Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer 9503.00.49.90.0 ist in folgende Hierarchieebenen gegliedert:
- Abschnitt: XX - Kap. 94 bis 96: Verschiedene Waren
- Kapitel: 95 - SPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR
- Position: 9503 - Anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art
Kombinierte Nomenklatur: 9503 0041 - Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend
Kombinierte Nomenklatur: 9503 0049 - andere
Zolltarifnummer: 9503 0049 90 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Die Zolltarifnummer 9503.00.49.90.0 gilt für Labubu-Figuren aus Kunststoff ohne Füllmaterial, die ein nicht menschliches Fantasiewesen darstellen. Abweichende Ausführungen (z. B. mit beweglichen Gliedmaßen, Textilbezug oder anderer Zweckbestimmung) können abweichend eingereiht werden. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Labubu
Der HS-Code für Labubu lautet 9503.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9503.00.49. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9503.00.49.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9503.00.49.90.0.
Einreihung von Labubu nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Labubu erfolgt nach AV 1 (Wortlaut der Positionen) und AV 3a (spezifischste Warenbeschreibung). Die Position 9503 erfasst Spielzeug. Die Unterposition 95030049 ist spezifischer als die Auffangposition 95030095 (AV 3a). Die Abgrenzung zu Ziergegenständen (Kapitel 39) erfolgt nach AV 1, da die Figur der spielerischen Unterhaltung dient (vgl. vZTA DE13414/11-1).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Labubu
Alternative Einreihung
Anderes Spielzeug aus Kunststoff (Auffangposition)
Alternative Einreihung
Statuetten und andere Ziergegenstände aus Kunststoffen
Alternative Einreihung
Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend, Füllmaterial enthaltend
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Labubu (9503) ≠ Anderes Spielzeug aus Kunststoff (Auffangposition) (9503)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Labubu bleibt die Zolltarifnummer 9503.00.49.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Labubu (9503) ≠ Statuetten und andere Ziergegenstände aus Kunststoffen (3926)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Labubu bleibt die Zolltarifnummer 9503.00.49.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Labubu (9503) ≠ Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend, Füllmaterial enthaltend (9503)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Labubu bleibt die Zolltarifnummer 9503.00.49.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung in ein anderes Kapitel kommt nur bei abweichender Zweckbestimmung in Betracht:
Alternative Einreihung
Anderes Spielzeug aus Kunststoff (Auffangposition)
Alternative Einreihung
Statuetten und andere Ziergegenstände aus Kunststoffen
Alternative Einreihung
Spielzeug, Tiere oder nicht menschliche Wesen darstellend, Füllmaterial enthaltend
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Labubu ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Labubu (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Es handelt sich um eine starre Kunststofffigur in Form eines Mädchens mit geflochtenem, dunklem Haar, das mit einem Minirock, einem T-Shirt, Beinstulpen sowie Halbschuhen bekleidet ist und ein weißes Kaninchen kuschelnd in den Armen hält. Die Figur ist ohne bewegliche Teile und ohne abnehmbare Kleidung mit einer fest... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine starre Kunststofffigur in Form eines Mädchens mit geflochtenem, dunklem Haar, das mit einem Minirock, einem T-Shirt, Beinstulpen sowie Halbschuhen bekleidet ist und ein weißes Kaninchen kuschelnd in den Armen hält. Die Figur ist ohne bewegliche Teile und ohne abnehmbare Kleidung mit einer fest angebrachten Standfläche versehen, die es der Figur erlaubt, ohne weitere Unterstützung in ihrer Position zu verharren. Aufgrund seiner geringen Größe, seines geringen Gewichts und seiner robusten Bauweise dient das Erzeugnis im Wesentlichen der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Die Ware ist als ein "anderes als zuvor von der Position 9503 erfasstes Spielzeug aus Kunststoff" einzureihen. Weniger anzeigen
