Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 4819.20.00.00.0 ist in der folgenden Hierarchie des Zolltarifs eingeordnet:
- Abschnitt: X - Kap. 47 bis 49: Halbstoffe aus Holz oder anderen cellulosehaltigen Faserstoffen; Papier oder Pappe (Abfälle und Ausschuss) zur Wiedergewinnung; Papier, Pappe und Waren daraus
- Kapitel: 48 - PAPIER UND PAPPE; WAREN AUS PAPIERHALBSTOFF, PAPIER ODER PAPPE
- Position: 4819 - Schachteln, Kartons, Säcke, Beutel, Tüten und andere Verpackungsmittel, aus Papier, Pappe, Zellstoffwatte oder Vliesen aus Zellstofffasern; Pappwaren von der in Büros, Geschäften und dergleichen verwendeten Art
Zolltarifnummer: 4819 2000 00 0 - Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe
Hinweis zur Einreihung
Die korrekte Einreihung einer Papier-Box hängt von der genauen Beschaffenheit ab. Bei Abweichungen im Material (Wellpappe) oder der Bauform (keine Faltschachtel) kann eine andere Zolltarifnummer gelten. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um Ihre Ware zweifelsfrei einreihen zu lassen.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Papier-Box
Der HS-Code für Papier-Box lautet 4819.20 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 4819.20.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 4819.20.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 4819.20.00.00.0.
Einreihung von Papier-Box nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach Allgemeiner Vorschrift 1 (AV 1) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur. Maßgeblich ist der Wortlaut der Positionen und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Papier-Box
Alternative Einreihung
Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe
Alternative Einreihung
andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Papier-Box (4819) ≠ Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe (4819)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Papier-Box bleibt die Zolltarifnummer 4819.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Papier-Box (4819) ≠ andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen (4819)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Papier-Box bleibt die Zolltarifnummer 4819.20.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben den Positionen innerhalb des Kapitels 48 können auch andere Kapitel in Betracht kommen, wenn das Material nicht Papier oder Pappe ist.
Alternative Einreihung
Schachteln und Kartons aus Wellpapier oder Wellpappe
Alternative Einreihung
andere Verpackungsmittel, einschließlich Schallplattenhüllen
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Papier-Box ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Papier-Box (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Verpackungsmittel, hergestellt aus einem Zuschnitt aus gestanzter, gefalzter, gerillter, nicht gewellter Pappe. Noch nicht aufgerichtet weist der an einer Längsseite zusammengeklebte Zuschnitt eine Abmessung von etwa 42,0 x 19,9 cm auf. Durch Falzen, Drücken und Übereinanderschlagen der konvexen Schmalseiten entsteht... Mehr anzeigenVerpackungsmittel, hergestellt aus einem Zuschnitt aus gestanzter, gefalzter, gerillter, nicht gewellter Pappe. Noch nicht aufgerichtet weist der an einer Längsseite zusammengeklebte Zuschnitt eine Abmessung von etwa 42,0 x 19,9 cm auf. Durch Falzen, Drücken und Übereinanderschlagen der konvexen Schmalseiten entsteht ein kissenförmiges Behältnis mit den Abmessungen von etwa 36,0 x 18,7 x 6,0 cm (Länge x Breite x Dicke). Die nach außen weisenden Oberflächen des Behältnisses sind mit einem Firmenlogo bedruckt. Das Behältnis soll als Geschenkverpackung verwendet werden. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Faltschachteln und -kartons aus nicht gewellter Pappe" zur Unterposition 4819 20 00 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Verpackungsmittel, hergestellt aus Zuschnitten aus gestanzter, gefalzter, gerillter, nicht gewellter Pappe. Noch nicht aufgerichtet weisen die an einer Längsseite zusammengeklebten Zuschnitte Abmessungen von etwa 27,7 x 17,0, 52,0 x 31,0 und 68,0 x 41,0 cm auf. Durch Falzen, Drücken und Übereinanderschlagen der... Mehr anzeigenVerpackungsmittel, hergestellt aus Zuschnitten aus gestanzter, gefalzter, gerillter, nicht gewellter Pappe. Noch nicht aufgerichtet weisen die an einer Längsseite zusammengeklebten Zuschnitte Abmessungen von etwa 27,7 x 17,0, 52,0 x 31,0 und 68,0 x 41,0 cm auf. Durch Falzen, Drücken und Übereinanderschlagen der konvexen Schmalseiten entstehen kissenförmige Behältnisse mit den Abmessungen von etwa 22,0 x 16,0 x 5,5, 34,0 x 29,0 x 9,0 und 44,0 x 39,0 x 12,0 cm (Länge x Breite x Dicke). Die nach außen weisenden Oberflächen der Behältnisse sind lackiert und farbig bedruckt. Die Behältnisse sollen als Geschenkverpackungen verwendet werden. Faltschachteln und -kartons aus nicht gewellter Pappe, zur Unterposition 4819 20 00 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sich um ein Verpackungsmittel aus einem Zuschnitt aus gestanzter, gefalzter, gerillter, nicht gewellter Pappe. Durch Falzen, Drücken und Zusammenstecken entsteht ein quaderförmiges Behältnis mit den Abmessungen von etwa 12 x 8 x 2,5 cm (B x H x T). Das Behältnis dient als Umverpackung für eine Handelsware.... Mehr anzeigenEs handelt sich um ein Verpackungsmittel aus einem Zuschnitt aus gestanzter, gefalzter, gerillter, nicht gewellter Pappe. Durch Falzen, Drücken und Zusammenstecken entsteht ein quaderförmiges Behältnis mit den Abmessungen von etwa 12 x 8 x 2,5 cm (B x H x T). Das Behältnis dient als Umverpackung für eine Handelsware. Mehrere Außenseiten des Verpackungsmittels sind mit schwarzer Farbe mit Produktinformationen bedruckt. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Faltschachteln und -kartons aus nicht gewellter Pappe" zur Unterposition 4819 20 00 der Kombinierten Nomenklatur. Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen flachliegenden, unregelmäßig zugeschnittenen, mehrfach gerillten und an einer Längsseite zusammengeklebten Zuschnitt aus geprägtem sowie mit einer Heißfolienprägung (Firmenlogo) versehenem Papier. Durch einfaches Falten soll der Zuschnitt zu einem Behältnis mit konkaven Schmalseiten aufgebaut... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen flachliegenden, unregelmäßig zugeschnittenen, mehrfach gerillten und an einer Längsseite zusammengeklebten Zuschnitt aus geprägtem sowie mit einer Heißfolienprägung (Firmenlogo) versehenem Papier. Durch einfaches Falten soll der Zuschnitt zu einem Behältnis mit konkaven Schmalseiten aufgebaut werden. Die Ware dient der Verpackung von Waren im Einzelhandel. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe" zum TARIC-Code 4819 20 00 00. Weniger anzeigen
Flachliegender, unregelmäßig zugeschnittener, mehrfach gerillter, mit einer Ausstanzung versehener und an einer Seite durch Kleben zusammengefügter Zuschnitt aus einseitig mit Papier beklebter Pappe (keine Wellpappe). Durch einfaches Falten und Ineinanderstecken kann er zu einem etwa 13,0 x 12,0 x 10,5 cm großen... Mehr anzeigenFlachliegender, unregelmäßig zugeschnittener, mehrfach gerillter, mit einer Ausstanzung versehener und an einer Seite durch Kleben zusammengefügter Zuschnitt aus einseitig mit Papier beklebter Pappe (keine Wellpappe). Durch einfaches Falten und Ineinanderstecken kann er zu einem etwa 13,0 x 12,0 x 10,5 cm großen Behältnis zusammengesteckt werden, das eine spezielle Fixierung für Tassen aufweist. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Faltschachteln aus nicht gewellter Pappe" zur Codenummer 4819 20 00 00 0 des Zolltarifs. Weniger anzeigen
