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IndustriechemieKapitel 29Aktualisiert am 15.06.2026

Zolltarifnummer für Laurinsäure: 2915.90.30.95.0

Hier finden Sie die Zolltarifnummer für Laurinsäure (2915.90.30.95.0) mit Zollsatz, Einfuhrumsatzsteuer, vZTA-Referenzen und wichtigen Abgrenzungen für Import und Export. Die Seite fasst zusammen, wann Laurinsäure unter diese Nummer fällt, welche Varianten anders einzureihen sind und welche Angaben Sie für eine belastbare Zollanmeldung prüfen sollten.

Laurinsäure Produktbild

Laurinsäure ist eine chemisch einheitliche, gesättigte einbasische Fettsäure (C12:0). Wie die meisten Reindestillate von Fettsäuren wird sie nach Kapitel 29 des Harmonisierten Systems eingereiht. Die korrekte Einreihung hängt vom Reinheitsgrad und der Herstellungsweise ab. Reine Laurinsäure (Reinheit typisch >98 %) fällt unter die Position für gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren. Die zolltarifliche Abgrenzung zu technischen Fettsäuremischungen des Kapitels 3823 ist zu beachten. Alle Möglichkeiten im Überblick →

Laurinsäure beschreiben: Reinheit, Jodzahl, Verwendung (Kosmetik, Lebensmittel, Industrie)

Hierarchie der Zolltarifnummer

Die folgende Hierarchie zeigt den Weg durch den Zolltarif von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.

  • Abschnitt: VI - Kap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter Industrien
  • Kapitel: 29 - ORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE
  • Position: 2915 - Gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate
  • Unterposition: 2915 90 - andere
  • Flagge Europäische Union
    Kombinierte Nomenklatur: 2915 9030 - Laurinsäure und ihre Salze und Ester
  • Flagge Europäische Union
    TARIC: 2915 9030 95 - andere
  • Flagge Deutschland
    Zolltarifnummer: 2915 9030 95 0 - Fettsäuren mit einer Länge der Kohlenstoffkette von C6, C8, C10, C12, C14, C16 oder C18 und mit einer Jodzahl unter 105 g/100 g, einschließlich einzelner Fettsäuren (Reindestillate, auch als „pure cut“ bezeichnet) und Mischungen mit einer Kombination aus zwei oder mehreren Längen der Kohlenstoffkette

Hinweis zur Einreihung

Die Einreihung von Laurinsäure erfolgt auf Grundlage der chemischen Reinheit. Wird die Ware als technische Fettsäuremischung deklariert, droht die Einreihung unter Kapitel 3823 mit abweichendem Zollsatz. Nutzen Sie den Klassifizierungsassistenten, um die korrekte Zolltarifnummer zu ermitteln.

Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Laurinsäure

Der HS-Code für Laurinsäure lautet 2915.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2915.90.30. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2915.90.30.95. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2915.90.30.95.0.

Einreihung von Laurinsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)

Die Einreihung von Laurinsäure folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV).

Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Laurinsäure

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3823.11.00.70.0 5,5 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

2915.90.30.98.0 5,5 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Abgrenzung zu ähnlichen Produkten

Laurinsäure (2915) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (3823)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Laurinsäure bleibt die Zolltarifnummer 2915.90.30.95.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Laurinsäure (2915) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (2915)

Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Laurinsäure bleibt die Zolltarifnummer 2915.90.30.95.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen.

Einreihung in ein anderes Kapitel

Eine Einreihung außerhalb des Kapitels 29 kommt für Laurinsäure als chemisch einheitliche Fettsäure nicht in Betracht. Als Anhaltspunkt zeigt ein anderer Code aus dem chemischen Bereich:

Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit

3823.11.00.70.0 5,5 %

Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit

Unsicher, welche die richtige Zolltarifnummer für Laurinsäure ist?

Die richtige Nummer hängt von Ihrem konkreten Produkt ab: Material, Beschichtung, technische Merkmale und Verwendungszweck können die Einreihung ändern. Unser Tool analysiert Ihr Produkt und liefert die passende 11-stellige Zolltarifnummer mit Begründung.

Zollentscheidungen zur Einreihung von Laurinsäure (vZTA)

Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.

Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.

