Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Laser-Cutter leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierenden Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:
- AbschnittKap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese GeräteXVI
- KapitelKERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON84
- PositionWerkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahl, Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemische Verfahren oder Elektronen-, Ionen- oder Plasmastrahl; Wasserstrahlschneidemaschinen8456
- UnterpositionLaser-, Licht- und andere Photonenstrahlwerkzeugmaschinen845611
- Unterpositionmit Laser betrieben845611
- Zolltarifnummerandere
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Laser-cutter
Der HS-Code für Laser-cutter lautet 8456.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8456.11.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8456.11.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8456.11.90.00.0.
Einreihung von Laser-cutter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die zolltarifliche Einreihung eines Laser-Cutters folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV). Die AV 1 verlangt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitte erfolgt. Position 8456 erfasst Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen durch Laserstrahl.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Laser-cutter
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative EinreihungLaser-Werkzeugmaschinen von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von gedruckten Schaltungen, Baugruppen gedruckter Schaltungen, Teilen der Position 8517 oder Teilen von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art | 8456.11.10.00.0 | 4,5 % |
| Alternative Einreihungmit anderem Licht- oder Photonenstrahlverfahren betrieben – andere | 8456.12.90.00.0 | 4,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Laser-cutter (8456) ≠ Laser-Werkzeugmaschinen von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von gedruckten Schaltungen, Baugruppen gedruckter Schaltungen, Teilen der Position 8517 oder Teilen von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art (8456) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laser-cutter bleibt die Zolltarifnummer 8456.11.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Laser-cutter (8456) ≠ mit anderem Licht- oder Photonenstrahlverfahren betrieben – andere (8456) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laser-cutter bleibt die Zolltarifnummer 8456.11.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Laser-cutter (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI15645/22-1 | Einreihung in 8456.11.90.00.0 | 8456.11.90.00.0 |
| DEBTI51624/19-1 | Einreihung in 8456.11.90.00.0 | 8456.11.90.00.0 |
| DEBTI49076/24-1 | Einreihung in 8456.11.90.00.0 | 8456.11.90.00.0 |
| DEBTI16522/17-1 | Einreihung in 8456.11.90.00.0 | 8456.11.90.00.0 |
| DEBTI23519/20-1 | Einreihung in 8456.11.90.00.0 | 8456.11.90.00.0 |
| DEBTI24928/17-1 | Einreihung in 8456.11.90.00.0 | 8456.11.90.00.0 |
| DEBTI35334/20-1 | Einreihung in 8456.11.90.00.0 | 8456.11.90.00.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
4,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 4,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 4,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 4,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 4,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Einfuhrkontrolle | Allgemeine Überwachung der Einfuhr. |
Einfuhrkosten berechnen
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihren Laser-Cutter: Zollsatz (4,5 %) zzgl. Einfuhrumsatzsteuer (19 %). Die Gesamtbelastung hängt vom Zollwert ab (Warenpreis + Transport + Versicherung bis zur EU-Grenze).
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Dual-Use: Güterlistenprüfung erforderlich | Dieser Hinweis zur Warennummer ist noch keine Einstufung Ihres Produkts. Prüfen Sie die technischen Merkmale, Anmerkungen und Ausnahmen der einschlägigen Güterlisten. Ob eine Ausfuhrgenehmigung benötigt wird, hängt zusätzlich vom konkreten Ausfuhrvorhaben ab. Von der Warennummer zur Güterprüfung → |
Weitere Produkte aus Werkzeugmaschinen
Nachfolgende Produkte aus dem Hub Werkzeugmaschinen können für Ihre Einreihung ebenfalls relevant sein: