Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Kutsche ist im Zolltarif in folgende Hierarchieebenen eingegliedert:
- Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
- Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 8716 - Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
Zolltarifnummer: 8716 8000 00 0 - andere Fahrzeuge
Hinweis zur Einreihung
Die zolltarifliche Einreihung einer Kutsche ist abhängig von Bauart, Material und Verwendungszweck. Für eine rechtsverbindliche Einstufung nutzen Sie unseren KI-gestützten Klassifizierungsassistenten.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kutsche
Der HS-Code für Kutsche lautet 8716.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8716.80.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8716.80.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8716.80.00.00.0.
Einreihung von Kutsche nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung der Kutsche in die Position 8716 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Entscheidend ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen): Die Kutsche ist ein nicht selbstfahrendes Fahrzeug und fällt damit unter Position 8716 (Anhänger und andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge). Die Unterposition 871680 erfasst speziell die Gruppe der "anderen Fahrzeuge", die nicht als Anhänger (871610-871640) einzureihen sind.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kutsche
Alternative Einreihung
andere Anhänger und Sattelanhänger
Alternative Einreihung
Wohnanhänger, zum Wohnen oder Campen
Alternative Einreihung
Anhänger für landwirtschaftliche Zwecke
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Kutsche (8716) ≠ andere Anhänger und Sattelanhänger (8716)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kutsche bleibt die Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kutsche (8716) ≠ Wohnanhänger, zum Wohnen oder Campen (8716)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kutsche bleibt die Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Kutsche (8716) ≠ Anhänger für landwirtschaftliche Zwecke (8716)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kutsche bleibt die Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Neben der Position 8716 können auch andere Kapitel des Zolltarifs für einzelne Komponenten einer Kutsche relevant sein:
Alternative Einreihung
andere Anhänger und Sattelanhänger
Alternative Einreihung
Wohnanhänger, zum Wohnen oder Campen
Alternative Einreihung
Anhänger für landwirtschaftliche Zwecke
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kutsche ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kutsche (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Nicht selbstfahrende Fahrzeuge, sog. Bollerwagen, Foto siehe Anlage, - vierrädrige Handwagen in zwei Varianten: - - Art.-Nr. 1101 (Textil): - - - mit einem Metallgestell in den maximalen Abmessungen von ca. 137 cm x 62 cm x 117 cm (LxBxH), - - - mit einem zusammenklappbaren Aufbau aus einer Aluminiumrohr-Konstruktion... Mehr anzeigenNicht selbstfahrende Fahrzeuge, sog. Bollerwagen, Foto siehe Anlage, - vierrädrige Handwagen in zwei Varianten: - - Art.-Nr. 1101 (Textil): - - - mit einem Metallgestell in den maximalen Abmessungen von ca. 137 cm x 62 cm x 117 cm (LxBxH), - - - mit einem zusammenklappbaren Aufbau aus einer Aluminiumrohr-Konstruktion und einer Ladefläche aus lt. Antrag Spinnstoffen, in den Abmessungen von ca. 90 cm x 55 cm x 41 cm (LxBxH), - - - innen mit eingenähten Polstern, außen mit einer aufgenähten Tasche, - - - mit einem Gewicht von 16 kg und einer maximalen Zuladung von 100 kg, - - Art.-Nr. 1201 (Holz): - - - mit einem Metallgestell in den Abmessungen von ca. 95 cm x 65,5 cm x 98 cm (LxBxH), - - - mit einem Aufbau aus einer Aluminiumrohr-Konstruktion und einer Ladefläche aus lt. Antrag Holz, in den Abmessungen von ca. 80 cm x 48 cm x 27 cm (LxBxH), - - - mit einem Gewicht von 15 kg und einer maximalen Zuladung von 100 kg, - - mit einer Deichsel aus Metall mit einem Handgriff mit Griffpolstern, - - mit vier luftbereiften Rädern mit einem sog. Schnellverschlusssystem, - werden mit der Hand gezogen oder geschoben und dienen im Wesentlichen der Beförderung von Kindern oder Waren. "Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Handwagen)" Weniger anzeigen
Nicht selbstfahrendes Fahrzeug, sog. Bollerwagen mit Feststellbremse, Foto siehe Anlage, bestehend aus: -- einem Rahmen aus pulverbeschichteten Stahlrohr, -- einem Wagenkörper aus Sperrholz, -- einer Deichsel mit Handgriff, -- mit lenkbarer Vorderachse, -- mit luftgefüllten Rädern auf Walzenlagern, -- mit... Mehr anzeigenNicht selbstfahrendes Fahrzeug, sog. Bollerwagen mit Feststellbremse, Foto siehe Anlage, bestehend aus: -- einem Rahmen aus pulverbeschichteten Stahlrohr, -- einem Wagenkörper aus Sperrholz, -- einer Deichsel mit Handgriff, -- mit lenkbarer Vorderachse, -- mit luftgefüllten Rädern auf Walzenlagern, -- mit Feststellbremse, - in den Abmessungen ohne Deichsel: ca. 88 x 60 x 56 cm, - mit einer maximalen Tragkraft (Zuladung) von 80 kg, - erkennbar zum Ziehen oder Schieben mit der Hand bestimmt (Handwagen). "Nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Handwagen)" Weniger anzeigen
Handwagen, Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Größen, - im Wesentlichen jeweils bestehend aus: - - einer Stahlrohrkonstruktion mit einer Ladefläche, - - vier Wänden aus Sperrholz, - - einer Deichsel mit Kunststoffgriff, - - zwei Rädern mit Luftbereifung, - mit einer Gesamttragkraft von 200 kg bzw. 400 kg, - werden... Mehr anzeigenHandwagen, Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Größen, - im Wesentlichen jeweils bestehend aus: - - einer Stahlrohrkonstruktion mit einer Ladefläche, - - vier Wänden aus Sperrholz, - - einer Deichsel mit Kunststoffgriff, - - zwei Rädern mit Luftbereifung, - mit einer Gesamttragkraft von 200 kg bzw. 400 kg, - werden von Personen mit der Hand geschoben und dienen der Güterbeförderung. „Andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge (Handwagen)" Weniger anzeigen
Handwagen, Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Größen, - im Wesentlichen jeweils bestehend aus: - - einer Stahlrohrkonstruktion mit einer herausnehmbaren Kunststoffmulde, - - einer Deichsel mit Kunststoffgriff, - - zwei Rädern mit Luft- bzw. Vollgummi-Bereifung, - mit einer Gesamttragkraft von 200 kg, - werden von... Mehr anzeigenHandwagen, Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Größen, - im Wesentlichen jeweils bestehend aus: - - einer Stahlrohrkonstruktion mit einer herausnehmbaren Kunststoffmulde, - - einer Deichsel mit Kunststoffgriff, - - zwei Rädern mit Luft- bzw. Vollgummi-Bereifung, - mit einer Gesamttragkraft von 200 kg, - werden von Personen mit der Hand geschoben und dienen der Güterbeförderung. „Andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge (Handwagen)" Weniger anzeigen
