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Optik & FotoKapitel 90Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Laser-Leistungsmessgerät: 9031.49.90.00.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Laser-Leistungsmessgerät (9031.49.90.00.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Laser-Leistungsmessgerät unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Laser-Leistungsmessgerät Produktbild

Für Laser-Leistungsmessgeräte sind Bauart, Zusammensetzung, Funktion und Verwendungszweck entscheidend. Die Seite zeigt den wahrscheinlichen Code, typische Abgrenzungen und alternative Einreihungen. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Laser-Leistungsmessgerät beschreiben: Material, Funktion, Verwendung

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0 ist zehnstellig aufgebaut. Die ersten sechs Ziffern bilden den internationalen HS-Code, die achte Ziffer die EU-weite Kombinierte Nomenklatur und die zehnte Ziffer den deutschen TARIC-Code.

  • Abschnitt: XVIII - Kap. 90 bis 92: Optische, fotografische oder kinematografische Instrumente, Apparate und Geräte; Mess-, Prüf- oder Präzisionsinstrumente, -apparate und Geräte; medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte; Uhrmacherwaren; Musikinstrumente; Teile und Zubehör für diese Instrumente, Apparate und Geräte
  • Kapitel: 90 - OPTISCHE, PHOTOGRAPHISCHE ODER KINEMATOGRAPHISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; MESS-, PRÜF- ODER PRÄZISIONSINSTRUMENTE, -APPARATE UND -GERÄTE; MEDIZINISCHE UND CHIRURGISCHE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE; TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE INSTRUMENTE, APPARATE UND GERÄTE
  • Position: 9031 - Instrumente, Apparate, Geräte und Maschinen zum Messen oder Prüfen, in diesem Kapitel anderweit weder genannt noch inbegriffen; Profilprojektoren
  • Unterposition: 9031 41 - andere optische Instrumente, Apparate und Geräte
  • Unterposition: 9031 49 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 9031 4990 00 0 - andere

Hinweis zur Einreihung

Die Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0 für ein Laser-Leistungsmessgerät gilt nur für komplette Geräte mit eigener Anzeige.

Reine Sensoren ohne Display (z. B. UV/VIS-Quantum-Power-Sensoren) werden unter Position 9027 eingereiht. Nutzen Sie das Klassifizierungstool, um Ihr konkretes Produkt zu prüfen.

Wenn Material, Beschichtung oder Verwendungszweck abweichen, prüfen Sie Ihr konkretes Produkt direkt im Klassifizierungstool.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Laser-Leistungsmessgerät

Der HS-Code für Laser-Leistungsmessgerät lautet 9031.49 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 9031.49.90. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 9031.49.90.00. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 9031.49.90.00.0.

Einreihung von Laser-Leistungsmessgerät nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur: AV 1 (Wortlaut der Positionen), AV 3a (charaktergebende Funktion – hier: optische Messung), AV 6 (Vergleich der Unterpositionen).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Laser-Leistungsmessgerät

Alternative Einreihung

9027.89.90.00.0 0 %

Instrumente für physikalische oder chemische Untersuchungen, die optische Strahlen verwenden – andere

Alternative Einreihung

9031.41.00.00 0 %

Optische Instrumente zum Prüfen von Halbleiterscheiben

Alternative Einreihung

9013.20.00.00.0 0 %

Laser, ausgenommen Laserdioden

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Laser-Leistungsmessgerät (9031) ≠ Instrumente für physikalische oder chemische Untersuchungen, die optische Strahlen verwenden – andere (9027)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laser-Leistungsmessgerät bleibt die Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Laser-Leistungsmessgerät (9031) ≠ Optische Instrumente zum Prüfen von Halbleiterscheiben (9031)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laser-Leistungsmessgerät bleibt die Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Laser-Leistungsmessgerät (9031) ≠ Laser, ausgenommen Laserdioden (9013)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative Einreihung. Für Laser-Leistungsmessgerät bleibt die Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Falls keine der obigen Alternativen passt, kommen diese Codenummern aus anderen Kapiteln in Betracht:

Alternative Einreihung

9027.89.90.00.0 0 %

Instrumente für physikalische oder chemische Untersuchungen, die optische Strahlen verwenden – andere

Alternative Einreihung

9031.41.00.00 0 %

Optische Instrumente zum Prüfen von Halbleiterscheiben

Alternative Einreihung

9013.20.00.00.0 0 %

Laser, ausgenommen Laserdioden

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Laser-Leistungsmessgerät ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Laser-Leistungsmessgerät (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DE13455/15-19031.49.90.00.0
Sog. Power Wizard: Leistungsmesser mit Sensor, LC-Display und Batterien. Misst die Leistung eines Laserstrahls im Bereich 1 – 250 Watt bei Wellenlängen von 190 nm bis 11 µm. Eingereiht als optisches Messgerät (Position 9031).
DE2672/11-19031.49.90.00.0
Optisches Messgerät (E-Sigma Monitor) zum Messen der Laser-Pulsenergie und des zeitlichen Verlaufs von Laserpulsen. Eingereiht unter Position 9031.
DEBTI42395/21-19027.89.90.00.0
UV/VIS-Quantum-Power-Sensor mit Silizium-Fotodiode, ohne eigenständige Anzeige. An übergeordnetes System angeschlossen. Eingereiht als physikalisches Untersuchungsinstrument (Position 9027).
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr nach Deutschland

Drittlandszollsatz

0 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China0 %

Drittlandszoll

USA0 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien0 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand0 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Einfuhrkontrolle

Allgemeine Überwachung der Einfuhr.

