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Fahrzeug & MotorenteileKapitel 87Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Kutsche: 8716.80.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Kutsche (8716.80.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Kutsche unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Kutsche Produktbild

Eine Kutsche besteht typischerweise aus einem Wagenkasten auf Federn, Fahrgestell, Achsen, Rädern, Deichsel und Sitzbänken. Sie hat keinen Motor und ist nicht zur Selbstfahrt bestimmt. Die zollrechtliche Bewertung hängt von Bauart, Material und Verwendungszweck ab. Prüfen Sie auch andere Einreihungsmöglichkeiten: Alle Möglichkeiten im Überblick →

Kutsche beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Kutsche ist im Zolltarif in folgende Hierarchieebenen eingegliedert:

  • Abschnitt: XVII - Kap. 86 bis 89: Beförderungsmittel
  • Kapitel: 87 - ZUGMASCHINEN, KRAFTWAGEN, KRAFTRÄDER, FAHRRÄDER UND ANDERE NICHT SCHIENENGEBUNDENE LANDFAHRZEUGE, TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
  • Position: 8716 - Anhänger, einschließlich Sattelanhänger, für Fahrzeuge aller Art; andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge; Teile davon
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 8716 8000 00 0 - andere Fahrzeuge

Hinweis zur Einreihung

Die zolltarifliche Einreihung einer Kutsche ist abhängig von Bauart, Material und Verwendungszweck. Für eine rechtsverbindliche Einstufung nutzen Sie unseren KI-gestützten Klassifizierungsassistenten.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kutsche

Der HS-Code für Kutsche lautet 8716.80 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8716.80.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8716.80.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8716.80.00.00.0.

Einreihung von Kutsche nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung der Kutsche in die Position 8716 erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Entscheidend ist AV 1 (Wortlaut der Positionen und Anmerkungen): Die Kutsche ist ein nicht selbstfahrendes Fahrzeug und fällt damit unter Position 8716 (Anhänger und andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge). Die Unterposition 871680 erfasst speziell die Gruppe der "anderen Fahrzeuge", die nicht als Anhänger (871610-871640) einzureihen sind.

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kutsche

Alternative Einreihung

8716.40.00.00.0 1,7 %

andere Anhänger und Sattelanhänger

Alternative Einreihung

8716.10.00.00.0 1,7 %

Wohnanhänger, zum Wohnen oder Campen

Alternative Einreihung

8716.20.00.00.0 1,7 %

Anhänger für landwirtschaftliche Zwecke

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Kutsche (8716) ≠ andere Anhänger und Sattelanhänger (8716)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kutsche bleibt die Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kutsche (8716) ≠ Wohnanhänger, zum Wohnen oder Campen (8716)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kutsche bleibt die Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Kutsche (8716) ≠ Anhänger für landwirtschaftliche Zwecke (8716)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kutsche bleibt die Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Neben der Position 8716 können auch andere Kapitel des Zolltarifs für einzelne Komponenten einer Kutsche relevant sein:

Alternative Einreihung

8716.40.00.00.0 1,7 %

andere Anhänger und Sattelanhänger

Alternative Einreihung

8716.10.00.00.0 1,7 %

Wohnanhänger, zum Wohnen oder Campen

Alternative Einreihung

8716.20.00.00.0 1,7 %

Anhänger für landwirtschaftliche Zwecke

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Kutsche ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Kutsche (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE8438/14-18716.80.00.00.0
Nicht selbstfahrende Fahrzeuge, sog. Bollerwagen, Foto siehe Anlage, - vierrädrige Handwagen in zwei Varianten: - - Art.-Nr. 1101 (Textil): - - - mit einem Metallgestell in den maximalen Abmessungen von ca. 137 cm x 62 cm x 117 cm (LxBxH), - - - mit einem zusammenklappbaren Aufbau aus einer Aluminiumrohr-Konstruktion... Mehr anzeigen
DE4804/13-18716.80.00.00.0
Nicht selbstfahrendes Fahrzeug, sog. Bollerwagen mit Feststellbremse, Foto siehe Anlage, bestehend aus: -- einem Rahmen aus pulverbeschichteten Stahlrohr, -- einem Wagenkörper aus Sperrholz, -- einer Deichsel mit Handgriff, -- mit lenkbarer Vorderachse, -- mit luftgefüllten Rädern auf Walzenlagern, -- mit... Mehr anzeigen
DEBTI48521/21-18716.80.00.00.0
Handwagen, Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Größen, - im Wesentlichen jeweils bestehend aus: - - einer Stahlrohrkonstruktion mit einer Ladefläche, - - vier Wänden aus Sperrholz, - - einer Deichsel mit Kunststoffgriff, - - zwei Rädern mit Luftbereifung, - mit einer Gesamttragkraft von 200 kg bzw. 400 kg, - werden... Mehr anzeigen
DEBTI48519/21-18716.80.00.00.0
Handwagen, Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Größen, - im Wesentlichen jeweils bestehend aus: - - einer Stahlrohrkonstruktion mit einer herausnehmbaren Kunststoffmulde, - - einer Deichsel mit Kunststoffgriff, - - zwei Rädern mit Luft- bzw. Vollgummi-Bereifung, - mit einer Gesamttragkraft von 200 kg, - werden von... Mehr anzeigen
DEBTI55100/24-18716.80.00.00.0
Handwagen, sog. Handpritschenwagen, Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Größen, - im Wesentlichen jeweils bestehend aus: - - einer Plattform aus Profilstahl mit je einer eingeklebten Sperrholzplatte       (Ablagefläche), - - einer Drehschemel-Lenkung mit Deichsel und Handgriff, zum Teil mit einer Zugöse, - - vier... Mehr anzeigen
DEBTI48868/21-18716.80.00.00.0
Handwagen, sog. Handpritschenwagen, Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Größen, - im Wesentlichen jeweils bestehend aus: - - einer Plattform aus Profilstahl mit je einer eingeklebten Sperrholzplatte       (Ablagefläche), - - einer Drehschemel-Lenkung mit Deichsel und Handgriff, zum Teil mit einer Zugöse, - - vier... Mehr anzeigen
DEBTI48873/21-18716.80.00.00.0
Handwagen, Handpritschenwagen, Foto siehe Anlage, - in verschiedenen Größen, - im Wesentlichen jeweils bestehend aus: - - einer Plattform aus Profilstahl mit je einer eingeklebten Sperrholzplatte       (Ablagefläche), - - mit zwei Stirnwänden aus Stahlrohr und eingeklebter Sperrholzplatte und zwei      abklappbaren... Mehr anzeigen
DEB/1805/06-18716.80.00.00.0
Anderes als in den Positionen 8712 bis 8715 genanntes, nicht selbstfahrendes Fahrzeug zur Güterbeförderung, das von Personen mit der Hand geschoben bzw. gezogen wird, in Form eines Transportwagens. Der Transportwagen ist ähnlich einer Sackkarre aufgebaut, verfügt allerdings anstatt einer Auflagefläche für den... Mehr anzeigen
DEB/1805/06-18716.80.00.00.0
Anderes als in den Positionen 8712 bis 8715 genanntes, nicht selbstfahrendes Fahrzeug zur Güterbeförderung, das von Personen mit der Hand geschoben bzw. gezogen wird, in Form eines Transportwagens. Der Transportwagen ist ähnlich einer Sackkarre aufgebaut, verfügt allerdings anstatt einer Auflagefläche für den... Mehr anzeigen
DE11262/10-18716.80.00.00.0
Bei dem sog. Sulky für Hunde handelt es sich um ein mit einer mehrfach gebogenen Deichsel ausgestattetes, einachsiges, zweirädriges Fahrzeug zum Aufsitzen einer Person. Das Sulky ist zum Ziehen durch Hunde konstruiert. Die Deichsel wird am Geschirr der Tiere befestigt. Das Fahrzeug ist mit einem Sitz (Sitzschale,... Mehr anzeigen
DEBTI50560/24-18716.80.00.00.0
Anderes nicht selbstfahrendes Fahrzeug sog. Fudajo 2in1 Hundebuggy,  Artikel-Nr.: 64713, Foto siehe Anlage, - zusammenklappbares, nicht selbstfahrendes Fahrzeug, - mit einem Gestell aus Aluminium, - mit einer Höhe von 100 cm, - vorne mit zwei Einzelrädern mit hinten mit zwei Einzelrädern mit Feststellbremsen,  - mit... Mehr anzeigen
DEBTI50506/24-18716.80.00.00.0
Anderes nicht selbstfahrendes Fahrzeug sog. Fudajo 2in1 Hundebuggy,  Artikel-Nr.: 64710, Foto siehe Anlage, - zusammenklappbares, nicht selbstfahrendes Fahrzeug, - mit einem Gestell aus Stahl, - mit einer Höhe von 99,5 cm, - vorne mit zwei Doppelrädern mit Feststellbremsen und hinten zwei Einzelrädern,  - mit einem... Mehr anzeigen
DEBTI50543/24-18716.80.00.00.0
Anderes nicht selbstfahrendes Fahrzeug sog. Fudajo 2in1 Hundebuggy,  Artikel-Nr.: 64711, Foto siehe Anlage, - zusammenklappbares, nicht selbstfahrendes Fahrzeug, - mit einem Gestell aus Stahl, - mit einer Höhe von 99,5 cm, - vorne mit zwei Doppelrädern mit Feststellbremsen und hinten zwei Einzelrädern,  - mit einem... Mehr anzeigen
DEBTI50549/24-18716.80.00.00.0
Anderes nicht selbstfahrendes Fahrzeug sog. Fudajo 2in1 Hundebuggy,  Artikel-Nr.: 64712, Foto siehe Anlage, - zusammenklappbares, nicht selbstfahrendes Fahrzeug, - mit einem Gestell aus Aluminium, - mit einer Höhe von 100 cm, - vorne mit zwei Einzelrädern mit hinten mit zwei Einzelrädern mit Feststellbremsen,  - mit... Mehr anzeigen
DEBTI14073/19-18716.80.00.00.0
Hundebuggy, sog. Sporty Pet Stroller dunkelblau / hellblau, Foto siehe Anlage, - noch nicht zusammengesetzt, - mit einem Rahmen aus unedlem Metall, - laut Antrag: - - mit den Außenabmessungen von 85 cm x 45 cm x 99 cm (L x B x H) und einer Kabinen- abmessung von 56 cm x 34 cm x 58 cm (L x B x H), - - mit einem... Mehr anzeigen
DEBTI14208/23-18716.80.00.00.0
Hundebuggy, sog. Sporty Pet Stroller dunkelblau / hellgrau, LA 71006, Foto siehe Anlage, - noch nicht zusammengesetzt, - mit einem Rahmen aus unedlem Metall, - laut Antrag: - - zusammenklappbares Fahrzeug, - - mit den Außenabmessungen (L x B x H) von: ca. 85 cm x 45 cm x 99 cm und einer     Kabinenabmessung (L x B x... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr aus Drittländern