Handwagen, sog. Handpritschenwagen, Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Größen, - im Wesentlichen jeweils bestehend aus: - - einer Plattform aus Profilstahl mit je einer eingeklebten Sperrholzplatte (Ablagefläche), - - einer Drehschemel-Lenkung mit Deichsel und Handgriff, zum Teil mit einer Zugöse, - - vier... Mehr anzeigenHandwagen, sog. Handpritschenwagen, Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Größen, - im Wesentlichen jeweils bestehend aus: - - einer Plattform aus Profilstahl mit je einer eingeklebten Sperrholzplatte (Ablagefläche), - - einer Drehschemel-Lenkung mit Deichsel und Handgriff, zum Teil mit einer Zugöse, - - vier Rädern mit Luft- bzw. Vollgummi-Bereifung, - mit einer Gesamttragkraft von 1250 kg, - werden von Personen mit der Hand geschoben und dienen der Güterbeförderung. "Andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge (Handwagen)" Weniger anzeigen
Handwagen, sog. Handpritschenwagen, Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Größen, - im Wesentlichen jeweils bestehend aus: - - einer Plattform aus Profilstahl mit je einer eingeklebten Sperrholzplatte (Ablagefläche), - - einer Drehschemel-Lenkung mit Deichsel und Handgriff, zum Teil mit einer Zugöse, - - vier... Mehr anzeigenHandwagen, sog. Handpritschenwagen, Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Größen, - im Wesentlichen jeweils bestehend aus: - - einer Plattform aus Profilstahl mit je einer eingeklebten Sperrholzplatte (Ablagefläche), - - einer Drehschemel-Lenkung mit Deichsel und Handgriff, zum Teil mit einer Zugöse, - - vier Rädern mit Luft- bzw. Vollgummi-Bereifung, - mit einer Gesamttragkraft von 1250 kg, - werden von Personen mit der Hand geschoben und dienen der Güterbeförderung. „Andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge (Handwagen)" Weniger anzeigen
Handwagen, Handpritschenwagen, Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Größen, - im Wesentlichen jeweils bestehend aus: - - einer Plattform aus Profilstahl mit je einer eingeklebten Sperrholzplatte (Ablagefläche), - - mit zwei Stirnwänden aus Stahlrohr und eingeklebter Sperrholzplatte und zwei abklappbaren... Mehr anzeigenHandwagen, Handpritschenwagen, Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Größen, - im Wesentlichen jeweils bestehend aus: - - einer Plattform aus Profilstahl mit je einer eingeklebten Sperrholzplatte (Ablagefläche), - - mit zwei Stirnwänden aus Stahlrohr und eingeklebter Sperrholzplatte und zwei abklappbaren Längswänden, - - einer Drehschemel-Lenkung mit Deichsel und Handgriff, zum Teil mit einer Zugöse, - - vier Rädern mit Luft- bzw. Vollgummi-Bereifung, - mit einer Gesamttragkraft von 1250 kg, - werden von Personen mit der Hand geschoben und dienen der Güterbeförderung. „Andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge (Handwagen)" Weniger anzeigen
