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VerpackungsmaterialKapitel 48Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Papier-Box: 4819.20.00.00.0

Die zolltarifliche Einreihung einer Papier-Box erfolgt in die Zolltarifnummer 4819.20.00.00.0. Diese Position erfasst Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe.

Papier-Box Produktbild

Neben der Hauptposition gibt es weitere zolltarifliche Möglichkeiten für Papier-Boxen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Papier-Box beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 4819.20.00.00.0 ist in der folgenden Hierarchie des Zolltarifs eingeordnet:

  • Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
  • Kapitel: 48 - PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
  • Position: 4819 - Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 4819 2000 00 0 - Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe

Hinweis zur Einreihung

Die korrekte Einreihung einer Papier-Box hängt von der genauen Beschaffenheit ab. Bei Abweichungen im Material (Wellpappe) oder der Bauform (keine Faltschachtel) kann eine andere Zolltarifnummer gelten. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware zweifelsfrei einreihen zu lassen.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Papier-Box

Der HS-Code für Papier-Box lautet 4819.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4819.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4819.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4819.20.00.00.0.

Einreihung von Papier-Box nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Papier-Box

Alternative Einreihung

4819.10.00.00.0 0 %

Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe

Alternative Einreihung

4819.50.00.00.0 0 %

andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Papier-Box (4819) ≠ Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe (4819)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Papier-Box bleibt die Zolltarifnummer 4819.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Papier-Box (4819) ≠ andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen (4819)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Papier-Box bleibt die Zolltarifnummer 4819.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben den Positionen innerhalb des Kapitels 48 können auch andere Kapitel in Betracht kommen, wenn das Material nicht Papier oder Pappe ist.

Alternative Einreihung

4819.10.00.00.0 0 %

Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe

Alternative Einreihung

4819.50.00.00.0 0 %

andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Papier-Box ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Papier-Box (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI45181/20-14819.20.00.00.0
Verpackungsmittel, hergestellt aus einem Zuschnitt aus gestanzter, gefalzter, gerillter, nicht gewellter Pappe. Noch nicht aufgerichtet weist der an einer Längsseite zusammengeklebte Zuschnitt eine Abmessung von etwa 42,0 x 19,9 cm auf. Durch Falzen, Drücken und Übereinanderschlagen der konvexen Schmalseiten entsteht... Mehr anzeigen
DEBTI49924/20-14819.20.00.00.0
Der Produkt ist ein hochwertiges Calcium-Bentonit. CAS-Nr. 1302-78-9 Wird für eine Vielzahl von landwirtschaftlichen Anwendungen eingesetzt, einschließlich als Pelletierhilfe, Antibackmittel, Fließmittel und Träger. Es ist ein 200 Mesh Pulver. Es ist in mehrlagigen Papiertüten von 100 oder 50 Pfund oder lose verpackt.
DEBTI13566/24-14819.20.00.00.0
Verpackungsmittel, hergestellt aus Zuschnitten aus gestanzter, gefalzter, gerillter, nicht gewellter Pappe. Noch nicht aufgerichtet weisen die an einer Längsseite zusammengeklebten Zuschnitte Abmessungen von etwa 27,7 x 17,0, 52,0 x 31,0 und 68,0 x 41,0 cm auf. Durch Falzen, Drücken und Übereinanderschlagen der... Mehr anzeigen
DEBTI46309/24-14819.20.00.00.0
Es handelt sich um ein Verpackungsmittel aus einem Zuschnitt aus gestanzter, gefalzter, gerillter, nicht gewellter Pappe. Durch Falzen, Drücken und Zusammenstecken entsteht ein quaderförmiges Behältnis mit den Abmessungen von etwa 12 x 8 x 2,5 cm (B x H x T). Das Behältnis dient als Umverpackung für eine Handelsware.... Mehr anzeigen
DEBTI31518/19-14819.20.00.00.0
Es handelt sich um einen flachliegenden, unregelmäßig zugeschnittenen, mehrfach gerillten und an einer Längsseite zusammengeklebten Zuschnitt aus geprägtem sowie mit einer Heißfolienprägung (Firmenlogo) versehenem Papier. Durch einfaches Falten soll der Zuschnitt zu einem Behältnis mit konkaven Schmalseiten aufgebaut... Mehr anzeigen
DEBTI52862/19-14819.20.00.00.0
Flachliegender, unregelmäßig zugeschnittener, mehrfach gerillter, mit einer Ausstanzung versehener und an einer Seite durch Kleben zusammengefügter Zuschnitt aus einseitig mit Papier beklebter Pappe (keine Wellpappe). Durch einfaches Falten und Ineinanderstecken kann er zu einem etwa 13,0 x 12,0 x 10,5 cm großen... Mehr anzeigen
DEBTI32828/23-14819.20.00.00.0
Es handelt es sich um einen flachliegenden, unregelmäßig zugeschnittenen, mehrfach gerillten, mit einer Ausstanzung versehenen und an einer Seite durch Kleben zusammengefügten Zuschnitt aus einseitig mit Papier beklebter Pappe (keine Wellpappe). Durch einfaches Falten und Ineinanderstecken kann er zu einem etwa 13,0 x... Mehr anzeigen
DEK/318/08-14819.20.00.00.0
Bei der als "Faltschachtel" bezeichneten Ware handelt es sich um einen an einer Längsseite zusammengeklebten Papier-/Pappzuschnitt aus Halbstoff aus Holz mit gerillten, konvexen Schmalseiten, der durch Falten und Drücken zu einem Raumerzeugnis mit konkaven Schmalseiten (Abmessungen etwa 18 x 8,5 cm) gefaltet werden... Mehr anzeigen
DE10410/11-14819.20.00.00.0
Bei der als "Faltschachtel" bezeichneten Ware handelt es sich um einen an einer Längsseite zusammengeklebten Pappzuschnitt aus Halbstoff aus Holz mit gerillten, konvexen Schmalseiten, der durch Falten und Drücken zu einem Raumerzeugnis mit konkaven Schmalseiten (sog. Kissenschachtel, Abmessungen etwa 40 x 29,9 cm)... Mehr anzeigen
DEBTI50104/21-14819.20.00.00.0
Es handelt sich um einen flachliegenden, unregelmäßig zugeschnittenen, mehrfach gerillten und an einer Längsseite zusammengeklebten Zuschnitt aus mit Firmenangaben bedrucktem Kartonpapier. Durch einfaches Falten soll der Zuschnitt zu einem Behältnis (Geschenkbox) mit konkaven Schmalseiten aufgebaut werden. Die Ware... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Papier-Box