Drittlandszollsatz

1,7 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China1,7 %

Drittlandszoll

USA1,7 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien1,7 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand1,7 %

Drittlandszoll

Einfuhrbeschränkungen und -maßnahmen

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen

Die Einfuhr von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen, ist nur mit Lizenz und unter strengen Auflagen erlaubt.

Kontrolle der Einfuhr von fluorierten Treibhausgasen

Die Einfuhr klimaschädlicher F-Gase ist streng reglementiert (Quotenregelung) und anmeldepflichtig.

Zollrechner für Kutsche

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Kutsche. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und ggf. Zollpräferenzen an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrbeschränkungen und -maßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern

Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrkontrolle für ozonabbauende Stoffe

Der Export von Stoffen, die die Ozonschicht schädigen (z. B. FCKW), ist streng reguliert und genehmigungspflichtig.

Ausfuhrkontrolle von fluorierten Treibhausgasen

Der Export von klimaschädlichen F-Gasen ist beschränkt und meldepflichtig.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Kutschen

Welche Zolltarifnummer hat eine Kutsche?

Eine Kutsche wird unter der Zolltarifnummer 8716.80.00.00.0 als "anderes nicht selbstfahrendes Fahrzeug" eingereiht. Diese Position erfasst Fahrzeuge ohne Motor, die von Tieren oder Menschen gezogen werden. Die Kutsche unterscheidet sich damit von Anhängern (871610-871640), die für den Betrieb mit einem Kraftfahrzeug ausgelegt sind.

Welchen HS-Code hat eine Kutsche?

Der HS-Code (6-stellig) für eine Kutsche lautet 871680. Er steht für "Andere nicht selbstfahrende Fahrzeuge" der Position 8716. Auf Ebene der Kombinierten Nomenklatur (8-stellig) lautet der Code 87168000. Die vollständige Zolltarifnummer mit TARIC-Code ist 8716.80.00.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Kutsche?

Der Drittlandszollsatz für die Einfuhr einer Kutsche aus Nicht-EU-Ländern (z. B. China, USA, Indien) beträgt 1,7 %. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 % auf den Zollwert an. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % reduziert sein.

Wie unterscheidet sich eine Kutsche zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung einer Kutsche (871680) besteht vor allem zu Anhängern der Positionen 871610 bis 871640, die kein eigenständiges Fahrzeug sind, sondern zum Ziehen durch ein Kraftfahrzeug bestimmt sind. Eine Alternative zur Personenbeförderung sind Kraftfahrzeuge der Positionen 8703 (Personenkraftwagen), die jedoch einen Motor haben und selbstfahrend sind.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Kutsche verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung oder sogar zu Bußgeldern führen. Bei Zweifeln an der korrekten Einreihung ist es ratsam, eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) zu beantragen. Die Kutsche ist als nicht selbstfahrendes Fahrzeug eindeutig der Position 871680 zuzuordnen.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Kutschen?

Für die Einfuhr von Kutschen gelten die allgemeinen Einfuhrvorschriften für nicht selbstfahrende Fahrzeuge. Besondere Maßnahmen wie die Einfuhrkontrolle von ozonabbauenden Stoffen (726) oder von fluorierten Treibhausgasen (724) sind im TARIC hinterlegt, betreffen aber in der Regel nicht die Fahrzeuge selbst. Bei historischen Kutschen kann eine Ausfuhrgenehmigung nach Maßnahme 735 (Kulturgüter) erforderlich sein.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Kutsche?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine Kutsche ist eine 11-stellige Zolltarifnummer: 8716.80.00.00.0. Sie setzt sich aus dem 6-stelligen HS-Code (871680), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (87168000) und dem 10-stelligen TARIC-Code (8716800000) zusammen.

Ändern sich Zolltarifnummern für Kutschen?

Zolltarifnummern unterliegen regelmäßigen Änderungen im Rahmen der jährlichen Aktualisierung des TARIC und der Kombinierten Nomenklatur. Die Position 8716 für nicht selbstfahrende Fahrzeuge ist jedoch seit Jahren stabil. Dennoch sollten Importeure vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung der Zolltarifnummer prüfen, um abweichende Einreihungen auszuschließen.

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