Kombination aus Spielzeug in Warenzusammenstellung und einer anderen Ware, sog. "Mc Donald's - Animated Spiderman - 2018", Motiv "Randomizer", bestehend aus - einer Warenzusammenstellung aus -- einem nicht menschlichen Wesen --- aus violettem Kunststoff gefertigt, kein Füllmaterial enthaltend --- mit einer Größe von... Mehr anzeigenKombination aus Spielzeug in Warenzusammenstellung und einer anderen Ware, sog. "Mc Donald's - Animated Spiderman - 2018", Motiv "Randomizer", bestehend aus - einer Warenzusammenstellung aus -- einem nicht menschlichen Wesen --- aus violettem Kunststoff gefertigt, kein Füllmaterial enthaltend --- mit einer Größe von ca. 9 cm -- mit einem übergroßen Kopf, mit Körper, Beinen, Füßen, Armen und Händen mit vier Fingern --- auf der Brust mit einem quadratischen Sichtfenster; drückt man den Knopf am Hinterkopf, setzt sich ein Rad in Bewegung und zeigt beim Loslassen auf der Brust eines von vier Spinnensymbolen an -- einem ca. 9 x 10 cm großen Bogen mit zahlreichen Aufklebern zum Verzieren der Figur -- auf Grund des Umfangs bestimmt das nicht menschliche Wesen den Charakter der Warenzusammenstellung - einem ca. 9 x 10 cm großen Aufkleber zum alternativen Dekorieren der Figur - gemeinsam mit einer gedruckten Übersicht über alle erhältlichen Produkte der Serie in einem Klarsichtbeutel aufgemacht. Die Kombination hat im Wesentlichen den Charakter von Spielzeug und dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern. Da die Figur nur mit Aufklebern eines Bogens verziert werden kann, liegt eine Kombination aus einer Warenzusammenstellung (Figur und Aufkleber zum Verzieren der Figur) sowie weiteren Aufklebern vor. Die Ware ist als "Spielzeug, ein nicht menschliches Wesen darstellend, kein Füllmaterial enthaltend, nicht handgearbeitet aus Holz" einzureihen. Weniger anzeigen
Die ca. 9 cm hohe, starre, weibliche Figur besteht aus Kunststoff, hat lange, gewellte Haare, trägt ein Diadem, eine Kette sowie einen Oberarmreif, ist mit einem weißen, langen, vorne geschlitzten Rock, einem weißen Bustier sowie Absatzschuhen bekleidet und hält eine weiße Kugel hoch. Sie ist mit fliederfarbenen,... Mehr anzeigenDie ca. 9 cm hohe, starre, weibliche Figur besteht aus Kunststoff, hat lange, gewellte Haare, trägt ein Diadem, eine Kette sowie einen Oberarmreif, ist mit einem weißen, langen, vorne geschlitzten Rock, einem weißen Bustier sowie Absatzschuhen bekleidet und hält eine weiße Kugel hoch. Sie ist mit fliederfarbenen, transparenten, nicht abnehmbaren Flügeln aus Kunststoff ausgestattet und stellt eine Fee dar. Das Erzeugnis dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und ist in einem offenen Karton verpackt. Die Ware ist als "Spielzeug, ein nicht menschliches Wesen darstellend, kein Füllmaterial enthaltend, aus Kunststoff" einzureihen. Weniger anzeigen
Spielfigur aus Kunststoff - mit einer Größe von ca. 8,8 cm - ein stilisiertes, schlankes Mädchen aus einem Zeichentrickfilm darstellend - ohne bewegliche Gliedmaßen - mit einem Kopf mit aufgemaltem Gesicht und kurzen, blauen Haaren - mit einem hellgrünen, ärmellosen Kleid bekleidet - die Figur steht auf einem ca. 1 cm... Mehr anzeigenSpielfigur aus Kunststoff - mit einer Größe von ca. 8,8 cm - ein stilisiertes, schlankes Mädchen aus einem Zeichentrickfilm darstellend - ohne bewegliche Gliedmaßen - mit einem Kopf mit aufgemaltem Gesicht und kurzen, blauen Haaren - mit einem hellgrünen, ärmellosen Kleid bekleidet - die Figur steht auf einem ca. 1 cm hohen, schwarzen Podest mit einem Durchmesser von ca. 4,5 cm - wird als sog. Topper auf Deckeln eines Trinkbechers befestigt - dient der spielerischen Unterhaltung vor allem von Kindern - in einem Klarsichtbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als "anderes Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0085 erfasst, aus Kunststoff, keine maßstabgetreue Modellseilbahn zum Bedrucken" einzureihen. Weniger anzeigen