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Papier-Box. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Präferenzabkommen an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Papier-Boxen

Welche Zolltarifnummer hat Papier-Box?

Die Zolltarifnummer für eine typische Papier-Box (Faltschachtel aus nicht gewellter Pappe) lautet 4819.20.00.00.0. Diese Position erfasst Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe. Die Einreihung wird durch zahlreiche verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) bestätigt.

Welchen HS-Code hat Papier-Box?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Papier-Boxen lautet 481920. Er ist international harmonisiert und umfasst die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer. Die vollständige 11-stellige Nummer für die Zollanmeldung in Deutschland ist 4819.20.00.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Papier-Box?

Der Drittlandszollsatz für Papier-Boxen der Zolltarifnummer 4819.20.00.00.0 beträgt 0 %. Die Einfuhr ist aus allen Drittländern zollfrei. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Papier-Box zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung erfolgt nach Material und Bauform. Eine Papier-Box aus nicht gewellter Pappe fällt unter 4819.20.00.00.0. Besteht die Box aus Wellpappe, ist die Alternative 4819.10.00.00.0 anzuwenden. Handelt es sich um einen anderen Behältnistyp (z. B. Tragetasche), kommt 4819.40.00.00.0 in Betracht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Papier-Box verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Bei Unsicherheit sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Papier-Box?

Für Papier-Boxen der Zolltarifnummer 4819.20.00.00.0 bestehen keine besonderen Einfuhrbeschränkungen oder Antidumpingmaßnahmen. Es gilt der allgemeine Drittlandszollsatz von 0 %. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt 19 %.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Papier-Box?

Die vollständige Zolltarifnummer für Papier-Boxen ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 4819.20.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (481920), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (48192000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (4819200000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Papier-Box?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern. Die Position 4819.20.00.00.0 ist jedoch seit Jahren stabil. Aktuelle Änderungen werden jährlich zum 1. Januar im TARIC veröffentlicht.

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