Anderes als in den Positionen 8712 bis 8715 genanntes, nicht selbstfahrendes Fahrzeug zur Güterbeförderung, das von Personen mit der Hand geschoben bzw. gezogen wird, in Form eines Transportwagens. Der Transportwagen ist ähnlich einer Sackkarre aufgebaut, verfügt allerdings anstatt einer Auflagefläche für den... Mehr anzeigenAnderes als in den Positionen 8712 bis 8715 genanntes, nicht selbstfahrendes Fahrzeug zur Güterbeförderung, das von Personen mit der Hand geschoben bzw. gezogen wird, in Form eines Transportwagens. Der Transportwagen ist ähnlich einer Sackkarre aufgebaut, verfügt allerdings anstatt einer Auflagefläche für den Warentransport über zwei spezielle Blumentopfbefestigungen zur Aufnahme von Blumentöpfen. Er ist mit Kunststoffvollrädern mit einem Raddurchmesser von ca. 190 mm ausgestattet und hat ein maximales Beförderungsgewicht von 50 kg. Das Fahrzeug dient dem Kurzstreckentransport von Blumentöpfen. Weniger anzeigen
Anderes als in den Positionen 8712 bis 8715 genanntes, nicht selbstfahrendes Fahrzeug zur Güterbeförderung, das von Personen mit der Hand geschoben bzw. gezogen wird, in Form eines Transportwagens. Der Transportwagen ist ähnlich einer Sackkarre aufgebaut, verfügt allerdings anstatt einer Auflagefläche für den... Mehr anzeigenAnderes als in den Positionen 8712 bis 8715 genanntes, nicht selbstfahrendes Fahrzeug zur Güterbeförderung, das von Personen mit der Hand geschoben bzw. gezogen wird, in Form eines Transportwagens. Der Transportwagen ist ähnlich einer Sackkarre aufgebaut, verfügt allerdings anstatt einer Auflagefläche für den Warentransport über zwei spezielle Blumentopfbefestigungen zur Aufnahme von Blumentöpfen. Er ist mit Kunststoffvollrädern mit einem Raddurchmesser von ca. 190 mm ausgestattet und hat ein maximales Beförderungsgewicht von 50 kg. Das Fahrzeug dient dem Kurzstreckentransport von Blumentöpfen. Weniger anzeigen
Bei dem sog. Sulky für Hunde handelt es sich um ein mit einer mehrfach gebogenen Deichsel ausgestattetes, einachsiges, zweirädriges Fahrzeug zum Aufsitzen einer Person. Das Sulky ist zum Ziehen durch Hunde konstruiert. Die Deichsel wird am Geschirr der Tiere befestigt. Das Fahrzeug ist mit einem Sitz (Sitzschale,... Mehr anzeigenBei dem sog. Sulky für Hunde handelt es sich um ein mit einer mehrfach gebogenen Deichsel ausgestattetes, einachsiges, zweirädriges Fahrzeug zum Aufsitzen einer Person. Das Sulky ist zum Ziehen durch Hunde konstruiert. Die Deichsel wird am Geschirr der Tiere befestigt. Das Fahrzeug ist mit einem Sitz (Sitzschale, Rückenlehne und Armstützen), Bremshebel und Fußrasten (auf der Deichsel) ausgestattet. Das Sulky ist als "anderes als zuvor vom Kapitel 87 bzw. der Position 8716 erfasstes, nicht selbstfahrendes Fahrzeug" einzureihen. Weniger anzeigen
Anderes nicht selbstfahrendes Fahrzeug sog. Fudajo 2in1 Hundebuggy, Artikel-Nr.: 64713, Foto siehe Anlage, - zusammenklappbares, nicht selbstfahrendes Fahrzeug, - mit einem Gestell aus Aluminium, - mit einer Höhe von 100 cm, - vorne mit zwei Einzelrädern mit hinten mit zwei Einzelrädern mit Feststellbremsen, - mit... Mehr anzeigenAnderes nicht selbstfahrendes Fahrzeug sog. Fudajo 2in1 Hundebuggy, Artikel-Nr.: 64713, Foto siehe Anlage, - zusammenklappbares, nicht selbstfahrendes Fahrzeug, - mit einem Gestell aus Aluminium, - mit einer Höhe von 100 cm, - vorne mit zwei Einzelrädern mit hinten mit zwei Einzelrädern mit Feststellbremsen, - mit einem abnehmbaren Transportkorb für Hunde und Katzen und einem faltbaren Verdeck, - im unteren Teil des Fahrzeugs mit einer Ablagefläche, - für den Transport von Hunden und Katzen mit einem Gewicht bis zu 15 kg, - in einem Karton verpackt. "Anderes nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Haustierbuggy)" Weniger anzeigen