DEBTI33622/22-13823.11.00.70.0
Verschiedene Fettsäuremischungen mit einer Länge der Kohlenstoffkette von C6 bis C18
DEBTI17719/24-13823.19.90.70.0
Palmitinsäure-haltiges Futtermittelgranulat
DEBTI22093/23-12915.70.40.95.0
Palmitinsäure als chemisch einheitliche Verbindung
Quelle: EBTI-Datenbank der EU

Zollsätze & Handelsbestimmungen

Einfuhr

Drittlandszollsatz

5,5 %

Einfuhrumsatzsteuer

19 %

Drittlandszollsatz nach Herkunftsland

China5,5 %

Drittlandszoll

USA5,5 %

Drittlandszoll

Großbritannien0 %

TCA Freihandel

Schweiz0 %

EFTA Freihandel

Türkei0 %

Zollunion

Japan0 %

EU-Japan EPA

Südkorea0 %

EU-KR Freihandel

Indien5,5 %

Drittlandszoll

Vietnam0 %

EVFTA

Thailand5,5 %

Drittlandszoll

Einfuhrmaßnahmen

Antidumping-/Ausgleichszollstatistik

Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren.

Einfuhrkontrolle REACH

Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind.

Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll

Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird.

Zollrechner für Laurinsäure

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Zolldaten werden geladen…

Ausfuhr

Ausfuhrmaßnahmen

Ausfuhrkontrolle – Abfällen

Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten.

Quelle: EU TARIC
Häufige Fragen

FAQ zur Zolltarifnummer für Laurinsäure

Welche Zolltarifnummer hat Laurinsäure?

Die Zolltarifnummer für Laurinsäure (chemisch einheitlich) lautet 2915.90.30.95.0. Sie umfasst Fettsäuren mit einer Kohlenstoffkette von C6 bis C18 und einer Jodzahl unter 105 g/100 g, einschließlich Reindestillate („pure cut“).

Welchen HS-Code hat Laurinsäure?

Der HS-Code für Laurinsäure ist 2915.90. Er leitet sich aus Position 2915 (gesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren) und der Unterposition 2915.90 (andere) ab. Dieser Code ist international harmonisiert.

Wie hoch ist der Drittlandszollsatz für Laurinsäure?

Der Drittlandszollsatz (Code 103) für Laurinsäure unter der Zolltarifnummer 2915.90.30.95.0 beträgt 5,5 %. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 19 %. Bei Einfuhren aus Ländern mit Freihandelsabkommen (z. B. Großbritannien, Schweiz, Japan, Südkorea, Vietnam) kann der Zollsatz auf 0 % reduziert werden.

Wie unterscheidet sich Laurinsäure zolltechnisch?

Die zolltarifliche Abgrenzung und die Alternative zur Einreihung von Laurinsäure betreffen vor allem die Frage, ob es sich um eine chemisch einheitliche Verbindung (Kapitel 29) oder eine technische Fettsäuremischung (Kapitel 3823) handelt. Reine Laurinsäure ist als Einzelfettsäure unter 2915.90.30.95.0 einzureihen. Fettsäuremischungen, wie sie in der Industrie häufig vorkommen, fallen unter 3823.11.00.70.0.

Was passiert, wenn ich die falsche Zolltarifnummer für Laurinsäure verwende?

Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer kann zu einer Nachforderung von Zöllen, Verzögerungen bei der Zollabfertigung und im schlimmsten Fall zu Bußgeldern oder Strafverfahren führen. Bei Unklarheiten sollte eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) beantragt werden.

Gibt es Einfuhrbeschränkungen oder besondere Maßnahmen für Laurinsäure?

Ja, für Laurinsäure gelten die REACH-Einfuhrkontrollen (Code 761). Außerdem unterliegt die Ware einer Kontrolle auf Antidumping- und Ausgleichszölle (Code 570). Bei der Ausfuhr ist die Abfallverbringungsverordnung zu beachten, sofern die Ware als Abfall deklariert wird.

Wie viele Stellen hat die Zolltarifnummer für Laurinsäure?

Die 11-stellige Zolltarifnummer für Laurinsäure lautet 2915.90.30.95.0. Im lesbaren Format wird sie mit Punkten gegliedert: 2915.90.30.95.0. Die ersten 6 Stellen (HS-Code) sind international, die Stellen 7 und 8 (KN) sowie 9 und 10 (TARIC) sind EU-spezifisch.

Ändern sich Zolltarifnummern für Laurinsäure?

Ja, Zolltarifnummern können sich jährlich ändern, insbesondere auf KN- und TARIC-Ebene. Es ist ratsam, vor jeder Einfuhr die aktuelle Fassung der Kombinierten Nomenklatur und des TARIC zu prüfen.

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