Es handelt es sich um einen flachliegenden, unregelmäßig zugeschnittenen, mehrfach gerillten, mit einer Ausstanzung versehenen und an einer Seite durch Kleben zusammengefügten Zuschnitt aus einseitig mit Papier beklebter Pappe (keine Wellpappe). Durch einfaches Falten und Ineinanderstecken kann er zu einem etwa 13,0 x... Mehr anzeigenEs handelt es sich um einen flachliegenden, unregelmäßig zugeschnittenen, mehrfach gerillten, mit einer Ausstanzung versehenen und an einer Seite durch Kleben zusammengefügten Zuschnitt aus einseitig mit Papier beklebter Pappe (keine Wellpappe). Durch einfaches Falten und Ineinanderstecken kann er zu einem etwa 13,0 x 12,0 x 10,5 cm großen Behältnis zusammengesteckt werden, das eine spezielle Fixierung für Tassen aufweist. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Faltschachteln aus nicht gewellter Pappe" zur Codenummer 4819 20 00 00 0 des Zolltarifs. Weniger anzeigen
Bei der als "Faltschachtel" bezeichneten Ware handelt es sich um einen an einer Längsseite zusammengeklebten Papier-/Pappzuschnitt aus Halbstoff aus Holz mit gerillten, konvexen Schmalseiten, der durch Falten und Drücken zu einem Raumerzeugnis mit konkaven Schmalseiten (Abmessungen etwa 18 x 8,5 cm) gefaltet werden... Mehr anzeigenBei der als "Faltschachtel" bezeichneten Ware handelt es sich um einen an einer Längsseite zusammengeklebten Papier-/Pappzuschnitt aus Halbstoff aus Holz mit gerillten, konvexen Schmalseiten, der durch Falten und Drücken zu einem Raumerzeugnis mit konkaven Schmalseiten (Abmessungen etwa 18 x 8,5 cm) gefaltet werden kann. Das Behältnis ist auf der Außenseite mit Abbildungen von Bäumen und Text farbig bedruckt und dient als Verpackung von Geschenken. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe" zur Codenummer 4819 2000 00 0 des Elektronischen Zolltarifs. Weniger anzeigen
Bei der als "Faltschachtel" bezeichneten Ware handelt es sich um einen an einer Längsseite zusammengeklebten Pappzuschnitt aus Halbstoff aus Holz mit gerillten, konvexen Schmalseiten, der durch Falten und Drücken zu einem Raumerzeugnis mit konkaven Schmalseiten (sog. Kissenschachtel, Abmessungen etwa 40 x 29,9 cm)... Mehr anzeigenBei der als "Faltschachtel" bezeichneten Ware handelt es sich um einen an einer Längsseite zusammengeklebten Pappzuschnitt aus Halbstoff aus Holz mit gerillten, konvexen Schmalseiten, der durch Falten und Drücken zu einem Raumerzeugnis mit konkaven Schmalseiten (sog. Kissenschachtel, Abmessungen etwa 40 x 29,9 cm) gefaltet werden kann. Das Behältnis ist auf der Außenseite mit Abbildungen von Kleeblättern und Fliegenpilzen sowie der Aufschrift "Glückspilz" farbig bedruckt und dient als Verpackung von Geschenken. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe" zur Codenummer 4819 2000 00 0 des Elektronischen Zolltarifs. Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen flachliegenden, unregelmäßig zugeschnittenen, mehrfach gerillten und an einer Längsseite zusammengeklebten Zuschnitt aus mit Firmenangaben bedrucktem Kartonpapier. Durch einfaches Falten soll der Zuschnitt zu einem Behältnis (Geschenkbox) mit konkaven Schmalseiten aufgebaut werden. Die Ware... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen flachliegenden, unregelmäßig zugeschnittenen, mehrfach gerillten und an einer Längsseite zusammengeklebten Zuschnitt aus mit Firmenangaben bedrucktem Kartonpapier. Durch einfaches Falten soll der Zuschnitt zu einem Behältnis (Geschenkbox) mit konkaven Schmalseiten aufgebaut werden. Die Ware dient der Verpackung von Waren im Einzelhandel. Abmessungen flachliegend: etwa 21,5 x 14,5 cm. Abbildung siehe Anlage. Derartige Waren gehören als "Faltschachteln und -kartons aus nicht gewelltem Papier oder nicht gewellter Pappe" zum TARIC-Code 4819 20 00 00. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Zollrechner für Papier-Box
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Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Verpackungsmaterial
Nachfolgend finden Sie verwandte Verpackungsmaterialien und deren zolltarifliche Einreihung.
Tragekoffer
4202.12.19.00.0 · 9,7 %
Liner
3923.90.00.00.0 · 6,5 %
Luftpolster Beutel
3923.21.00.00.0 · 6,5 %
Nylon Folie
3920.92.00.00.0 · 6,5 %
Blechdose
7310.21.11.00.0 · 2,7 %
Gebrauchte Getränkedose
7602.00.90.00.0 · 0 %
Blister
3923.90.00.00.0 · 6,5 %
Geschenkverpackung
4819.50.00.00.0 · 0 %
Aluminiumfolien Behälter
7615.10.30.00.0 · 6 %
