Hierarchie der Zolltarifnummer
Die folgende Hierarchie zeigt den Weg durch den Zolltarif von der Abschnittsebene bis zur 11-stelligen Zolltarifnummer.
- AbschnittKap. 28 bis 38: Erzeugnisse der chemischen Industrie und verwandter IndustrienVI
- KapitelORGANISCHE CHEMISCHE ERZEUGNISSE29
- PositionGesättigte acyclische einbasische Carbonsäuren und ihre Anhydride, Halogenide, Peroxide und Peroxysäuren; ihre Halogen-, Sulfo-, Nitro- oder Nitrosoderivate2915
- Unterpositionandere291590
- Kombinierte NomenklaturLaurinsäure und ihre Salze und Ester29159030
- TARICandere2915903095
- ZolltarifnummerFettsäuren mit einer Länge der Kohlenstoffkette von C6, C8, C10, C12, C14, C16 oder C18 und mit einer Jodzahl unter 105 g/100 g, einschließlich einzelner Fettsäuren (Reindestillate, auch als „pure cut“ bezeichnet) und Mischungen mit einer Kombination aus zwei oder mehreren Längen der Kohlenstoffkette
Vom HS-Code zur Zolltarifnummer für Laurinsäure
Der HS-Code für Laurinsäure lautet 2915.90 und gilt weltweit als 6-stellige Grundlage. Die Kombinierte Nomenklatur erweitert den Code für die EU auf 2915.90.30. Der TARIC-Code wird für EU-Maßnahmen und Zollsätze verwendet: 2915.90.30.95. Für den Import nach Deutschland benötigen Sie die vollständige 11-stellige Zolltarifnummer: 2915.90.30.95.0.
Einreihung von Laurinsäure nach Allgemeinen Vorschriften (AV)
Die Einreihung von Laurinsäure folgt den Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung des Harmonisierten Systems (AV).
Weitere Optionen für die Zolltarifnummer für Laurinsäure
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 3823.11.00.70.0 | 5,5 % |
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 2915.90.30.98.0 | 5,5 % |
Abgrenzung zu ähnlichen Produkten
| Verwechslung | Erklärung |
|---|---|
| Laurinsäure (2915) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (3823) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Laurinsäure bleibt die Zolltarifnummer 2915.90.30.95.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
| Laurinsäure (2915) ≠ Alternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit (2915) | Diese Alternative ist nur einschlägig, wenn die Ware tatsächlich die dort genannte Bedingung erfüllt: Alternative bei abweichender Warenbeschaffenheit. Für Laurinsäure bleibt die Zolltarifnummer 2915.90.30.95.0 maßgeblich, wenn die Hauptfunktion und Bauart der beschriebenen Ware entsprechen. |
Einreihung in ein anderes Kapitel
Eine Einreihung außerhalb des Kapitels 29 kommt für Laurinsäure als chemisch einheitliche Fettsäure nicht in Betracht. Als Anhaltspunkt zeigt ein anderer Code aus dem chemischen Bereich:
| Bedingung | Zolltarifnummer | Drittlandszollsatz |
|---|---|---|
| Alternative bei abweichender WarenbeschaffenheitAlternative Zolltarifnummer bei abweichender Warenbeschaffenheit | 3823.11.00.70.0 | 5,5 % |
Zollentscheidungen zur Einreihung von Laurinsäure (vZTA)
Die aufgeführten verbindlichen Zolltarifauskünfte stammen aus der EBTI-Datenbank der Europäischen Kommission. Sie zeigen, wie vergleichbare Waren nach Beschaffenheit, Funktion und Verwendungszweck zolltariflich beurteilt wurden.
Maßgeblich bleiben die konkreten Warenmerkmale im Einzelfall. Abweichungen bei Material, Bauart, Funktion oder Verwendung können eine andere Einreihung erforderlich machen.
| Aktenzeichen | Warenbeschreibung | Zolltarifnummer |
|---|---|---|
| DEBTI33622/22-1 | Verschiedene Fettsäuremischungen mit einer Länge der Kohlenstoffkette von C6 bis C18 | 3823.11.00.70.0 |
| DEBTI17719/24-1 | Palmitinsäure-haltiges Futtermittelgranulat | 3823.19.90.70.0 |
| DEBTI22093/23-1 | Palmitinsäure als chemisch einheitliche Verbindung | 2915.70.40.95.0 |
Zollsätze & Handelsbestimmungen
Einfuhr
Drittlandszollsatz
5,5 %
Einfuhrumsatzsteuer
19 %
Drittlandszollsatz nach Herkunftsland
| Herkunftsland | Drittlandszollsatz | Grundlage |
|---|---|---|
| China | 5,5 % | Drittlandszoll |
| USA | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Großbritannien | 0 % | TCA Freihandel |
| Schweiz | 0 % | EFTA Freihandel |
| Türkei | 0 % | Zollunion |
| Japan | 0 % | EU-Japan EPA |
| Südkorea | 0 % | EU-KR Freihandel |
| Indien | 5,5 % | Drittlandszoll |
| Vietnam | 0 % | EVFTA |
| Thailand | 5,5 % | Drittlandszoll |
Einfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Antidumping-/Ausgleichszollstatistik | Erfassung von Daten für Antidumping-Verfahren. |
| Einfuhrkontrolle REACH | Chemikalienrecht: Es wird geprüft, ob die eingeführten chemischen Stoffe konform mit der EU-Verordnung REACH registriert sind. |
| Kontrolle Antidumping- und Ausgleichszoll | Es wird geprüft, ob für diese Ware Strafzölle anfallen, da sie im Herkunftsland möglicherweise unfair subventioniert oder unter Marktpreis verkauft wird. |
Zollrechner für Laurinsäure
[{"type":"text","text":"Berechnen Sie die Einfuhrabgaben für Ihre Laurinsäure inklusive Zoll und Einfuhrumsatzsteuer."}]
Ausfuhr
Ausfuhrmaßnahmen
| Maßnahme | Beschreibung |
|---|---|
| Ausfuhrkontrolle – Abfällen | Der Export von Abfällen ist genehmigungspflichtig und in bestimmte Länder verboten. |
Weitere Produkte aus Industriechemie
Nachfolgend finden Sie weitere Industriechemikalien mit ihren Zolltarifnummern.