Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Kunststoffbecher gliedert sich in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN):
- AbschnittKap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren darausVII
- KapitelKUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS39
- PositionGeschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Kunststoffen3924
- UnterpositionGeschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch392410
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunststoffbecher
Der HS-Code für Kunststoffbecher lautet 3924.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3924.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3924.10.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3924.10.00.90.0.
Einreihung von Kunststoffbecher nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunststoffbecher
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungPolyamid oder Melamin enthaltende Küchenartikel | 3924.10.00.11.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungSäuglingsflaschen aus Polycarbonat | 3924.10.00.20.0 | 6,5 % |
| Alternative Einreihungandere Haushaltsartikel aus Kunststoffen | 3924.90.00.00.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungGeschirr aus Keramik | 6912.00.29.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungTrinkgläser aus Glas | 7013.37.10.00.0 | 6,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kunststoffbecher (3924) ≠ Polyamid oder Melamin enthaltende Küchenartikel (3924) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoffbecher bleibt die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kunststoffbecher (3924) ≠ Säuglingsflaschen aus Polycarbonat (3924) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoffbecher bleibt die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kunststoffbecher (3924) ≠ andere Haushaltsartikel aus Kunststoffen (3924) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoffbecher bleibt die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungGeschirr aus Keramik | 6912.00.29.90.0 | 6,5 % |
| Alternative EinreihungTrinkgläser aus Glas | 7013.37.10.00.0 | 6,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunststoffbecher (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI26151/23-1 | Trinkbecher mit Deckel aus Kunststoff | 3924.10.00.90.0 |
| DEBTI1691/20-1 | Trinkbecher mit Deckel (Art. POLY-TUMB-K) aus Kunststoff | 3924.10.00.90.0 |
| DEBTI18218/18-1 | Trinkbecher aus 100% Polypropylen | 3924.10.00.90.0 |
| DEBTI10762/23-1 | Trinkbecher aus Polystyrol | 3924.10.00.90.0 |
| DEBTI27172/23-1 | Isolierbecher, doppelwandig, Innenbecher aus PP, Außen aus Metall | 3924.10.00.90.0 |
| DE8959/17-1 | Trinkbecher aus Melaminharz mit Füllstoffen | 3924.10.00.90.0 |
| DE4575/13-1 | Trinkbecher mit Comic-Bedruckung | 3924.10.00.90.0 |
| DE5359/12-1 | Trinkbecher mit Hologramm-Druck | 3924.10.00.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
6,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 6,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 6,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 6,5 % | Drittlandszoll |
Besondere Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung | Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig). |
Zollrechner für Kunststoffbecher
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Kunststoffbecher mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.
Ausfuhr aus der EU
Besondere Ausfuhrmaßnahmen
Weitere Produkte aus Textilien & Bekleidung
Nachfolgend finden Sie verwandte Produkte aus dem Bereich Kunststoffe und Textilien mit ihren jeweiligen Zolltarifnummern.