Anderes nicht selbstfahrendes Fahrzeug sog. Fudajo 2in1 Hundebuggy, Artikel-Nr.: 64710, Foto siehe Anlage, - zusammenklappbares, nicht selbstfahrendes Fahrzeug, - mit einem Gestell aus Stahl, - mit einer Höhe von 99,5 cm, - vorne mit zwei Doppelrädern mit Feststellbremsen und hinten zwei Einzelrädern, - mit einem... Mehr anzeigenAnderes nicht selbstfahrendes Fahrzeug sog. Fudajo 2in1 Hundebuggy, Artikel-Nr.: 64710, Foto siehe Anlage, - zusammenklappbares, nicht selbstfahrendes Fahrzeug, - mit einem Gestell aus Stahl, - mit einer Höhe von 99,5 cm, - vorne mit zwei Doppelrädern mit Feststellbremsen und hinten zwei Einzelrädern, - mit einem abnehmbaren Transportkorb für Hunde und Katzen und einem faltbaren Verdeck, - im unteren Teil des Fahrzeugs mit einer Ablagefläche, - für den Transport von Hunden und Katzen mit einem Gewicht bis zu 20 kg, - in einem Karton verpackt. "Anderes nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Haustierbuggy)" Weniger anzeigen
Anderes nicht selbstfahrendes Fahrzeug sog. Fudajo 2in1 Hundebuggy, Artikel-Nr.: 64711, Foto siehe Anlage, - zusammenklappbares, nicht selbstfahrendes Fahrzeug, - mit einem Gestell aus Stahl, - mit einer Höhe von 99,5 cm, - vorne mit zwei Doppelrädern mit Feststellbremsen und hinten zwei Einzelrädern, - mit einem... Mehr anzeigenAnderes nicht selbstfahrendes Fahrzeug sog. Fudajo 2in1 Hundebuggy, Artikel-Nr.: 64711, Foto siehe Anlage, - zusammenklappbares, nicht selbstfahrendes Fahrzeug, - mit einem Gestell aus Stahl, - mit einer Höhe von 99,5 cm, - vorne mit zwei Doppelrädern mit Feststellbremsen und hinten zwei Einzelrädern, - mit einem abnehmbaren Transportkorb für Hunde und Katzen und einem faltbaren Verdeck, - im unteren Teil des Fahrzeugs mit einer Ablagefläche, - für den Transport von Hunden und Katzen mit einem Gewicht bis zu 20 kg, - in einem Karton verpackt. "Anderes nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Haustierbuggy)" Weniger anzeigen
Anderes nicht selbstfahrendes Fahrzeug sog. Fudajo 2in1 Hundebuggy, Artikel-Nr.: 64712, Foto siehe Anlage, - zusammenklappbares, nicht selbstfahrendes Fahrzeug, - mit einem Gestell aus Aluminium, - mit einer Höhe von 100 cm, - vorne mit zwei Einzelrädern mit hinten mit zwei Einzelrädern mit Feststellbremsen, - mit... Mehr anzeigenAnderes nicht selbstfahrendes Fahrzeug sog. Fudajo 2in1 Hundebuggy, Artikel-Nr.: 64712, Foto siehe Anlage, - zusammenklappbares, nicht selbstfahrendes Fahrzeug, - mit einem Gestell aus Aluminium, - mit einer Höhe von 100 cm, - vorne mit zwei Einzelrädern mit hinten mit zwei Einzelrädern mit Feststellbremsen, - mit einem abnehmbaren Transportkorb für Hunde und Katzen und einem faltbaren Verdeck, - im unteren Teil des Fahrzeugs mit einer Ablagefläche, - für den Transport von Hunden und Katzen mit einem Gewicht bis zu 15 kg, - in einem Karton verpackt. "Anderes nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Haustierbuggy)" Weniger anzeigen
