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Textilien & BekleidungKapitel 39Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kunststoffbecher: 3924.10.00.90.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kunststoffbecher (3924.10.00.90.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kunststoffbecher unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kunststoffbecher Produktbild

Kunststoffbecher sind als Geschirr aus Kunststoffen in Position 3924 eingereiht. Die genaue Einreihung hängt von Material, Form und Verwendungszweck ab. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kunststoffbecher beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer für Kunststoffbecher gliedert sich in folgende Hierarchieebenen des Harmonisierten Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN):

  • Abschnitt: VII - Kap. 39 bis 40: Kunststoffe und Waren daraus; Kautschuk und Waren daraus
  • Kapitel: 39 - KUNSTSTOFFE UND WAREN DARAUS
  • Position: 3924 - Geschirr, andere Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände, aus Kunststoffen
  • Unterposition: 3924 10 - Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 3924 1000 90 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunststoffbecher

Der HS-Code für Kunststoffbecher lautet 3924.10 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 3924.10.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 3924.10.00.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 3924.10.00.90.0.

Einreihung von Kunststoffbecher nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunststoffbecher

Alternative Einreihung

3924.10.00.11.0 6,5 %

Polyamid oder Melamin enthaltende Küchenartikel

Alternative Einreihung

3924.10.00.20.0 6,5 %

Säuglingsflaschen aus Polycarbonat

Alternative Einreihung

3924.90.00.00.0 6,5 %

andere Haushaltsartikel aus Kunststoffen

Alternative Einreihung

6912.00.29.90.0 6,5 %

Geschirr aus Keramik

Alternative Einreihung

7013.37.10.00.0 6,5 %

Trinkgläser aus Glas

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kunststoffbecher (3924) ≠ Polyamid oder Melamin enthaltende Küchenartikel (3924)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoffbecher bleibt die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kunststoffbecher (3924) ≠ Säuglingsflaschen aus Polycarbonat (3924)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoffbecher bleibt die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kunststoffbecher (3924) ≠ andere Haushaltsartikel aus Kunststoffen (3924)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoffbecher bleibt die Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Alternative Einreihung

3924.90.00.00.0 6,5 %

andere Haushaltsartikel aus Kunststoffen

Alternative Einreihung

6912.00.29.90.0 6,5 %

Geschirr aus Keramik

Alternative Einreihung

7013.37.10.00.0 6,5 %

Trinkgläser aus Glas

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kunststoffbecher ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunststoffbecher (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI26151/23-13924.10.00.90.0
Trinkbecher mit Deckel aus Kunststoff
DEBTI1691/20-13924.10.00.90.0
Trinkbecher mit Deckel (Art. POLY-TUMB-K) aus Kunststoff
DEBTI18218/18-13924.10.00.90.0
Trinkbecher aus 100% Polypropylen
DEBTI10762/23-13924.10.00.90.0
Trinkbecher aus Polystyrol
DEBTI27172/23-13924.10.00.90.0
Isolierbecher, doppelwandig, Innenbecher aus PP, Außen aus Metall
DE8959/17-13924.10.00.90.0
Trinkbecher aus Melaminharz mit Füllstoffen
DE4575/13-13924.10.00.90.0
Trinkbecher mit Comic-Bedruckung
DE5359/12-13924.10.00.90.0
Trinkbecher mit Hologramm-Druck
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

6,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China6,5 %

Drittlandszoll

USA6,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien6,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand6,5 %

Drittlandszoll

Besondere Einfuhrmaßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Kunststoffbecher

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Kunststoffbecher mit unserem Zollrechner. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein, um Zoll, Einfuhrumsatzsteuer und Gesamtkosten zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus der EU

Besondere Ausfuhrmaßnahmen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kunststoffbecher

Welche Zolltarifnummer hat Kunststoffbecher?

Kunststoffbecher werden unter der Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer umfasst Trinkbecher aus Kunststoff (z. B. Polypropylen oder Polystyrol), die für den Tisch- oder Küchengebrauch bestimmt sind. Die Einreihung basiert auf der Position 3924 (Geschirr aus Kunststoffen) und der Unterposition 392410 (Geschirr für den Tisch- oder Küchengebrauch).

Welchen HS-Code hat Kunststoffbecher?

Der HS-Code (Harmonisiertes System) für Kunststoffbecher lautet 392410. Dieser 6-stellige Code ist international gültig und kennzeichnet Geschirr und andere Artikel für den Tisch- oder Küchengebrauch aus Kunststoffen. Auf dieser Basis wird die nationale Zolltarifnummer abgeleitet.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Kunststoffbecher?

Der Drittlandszollsatz für Kunststoffbecher (Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0) beträgt 6,5 %. Dieser Satz gilt für Einfuhren aus Ländern ohne Freihandelsabkommen oder Zollpräferenz, z. B. aus China, den USA oder Indien. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich Kunststoffbecher zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung von Kunststoffbechern erfolgt zu Alternativen wie Polyamid-/Melaminbechern (3924.10.00.11.0) oder Säuglingsflaschen (3924.10.00.20.0). Kunststoffbecher bestehen in der Regel aus PP oder PS, nicht aus Melamin, und sind keine Säuglingsflaschen. Auch zu Keramikgeschirr (Kapitel 69) besteht eine klare Abgrenzung aufgrund des Materials.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Kunststoffbecher verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder sogar zu Bußgeldern führen. Bei unklarer Einreihung sollten Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragen oder unseren Klassifizierungsassistenten nutzen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kunststoffbecher?

Für Kunststoffbecher unter der Zolltarifnummer 3924.10.00.90.0 besteht eine Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung (Maßnahme 119), die eine Zollbefreiung für Teile vorsieht, die für Luftfahrzeuge bestimmt sind. Ansonsten gelten keine spezifischen Einfuhrbeschränkungen, aber die allgemeinen Vorschriften für Kunststoffwaren sind zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Kunststoffbecher?

Die Zolltarifnummer für Kunststoffbecher ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 3924.10.00.90.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (392410), der 8-stelligen KN (39241000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (3924100090) zusammen. Die 11. Stelle ist die nationale Unterteilung.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kunststoffbecher?

Zolltarifnummern können sich durch Änderungen des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur ändern, in der Regel alle fünf Jahre. Für Kunststoffbecher ist die Position 3924 seit Jahren stabil. Aktuelle Änderungen finden Sie im TARIC der EU-Kommission. Wir aktualisieren unsere Daten regelmäßig.

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