Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Einreihung des Kunststoff-Balls in den Zolltarif erfolgt über folgende Hierarchieebenen:
- AbschnittKap. 94 bis 96: Verschiedene WarenXX
- KapitelSPIELZEUG, SPIELE, UNTERHALTUNGSARTIKEL UND SPORTGERÄTE; TEILE DAVON UND ZUBEHÖR95
- PositionAnderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art9503
- Kombinierte Nomenklaturandere95030081
- Kombinierte Nomenklaturandere95030095
- Kombinierte Nomenklaturaus Kunststoff95030095
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Kunststoff-Ball
Der HS-Code für Kunststoff-Ball lautet 9503.00 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9503.00.95. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9503.00.95.90. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9503.00.95.90.0.
Einreihung von Kunststoff-Ball nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung erfolgt nach den Allgemeinen Vorschriften (AV) für die Auslegung des Harmonisierten Systems. Maßgeblich sind die stoffliche Beschaffenheit (Kunststoff) und der Verwendungszweck als Spielzeug zur Unterhaltung von Kindern.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Kunststoff-Ball
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative Einreihungaufblasbare Bälle (Position 9506 – Sportgeräte) | 9506.62.00.00.0 | 4,7 % |
| Alternative Einreihungandere Bälle (Position 9506 – Sportgeräte) | 9506.69.90.00.0 | 4,7 % |
| Alternative EinreihungBallons, Flaschen aus Kunststoff (Position 3923) | 3923.30.10.00.0 | 4,7 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Kunststoff-Ball (9503) ≠ aufblasbare Bälle (Position 9506 – Sportgeräte) (9506) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Ball bleibt die Zolltarifnummer 9503.00.95.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kunststoff-Ball (9503) ≠ andere Bälle (Position 9506 – Sportgeräte) (9506) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Ball bleibt die Zolltarifnummer 9503.00.95.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Kunststoff-Ball (9503) ≠ Ballons, Flaschen aus Kunststoff (Position 3923) (3923) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Kunststoff-Ball bleibt die Zolltarifnummer 9503.00.95.90.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Wird der Ball nicht als Spielzeug verwendet, könnte auch eine Einreihung in andere Kapitel in Betracht kommen:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungBallons, Flaschen aus Kunststoff (Position 3923) | 3923.30.10.00.0 | 4,7 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Kunststoff-Ball (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI48953/19-1 | Spielzeug in Form von Bällen aus Kunststoff (Polyethylen), Durchmesser ca. 6 cm, innen hohl, verschiedene Farben, für Bällebad | 9503.00.95.90.0 |
| DE453/15-1 | Spielzeug in Form eines Balls aus Kunststoff, zwei verschweißte hohle Segmente, Durchmesser ca. 6 cm, für Bällebad | 9503.00.95.90.0 |
| DEBTI3601/24-1 | Spielzeug in Form von Bällen aus Kunststoff, innen hohl, Durchmesser ca. 6 cm, für Bällebad, explizit kein Sportball der Pos. 9506 | 9503.00.95.90.0 |
| DE24371/14-1 | Spielzeugball aus geschäumtem Kunststoff, Durchmesser ca. 5,7 cm, kein Sportball | 9503.00.95.90.0 |
| DE9208/13-1 | Bälle aus Kunststoff (Polyethylen), Größen 4,5-8 Zoll, dienen spielerischer Unterhaltung, kein Sportball | 9503.00.95.90.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
4,7 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4,7 % | Drittlandszoll |
| USA | 4,7 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 1,2 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4,7 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Import von Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
Zollrechner
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihren Kunststoff-Ball mit unserem Zollrechner.
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Beschränkung bei der Ausfuhr | Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten. |
| Ausfuhrkontrolle bei Kulturgütern | Zum Schutz des kulturellen Erbes benötigt die Ausfuhr von Kunstwerken und Antiquitäten ab einem bestimmten Alter/Wert eine Genehmigung. |
| Ausfuhrkontrolle von Katzen- und Hundefellen | Der Handel mit Katzen- und Hundefellen ist in der EU streng verboten. |
| Ausfuhrgenehmigung | Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich. |
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