Spielzeug in Form von Sammelfiguren und Nachbildungen von Kunststoffboxen als Zusammenstellung aufgemacht, bestehend aus - insgesamt zehn nicht menschlichen Wesen in Form von verdorbenen Lebensmitteln -- aus Kunststoff oder Kautschuk hergestellt -- mit einer Größe von maximal ca. 28 mm -- alle Figuren besitzen ein... Mehr anzeigenSpielzeug in Form von Sammelfiguren und Nachbildungen von Kunststoffboxen als Zusammenstellung aufgemacht, bestehend aus - insgesamt zehn nicht menschlichen Wesen in Form von verdorbenen Lebensmitteln -- aus Kunststoff oder Kautschuk hergestellt -- mit einer Größe von maximal ca. 28 mm -- alle Figuren besitzen ein Gesicht mit Augen, Mund und teilweise eine Nase -- sie stellen verdorbene Lebensmittel dar, wie z.B. verschimmelte Kekse, abgestandene Getränke, lasche Croissants oder verfaultes Obst oder Gemüse -- an der Unterseite mit einem Loch versehen, mit der die Figur z.B. auf einen Stift gesteckt werden kann - zwei quadratischen Nachbildungen von Gitterboxen aus Kunststoff mit einer Kantenlänge von ca. 33 mm -- in den beiden Kunststoffboxen befindet sich je ein nicht menschliches Wesen, das in einer Kunststoffhülle mit Papierbanderole verpackt ist - einer gedruckten Übersicht über alle erhältlichen Figuren - dient der spielerischen Unterhaltung vor allem von Kindern - auf einem Blistertablett in einer bunt bedruckten Kunststoffhülle mit Pappaufhänger für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als "Spielzeug, aufgemacht in einer Zusammenstellung" einzureihen. Weniger anzeigen
Spielfigur aus Kunststoff - mit einer Größe von ca. 7 cm - ein stilisiertes, dickes Mädchen aus einem Zeichentrickfilm darstellend - ohne bewegliche Gliedmaßen - mit einem großen Kopf mit blauem, aufgemalten Gesicht und großer, runder Brille sowie mit blauen Haaren - mit einem hellblauen Rollkragenpullover und... Mehr anzeigenSpielfigur aus Kunststoff - mit einer Größe von ca. 7 cm - ein stilisiertes, dickes Mädchen aus einem Zeichentrickfilm darstellend - ohne bewegliche Gliedmaßen - mit einem großen Kopf mit blauem, aufgemalten Gesicht und großer, runder Brille sowie mit blauen Haaren - mit einem hellblauen Rollkragenpullover und dunkelblauer Hose bekleidet - die Figur steht auf einem ca. 1 cm hohen, schwarzen Podest mit einem Durchmesser von ca. 4,5 cm - wird als sog. Topper auf Deckeln eines Trinkbechers befestigt - dient der spielerischen Unterhaltung vor allem von Kindern - in einem Klarsichtbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als "anderes Spielzeug, nicht von den Unterpositionen (KN) 9503 0010 bis 9503 0085 erfasst, aus Kunststoff, keine maßstabgetreue Modellseilbahn zum Bedrucken" einzureihen. Weniger anzeigen
Es handelt sich um einen noch nicht zusammengesetzten Dekorationsartikel aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, bestehend aus - einem rechteckigen Sockel (ca. 19,3 x 19 x 4 cm) mit einem halbrunden Podest und aufgeklebten Scherben aus klarsichtigem Kunststoff und - einer blau-grau bemalten,... Mehr anzeigenEs handelt sich um einen noch nicht zusammengesetzten Dekorationsartikel aus Kunststoffen im Sinne der Anmerkung 1 zu Kapitel 39, bestehend aus - einem rechteckigen Sockel (ca. 19,3 x 19 x 4 cm) mit einem halbrunden Podest und aufgeklebten Scherben aus klarsichtigem Kunststoff und - einer blau-grau bemalten, starren Fantasiefigur in menschlicher Gestalt mit entstellten Gliedmaßen und einer klauenartigen Hand. Die Figur (H: ca. 33 cm) ist an der Unterseite mit zwei Metallstiften zum Einstecken in den Sockel versehen. Der Dekorationsartikel ist in einem Pappkarton mit Styroporeinlage für den Einzelverkauf aufgemacht. Eine Einreihung in die Position 9503 kommt nicht in Betracht, da die Ware nicht zum Spielen geeignet ist. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "andere Ware aus Kunststoffen, Statuetten und andere Ziergegenstände" eingereiht. Weniger anzeigen
Spielzeug, sog "Mc Donald's Shopkins / Hot Wheels 2016 - Rhonda Ring / Tutu Cute B / Kelsey Compact C" als Zusammenstellung aufgemacht, bestehend aus - einer ca. 8,5 x 4 x 5 cm großen Nachbildung eines Einkaufskorbs aus blauem Kunststoff -- mit zwei nicht beweglichen Tragehenkeln, die am Korb anliegen -- auf einer... Mehr anzeigenSpielzeug, sog "Mc Donald's Shopkins / Hot Wheels 2016 - Rhonda Ring / Tutu Cute B / Kelsey Compact C" als Zusammenstellung aufgemacht, bestehend aus - einer ca. 8,5 x 4 x 5 cm großen Nachbildung eines Einkaufskorbs aus blauem Kunststoff -- mit zwei nicht beweglichen Tragehenkeln, die am Korb anliegen -- auf einer Seite mit dem Schriftzug "Shopkins" versehen - drei nicht menschlichen Wesen -- alle aus farbigem Kunststoff gefertigt -- in Form von eines Rings mit Schmuckstein, eines Kleides und einer Puderdose -- in den Abmessungen von maximal ca. 5,5 x 4,5 x 2 cm -- mit aufgemalten Gesichtern und kurzen Gliedmaßen - dient der spielerischen Unterhaltung vor allem von Kindern - in der Korbnachbildung in einem Klarsichtbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als "Spielzeug, aufgemacht in einer Zusammenstellung" einzureihen. Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug in Form eines nicht menschlichen Wesens, - mit den max. Abmessungen von etwa 16 cm x 19 cm x 8,5 cm, - aus Kunststoffen gefertigt, - ein Fantasiewesen darstellend, - mit einem Kopf in der Form eines Marshmallows, -- mit... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug in Form eines nicht menschlichen Wesens, - mit den max. Abmessungen von etwa 16 cm x 19 cm x 8,5 cm, - aus Kunststoffen gefertigt, - ein Fantasiewesen darstellend, - mit einem Kopf in der Form eines Marshmallows, -- mit ausgeformten und aufgemalten Gesichtszügen (Augenpartie und geöffneter Mund), keine Ohren oder ausgestaltete Nase aufweisend, - einem tropfenförmigen Körper und wulstig gestalteten Armen und Beinen, -- die Arme sind beweglich und mit zwei um die eigene Achse drehbaren Händen mit jeweils vier Fingern versehen, - bekleidet mit einem blau-weißen Matrosenkragen, einem aufgemalten roten Halstuch sowie einer blau abgesetzten Matrosenmütze, die mit einer aufgemalten roten Schleife und einem Schriftzug (STAY PUFT) verziert ist, - kein Füllmaterial enthaltend, - dient als Spielfigur der spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen. Die Ware ist zolltariflich als "Spielzeug, ein nicht menschliches Wesen darstellend, kein Füllmaterial enthaltend, nicht handgearbeitet, aus Holz" einzureihen. Weniger anzeigen
Es handelt sich um eine etwa 10 cm hohe Figur aus Kunststoff. Das nicht menschliche Wesen besitzt zwei Arme und sechs Beine. Eine Vibrationsmechanik im Körper der Figur, die durch einen Drehmechanismus im Rücken aufgezogen werden kann, lässt beim Betätigen das ganze Wesen vibrieren. Die Ware dient der spielerischen... Mehr anzeigenEs handelt sich um eine etwa 10 cm hohe Figur aus Kunststoff. Das nicht menschliche Wesen besitzt zwei Arme und sechs Beine. Eine Vibrationsmechanik im Körper der Figur, die durch einen Drehmechanismus im Rücken aufgezogen werden kann, lässt beim Betätigen das ganze Wesen vibrieren. Die Ware dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern und ist in einem Kunststoffbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Derartige Erzeugnisse werden zolltariflich als "Spielzeug, ein nicht menschliches Wesen darstellend, kein Füllmaterial enthaltend, keine handgearbeitete Ware aus Holz" eingereiht. Weniger anzeigen
