Hierarchie der Zolltarifnummer
Die Zolltarifnummer für Laser-Cutter leitet sich aus folgender Hierarchie des Harmonisierenden Systems (HS) und der Kombinierten Nomenklatur (KN) ab:
- Abschnitt: XVI - Kap. 84 bis 85: Maschinen, Apparate, mechanische Geräte und elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Fernseh- Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte oder Fernseh- Bild - und - Tonwiedergabegeräte, Teile und Zubehör für diese Geräte
- Kapitel: 84 - KERNREAKTOREN, KESSEL, MASCHINEN, APPARATE UND MECHANISCHE GERÄTE; TEILE DAVON
- Position: 8456 - Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen aller Art durch Laser-, Licht- oder anderen Photonenstrahl, Ultraschall, Elektroerosion, elektrochemische Verfahren oder Elektronen-, Ionen- oder Plasmastrahl; Wasserstrahlschneidemaschinen
- Unterposition: 8456 11 - Laser-, Licht- und andere Photonenstrahlwerkzeugmaschinen
- Unterposition: 8456 11 - mit Laser betrieben
Zolltarifnummer: 8456 1190 00 0 - andere
Hinweis zur Einreihung
Eine falsche Zolltarifnummer kann zu Nachzahlungen, Verspätungen oder Strafen führen. Prüfen Sie die genauen technischen Spezifikationen Ihres Laser-Cutters. Nutzen Sie dazu unseren interaktiven Klassifizierungsassistenten, der Ihnen in wenigen Schritten den passenden Code vorschlägt.
Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Laser-cutter
Der HS-Code für Laser-cutter lautet 8456.11 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 8456.11.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 8456.11.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 8456.11.90.00.0.
Einreihung von Laser-cutter nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die zolltarifliche Einreihung eines Laser-Cutters folgt den Allgemeinen Vorschriften (AV). Die AV 1 verlangt, dass die Einreihung nach dem Wortlaut der Positionen und der Abschnitte erfolgt. Position 8456 erfasst Werkzeugmaschinen zum Abtragen von Stoffen durch Laserstrahl.
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Laser-cutter
Alternative Einreihung
Laser-Werkzeugmaschinen von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von gedruckten Schaltungen, Baugruppen gedruckter Schaltungen, Teilen der Position 8517 oder Teilen von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art
Alternative Einreihung
mit anderem Licht- oder Photonenstrahlverfahren betrieben – andere
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
Laser-cutter (8456) ≠ Laser-Werkzeugmaschinen von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von gedruckten Schaltungen, Baugruppen gedruckter Schaltungen, Teilen der Position 8517 oder Teilen von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art (8456)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laser-cutter bleibt die Zolltarifnummer 8456.11.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Laser-cutter (8456) ≠ mit anderem Licht- oder Photonenstrahlverfahren betrieben – andere (8456)
Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laser-cutter bleibt die Zolltarifnummer 8456.11.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.
Einreihung in ein anderes Kapitel
Liegt der Verwendungszweck außerhalb des Abtragens von Stoffen, kann ein anderer Kapitelcode greifen:
Alternative Einreihung
Laser-Werkzeugmaschinen von der ausschließlich oder hauptsächlich für die Herstellung von gedruckten Schaltungen, Baugruppen gedruckter Schaltungen, Teilen der Position 8517 oder Teilen von automatischen Datenverarbeitungsmaschinen verwendeten Art
Alternative Einreihung
mit anderem Licht- oder Photonenstrahlverfahren betrieben – andere
Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Laser-cutter ist?
Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.
Zollentscheidungen zur Einreihung von Laser-cutter (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr aus Drittländern
Drittlandszollsatz
4,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
Drittlandszoll
Drittlandszoll
TCA Freihandel
EFTA Freihandel
Zollunion
EU-Japan EPA
EU-KR Freihandel
Drittlandszoll
EVFTA
Drittlandszoll
Einfuhrmaßnahmen
Allgemeine Überwachung der Einfuhr.
Einfuhrkosten berechnen
Berechnen Sie die voraussichtlichen Einfuhrabgaben für Ihren Laser-Cutter: Zollsatz (4,5 %) zzgl. Einfuhrumsatzsteuer (19 %). Die Gesamtbelastung hängt vom Zollwert ab (Warenpreis + Transport + Versicherung bis zur EU-Grenze).
Ausfuhr aus der EU
Ausfuhrmaßnahmen
Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.
Weitere Produkte aus Werkzeugmaschinen
Nachfolgende Produkte aus dem Hub Werkzeugmaschinen können für Ihre Einreihung ebenfalls relevant sein:
Gepäckwagen
8716.80.00.00.0 · 1,7 %
Manipulator
8428.70.00.00.0 · 0 %
Blasmaschine
8477.30.00.00.0 · 1,7 %
Autowaschanlage
8424.89.70.00.0 · 1,7 %
Prototyp
9023.00.80.00.0 · 0 %
Laubbläser
8414.59.35.90.0 · 2,3 %
Kaffeeröster
8419.89.98.90.0 · 2,4 %
Roboter-Arm
8479.50.00.00.0 · 1,7 %
Schneideplotter
8479.89.97.90.0 · 1,7 %