Luftfahrttauglichkeits-Zollaussetzung

Zollbefreiung für Teile, die für den Bau, die Instandsetzung oder Wartung von Luftfahrzeugen verwendet werden (Luftfahrttauglichkeitsbescheinigung nötig).

Zollrechner für Laser-Leistungsmessgeräte

Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihr Laser-Leistungsmessgerät: Geben Sie Zollwert, Ursprungsland und ggf. Zollpräferenz an.

Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr aus Deutschland

Ausfuhrmaßnahmen

Beschränkung bei der Ausfuhr

Der Export dieser Ware ist nicht frei. Es gelten spezifische Einschränkungen oder Genehmigungspflichten.

Ausfuhrgenehmigung

Für den Export dieser Ware ist zwingend eine Genehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder einer anderen Behörde erforderlich.

Ausfuhrgenehmigung (Dual use)

Wichtig: Waren mit doppeltem Verwendungszweck (zivil und militärisch) benötigen für den Export zwingend eine Genehmigung.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Laser-Leistungsmessgeräte

Welche Zolltarifnummer hat ein Laser-Leistungsmessgerät?

Ein Laser-Leistungsmessgerät, das als eigenständiges Gerät mit Sensor, Display und Signalverarbeitung ausgeführt ist, wird unter der Codenummer 9031.49.90.00.0 eingereiht. Diese Nummer entspricht der Position 9031 (Instrumente zum Messen oder Prüfen) und der Unterposition 9031.49 (andere optische Instrumente). Grundlage sind die verbindlichen Zolltarifauskünfte DE13455/15-1 und DE2672/11-1.

Welchen HS-Code hat ein Laser-Leistungsmessgerät?

Der HS-Code (6-stellig) für ein Laser-Leistungsmessgerät lautet 9031.49. Er umfasst andere optische Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Prüfen, die nicht in den spezifischeren HS-Unterpositionen der Position 9031 genannt sind. Diese internationale Codeebene ist Grundlage für die weitere nationale und regionale Untergliederung.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für ein Laser-Leistungsmessgerät?

Der Drittlandszollsatz für die Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0 beträgt 0,0 %. Dies gilt für Einfuhren aus China, den USA, Indien und Thailand. Für viele andere Länder mit Präferenzabkommen (u.a. Schweiz, Südkorea, Japan, Vietnam) gilt ebenfalls ein Zollsatz von 0 % aufgrund von Freihandelsabkommen.

Wie unterscheidet sich ein Laser-Leistungsmessgerät zolltechnisch?

Die zolltechnische Abgrenzung erfolgt vor allem zur Position 9027 (Instrumente für physikalische oder chemische Untersuchungen). Ein komplettes Laser-Leistungsmessgerät mit eigener Anzeige fällt unter 9031, ein reiner Sensor ohne Display dagegen unter 9027 (vZTA DEBTI42395/21-1). Eine Alternative ist die Position 9013 (Laser), die aber nicht zutrifft, da das Messgerät selbst kein Laser ist. Die Abgrenzung zur Position 9030 (elektrische Messgeräte) erfolgt über die charaktergebende optische Funktion.

Was passiert wenn ich die falsche Zolltarifnummer für ein Laser-Leistungsmessgerät verwende?

Die Angabe einer falschen Zolltarifnummer kann zu Nachforderungen von Einfuhrabgaben, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung führen. Zudem können Embargomaßnahmen oder Einfuhrverbote unentdeckt bleiben. Bei Ausfuhren drohen Verstöße gegen das Außenwirtschaftsrecht, insbesondere wenn Dual-Use-Genehmigungspflichten umgangen werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für ein Laser-Leistungsmessgerät?

Für die Zolltarifnummer 9031.49.90.00.0 besteht eine allgemeine Einfuhrüberwachung (Einfuhrkontrolle, Maßnahme 714). Zudem gibt es eine Zollaussetzung für Luftfahrzeugteile (Maßnahme 119). Bei der Ausfuhr sind eine allgemeine Beschränkung (Maßnahme 467), eine BAFA-Genehmigung (Maßnahme 473) sowie eine Dual-Use-Genehmigung (Maßnahme 478) zu beachten.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für ein Laser-Leistungsmessgerät?

Die 11-stellige Zolltarifnummer lautet 9031.49.90.00.0 (ohne Formatierung: 9031.49.90.00.0). Die ersten sechs Ziffern (903149) bilden den internationalen HS-Code. Die achte Ziffer (90) ist die EU-weite Kombinierte Nomenklatur. Die zehnte und elfte Ziffer (00 und 0) sind der deutsche TARIC-Code.

Ändern sich Zolltarifnummern für Laser-Leistungsmessgeräte?

Zolltarifnummern können sich aufgrund von Änderungen der Kombinierten Nomenklatur, die jährlich zum 1. Januar aktualisiert wird, oder aufgrund von Änderungen des Harmonisierten Systems (alle 5 Jahre) ändern. Es ist empfehlenswert, die Zolltarifnummer jährlich zu überprüfen, da auch bestehende vZTA durch Rechtsänderungen ihre Gültigkeit verlieren können.

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