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Sport & FreizeitKapitel 63Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Luftmatratze: 6306.40.00.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Luftmatratze (6306.40.00.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Luftmatratze unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Luftmatratze Produktbild

Luftmatratzen bestehen typischerweise aus PVC-Folie oder kunststoffbeschichteten textilen Geweben (Position 5903). Die ständige vZTA-Rechtsprechung weist aufblasbare Matratzen unabhängig vom Material der Position 6306 zu, da sie als Campingausrüstung gelten. Entscheidend ist der Verwendungszweck als Schlaf- oder Liegeunterlage im Camping- oder Freizeitbereich. Sieh dir Alle Möglichkeiten im Überblick → an.

Luftmatratze beschreiben: Material (Folie/Textil), Form (rechteckig/oval), Ventil, Verwendung (Camping/Wasser)

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 6306.40.00.00.0 ist der Position 6306 (Campingausrüstungen) in Kapitel 63 (Andere konfektionierte Spinnstoffwaren) untergeordnet. Die vollständige Hierarchie zeigt den Weg von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen deutschen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: XI - Kap. 50 bis 63: Spinnstoffe und Waren daraus
  • Kapitel: 63 - ANDERE KONFEKTIONIERTE SPINNSTOFFWAREN; WARENZUSAMMENSTELLUNGEN; ALTWAREN UND LUMPEN
  • Position: 6306 - Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 6306 4000 00 0 - Luftmatratzen

Hinweis zur Einreihung

Luftmatratzen aus PVC-Folie ohne textilen Träger werden von Zollbehörden nicht in Kapitel 39 eingereiht. Die Rechtsprechung stuft sie als Campingausrüstung der Position 6306 ein. Bei gemischter Beschaffenheit (Kunststoff + Spinnstoff) ist nach AV 3c die zuletzt genannte Position maßgeblich. Nutze den Klassifizierungsassistenten für eine individuelle Prüfung.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Luftmatratze

Der HS-Code für Luftmatratze lautet 6306.40 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 6306.40.00. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 6306.40.00.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 6306.40.00.00.0.

Einreihung von Luftmatratze nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur führen bei Luftmatratzen zur Position 6306:

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Luftmatratze

Alternative Einreihung

9404.29.90.00.0 12,0 %

Auflegematratzen aus anderen Stoffen (Kapitel 94)

Alternative Einreihung

3926.90.00.00.0 12,0 %

Andere Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39)

Alternative Einreihung

9506.99.00.00.0 12,0 %

Sonstige Sportgeräte und -ausrüstungen (Kapitel 95)

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Luftmatratze (6306) ≠ Auflegematratzen aus anderen Stoffen (Kapitel 94) (9404)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Luftmatratze bleibt die Zolltarifnummer 6306.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Luftmatratze (6306) ≠ Andere Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39) (3926)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Luftmatratze bleibt die Zolltarifnummer 6306.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Luftmatratze (6306) ≠ Sonstige Sportgeräte und -ausrüstungen (Kapitel 95) (9506)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Luftmatratze bleibt die Zolltarifnummer 6306.40.00.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Abweichend von 6306 können nach AV 1, AV 3c oder Spezialvorschriften folgende Kapitel und Positionen für Spezialausführungen von Luftmatratzen relevant sein:

Alternative Einreihung

9404.29.90.00.0 12,0 %

Auflegematratzen aus anderen Stoffen (Kapitel 94)

Alternative Einreihung

3926.90.00.00.0 12,0 %

Andere Waren aus Kunststoffen (Kapitel 39)

Alternative Einreihung

9506.99.00.00.0 12,0 %

Sonstige Sportgeräte und -ausrüstungen (Kapitel 95)

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Luftmatratze ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Luftmatratze (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE16597/14-16306.40.00.00.0
Luftmatratze, sog. Selbstaufblasende Matratze, Art. 13003, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag mit einem bedruckten Pappeinleger in einer transparenten Folie eingeschweißt, - rechteckig; aufgeblasen in den Abmessungen von lt. Antrag 185 cm x 54 cm x 2,5 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit... Mehr anzeigen
DEF/7786/07-16306.40.00.00.0
Luftmatratze, sog. selbstaufblasende Liegematte, siehe Foto - aus einem dreilagig punktuell verklebten Flächenerzeugnis der Position 5903, mit -- zwei Außenlagen aus einem 0,3 mm dicken, strapazierfähigen, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer geprägten Kunststofffolie überzogenen Gewebe und -- einer... Mehr anzeigen
DE13084/15-16306.40.00.00.0
Luftmatratze, Fotos siehe Anlage, - annähernd rechteckig, mit einer abgeschrägten Ecke; laut Antrag mit einem Gesamtgewicht von ca. 1196 g und den Abmessungen von ca. 190 cm x 60 cm x 2,5 cm (in aufgeblasenem Zustand); in aufgerolltem Zustand mit zwei Gewebegurten mit Klett- und Schnallenverschluss (übliche... Mehr anzeigen
DEF/1064/08-16306.40.00.00.0
Luftmatratze, sog. selbstaufblasende Liegematte, siehe Foto, - aus einem 2,5 cm dicken, dreilagig verklebten Flächenerzeugnis der Position 5903 mit -- zwei Außenlagen aus einfarbigen, mit einer klarsichtigen Kunststofffolie (kein Zellkunst- stoff) überzogenen Geweben aus Spinnstoffen, die nicht nur der Verstärkung... Mehr anzeigen
DEF/6875/07-16306.40.00.00.0
Luftmatratze, sog. Camping Thermo Matte, selbstaufblasbar (Kat. 4403), siehe Foto, - aus 0,4 mm dicken, strapazierfähigen, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer geprägten Zellkunststofffolie überzogenen Geweben der Position 5903; die dichten Gewebe der Außenseite dienen nicht nur der Verstärkung des... Mehr anzeigen
DEBTI25556/20-16306.40.00.00.0
Luftmatratze, sog. aufblasbare Luftmatratze, Foto siehe Anlage, - in einem einfachen Beutel aus Spinnstoffen mit Tunnelzug [übliche Verpackung im Sinne der AV 5 b)]   und in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - annähernd rechteckig, mit abgerundeten Ecken; in den Abmessungen (aufgeblasen) von laut Antrag    194,3... Mehr anzeigen
DEBTI26488/20-16306.40.00.00.0
Luftmatratze, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - laut Antrag in den Abmessungen von 67 cm x 184 cm x 17 cm, - mit einer Oberseite aus einer ca. 0,6 mm dicken Folie aus Kunststoff, die auf der Außenseite mit   Scherstaub beflockt ist (Meterware des Kapitels 39), - mit einer Unterseite aus... Mehr anzeigen
DEBTI53190/19-16306.40.00.00.0
Luftmatratze, sog. Foto siehe Anlage, - Warenzusammenstellung, bestehend aus einer Luftmatratze und einem sog. Luftpumpensack, - zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs gemeinsam in einem Beutel aus Spinnstoffen für den   Einzelverkauf aufgemacht, - Campingausrüstung (Luftmatratze): -- von annähernd ovaler Form,... Mehr anzeigen
DE6585/10-16306.40.00.00.0
Luftmatratze, sog. Isomatte (Art. 20.395), siehe Foto, - aus 0,3 mm dicken, strapazierfähigen, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer geprägten Kunststofffolie überzogenen Geweben der Position 5903, - in den Abmessungen 180 cm x 50 x 2,5 cm, - durch Zusammenkleben an den Rändern konfektioniert, - mit einer... Mehr anzeigen
DEF/7786/07-16306.40.00.00.0
Luftmatratze, sog. selbstaufblasende Liegematte, siehe Foto - aus einem dreilagig punktuell verklebten Flächenerzeugnis der Position 5903, mit -- zwei Außenlagen aus einem 0,3 mm dicken, strapazierfähigen, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer geprägten Kunststofffolie überzogenen Gewebe und -- einer... Mehr anzeigen
DEF/1064/08-16306.40.00.00.0
Luftmatratze, sog. selbstaufblasende Liegematte, siehe Foto, - aus einem 2,5 cm dicken, dreilagig verklebten Flächenerzeugnis der Position 5903 mit -- zwei Außenlagen aus einfarbigen, mit einer klarsichtigen Kunststofffolie (kein Zellkunst- stoff) überzogenen Geweben aus Spinnstoffen, die nicht nur der Verstärkung... Mehr anzeigen
DE16597/14-16306.40.00.00.0
Luftmatratze, sog. Selbstaufblasende Matratze, Art. 13003, Foto siehe Anlage, - lt. Antrag mit einem bedruckten Pappeinleger in einer transparenten Folie eingeschweißt, - rechteckig; aufgeblasen in den Abmessungen von lt. Antrag 185 cm x 54 cm x 2,5 cm, - aus ca. 0,1 mm dicken, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit... Mehr anzeigen
DE18774/09-16306.40.00.00.0
Luftmatratze, sog. Doppelluftmatratze, siehe Foto - aus einem 2,1 cm dicken, dreilagig verklebten Flächenerzeugnis der Position 5903 mit -- zwei Außenlagen aus einfarbigen, mit einer klarsichtigen Kunststofffolie (kein Zellkunst- stoff) überzogenen Geweben aus Spinnstoffen der Position 5903 (somit keine Ware des... Mehr anzeigen
DE13084/15-16306.40.00.00.0
Luftmatratze, Fotos siehe Anlage, - annähernd rechteckig, mit einer abgeschrägten Ecke; laut Antrag mit einem Gesamtgewicht von ca. 1196 g und den Abmessungen von ca. 190 cm x 60 cm x 2,5 cm (in aufgeblasenem Zustand); in aufgerolltem Zustand mit zwei Gewebegurten mit Klett- und Schnallenverschluss (übliche... Mehr anzeigen
DEF/6875/07-16306.40.00.00.0
Luftmatratze, sog. Camping Thermo Matte, selbstaufblasbar (Kat. 4403), siehe Foto, - aus 0,4 mm dicken, strapazierfähigen, einfarbigen, einseitig (Innenseite) mit einer geprägten Zellkunststofffolie überzogenen Geweben der Position 5903; die dichten Gewebe der Außenseite dienen nicht nur der Verstärkung des... Mehr anzeigen
DEBTI26488/20-16306.40.00.00.0
Luftmatratze, Foto siehe Anlage, - in einem bedruckten Pappkarton verpackt, - laut Antrag in den Abmessungen von 67 cm x 184 cm x 17 cm, - mit einer Oberseite aus einer ca. 0,6 mm dicken Folie aus Kunststoff, die auf der Außenseite mit   Scherstaub beflockt ist (Meterware des Kapitels 39), - mit einer Unterseite aus... Mehr anzeigen
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Zollsätze bei Einfuhr nach Deutschland