Bei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Spielzeug handelt es sich um eine starre Figur eines raubtierartigen, nicht menschlichen Wesens, - mit den max. Abmessungen (L x B x H) von ca. 9 x 3 x 6 cm, - vollständig aus überwiegend schwarzem Kunststoff hergestellt, - mit einem ausgestalteten Kopf mit Zacken aus... Mehr anzeigenBei dem durch ein Warenmuster veranschaulichten Spielzeug handelt es sich um eine starre Figur eines raubtierartigen, nicht menschlichen Wesens, - mit den max. Abmessungen (L x B x H) von ca. 9 x 3 x 6 cm, - vollständig aus überwiegend schwarzem Kunststoff hergestellt, - mit einem ausgestalteten Kopf mit Zacken aus gelbem Kunststoff, - mit einem Gesicht mit gelben Augen und offenem Maul mit weißen Reißzähnen, - mit vier ausgestalteten Beinen, wobei das rechte Vorderbein von einer Schlingpflanze aus grünem Kunststoff umrankt wird, - nicht gefüllt, - zur spielerischen Unterhaltung insbesondere von Kindern, - in einer bunt bedruckten Pappschachtel aufgemacht. Zolltarifrechtlich handelt es sich um „Spielzeug, ein nicht menschliches Wesen darstellend, nicht gefüllt, nicht aus Holz handgearbeitet". Weniger anzeigen
Spielzeug, ein nicht menschliches Wesen darstellend - aus Kunststoff gefertigt und farbig bemalt, nicht gefüllt - mit blauer Hautfarbe - das Wesen lehnt sich nach links und greift mit dem linken Arm an den Fuß - in den Abmessungen von ca. 5 x 5 x 3 cm - mit einer kurzen schwarzen Hose mit gelbem Streifen, einem... Mehr anzeigenSpielzeug, ein nicht menschliches Wesen darstellend - aus Kunststoff gefertigt und farbig bemalt, nicht gefüllt - mit blauer Hautfarbe - das Wesen lehnt sich nach links und greift mit dem linken Arm an den Fuß - in den Abmessungen von ca. 5 x 5 x 3 cm - mit einer kurzen schwarzen Hose mit gelbem Streifen, einem orangen Top, weiß-gelben Turnschuhen sowie einer hellgelben Mütze mit Schleife bekleidet - mit langen, blauen, zu Zöpfen gebundenen Haaren - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern - in einer Pappschachtel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware wird zolltarifrechtlich als „Spielzeug, ein nicht menschliches Wesen darstellend, nicht gefüllt, nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht. Weniger anzeigen
Nicht menschliches Wesen, sog. "Mc Donald's - Discovery Robots - 2019", Motiv "UV Bot" - aus starrem Kunststoff gefertigt, in den Abmessungen von ca. 9,6 x 6,3 x 4,2 cm - kein Füllmaterial enthaltend - in Form eines stehenden Roboters ohne bewegliche Glieder - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern - in... Mehr anzeigenNicht menschliches Wesen, sog. "Mc Donald's - Discovery Robots - 2019", Motiv "UV Bot" - aus starrem Kunststoff gefertigt, in den Abmessungen von ca. 9,6 x 6,3 x 4,2 cm - kein Füllmaterial enthaltend - in Form eines stehenden Roboters ohne bewegliche Glieder - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern - in einem bedruckten Klarsichtbeutel für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als "Spielzeug, ein nicht menschliches Wesen darstellend, kein Füllmaterial enthaltend" einzureihen. Weniger anzeigen