Hundebuggy, sog. Sporty Pet Stroller dunkelblau / hellblau, Foto siehe Anlage, - noch nicht zusammengesetzt, - mit einem Rahmen aus unedlem Metall, - laut Antrag: - - mit den Außenabmessungen von 85 cm x 45 cm x 99 cm (L x B x H) und einer Kabinen- abmessung von 56 cm x 34 cm x 58 cm (L x B x H), - - mit einem... Mehr anzeigenHundebuggy, sog. Sporty Pet Stroller dunkelblau / hellblau, Foto siehe Anlage, - noch nicht zusammengesetzt, - mit einem Rahmen aus unedlem Metall, - laut Antrag: - - mit den Außenabmessungen von 85 cm x 45 cm x 99 cm (L x B x H) und einer Kabinen- abmessung von 56 cm x 34 cm x 58 cm (L x B x H), - - mit einem Schiebegriff/Bügel mit einer Länge von 35 cm und einer Höhe von 99 cm, an dem eine Ablage für Getränke etc. befestigt ist, - - mit einem Regen- und Sonnenschutzverdeck aus Polyester, das mit mehreren Netzen aus- gestattet ist, - - mit zwei 5"-Doppel-Vorderrädern und zwei gefederten 8"-Hinterrädern mit Feststell- bremse, - - mit einem Korb (Abmessungen: 27 cm x 37 cm x 20 cm (L x B x H)) unterhalb der Kabine, - - zum Transport von Hunden bis 15 kg oder Katzen, - über einen am Schiebegriff befindlichen Knopf zusammenfaltbar, - von Hand zu schieben. "Anderes nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Hundebuggy)" Weniger anzeigen
Hundebuggy, sog. Sporty Pet Stroller dunkelblau / hellgrau, LA 71006, Foto siehe Anlage, - noch nicht zusammengesetzt, - mit einem Rahmen aus unedlem Metall, - laut Antrag: - - zusammenklappbares Fahrzeug, - - mit den Außenabmessungen (L x B x H) von: ca. 85 cm x 45 cm x 99 cm und einer Kabinenabmessung (L x B x... Mehr anzeigenHundebuggy, sog. Sporty Pet Stroller dunkelblau / hellgrau, LA 71006, Foto siehe Anlage, - noch nicht zusammengesetzt, - mit einem Rahmen aus unedlem Metall, - laut Antrag: - - zusammenklappbares Fahrzeug, - - mit den Außenabmessungen (L x B x H) von: ca. 85 cm x 45 cm x 99 cm und einer Kabinenabmessung (L x B x H) von: ca. 56 cm x 34 cm x 58 cm, - - mit einem Schiebegriff/Bügel mit einer Länge von ca. 35 cm und einer Höhe von ca. 99 cm, an dem eine Ablage für Getränke etc. befestigt ist, - - mit einem Regen- und Sonnenschutzverdeck aus Polyester, das mit mehreren Netzen ausgestattet ist, - - mit zwei 5"-Doppel-Vorderrädern und zwei gefederten 8"-Hinterrädern mit Feststellbremse, - - mit einem Korb unterhalb der Kabine mit den Abmessungen (L x B x H) von: ca. 27 cm x 37 cm x 20 cm), - - mit einem Fahrgastraum für Hunde und Katzen und einem faltbaren Dach, - - mit zwei Kurzleinen im Inneren des Fahrgastraumes, - für den Transport von Hunden und Katzen mit einem Gewicht bis zu 15 kg, - wird als Hundewagen verwendet. "Anderes nicht selbstfahrendes Fahrzeug (Hundebuggy)" Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
1,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrbeschränkungen und -maßnahmen
Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).
Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.
Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.
Zollrechner für Kutsche
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Kutsche. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Zollpräferenzen an.
Ausfuhr
Ausfuhrbeschränkungen und -maßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.
Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.
Weitere Produkte aus Fahrzeug & Motorenteile
Entdecken Sie die Einreihung weiterer Fahrzeugteile und Zubehörteile:
Lüfter-Kupplung
8483.60.80.90.0 · 2,7 %
Schmutzfänger
8708.29.90.00.0 · 4,5 %
Ventildeckel
8409.99.00.90.0 · 2,7 %
Bremsscheibe
8708.30.91.90.0 · 4,5 %
Stahl-Rad
8708.70.99.80.0 · 4,5 %
Kipphebel
8409.99.00.90.0 · 2,7 %
Luftfeder
4016.95.00.00.0 · 2,5 %
Motorradsitz
8714.10.90.90.0 · 3,7 %
Abs-Pumpe
8413.50.61.90.0 · 1,7 %