Drittlandszollsatz

12,0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China12,0 %

Drittlandszoll

USA12,0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien9,6 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand12,0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen für Luftmatratzen

Keine besonderen Einfuhrmaßnahmen aktiv

Zollrechner für Luftmatratzen

Berechne die Einfuhrabgaben für Luftmatratzen mit unserem Zollrechner. Gib den Warenwert und das Ursprungsland ein, um Drittlandszoll (12 %), Einfuhrumsatzsteuer (19 %) sowie etwaige Präferenzzollsätze zu ermitteln.

Zolldaten werden geladen…

Zollsätze bei Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen für Luftmatratzen

Keine besonderen Ausfuhrmaßnahmen aktiv
Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Luftmatratzen

Welche Zolltarifnummer hat eine Luftmatratze?

Eine Luftmatratze wird unter der Zolltarifnummer 6306.40.00.00.0 eingereiht. Diese 11-stellige Nummer ist Teil des Kapitels 63 (Andere konfektionierte Spinnstoffwaren) und erfasst aufblasbare Matratzen als Campingausrüstung. Die Einreihung gilt unabhängig davon, ob die Matratze aus PVC-Folie, kunststoffbeschichtetem Textil oder einer Kombination beider Materialien besteht.

Welchen HS-Code hat eine Luftmatratze?

Der HS-Code einer Luftmatratze lautet 630640. Er bezeichnet auf internationaler Ebene (6-stellig) Luftmatratzen als Campingausrüstung. Die EU erweitert diesen Code in der Kombinierten Nomenklatur auf 8 Stellen (63064000) und im TARIC auf 10 Stellen (6306400000). Die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer ist 6306.40.00.00.0.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für eine Luftmatratze?

Der Drittlandszollsatz für Luftmatratzen der Position 6306.40.00.00.0 beträgt 12 %. Für Einfuhren aus China oder den USA fällt dieser Satz an, sofern kein Präferenzabkommen gilt. Aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Japan, Südkorea, Vietnam, Schweiz) oder der Zollunion (Türkei) wird ein Zollsatz von 0 % gewährt. Zusätzlich fällt die Einfuhrumsatzsteuer von 19 % an.

Wie unterscheidet sich eine Luftmatratze zolltechnisch?

Die Abgrenzung erfolgt vor allem zu Matratzen des Kapitels 94 (Sitzmöbel, Bettausstattung) und zu Kunststofferzeugnissen des Kapitels 39. Nach vZTA-Rechtsprechung sind aufblasbare Matratzen keine Bettausstattung im Sinne der Position 9404, sondern Campingausrüstung (6306). Eine Alternative ist Position 3926 für Erzeugnisse aus reiner Kunststofffolie ohne Textil, sofern die Campingnutzung nicht im Vordergrund steht.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für eine Luftmatratze verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer fehlerhaften Zollanmeldung führen. Mögliche Folgen sind Nacherhebung von Zöllen, Verzugszinsen, Bußgelder wegen Zollordnungswidrigkeit oder im schweren Fall Steuerstrafverfahren. Zudem kann die Ware von der Zollstelle zurückgehalten werden, bis die korrekte Einreihung geklärt ist. Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) schafft Rechtssicherheit.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Luftmatratzen?

Für Luftmatratzen der Position 6306.40.00.00.0 bestehen keine aktiven Einfuhrbeschränkungen wie Antidumpingzölle oder Embargomaßnahmen, die über den Drittlandszollsatz (12 %) und die Einfuhrumsatzsteuer (19 %) hinausgehen. Bei Einfuhren aus bestimmten Ländern mit Freihandelsabkommen kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden. Eine Aussetzung (Zollsatz 0 %) gilt für Waren, die für bestimmte Wasserfahrzeuge oder Bohrplattformen bestimmt sind.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für eine Luftmatratze?

Die vollständige Zolltarifnummer für eine Luftmatratze ist eine 11-stellige Zolltarifnummer mit der Darstellung 6306.40.00.00.0. Sie setzt sich zusammen aus dem 6-stelligen HS-Code (630640), der 8-stelligen Kombinierten Nomenklatur (63064000), der 10-stelligen TARIC-Code (6306400000) und der abschließenden 11. deutschen Stelle.

Ändern sich Zolltarifnummern für Luftmatratzen?

Die Zolltarifnummer für Luftmatratzen 6306.40.00.00.0 ist in den letzten Jahren stabil. Änderungen treten in der Regel nur durch umfassende HS-Revisionen (alle 5 Jahre) auf. Die Kombinierte Nomenklatur der EU wird jährlich angepasst, die Position 630640 für Luftmatratzen blieb jedoch unverändert. Es empfiehlt sich, die aktuellen TARIC-Maßnahmen vor jeder Einfuhr zu prüfen.

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