Figur in Form eines stehenden, nicht menschlichen Wesens, "Xibalba" - aus Kunststoff gefertigt, ca. 11 cm hoch - kein Füllmaterial enthaltend - mit Kopf, Armen und Beinen, mit einer schwarzen Robe bekleidet - mit einem an einen Schädel erinnernden Gesicht, mit einem langen, weißen Bart - mit zwei großen, grauen... Mehr anzeigenFigur in Form eines stehenden, nicht menschlichen Wesens, "Xibalba" - aus Kunststoff gefertigt, ca. 11 cm hoch - kein Füllmaterial enthaltend - mit Kopf, Armen und Beinen, mit einer schwarzen Robe bekleidet - mit einem an einen Schädel erinnernden Gesicht, mit einem langen, weißen Bart - mit zwei großen, grauen Flügeln am Rücken (noch nicht zusammengesetzt) - drückt man am Rücken einen Knopf, bewegen sich die Flügel vor und zurück - betätigt man den darunter befindlichen Schalter, leuchtet das Gesicht grün auf - dient der spielerischen Unterhaltung von Kindern - noch nicht zusammengesetzt in einem Klarsichtbeutel mit Anleitung für den Einzelverkauf aufgemacht. Die Ware ist als "Spielzeug, ein nicht menschliches Wesen darstellend, kein Füllmaterial enthaltend" einzureihen. Weniger anzeigen
Bei dem vorliegenden und als "No Name, Art. 17998A" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - ein nicht menschliches Wesen mit blauer Hautfarbe darstellend (sog. "Schlumpf"), - aus starrem Kunststoff gefertigt und somit ungefüllt, - ca. 9 cm hoch, - mit einem Kopf, zwei Armen, einem angedeuteten... Mehr anzeigenBei dem vorliegenden und als "No Name, Art. 17998A" bezeichneten Erzeugnis handelt es sich um ein Spielzeug, - ein nicht menschliches Wesen mit blauer Hautfarbe darstellend (sog. "Schlumpf"), - aus starrem Kunststoff gefertigt und somit ungefüllt, - ca. 9 cm hoch, - mit einem Kopf, zwei Armen, einem angedeuteten Schwanz und zwei Beinen versehen, - mit einem ausgeformten Gesicht gestaltet, - mit einer nicht abnehmbaren Mütze sowie einer Hose bekleidet, - das Wesen hält in einer ausgestreckten Hand eine Glaskugel, - dient der spielerischen Unterhaltung von Personen, - in einem bedruckten Polybeutel verpackt. Derartige Erzeugnisse werden zolltarifrechtlich als "Spielzeug, ein nicht menschliches Wesen darstellend, nicht gefüllt, nicht aus Holz handgearbeitet" eingereiht. Weniger anzeigen
Handpuppen in Form von nicht menschlichen Wesen - vier verschiedene Monster darstellend - in den Abmessungen von ca. 20 x 21 cm flachliegend - laut Antragsangaben aus schwarzem oder weißem Kunstleder aus Polyurethan - offensichtlich mit einer Wattierungslage unterlegt - kein Füllmaterial enthaltend - mit Körpern in... Mehr anzeigenHandpuppen in Form von nicht menschlichen Wesen - vier verschiedene Monster darstellend - in den Abmessungen von ca. 20 x 21 cm flachliegend - laut Antragsangaben aus schwarzem oder weißem Kunstleder aus Polyurethan - offensichtlich mit einer Wattierungslage unterlegt - kein Füllmaterial enthaltend - mit Körpern in Form von kurzärmligen T-Shirts mit kurzen Beinen - mit aufgestickten Gesichtern und weiteren, reichhaltigen Stickereien auf Vorder- und Rückseite - mit einer Öffnung an der Unterseite, in die die Hand gesteckt wird; das Monster kann dann als Handpuppe genutzt werden - dient zur spielerischen Unterhaltung von Kindern und Erwachsenen. Die Waren sind als "Spielzeug, ein nicht menschliches Wesen darstellend, kein Füllmaterial enthaltend" einzureihen. Weniger anzeigen
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
0 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
nicht ermittelt
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Zollrechner für Labubu
Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Labubu-Sendung. Geben Sie Warenwert, Ursprungsland und Zolltarifnummer ein.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.
Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung.
Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten.
Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.
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9503.00.95.90.0 · 4,7 %
Stand-Up-Paddle-Board
9506.29.00.00.0 · 2,7 %
Luftmatratze
6306.40.00.00.0 · 12 %
Outdoor-Ausrüstung
6306.90.00.90.0 · 12 %
Saxophon
9205.90.90.00.0 · 3.2 %
Pavillon
6306.90.00.90.0 · 12,0 %
Plastik-Modell
9503.00.30.00.0 · 0 %
