoffmaterial.
Die Unterposition 9001 90 sowie die Codenummer 9001 90 00 90 0 sind Auffangcodes für optische Elemente, die keiner spezifischeren Unterposition zugeordnet werden können. AV 6 stellt sicher, dass auf dieser Ebene vergleichbare Waren den gleichen Code erhalten.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunststoff-Linse
Alternative Einreihung
Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas) - andere
Alternative Einreihung
Brillengläser aus anderen Stoffen - ohne Korrektionswirkung
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kunststoff-Linse (9001) ≠ Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas) - andere (9002)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Linse bleibt die Zolltarifnummer 9001.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kunststoff-Linse (9001) ≠ Brillengläser aus anderen Stoffen - ohne Korrektionswirkung (9001)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Linse bleibt die Zolltarifnummer 9001.90.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den Hauptalternativen kommt in besonderen Konstellationen eine Einreihung in folgende andere Position in Betracht:
Alternative Einreihung
Linsen, Prismen, Spiegel und andere optische Elemente, aus Stoffen aller Art, für Instrumente, Apparate und Geräte, gefasst (ausgenommen solche aus optisch nicht bearbeitetem Glas) - andere
Alternative Einreihung
Brillengläser aus anderen Stoffen - ohne Korrektionswirkung
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kunststoff-Linse ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunststoff-Linse (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Maßnahmen bei der Einfuhr
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Zollkosten berechnen
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Kunststoff-Linse aus einem Drittland inklusive Einfuhrumsatzsteuer.
Ausfuhr
Maßnahmen bei der Ausfuhr
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
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